Schönheitsreparaturen
Schönheitsreparaturen regeln die Pflicht zur Beseitigung von Gebrauchsspuren in der Mietwohnung (§ 535 BGB). Die Abwälzung auf Mieter per AGB ist nur eingeschränkt zulässig (§§ 305, 307 BGB); Klauseln zu Anfangs- und Endrenovierung, starren Fristen oder Farbvorgaben sind häufig unwirksam. Examensklassiker: Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln, mieterseitige Ersatzansprüche bei unwirksamer Klausel (§ 812 BGB).
Klausuren zum Thema
Kleingedrucktes
Die Klausur behandelt zentrale mietrechtliche Fragen rund um Schönheitsreparaturen bei Gewerberaummietverträgen und setzt sich mit der Wirksamkeit und Auslegung typischer Vertragsklauseln auseinander. Thematisiert werden insbesondere die Rolle von AGB im Mietrecht sowie Ansprüche aus dem allgemeinen Schuldrecht auf Renovierungsvorschuss und Schadensersatz. Es werden klassische Problemkonstellationen aus der aktuellen Rechtsprechung aufgegriffen.
„Trautes Heim“
Der Fall behandelt die Wirksamkeit verschiedener Mietvertragsklauseln, insbesondere zur Kaution, ordentlichen Kündigung, Schönheitsreparaturen und der Einordnung als AGB. Fraglich ist, ob und inwieweit diese Klauseln rechtlich Bestand haben, welche Ansprüche zwischen Vermieter und Mieter bestehen und ob entsprechende Gegenansprüche oder Aufrechnungen greifen. Es wird ein vollständiges Gutachten zur rechtlichen Beziehung von Mieter und Vermieter verlangt.
Malen oder zahlen?
Im Sachverhalt geht es um die Wirksamkeit und Reichweite einer Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag über eine unrenovierte Wohnung sowie die sich daraus ergebenden wechselseitigen Ansprüche von Mieter und Vermieter. Die Klausur prüft insbesondere, ob der Mieter wirksam zu Schönheitsreparaturen verpflichtet wurde, ob dem Mieter gegenüber dem Vermieter Ansprüche auf Renovierung oder Kostenvorschuss zustehen und wie AGB-rechtliche sowie mietrechtliche Grundsätze auf Schönheitsreparaturklauseln anzuwenden sind.
Ein Ende mit Schrecken
Die Klausur behandelt mietrechtliche Fragestellungen rund um Schönheitsreparaturklauseln, insbesondere deren Wirksamkeit und die Rückabwicklung nicht geschuldeter Reparaturen nach Ende des Mietverhältnisses. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Fristberechnung bei Kündigungserklärungen und der Frage, ob Samstage im Sinne von § 573c BGB als Werktage gelten. Auch Nutzungsersatzansprüche sowie das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis werden thematisiert.
»Missglückte Renovierung«
Die Klausur ‚Missglückte Renovierung‘ behandelt einen Mietvertrag über ein renovierungsbedürftiges Wohnhaus, bei dem streitige Klauseln zu Schönheitsreparaturen und der Renovierungsverpflichtung greifen. Es entstehen Konflikte um Vertretung, Vertragsauslegung sowie um fehlerhafte Ausführung der Renovierung nach Auszug des Mieters und Übergabe an den Nachmieter.
AGB- und Mietrecht: Vorliegen von AGB bei »Dritt«-Klauseln – Objektive Auslegung von AGB – Schönheitsreparaturklauseln und Kompensation – Quotenabgeltungsklauseln
Die Klausur thematisiert das Vorliegen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei Mietvertragsklauseln, insbesondere hinsichtlich Schönheitsreparaturen und Quotenabgeltung. Untersucht werden objektive Auslegung von AGB, die Wirksamkeit gängiger Renovierungsklauseln sowie deren Anwendung auf verschiedene Sachverhaltskonstellationen.
Umgekehrte Schönheitsreparaturen
Die Klausur thematisiert das praktische Problem der (unwirksamen) Schönheitsreparaturklauseln bei Wohnraummietverträgen und die Möglichkeiten des Mieters, Ersatz für eine im Vertrauen auf die Wirksamkeit einer solchen Klausel erbrachte Renovierungsleistung zu verlangen. Untersucht werden darüber hinaus Aufklärungspflichten des Vermieters, insbesondere im Hinblick auf bereits erkannte oder erkennbare Unwirksamkeit der formularmäßigen Regelung. Kernfragen sind die Anspruchsgrundlagen im Bereicherungsrecht und im Delikts-/Schadensersatzrecht.
»Die Renovierungspflicht hat Grenzen«
In diesem Examensübungfall geht es um die Wirksamkeit einer formularmäßigen Schönheitsreparaturklausel und Renovierungspflicht im Wohnraummietrecht. Der Mieter verlangt nach Beendigung des Mietverhältnisses und Durchführung der Renovierung von seinem Vermieter die Erstattung von Renovierungskosten sowie Nutzungsentschädigung, da er glaubt, dass die im Mietvertrag geregelte Renovierungspflicht unwirksam war.
Examensklausur ZR Tarot im Mietshaus
Die Klausur behandelt eine Vielzahl mietrechtlicher und schuldrechtlicher Konstellationen in einem Mietshaus, darunter Ansprüche auf Zahlungsleistungen aus Lebensberatungsverträgen (Kartenlegen), Fragen der ordentlichen Kündigung wegen Eigenbedarfs, Schadensersatzansprüche wegen Selbsthilfe/Räumung und Probleme rund um die Durchführung von Schönheitsreparaturen sowie Fragen zur fristlosen Kündigung und Erstattung von Umzugskosten. Außerdem werden Auswirkungen des Todes einer Partei auf ein gerichtliches Verfahren thematisiert.
Schönheitsreparaturen in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.