ZivilrechtJA 20151. Staatsexamen
Umgekehrte Schönheitsreparaturen
JA 2015, 341 · Zivilrecht für 1. Staatsexamen
Von Prof. Dr. Paul T. Schrader
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JA
JA
2015 · 341
Rechtsgebiet
Zivilrecht
Niveau
1. Staatsexamen
Quelle
JA 2015, 341
Lösung
—
In dieser Klausur wird die Wirksamkeit und die Rechtsfolgen sogenannter 'umgekehrter' Schönheitsreparaturklauseln in einem Mietvertrag geprüft. Besonderer Schwerpunkt liegt auf den Rückforderungsansprüchen des Mieters nach eigenhändiger Durchführung von Schönheitsreparaturen bei unwirksamer vertraglicher Abwälzung, sowie etwaigen Aufklärungspflichten des Vermieters und den Konsequenzen daraus. Es ist zu prüfen, ob dem Mieter ein Zahlungsanspruch gegen den Vermieter zusteht.
Schwerpunkte
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteSchönheitsreparaturenVorläufiger RechtsschutzBesonderer Teil - VertiefungRecht der ehelichen GemeinschaftDas Erlöschen der gesicherten ForderungEinstweiliger Rechtsschutz (Antragssteller)
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Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte
Rückabtretung bei Sicherungszession – Wirkung eines schuldrechtlichen Abtretungsverbots
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- Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteEigentumserwerb bei Weiterveräußerung unter Eigentumsvorbehalt – Gutgläubigkeit und § 936 Abs. 3 BGB
- Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteSicherungszession bei auflösender Bedingung – Wirkung von § 161 Abs. 2 BGB
- Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteSicherungsübereignung – Schutz des Sicherungsgebers durch § 986 Abs. 2 BGB
- Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DrittePfandrecht – Fortbestand von Einreden trotz Übertragung
- Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteEinreden des Schuldners nach § 404 BGB – Zeitpunkt der Begründung bei Abtretung
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