Klausuren
Dienst und Urlaub einer Rechtsreferendarin
Die Klausur beinhaltet zwei zivilrechtliche Teile: Im ersten Teil geht es um die Gewährleistung bei Waren mit digitalen Elementen nach Kauf eines Tablets im Ausland und einen anschließenden Rückzahlungsanspruch. Im zweiten Teil wird ein Verkehrsunfall mit Sach- und Personenschäden im Ausland sowie die damit verbundenen Schadensersatzansprüche behandelt. Im weiteren Verlauf werden Probleme aus dem Zwangsvollstreckungsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der Versteigerung von Dritteigentum, angesprochen.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Automobile Probleme
Die Klausur prüft automobile Straftaten im Straßenverkehr, insbesondere die gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Trunkenheit am Steuer sowie die Gefährdung des Straßenverkehrs. Neben den einschlägigen Tatbeständen werden die versuchsbezogenen und fahrlässigen Varianten sowie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort behandelt. Die Aufgabenstellung ist für das zweite Staatsexamen konzipiert.
Das Bauprojekt
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt rund um ein Bauprojekt zwischen zwei Gesellschaften, wobei ein umfangreicher Kooperationsvertrag mit Grundverkauf, Finanzierungspflichten und Veräußerungserlösen im Mittelpunkt steht. Im materiellen Recht sind u.a. Fragen zum Zugang elektronischer Willenserklärungen, zur ergänzenden Vertragsauslegung und zum Rechtsmissbrauch (dolo-agit-Einwand) zu lösen. Prozessrechtlich stehen Gerichtszuständigkeit, Vollstreckungsabwehrklage und Präklusion von Gestaltungsrechten im Fokus.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Ansgar Kalle prüfen besonders häufig Abgabe und Zugang von Willenserklärungen (1×), Auslegung der Willenserklärung (1×), Betrug (§ 263 StGB) (1×), Diebstahl (§ 242 StGB) (1×), Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO (1×), Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB (1×), Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB (1×) und Minderung & Schadensersatz (1×).