Simon Gerdemann ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Spindler an der Georg-August-Universität Göttingen. Zudem ist er als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Deutschen Bundestag im Büro von Dr. Nina Scheer, MdB, tätig. Seine fachlichen Schwerpunkte und Forschungsfelder liegen im Bereich des Zivilrechts.
Klausuren
2 KlausurenPay, Consent, Regret – Wenn dich die Cloud im Regen stehen lässt
Im Fall geht es um einen Vertrag zwischen einer Studentin und einem Anbieter von Cloud-Dienstleistungen ('TwoDrive'), bei dem das Entgelt von einer datenschutzrechtlichen Einwilligung abhängt. Es werden Probleme der Vertragsbindung, der Stellvertretung im Online-Kontext und das Leistungsstörungsrecht bei digitalen Produkten sowie die Möglichkeit der Kündigung und Zahlungsansprüche behandelt. Zudem werden innerbetriebliche Schadensersatzansprüche zwischen dem Anbieter und einem Support-Mitarbeiter thematisiert.
Examensübungsklausur: Von missratenen Söhnen und schnellen Sportwagen
Ein Autohändler (A) überlässt einem potenziellen Käufer (B) einen Sportwagen zur Probefahrt. B erlaubt seinem Sohn (C), das Fahrzeug zu nutzen, woraufhin C den Wagen bei einem Unfall beschädigt und ihn anschließend unter Vorlage gefälschter Fahrzeugpapiere an einen Dritten (D) verkauft. A verlangt nun die Herausgabe des Fahrzeugs von D und macht Ansprüche wegen Beschädigung und unberechtigter Veräußerung gegenüber B und/oder C geltend. D begehrt zudem die Herausgabe eines Zweitschlüssels von A. Schwerpunkte liegen im Eigentumserwerb, den sachenrechtlichen Schutzverfahren sowie im Delikts- und Bereicherungsrecht.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Simon Gerdemann prüfen besonders häufig (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte (1×), Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht) (1×), Pflichten im Mietverhältnis (1×), Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht) (1×), Stellvertretung (1×) und Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB) (1×).