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Zivilrecht

Das Vermieterpfandrecht, §§ 562ff. BGB

Das Vermieterpfandrecht (§§ 562–562e BGB) sichert dem Vermieter Forderungen aus dem Mietverhältnis durch ein gesetzliches Pfandrecht an vom Mieter eingebrachten Sachen. Zentrale Prüfungsfragen sind: Erstreckung auf Nicht-Eigentum des Mieters (§ 562 Abs. 1), Pfandrecht am Anwartschaftsrecht, Schutz vor Entfernen von Sachen (§ 562a), und Konkurrenz zu Sicherungsrechten Dritter (Raumsicherungsvertrag). Examensklassiker: Sicherungsumfang, Drittrechtsschutz, Verwertungsrang.

Zu diesem Thema haben wir 9 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 20261. Staatsexamen

Schlüsselloser Sportwagen

Die Klausur behandelt den Eigentumserwerb und Verlust eines hochwertigen Fahrzeugs mit Keyless-Go-System, die zivilrechtlichen Ansprüche aus dem Besitzverlust, gutgläubigen Erwerb sowie die Voraussetzungen von Schadensersatz im Kaufrecht und im Sachenrecht. Außerdem werden die Rechte und Pflichten aus dem Vermieterpfandrecht im Zusammenhang mit einer weitervermieteten Praxis und daraus resultierende Zahlungsansprüche geprüft.

Dr. Sonja Dieckmann· JA 2026, 197· 300 Min
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGrundlagen des KaufvertragsDas Vermieterpfandrecht, §§ 562ff. BGB+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Mit dem Tesla durch den Monsun

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Probleme um das Vermieterpfandrecht an einem Kraftfahrzeug, Besitzverhältnisse, gutgläubigen Erwerb, Anwartschaftsrechte und die Sicherungsübereignung im Zusammenhang mit einem manipulierten Autokauf. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und inwieweit der Vermieter einer Wohnung nach Kündigung von Mietrückständen die Entfernung eines auf dem Grundstück abgestellten Autos verhindern kann.

Niels Kurth· JA 2022, 634· 300 Min
Das Vermieterpfandrecht, §§ 562ff. BGBRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGrundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Immer Ärger – nicht nur – mit den Mietern

Der Sachverhalt untersucht die Haftung des Vermieters bei einem Schaden durch einen abstürzenden Baumast, die Haftung des Mieters bei Beschädigung eines Aufzugs durch tierbedingten Bedienungsfehler und die Berechtigung zur Mietminderung wegen Nichtnutzbarkeit des Aufzugs. Es werden Anspruchsgrundlagen aus dem Vertragsrecht mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, Fahrlässigkeitsbegriff, Tierhalterhaftung sowie das Mietrecht beleuchtet. Die Klausur richtet sich an fortgeschrittene Studierende und behandelt zivilrechtliche Problemfelder mit gutachterlicher Vertiefung.

Dennis Hornschu· JA 2022, 540· 300 Min
Pflichten im Mietverhältnis Gewährleistung§ 823 Abs. 1 BGB+5 weitere
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Zwangsvollstreckungs- und Sachenrecht

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen aus dem Zwangsvollstreckungs- und Sachenrecht. Im Mittelpunkt steht das Verhältnis zwischen Sicherungseigentum und Vermieterpfandrecht, insbesondere die Frage des gutgläubigen Wegerwerbs des Vermieterpfandrechts. Außerdem ist die Umdeutung eines Anwartschaftsrechts als Interventionsrecht analog § 140 BGB zu prüfen. Weiterhin wird die Drittwiderspruchsklage im Zusammenhang mit Sicherungseigentum thematisiert.

Göckler· JuS 2021, 590
Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPOSicherungsrechte an beweglichen SachenDas Vermieterpfandrecht, §§ 562ff. BGB+2 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Pferdefreunde

Die Übungsklausur behandelt die Herausgabe von Pferdepässen infolge einer öffentlichen Versteigerung von Pferden nach Mietrückständen. Thematische Schwerpunkte sind Vertragsauslegung, Abgrenzung von Miet- und Verwahrungsvertrag, das Vermieterpfandrecht, Eigentumsübertragung bei Versteigerung sowie die Zulässigkeit und Begründetheit einer Widerklage. Zudem werden familienrechtliche Aspekte bei Geschäften zur Deckung des Lebensbedarfs aufgegriffen.

Dr. Simon Röß· JA 2020, 524· 300 Min
Auslegung der WillenserklärungDas Vermieterpfandrecht, §§ 562ff. BGBRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+4 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Sicher ist sicher – oder etwa doch nicht?

Der Sachverhalt befasst sich mit einem Grundstück, das als Sicherheit für zwei Kredite dient – einmal durch Hypothek, einmal durch Sicherungsgrundschuld. Weitere Konstellationen betreffen die Vermietung, Sicherungsübereignung von Betriebsmitteln, versuchte Schuldübernahme sowie Probleme um die Rückgewähr einer Grundschuld. Thematisiert werden insbesondere das Zusammenspiel von Kreditsicherheiten, die Schuldübernahme beim Grundstücksverkauf und die Rechte des Sicherungsgebers.

Sicherungsrechte an beweglichen SachenGrundpfandrechteEntstehung & Gegenstand der Sicherungsmittel+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Ein Klassiker zur Sicherheit

Die Klausur behandelt die Rechtsverhältnisse rund um die Sicherungsübereignung von Möbeln eines Cafés, das Mietverhältnis und verschiedene Erwerbsvorgänge. Thematisiert werden insbesondere der gutgläubige Scheingeheißerwerb, die Ansprüche des Pfandrechtsinhabers bei der Veräußerung pfandrechtsbelasteter Sachen und die Kollision von Vermieterpfandrecht und Sicherungsübereignung. Gefragt ist nach Ansprüchen des Grundstückserwerbers gegen die Sicherungseigentümerin.

Florian Jotzo· JURA 2016, 1055
Sicherungsrechte an beweglichen SachenDas Vermieterpfandrecht, §§ 562ff. BGB+2 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Das gefährliche Urteil

Die Übungsklausur behandelt aus anwaltlicher Sicht einen nachträglichen Zahlungsstreit im Rahmen eines Mietverhältnisses nach dem Tod der Vermieterin. Im Zentrum steht die Frage der Wirksamkeit einer Zahlung an eine Erbengemeinschaft und der Schutz vor doppelter Inanspruchnahme im Zwangsvollstreckungsverfahren. Bearbeitet werden typische Problemstellungen im Erb- und Zwangsvollstreckungsrecht sowie Zweckmäßigkeitserwägungen aus anwaltlicher Perspektive.

Dr. Michael Duchstein· JA 2014, 848· 300 Min
Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPOGesetzliche Erbfolge+4 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Ein Wochenende in München

Die Klausur behandelt einen Hotelaufenthalt in München, bei dem es zu Streitigkeiten über den Zimmerpreis und die Herausgabe von Gepäck kommt. Thematisiert werden Fragen des Vertragsschlusses durch Vertretung sowie vertragliche und gesetzliche Pfandrechte. Es sind mehrere zivilrechtliche Ansprüche und Nebenrechte zu prüfen.

Dr. Ulf Müller, Anja Doepner· JA 2005, 108· 300 Min
StellvertretungDas Vermieterpfandrecht, §§ 562ff. BGB+3 weitere
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Das Vermieterpfandrecht, §§ 562ff. BGB in der Jurafuchs-Lernapp

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