Pacht
Die Pacht (§§ 581–597 BGB) ist ein gegenseitiger, entgeltlicher Vertrag zur Gebrauchsüberlassung von Sachen oder Rechten auf Zeit, wobei zusätzlich die Früchte gezogen werden dürfen (§ 581 II). Zentrale Abgrenzung zur Miete (§ 535) ist das Fruchtziehungsrecht. Examensrelevant: Unterschied Miete/Pacht, Anwendbarkeit mietrechtlicher Vorschriften (§ 581 II), Rückgabepflichten (§ 584b).
Klausuren zum Thema
Familie Veistenauer
Die zivilrechtliche Klausur behandelt die rechtlichen Möglichkeiten zur Grundstücksübertragung vom Vater an die minderjährige Tochter unter Berücksichtigung von Minderjährigenrecht, Grundschuld, Vertragsgestaltung und Rücktrittsoptionen. Es werden die zivilrechtlichen Voraussetzungen und Folgen der Übertragung sowie die Auswirkungen einer Abwandlung des Falls (Übertragung ohne Gegenleistung, bestehender Pachtvertrag) diskutiert. Die Bearbeitung erfolgt in Form eines Gutachtens zu den gestellten Fragen.
Pacht in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.