Gewährleistung
Die mietrechtliche Gewährleistung (§§ 536, 536a BGB) regelt die Rechte des Mieters bei Sachmängeln – insbesondere Minderung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz. Die Minderung nach § 536 BGB greift verschuldensunabhängig bei Mangel, unabhängig von Anzeige; Problemfälle sind Minderung trotz Kenntnis (§ 814) und Rückforderung überzahlter Miete. Examensklassiker: Voraussetzungen der Minderung, Verhältnis zu Mängelanzeige, Schadensersatzanspruch (§ 536a) und Selbstvornahme-Aufwendungsersatz.
Klausuren zum Thema
ZR-Anfängerklausur zum Schuldrecht
Im Fall schließt die Betriebswirtin B über eine Plattform einen Vertrag über eine möblierte Ferienwohnung mit Frühstücksservice, entdeckt bei Anreise Mängel am Inventar, zahlt nach Abreise nur die Hälfte des vereinbarten Preises und richtet durch Umstellen der Möbel Schäden am Parkett an. Der Vermieter F verlangt Ersatz für die restliche Miete, Reparaturkosten sowie entgangene Gewinne, während B Verjährung einwendet.
* "Das mangelhafte Pferd
Die Klausur behandelt diverse mietrechtliche Fragestellungen rund um eine baufällige Wohnung, die Zahlungsmodalitäten und Aufrechnung von Miete mit der Kaution, sowie Ansprüche nach dem Tod des Hauseigentümers bzw. nach Zwangsversteigerung an einen Dritterwerber. Zudem sind Fragen der Vertragsauslegung, der Wirksamkeit von Kündigungen, der Gerichtszuständigkeit und Handlungsempfehlungen für Mandanten zu prüfen.
ZR-Fortgeschrittenenklausur zum Mietrecht
Die Klausur behandelt mietrechtliche Fragestellungen auf fortgeschrittenem Niveau. Sie eignet sich zur Vertiefung und Anwendung der maßgeblichen Normen des Mietrechts und angrenzender zivilrechtlicher Vorschriften im Rahmen eines typischen Mietverhältnisses.
ZR-Examensklausur zum Mietrecht
Die Klausur behandelt das Mietrecht anhand eines zivilrechtlichen Sachverhalts. Nach der Aufgabenstellung sind typische mietrechtliche Problemkreise wie Pflichtenverteilung, Gewährleistung und Beendigung des Mietverhältnisses abzuarbeiten. Der Schwerpunkt liegt auf der Anwendung von Normen des BGB zum Mietrecht.
Kleingedrucktes
Die Klausur behandelt zentrale mietrechtliche Fragen rund um Schönheitsreparaturen bei Gewerberaummietverträgen und setzt sich mit der Wirksamkeit und Auslegung typischer Vertragsklauseln auseinander. Thematisiert werden insbesondere die Rolle von AGB im Mietrecht sowie Ansprüche aus dem allgemeinen Schuldrecht auf Renovierungsvorschuss und Schadensersatz. Es werden klassische Problemkonstellationen aus der aktuellen Rechtsprechung aufgegriffen.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Immer nur Ärger mit Mietern
Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen im Mietrecht mit Fokus auf Pflichten aus dem Mietverhältnis sowie die Besonderheiten bei Wohnraummietverhältnissen. Im Mittelpunkt steht außerdem die Beendigung solcher Mietverhältnisse. Für Anfänger:innen geeignet, prüft sie Basiswissen und die typischen Problemstellungen in der Vermieter-Mieter-Beziehung.
„Trautes Heim“
Der Fall behandelt die Wirksamkeit verschiedener Mietvertragsklauseln, insbesondere zur Kaution, ordentlichen Kündigung, Schönheitsreparaturen und der Einordnung als AGB. Fraglich ist, ob und inwieweit diese Klauseln rechtlich Bestand haben, welche Ansprüche zwischen Vermieter und Mieter bestehen und ob entsprechende Gegenansprüche oder Aufrechnungen greifen. Es wird ein vollständiges Gutachten zur rechtlichen Beziehung von Mieter und Vermieter verlangt.
'Leben Mieter sorgenlos?' – Die digitale Miete und ihre Tücken
Der Student S mietet ein Smartphone vom Händler H und stellt nach kurzer Zeit eine schnelle Entladung und eine verminderte Akkuleistung fest, die auf einen bereits bei Kauf vorhandenen Softwarefehler zurückzuführen ist. S verlangt von H verschiedene Ansprüche im Zusammenhang mit den Mängeln und den daraus resultierenden Mehrkosten. Zusätzlich stellt sich die Frage, ob S die ihm entstandenen Rechtsverfolgungskosten von H ersetzt verlangen kann.
ZR-Anfängerklausur zum Mietrecht
Die Klausur behandelt einen praxisnahen Fall über einen gemeinschaftlich ausgeliehenen Tandem-Fahrrad und prüft mietrechtliche sowie schuldrechtliche Fragestellungen. Schwerpunktmäßig werden Themen wie Mietvertrag, Ansprüche bei Sachmängeln, Gesamtschuld und Abtretung sowie die Haftung bei Mangelfolgeschäden bearbeitet. Sie eignet sich besonders für Anfänger:innen zur Vertiefung grundlegender Anspruchsprüfungen im Schuldrecht und Mietrecht.
Heizkosten und andere Abwicklungsschwierigkeiten
Die Klausur behandelt umfassend mietrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Rückerstattung von Betriebskosten, der Rückzahlung einer Mietkaution und der Auskehr von Zinsen. Zudem wird auf die ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung, insbesondere die Problematik eines auf Schätzung beruhenden Abrechnungsverfahrens bei Heizkosten, eingegangen. Die prozessuale Einbettung thematisiert außerdem das sofortige Anerkenntnis.
Das Hafencenter kommt
Die Klausur behandelt die mietrechtlichen Streitigkeiten um Mietminderung wegen Baustellenlärms und weiterer Beeinträchtigungen durch ein benachbartes Bauvorhaben (Hafencenter). Im Zentrum stehen die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Mangels nach § 536 BGB, die Pflicht zur Erklärung einer Minderung, das Versäumnisurteil und die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Fristversäumung. Prozessuale Aspekte zu Ablauf und Rechtsbehelfen im Zivilverfahren werden anhand eines vollständigen Klage- und Urteilsablaufs eingeübt.
ZR-Fortgeschrittenenklausur zum Mietrecht
Die Klausur thematisiert einen Streit zwischen Vermieter und Mieterin wegen Mietminderung und Zahlungsrückständen in einer Passauer Wohnung. Schwerpunkte liegen auf dem Leistungsverweigerungsrecht der Mieterin, dem Annahmeverzug sowie der außerordentlichen Kündigung gemäß § 543 II 1 Nr. 3 BGB. Es wird insbesondere geprüft, ob und in welchem Umfang der Mieterin ein Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 320 BGB zusteht und ob dadurch die Kündigung des Vermieters gerechtfertigt ist.
Malen oder zahlen?
Im Sachverhalt geht es um die Wirksamkeit und Reichweite einer Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag über eine unrenovierte Wohnung sowie die sich daraus ergebenden wechselseitigen Ansprüche von Mieter und Vermieter. Die Klausur prüft insbesondere, ob der Mieter wirksam zu Schönheitsreparaturen verpflichtet wurde, ob dem Mieter gegenüber dem Vermieter Ansprüche auf Renovierung oder Kostenvorschuss zustehen und wie AGB-rechtliche sowie mietrechtliche Grundsätze auf Schönheitsreparaturklauseln anzuwenden sind.
Ein Ende mit Schrecken
Die Klausur behandelt mietrechtliche Fragestellungen rund um Schönheitsreparaturklauseln, insbesondere deren Wirksamkeit und die Rückabwicklung nicht geschuldeter Reparaturen nach Ende des Mietverhältnisses. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Fristberechnung bei Kündigungserklärungen und der Frage, ob Samstage im Sinne von § 573c BGB als Werktage gelten. Auch Nutzungsersatzansprüche sowie das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis werden thematisiert.
Immer Ärger – nicht nur – mit den Mietern
Der Sachverhalt untersucht die Haftung des Vermieters bei einem Schaden durch einen abstürzenden Baumast, die Haftung des Mieters bei Beschädigung eines Aufzugs durch tierbedingten Bedienungsfehler und die Berechtigung zur Mietminderung wegen Nichtnutzbarkeit des Aufzugs. Es werden Anspruchsgrundlagen aus dem Vertragsrecht mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, Fahrlässigkeitsbegriff, Tierhalterhaftung sowie das Mietrecht beleuchtet. Die Klausur richtet sich an fortgeschrittene Studierende und behandelt zivilrechtliche Problemfelder mit gutachterlicher Vertiefung.
Alles dicht – wer muss da noch zahlen?
In der Examensklausur wird geprüft, ob und in welchem Umfang ein Einzelhändler während coronabedingter Betriebsschließungen zur Zahlung der Miete verpflichtet bleibt. Thematisiert werden mietrechtliche Gewährleistungsrechte, Unmöglichkeit, die Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB sowie Prozessfragen wie die Hilfsaufrechnung und die Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten. Die Klausur orientiert sich an aktuellen Rechtsprechungen des BGH zur Pandemie und Vertragsstörungen.
»Wrong Törn« – folgenreicher Segelausflug ohne Eltern
Die Examensklausur behandelt einen Fall aus dem Mietrecht: Ein 16-jähriger Jugendlicher mietet ohne elterliche Begleitung und unter Angabe einer unzutreffenden Zustimmung seiner Eltern eine Segeljolle. Bei der Nutzung kommt es aufgrund eines Versehens des Vermietermitarbeiters zu einer Verletzung des Jugendlichen. Die Klausur prüft insbesondere Fragen zur Wirksamkeit des Mietvertrags, zur Haftung bei Verletzungen sowie zu einem etwaigen Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises.
Von Kinderlärm und Bissverletzungen
Die Anfängerklausur behandelt im ersten Teil die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Kinderlärm aus einer Nachbarwohnung einen Mangel der Mietsache darstellt und welche Rechte dem Mieter gegenüber dem Vermieter zustehen (z.B. Mietminderung und Beseitigungsanspruch). Im zweiten Teil ist zu prüfen, ob eine Billigkeitshaftung nach § 829 BGB infolge einer Bissverletzung durch einen Patienten während eines Aufwachversuchs besteht.
Ein Griff ins Klo
Die Klausur behandelt einen komplexen Sachverhalt mit Schwerpunkt im allgemeinen Schuldrecht. Besonders relevant sind die Abgrenzung verschiedener Anspruchsgrundlagen, Schadensrecht, Mängelhaftung im Miet- und Werkvertragsrecht sowie Informationspflichten und der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Zusätzlich werden Aspekte der gesetzlichen Erbfolge und Gesamtschuldnerschaft in einem Fortsetzungsfall thematisiert.
Nur Ärger mit den Mietern und Behörden
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt bereicherungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Mietzahlungen an den Vermieter durch die Agentur für Arbeit nach SGB II. Im zweiten Teil steht die Rückabwicklung nicht geschuldeter Schönheitsreparaturen und der Umfang des Bereicherungsanspruchs einschließlich Verjährung im Fokus. Die Fallkonstellation legt einen Schwerpunkt auf die Kondiktionsarten und ihre Abgrenzung im Mehrpersonenverhältnis.
Original-Examensklausur: "Sonnenwiese im Windpark
Die Examensklausur thematisiert Ansprüche einer Grundstückseigentümerin gegen ihre vormalige Mieterin und einen Dritten auf Schadensersatz nach einem durch eine fahrlässige Handlung verursachten Brandschaden, offene Mietforderungen und einen Beseitigungs- sowie Herausgabeanspruch wegen einer Grenzüberschreitung durch eine Garage. Zudem wird prozessual auf Fragen der Verjährung, Anspruchskonkurrenz und Widerklage eingegangen.
Nichts als Ärger mit dem Studierendenwohnheim
Die Klausur thematisiert die Haftung der Gesellschafter in einer OHG, insbesondere im Zusammenhang mit dem Widerspruch gegen Geschäftsführungsmaßnahmen (§ 115 I HGB), Einwendungen nach § 129 III HGB sowie Regressansprüche der Gesellschafter. Geprüft wird insbesondere, ob ein Dritter aus einem mit Vertretungsmacht getätigten Geschäft gegen einen einzelnen Gesellschafter vorgehen kann und wie sich interne Stimmverhältnisse sowie die Beteiligungsquote im Außenverhältnis auswirken.
Das undichte Hallendach
Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Mietrecht: Nach einem Eigentümerwechsel kommt es zu einem Wasserschaden in einer gemieteten Lagerhalle, wobei eingelagertes Material zerstört und Transportkosten für die Umlagerung entstehen. Die Mieterin fordert Schadensersatz vom neuen Eigentümer, während dieser Gegenansprüche geltend macht. Der Schwerpunkt liegt auf der zivilrechtlichen Prüfung vertraglicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis.
»Strike and spare«
Die Klausur behandelt eine praxisnahe Fallkonstellation zum Eigentumserwerb und zur Nutzung von Wirtschaftsgütern im Wettbewerbsumfeld von Miet- und Sicherungsrecht, insbesondere zur Frage, ob der Sicherungsnehmer einer unter Eigentumsvorbehalt gekauften und sicherungsübereigneten Bowlingbahn gegen den nachfolgenden Vermieter Nutzungsentschädigung geltend machen kann. Thematisiert werden dabei zentrale Probleme des Besitzschutzes, der Eigentumslage und bereicherungsrechtlicher und mietrechtlicher Ansprüche.
Teures Pflaster
Im Mittelpunkt der Klausur steht ein Mietverhältnis, das durch Baulärm und Schimmelbildung gestört ist. Es geht um Fragen der Mietminderung, der berechtigten fristlosen Kündigung sowie um Schadensersatzansprüche wegen einer fahrlässigen Beschädigung des Parkettbodens. Zudem werden Konkurrenzverhältnisse zwischen schuldrechtlichen, sachenrechtlichen, bereicherungsrechtlichen und deliktsrechtlichen Ansprüchen behandelt.
Examensklausur ZR Tarot im Mietshaus
Die Klausur behandelt eine Vielzahl mietrechtlicher und schuldrechtlicher Konstellationen in einem Mietshaus, darunter Ansprüche auf Zahlungsleistungen aus Lebensberatungsverträgen (Kartenlegen), Fragen der ordentlichen Kündigung wegen Eigenbedarfs, Schadensersatzansprüche wegen Selbsthilfe/Räumung und Probleme rund um die Durchführung von Schönheitsreparaturen sowie Fragen zur fristlosen Kündigung und Erstattung von Umzugskosten. Außerdem werden Auswirkungen des Todes einer Partei auf ein gerichtliches Verfahren thematisiert.
Übungsklausur ZR Das durchnässte Parkett
M, Mieter einer Altbauwohnung, vergisst an einem heißen Tag ein Fenster weit geöffnet, trotz Kenntnis der Gewittergefahr. Durch einen nächtlichen Platzregen wird der wertvolle Parkettboden erheblich beschädigt. Die Klausur thematisiert die Schadensersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter vertraglich und deliktisch.
Miete und andere Sorgen
Die Klausur behandelt mietrechtliche Fragestellungen rund um den Vermieter B, den Mieter A und die Untermiete an C. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche des Vermieters auf Räumung und Nutzungsersatz gegen den Mieter. Zugleich ist die Wirksamkeit einer Vertragsklausel zur erhöhten Nutzungsentschädigung sowie die Rechtsfragen bei Untermiete und vorzeitiger Vertragsbeendigung angesprochen.
Ein Vermieter auf Abwegen
Die Klausur behandelt mietrechtliche Fragestellungen, insbesondere die Wirksamkeit eines Mietvertrags bei zurückgenommener Vollmachtsurkunde, die Minderung der Miete wegen eines Mangels (Fahrstuhlausfall), das Zurückbehaltungsrecht nach § 320 BGB sowie Fragen der Aufrechnung und der Veräußerung des Mietobjekts. Es wird geprüft, ob der Vermieter Anspruch auf die ausstehende Miete gegen den Mieter hat.
Gewährleistung in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.