Sebastian Fernkorn ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht, Europäisches Privatrecht und Europäische Rechtsgeschichte an der Universität Passau. Zu seinen fachlichen Schwerpunkten zählen insbesondere das Bürgerliche Recht und das Europäische Privatrecht. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Entwicklung und Geschichte des römischen Rechts sowie der europäischen Rechtsgeschichte.
Klausuren
2 Klausuren* "Das mangelhafte Pferd
Die Klausur behandelt einen Streit um die Rückabwicklung eines Pferdekaufs wegen allergischer und orthopädischer Mängel des Tiers. Thematisiert werden Ansprüche auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Pferdes, Ersatz von Kosten sowie Annahmeverzug. Im Fokus stehen kaufrechtliche Mängelgewährleistungsrechte, Nebenforderungen und prozessuale Fragen zur Feststellung des Annahmeverzugs.
Fortgeschrittenenklausur: Ein Online-Shop und seine Tücken
Im Mittelpunkt steht ein Streit zwischen der Zeilon-GmbH, die einen spezialisierten Online-Shop für sogenannte 'curated shopping'-Angebote betreibt, und dem Kunden S. Z verlangt von S entweder den Kaufpreis für zugesandte Kleidung in Höhe von 600 € oder zumindest eine Servicepauschale, nachdem S alle Artikel zurückgeschickt hat. Die Fallkonstellation behandelt insbesondere die Wirksamkeit und Einordnung des geschlossenen Vertrags, Fragen rund um das Widerrufsrecht sowie Voraussetzungen und Folgen eines möglichen Rücktritts. Thematisiert werden dabei zentrale Probleme aus dem Allgemeinen Teil des BGB und dem allgemeinen Schuldrecht, wie die Bestimmung von Vertragsinhalten, Widerrufsausschluss und die Pflicht zur Servicegebühr.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Sebastian Fernkorn prüfen besonders häufig Rücktritt (2×), (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte (1×), Anfechtung der Willenserklärung (1×), Aufrechnung (1×), Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte (1×), Feststellungsklage (1×), Feststellungsklage, § 256 ZPO (1×) und Pflichten von Unternehmer und Besteller (1×).