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Zivilrecht

Pacht

Die Pacht (§§ 581–597 BGB) ist ein gegenseitiger, entgeltlicher Vertrag zur Gebrauchsüberlassung von Sachen oder Rechten auf Zeit, wobei zusätzlich die Früchte gezogen werden dürfen (§ 581 II). Zentrale Abgrenzung zur Miete (§ 535) ist das Fruchtziehungsrecht. Examensrelevant: Unterschied Miete/Pacht, Anwendbarkeit mietrechtlicher Vorschriften (§ 581 II), Rückgabepflichten (§ 584b).

Zu diesem Thema haben wir 1 Klausur im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 20191. Staatsexamen

Familie Veistenauer

Die zivilrechtliche Klausur behandelt die rechtlichen Möglichkeiten zur Grundstücksübertragung vom Vater an die minderjährige Tochter unter Berücksichtigung von Minderjährigenrecht, Grundschuld, Vertragsgestaltung und Rücktrittsoptionen. Es werden die zivilrechtlichen Voraussetzungen und Folgen der Übertragung sowie die Auswirkungen einer Abwandlung des Falls (Übertragung ohne Gegenleistung, bestehender Pachtvertrag) diskutiert. Die Bearbeitung erfolgt in Form eines Gutachtens zu den gestellten Fragen.

Prof. Dr. Tobias Lettl· JA 2019, 492· 300 Min
GeschäftsfähigkeitFormfreiheit und GrenzenErwerb und Verlust von Grundstücksrechten+4 weitere
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Pacht in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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