Einstweiliger Rechtsschutz (Antragssteller)
Der einstweilige Rechtsschutz (§§ 935–945 ZPO) dient der schnellen Sicherung privater Rechte vor und während des Hauptverfahrens. Im Fokus steht das Interesse des Antragstellers an vorläufigem Rechtsschutz bei Anspruchsgefährdung. Examensklassiker: Glaubhaftmachung von Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund, innerprozessuale Folgen einer ‚Vorwegnahme der Hauptsache‛, sowie Abgrenzung zur Arrestvollstreckung (§§ 916 ff. ZPO).
Klausuren zum Thema
Ersatzvornahme im Vollstreckungsrecht
Die Klausur behandelt Ansprüche eines Mieters gegen die neue Erbengemeinschaft als Vermieter auf Versorgung der Mietwohnung mit Heizöl und Duldung dieser Maßnahme im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Thematisch im Mittelpunkt stehen der Anspruch aus Mietrecht, die Pflichtenübergänge im Erbfall sowie zwangsweise Durchsetzung durch Verfügung und deren prozessuale Umsetzung in der Praxis. Es geht um die rechtliche Handhabe im Fall unterlassener Heizölbeschaffung nach Eigentümerwechsel durch Erbgang.
Einstweiliger Rechtsschutz (Antragssteller) in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.