Examensübungsklausur: Von missratenen Söhnen und schnellen Sportwagen
Worum geht es
Ein Autohändler (A) überlässt einem potenziellen Käufer (B) einen Sportwagen zur Probefahrt. B erlaubt seinem Sohn (C), das Fahrzeug zu nutzen, woraufhin C den Wagen bei einem Unfall beschädigt und ihn anschließend unter Vorlage gefälschter Fahrzeugpapiere an einen Dritten (D) verkauft. A verlangt nun die Herausgabe des Fahrzeugs von D und macht Ansprüche wegen Beschädigung und unberechtigter Veräußerung gegenüber B und/oder C geltend. D begehrt zudem die Herausgabe eines Zweitschlüssels von A. Schwerpunkte liegen im Eigentumserwerb, den sachenrechtlichen Schutzverfahren sowie im Delikts- und Bereicherungsrecht.
Themen
- Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
- Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
- Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte
- Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)
- Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)
Fundstelle
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Diskussion
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