Klausuren
2 KlausurenPay, Consent, Regret – Wenn dich die Cloud im Regen stehen lässt
Im Fall geht es um einen Vertrag zwischen einer Studentin und einem Anbieter von Cloud-Dienstleistungen ('TwoDrive'), bei dem das Entgelt von einer datenschutzrechtlichen Einwilligung abhängt. Es werden Probleme der Vertragsbindung, der Stellvertretung im Online-Kontext und das Leistungsstörungsrecht bei digitalen Produkten sowie die Möglichkeit der Kündigung und Zahlungsansprüche behandelt. Zudem werden innerbetriebliche Schadensersatzansprüche zwischen dem Anbieter und einem Support-Mitarbeiter thematisiert.
'Leben Mieter sorgenlos?' – Die digitale Miete und ihre Tücken
Der Student S mietet ein Smartphone vom Händler H und stellt nach kurzer Zeit eine schnelle Entladung und eine verminderte Akkuleistung fest, die auf einen bereits bei Kauf vorhandenen Softwarefehler zurückzuführen ist. S verlangt von H verschiedene Ansprüche im Zusammenhang mit den Mängeln und den daraus resultierenden Mehrkosten. Zusätzlich stellt sich die Frage, ob S die ihm entstandenen Rechtsverfolgungskosten von H ersetzt verlangen kann.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Tom Hubert prüfen besonders häufig Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB) (2×), Mietverhältnisse über Wohnraum (1×), Pflichten im Mietverhältnis (1×) und Stellvertretung (1×).