Leasing
Das Leasing ist ein gesetzlich nicht geregelter Vertragstyp an der Schnittstelle zwischen Miete und Kauf. Zentral ist die Überlassung eines Gegenstands gegen Entgelt für längere Zeit, häufig mit Erwerbsoption. Relevante Streitpunkte in Klausuren: Sachmängelhaftung (§ 536 BGB), Gefahrtragung, dinglicher Erwerb (§§ 929, 932 BGB), Rückabwicklung (§ 812 BGB), und Vertreterhandeln (§ 164 BGB).
Klausuren zum Thema
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Vertragliche Schuldverhältnisse, Zivilprozessrecht und Gesellschaftsrecht – Streit um den Leasing-Wagen
Die Klausur thematisiert vertragliche Schuldverhältnisse im Kontext eines Leasing-Wagens sowie Aspekte des Zivilprozess- und Gesellschaftsrechts. Ein Streit um einen Leasing-Wagen bietet die Grundlage für die Prüfung zivilrechtlicher Ansprüche und prozessualer Besonderheiten insbesondere im Zusammenhang mit Gesellschaften.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Leasingvertrag und Nutzungsherausgabe
In dieser Klausur stehen die rechtlichen Grundlagen der Nutzungsherausgabe im Fokus, insbesondere die Analogien zu §§ 816 I, 818 I, II BGB im Zusammenhang mit Mietverträgen. Ebenfalls wesentlich ist die Prüfung der Vindikationslage bei nicht mehr berechtigtem mittelbarem Besitzer. Zudem wird die Aufrechnung eines Anspruchs aus Leistungskondiktion nach § 814 BGB und der Rechtsirrtum als Rechtsbedingung umfassend behandelt. Die Aufgabenstellungen kombinieren dabei die zivilrechtlichen Aspekte des Leasingvertrags und die Rückforderungsrechte hinsichtlich der Nutzung fremder Sachen.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Leasing, Straßenverkehrsrecht und Allgemeines Schuldrecht
In der Klausur stehen zentrale Fragen des Straßenverkehrs- und Schadensrechts im Vordergrund. Schwerpunktmäßig geht es um die Problematik der gestörten Gesamtschuld sowie um verschiedene Zurechnungs- und Mitverschuldensfragen, etwa beim Einsatz von Smartphones, bei erhöhter Geschwindigkeit und der Nutzung einer App im Straßenverkehr. Ein weiterer Kernpunkt ist die Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Dreiecksverhältnis beim Finanzierungsleasing mit besonderem Blick auf die Abtretung von Gewährleistungsrechten an den Verbraucher. Schließlich wird die Kombination aus Gewährleistungsausschluss und -abtretung in AGB sowie der Gewährleistungsausschluss im verbundenen Vertrag näher geprüft.
Finanzierungsleasing
Der Sachverhalt behandelt das Finanzierungsleasing im Zusammenhang mit einem fehlerhaften Fernseher, den der Leasingnehmer für die Fußball-WM geleast hat. Thematisiert werden die Gewährleistungsrechte, vertragliche Regelungen, Abtretung von Ansprüchen, Rücktritt vom Kaufvertrag sowie Fragen zur Verjährung im Hinblick auf die Rückforderung geleisteter Leasingraten.
Leasing leicht gemacht?
Die Klausur behandelt die rechtlichen Risiken der Vertragsgestaltung beim Finanzierungsleasing für privat genutzte Computer. Im Mittelpunkt stehen die Gewährleistung und Haftung der Leasinggeberin L-GmbH gegenüber Leasingnehmern sowie die Wirksamkeit von Klauseln und Abtretungen, insbesondere im Verhältnis zu Unternehmern und Verbrauchern. Der Sachverhalt thematisiert zudem die Rolle von AGB und die Auswirkungen einer verkürzten Verjährung von Mängelrechten im Lieferantenvertrag.
Leasing in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.