Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)
In der zivilrechtlichen Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1) entwirft die Kandidat:in aus Mandantensicht eine Klageschrift (§§ 253 ff. ZPO), prüft die Erfolgsaussichten von Ansprüchen (etwa § 433, § 823 I, § 280, § 812, § 985, § 929, § 434 BGB) und bereitet den streitigen Sachverhalt zielgerichtet auf. Examensklassiker: Anspruchskonkurrenzen (insb. Delikt und Vertrag), richtige Anspruchsgegnerbestimmung, Darlegungs- und Beweislast.
Zu diesem Thema haben wir 72 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
„Verkleinertes Hochzeitsfest“
Die Klausur behandelt Ansprüche von Frieda und Marie gegen Victor wegen Nichtbereitstellung eines Hochzeitsfestsaals sowie mögliche Gegenansprüche Victors gegen den Bauunternehmer Ulrich. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Schadensersatzrechts bei Leistungsstörungen im Schuldverhältnis und die Ersatzfähigkeit konkreter Vermögensnachteile und immaterieller Schäden.
Original-Examensklausur: „2 Häuser – 3 Probleme“
Die Klausur behandelt Beratungsfragen zu Mietrecht (Diskriminierung bei Vertragsabschluss, Vertragsgestaltung), Immobiliarsachenrecht (Vorkaufsrecht, notarielle Form, Grundbuch, Wirkung bei Eigentumswechsel und Zwangsvollstreckung, Miete mit späterem Erwerb), sowie erbrechtlichen Gestaltungen (Übergang von Immobilien zu Lebzeiten, Sicherung des Familienbesitzes, Nießbrauch, gemeinschaftliches Auftreten, Testamentsgestaltung, Wechselwirkung von Schenkung und Testament).
* "Ihr Paket liegt bei Ihrem Nachbarn – oder?
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Probleme rund um die Übergabe und den Verlust eines Pakets, das vom Nachbarn irrtümlich einer dritten Person ausgehändigt wird. Im Fokus stehen Fragen zu Gerichtsstand, Gefahrübergang, Unmöglichkeit der Leistung und Ansprüche im Dreipersonenverhältnis, insbesondere mögliche Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag.
Pkw-Kauf mit Hindernissen
Die Klausur behandelt einen Kaufvertrag über einen gebrauchten Pkw, insbesondere das Vorliegen von Sachmängeln zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs sowie die Anwendung der Beweislastumkehr gemäß § 477 Abs. 1 S. 1 BGB. Zudem thematisiert sie die kaufrechtliche Gewährleistung, die Abgrenzung zwischen Verbraucher- und Unternehmerstatus (§ 13, § 14 BGB) und die Anwendbarkeit des § 344 Abs. 1 HGB.
Die Büste des Bayreuther Bäckers
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt zum Versendungskauf, bei dem ein privat geschnitztes Kunstwerk während des Transports durch einen Kurier zerstört wird. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu den Pflichten aus dem Kaufvertrag, der Gefahrtragung beim Versendungskauf, dem Unternehmerbegriff sowie der Drittschadensliquidation. Zu prüfen ist insbesondere, ob der Verkäufer Kaufpreiszahlung verlangen kann, obwohl der Kaufgegenstand verloren ging.
Original-Examensklausur: „Wiedersehen macht Freude“
Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Schadensersatzprozess infolge eines Verkehrsunfalls, bei dem Manipulationsverdacht besteht. Streitgegenstand ist die Haftung der Kfz-Versicherung im Rahmen eines angeblich fingierten Unfallereignisses. Thematisiert werden das Versäumnisurteil, Prozessführung sowie deliktsrechtliches Verschulden.
Böllern im Fußballstadion
Die Klausur behandelt die Frage, ob der Fußballverein Hannover 96 vom Zuschauer A Ersatz der vom Verein an den DFB gezahlten Geldstrafe verlangen kann, nachdem A im Stadion einen verbotenen Knallkörper gezündet hatte. Thematisiert werden deliktsrechtliche Anspruchsgrundlagen, die Einbeziehung und Wirksamkeit von Stadion-AGB und schadensrechtliche Zurechnungsprobleme angesichts der durch Dritte (DFB) verhängten Strafe.
Eine verstrickte Angelegenheit
Die Klausur thematisiert die Zurechnung einer abredewidrig ausgefüllten Blanketterklärung, die Anfechtung von Rechtsscheinstatbeständen sowie das Widerrufsrecht bei nach Kundenspezifikation hergestellten Waren. Im Mittelpunkt steht, ob der Trainer T von den Eltern E die Vergütung für eine maßgeschneiderte Hundedecke verlangen kann, nachdem B die Bestellung veranlasst hat. Insbesondere werden vertretene Willenserklärungen, Anfechtung sowie das Widerrufsrecht bei individuell angefertigter Ware geprüft.
* "Der unliebsame Patient
Die Klausur behandelt einen Fall aus dem zivilrechtlichen Dienstvertragsrecht und Zivilprozessrecht. Im Zentrum steht die Frage, ob ein Zahnarzt einen Vergütungsanspruch gegenüber einem Patienten geltend machen kann, wenn dieser einen Behandlungstermin nicht wahrnimmt, sowie prozessuale Besonderheiten bei Klageminderung und Zwangsvollstreckung von Vergütungsansprüchen. Zusätzlich wird die Pfändbarkeit eines "Corona-Bonus" geprüft.
* "Der einstweilige Viktor
Die Klausur schildert einen Streit zwischen zwei Personen um das Besitzrecht an einem Hund, bei dem beide Beteiligte mittels einstweiliger Verfügung vorgehen. Zu prüfen sind insbesondere zivilprozessuale Fragen rund um den vorläufigen Rechtsschutz, Besitzschutz und die materiellen Besitz- und Eigentumsverhältnisse am Hund. Die Sachverhaltskonstellation verlangt eine strukturierte Prüfung der Erfolgsaussichten des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, insbesondere hinsichtlich der Voraussetzungen von Besitzschutz und einstweiliger Verfügung.
Der Pkw im Lager
In der Klausur geht es um die Frage, ob der Kläger Anspruch auf Herausgabe eines Pkw gegen die Lager GmbH hat. Zentral sind dabei die Voraussetzungen des rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerbs an beweglichen Sachen nach Kaufvertrag sowie die Besitz- und Herausgabeansprüche, einschließlich etwaiger Zurückbehaltungsrechte und des Streitpunkts einer Sicherungsverwahrung. Thematisiert wird auch das Verhältnis zwischen kostenfreier Unterbringung, Besitzkonstitution und Besitzwechsel, sowie eventuelle Gegenforderungen der Beklagten.
Die verlegbare Hochzeitsfeier
Die Klausur behandelt die Gewährleistungsrechte beim Kauf von Waren mit digitalen Elementen. Es wird untersucht, ob Käufer nach dem Wegfall eines für die Nutzung erforderlichen Servers von ihrem Verkäufer die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen können. Dabei werden sowohl Verbraucher- als auch Unternehmerkonstellationen betrachtet.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Handels- und Gesellschaftsrecht: Krokodile und Plastik aus dem Ozean
In der Klausur werden zentrale Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts behandelt. Ein Schwerpunkt liegt auf der Einzelvertretungsmacht nach dem Austritt eines Gesellschafters und der Reichweite der negativen Publizität des Handelsregisters, etwa beim Zugang einer E-Mail im Kontext der Registereintragung. Weiterhin wird das Verhältnis von Dissens und Irrtum bei Willenserklärungen thematisiert, insbesondere im Hinblick auf die Behandlung des Rechtsfolgenirrtums. Zudem ist die negative Publizität des Handelsregisters, die Anwendung der 'Rosinentheorie' sowie der Einwand des Rechtsmissbrauchs Gegenstand der Prüfung.
Unternehmensgründung
Die Klausur behandelt die Gründung einer GmbH mit Schwerpunkt auf die Kapitalaufbringung und die Einbringung von Sacheinlagen, sowie die Haftungsfragen der Gesellschafter und Geschäftsführer während der Vorgesellschaft und nach Eintragung ins Handelsregister. Die Aufgaben umfassen die Darstellung gesetzlicher Anforderungen bei Sacheinlagen, die Haftung für Verbindlichkeiten vor und nach Gründung, sowie die Folgen von Anlaufverlusten und deren Auswirkung auf spätere Haftungsrisiken.
Aktenvortrag – Zivilrecht: Anwaltsberatung - Pferde auf dem Fahrradweg
Im Zentrum der Klausur steht die Prüfung zivilrechtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit einem Unfall zwischen Pferden und einem Radfahrer auf einem Fahrradweg. Thematisiert wird in besonderem Maße die Haftung aus Tierhalterverantwortung und die Frage der Exkulpation, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung des Radweges sowie ein mögliches Mitverschulden des Geschädigten. Weitere Schwerpunkte betreffen die Bemessung eines Schmerzensgeldanspruchs mit besonderen medizinischen Folgen und der Umgang mit unbezifferten Schmerzensgeldklagen. Abgerundet wird die Klausur durch die pflichtenorientierte anwaltliche Beratung des Mandanten hinsichtlich Zweckmäßigkeit und Aufklärung.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Anwaltsklausur Arbeitsrecht - Kündigungsschutz, AGB-Kontrolle und (Teil-)Betriebsübergang
Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig die rechtlichen Voraussetzungen und Argumentationslinien bei einer personenbedingten Kündigung wegen Alkoholismus, einschließlich der abgestuften Darlegungslast und der Interessenabwägung. Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Auslegung und Kontrolle arbeitsvertraglicher Klauseln, insbesondere hinsichtlich Bindungsklauseln für Sonderzahlungen und deren Zusammenhang mit dem Urlaubsanspruch. Zudem wird die Rolle der gewillkürten Prozessstandschaft im Zusammenhang mit Widerklagen vertieft behandelt.
Der unaufmerksame Notar
Die Klausur behandelt die Haftung des Notars wegen einer vermeintlich fehlerhaften Beratung im Kontext eines Grundstücksschenkungsvertrags zur Pflichtteilsreduzierung. Neben möglichen Ansprüchen gegen den Notar werden die Folgen der Schenkung im Erbrecht sowie juristische Lösungen zur Beseitigung der fristschädlichen Schenkung betrachtet. Die Eheleute Berger erhalten Empfehlungen zum weiteren Vorgehen, einschließlich einer Feststellungsklage.
Ärger vor der Registereintragung
Die Klausur behandelt haftungsrechtliche und vertragsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Vorgründung bzw. Gründung einer oHG und einer GmbH vor deren Registereintragung. Prüfungsgegenstand sind insbesondere Ansprüche von Vertragspartnern gegen die Vor-Gesellschaft, einzelne Gesellschafter und Gründer. Zentral ist die Problematik, ob und in welchem Umfang bereits rechtlich relevante Verpflichtungen bestehen.
Morgens halb zehn in Deutschland
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung im Arbeitsverhältnis, insbesondere unter Berücksichtigung von Zugang der Willenserklärung bei Untersuchungshaft, Unschuldsvermutung, Anhörungspflicht, Verwertbarkeit heimlicher Videoaufnahmen und Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats. Die A-GmbH kündigt einem langjährigen Mitarbeiter wegen vergiftungsverdächtigen Verhaltens, worauf dieser Kündigungsschutzklage erhebt.
* "Pflegerin mit Geldsorgen
Die Klausur behandelt eine außerordentliche Kündigung einer Krankenschwester wegen der Annahme von 800 EUR von einer Patientin sowie einen innerbetrieblichen Schadensausgleich nach einem Verkehrsunfall mit einem Dienstfahrzeug. Es werden die Wirksamkeit der Kündigung und die Schadensersatzpflicht der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber geprüft.
Der sog. Abgasskandal und ein Software-Update: Ende gut, alles gut?
Die Klausur behandelt Ansprüche eines Autokäufers im Zusammenhang mit dem Abgasskandal, insbesondere Gewährleistungs- und Rückabwicklungsrechte gegenüber der Verkäuferin sowie deliktische Ersatzansprüche gegen den Hersteller. Überprüft werden die Rückabwicklung nach Kaufrecht, mögliche Sachmängel, Nachlieferungsansprüche und deliktische Haftung, jeweils mit Fokus auf das Verhalten aller Beteiligten und die Bedeutung technischer Mängel sowie eines angebotenen Software-Updates.
Schlafwunder
Die Klausur behandelt Ansprüche im Zusammenhang mit dem Abschleppen eines unbefugt abgestellten Fahrzeugs, insbesondere Rückforderungsansprüche bezüglich gezahlter Abschleppkosten und die Haftung für beim Abschleppvorgang entstandene Lackschäden. Es werden sachenrechtliche und schuldrechtliche Anspruchsgrundlagen sowie das Bereicherungsrecht, die Geschäftsführung ohne Auftrag und deliktsrechtliche Aspekte geprüft.
Der gefährlichste Parkplatz der Stadt
Die Klausur handelt von einer Anwaltsklausur aus Beklagtensicht und bezieht sich auf einen Glatteisunfall auf einem Supermarktparkplatz, bei dem sowohl die Kundin als auch der Betreiber des Marktes verletzt wurden. Zu prüfen ist, ob und in welchem Umfang der Betreiber für die Verletzungen der Kundin haftet (insbesondere Streupflicht, Mitverschulden) sowie ob dem Betreiber eigene Ansprüche gegen die Kundin zustehen, etwa wegen Verdienstausfalls und Schmerzensgeld. Die Konstellation umfasst auch eine streitgenössische Drittwiderklage.
Streit um die Baumaschine
In dieser Fortgeschrittenenklausur wird die rechtliche Stellung einer Sicherungsnehmerin untersucht, die gegen einen nachrangigen Erwerber die Herausgabe und Schadensersatz wegen Beschädigung einer Baumaschine verlangt. Schwerpunkte sind das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, die Wirksamkeit dinglicher Sicherungsrechte sowie Besitzschutz- und Herausgabeansprüche im Mobiliarsachenrecht.
Die Modelleisenbahn
Die Klausur behandelt konkurrierende erbrechtliche Verfügungen durch mehrere Testamente eines Erblassers hinsichtlich seines Nachlasses, insbesondere einer wertvollen Modelleisenbahnanlage. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Ansprüche Markus Möder als potenzieller Erbe gegen Ilse Igner geltend machen kann, nachdem verschiedene Testamente und ein kontroverser Besitz am Nachlass bestehen.
Wellness aus dem Baukasten
Die Klausur thematisiert einen Online-Vertragsschluss über ein Hotelarrangement mit Zusatzleistungen, der die Abwicklung eines Pauschalreisevertrags über eine Onlineagentur umfasst. Im Mittelpunkt steht die Frage nach Ansprüchen des Reisenden gegen den Reisevermittler bei Mängeln der Unterkunft, insbesondere Rückzahlungsansprüche nach Herabstufung der Zimmerkategorie wegen Schimmelbefalls.
Probleme auf der Probefahrt – wenn zwei sich streiten ...
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Rechtsfolgen bei einer Pkw-Reparatur im Rahmen eines Nutzungsüberlassungsvertrages und der anschließenden Probefahrt, insbesondere hinsichtlich Werklohnanspruch, Zurückbehaltungsrechte, Herausgabe- und Schadensersatzansprüchen sowie dem gesetzlichen Unternehmerpfandrecht. Im Zentrum stehen Streitigkeiten um die Zahlung der Reparatur, die Herausgabe des Fahrzeugs zwischen Eigentümerin, Nutzer und Werkunternehmer sowie die Anwendung einschlägiger Schuldrechtlicher und Sachenrechtlicher Vorschriften.
Kinder auf der Straße
Die Klausur behandelt die Haftung der Aufsichtspflichtigen sowie das deliktische Haftungsregime, nachdem Kinder während eines Streits unbeaufsichtigt auf eine Straße geraten und zwei Fahrzeuge in einen Unfall verwickelt werden. Es ist zu prüfen, ob und wie eine Haftung aus dem Deliktsrecht und eventuell dem Schuldrecht entsteht, insbesondere unter Berücksichtigung der Aufsichtspflicht und der Verletzung des Mindestabstandes im Straßenverkehr.
ORIGINAL: "Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Die Klausur behandelt eine Zivilprozesssituation, in der ein Dritter mit einer Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) sowie ggf. einer verlängerten Drittwiderspruchsklage versucht, die Zwangsvollstreckung in bestimmte Gegenstände (u.a. Pkw, Konten, Computeranlage) abzuwehren. Es geht dabei um Fragen der Eigentumslage, Prozessstandschaft, Treuhandkonten, Pfändbarkeit sowie die Rolle des gutgläubigen Erwerbs und Verfahrensbesonderheiten wie einseitige Erledigung.
Montgomerys Moneten
Die Klausur "Montgomerys Moneten" befasst sich mit komplexen Fallkonstellationen aus dem Hypothekenrecht und Darlehensrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Briefhypothek, Zwischenfinanzierung durch verschiedene Banken und Kettenzessionen. Im Mittelpunkt steht die Übertragung und Sicherung von Grundpfandrechten sowie bereicherungsrechtliche Fragen im Kontext mehrstufiger Finanzierungs- und Sicherungsabreden einschließlich Abtretungs- und Rangverhältnisse. Der Bearbeitungsschwerpunkt liegt auf Systemverständnis und anwendungsorientiertem Umgang mit Eigentum, Sicherheiten und bereicherungsrechtlichen Rückabwicklungen.
Das lukrative Geschäft mit dem Fußballtor
Die Klausur behandelt einen komplexen Fall aus dem Mobiliarsachenrecht und gesetzlichen Schuldverhältnissen am Beispiel eines Fußballtors, das durch verschiedene Personen im Wege des Verkaufs und der Vermietung weitergegeben wird. Im Mittelpunkt stehen die Ansprüche des ursprünglichen Eigentümers auf Herausgabe des Tores und auf Herausgabe der von Dritten erzielten Einnahmen. Thematisch werden insbesondere Eigentumserwerb, Gutglaubensschutz sowie bereicherungsrechtliche Ansprüche geprüft.
Exquisite Eismaschinen
In der Klausur 'Exquisite Eismaschinen' wird das Zustandekommen von Verträgen im Rahmen des Handelsrechts zwischen einem Händler und mehreren Kunden thematisiert. Prüfungsgegenstand sind insbesondere die Voraussetzungen des Vertragsschlusses, die Wirksamkeit der Prokura, deren Eintragung ins Handelsregister sowie die Handlungsvollmacht und Stellung von Kaufleuten. Zusätzlich werden Grundlagen des Handelsrechts und der Firma behandelt.
* "Befristung eines Arbeitsvertrags im Profifußball
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags im Profifußball nach den Vorgaben des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Anhand eines konkreten Falls wird exemplarisch geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen ein befristeter Profivertrag trotz branchenspezifischer Besonderheiten und Verlängerungsoptionen wirksam ist.
Vom Abiball zum Haftungsfall
Die Klausur befasst sich zunächst mit der Frage, ob das Abschlussballkomitee eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bildet und unter welchen Voraussetzungen die Mitglieder gegenüber dem engagierten DJ für die vereinbarte Vergütung haften. Im zweiten Teil wird die Haftung eines Kommanditisten thematisiert, der nach Vertragsschluss in die Gesellschaft eintritt und dessen Eintragung ins Handelsregister später erfolgt. Es werden typische gesellschaftsrechtliche und schuldrechtliche Probleme der Organhaftung und des Gläubigerschutzes behandelt.
Alle meine Erben
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Erbrechts im Kontext einer Erbengemeinschaft. Zu prüfen sind insbesondere die Erbenstellung, die Auswirkungen der Scheidung auf eine testamentarische Erbeinsetzung, Anfechtung der Erbschaftsannahme sowie die Berechtigung zur Verfügung über Nachlassgegenstände und zur Kündigung eines Mietverhältnisses durch die Erbengemeinschaft. Zudem wird die Vertretung innerhalb der Erbengemeinschaft in Bezug auf Nachlassverwaltungsmaßnahmen und die Wirksamkeit einer Kündigung untersucht.
Das undichte Hallendach
In dieser Klausur wird geprüft, ob M gegen den neuen Eigentümer E der vermieteten Lagerhalle Ansprüche auf Ersatz von Schäden (Transportkosten und zerstörte eingelagerte Stoffe) wegen eines undichten Hallendachs hat. Es sind mietrechtliche und schuldrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Haftung nach Eigentümerwechsel und der Aufrechnung mit Mietforderungen zu beurteilen.
Therapiepferd Fridolin
Die Klausur behandelt zentrale Problemstellungen des Kaufrechts, insbesondere das Vorliegen eines Sachmangels und die daraus resultierenden Rechte des Käufers, wie Rücktritt vom Kaufvertrag und Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung. In einer Abwandlung wird zusätzlich die Frage untersucht, ob nach einem Diebstahl des Pferdes Ansprüche auf Wertersatz bestehen. Delikts-, Bereicherungs- und GoA-Recht sind explizit ausgenommen.
Der unaufmerksame Kranführer
Im Sachverhalt geht es um die Haftung eines Kranführers (Arbeitnehmer) gegenüber dem Arbeitgeber und Dritten nach einem durch Fahrlässigkeit verursachten Schaden. Thematisiert werden die Haftungsbeschränkung im Arbeitsrecht, die Haftung im Gesellschaftsrecht (KG), Innen- und Außenhaftung bei Personenschäden und Sachschäden sowie Regressmöglichkeiten im Schadensfall. Auch die Verbands- und Gesellschafterhaftung der Kommanditgesellschaft wird angesprochen.
Nichts als Ärger für den Tankstelleninhaber
Die Klausur stellt drei Einzelfälle aus dem Schuld- und Sachenrecht zur rechtlichen Begutachtung: Zum einen begehrt ein Tankstelleninhaber Unterlassung der Verknüpfung seines Namens mit dem Begriff 'Betrüger' in einer Suchmaschine. Ferner wird geprüft, ob Detektivkosten nach einem (vergessenen) Tankvorgang als Schadensersatz erstattungsfähig sind. Schließlich geht es um Mehrkosten bei Ersatzbeschaffung nach Lieferverzug eines Biodiesel-Lieferanten.
Der eigenwillige Gesellschafter
Die Klausur behandelt Gesellschafts- und handelsrechtliche Fragestellungen rund um eine GmbH, insbesondere zur Vertretung der Gesellschaft durch Geschäftsführer und Prokuristen, zur Wirksamkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung sowie zur Einziehung von Geschäftsanteilen und deren Voraussetzungen. Im Mittelpunkt stehen praxisrelevante Probleme wie die Führung von Rechtsstreitigkeiten gegen Einziehungsbeschlüsse und Verträge durch falsche Vertreter.
Probleme bei der ehebedingten Erholung
Die Klausur behandelt verschiedene Problemstellungen aus dem BGB Allgemeinen Teil, Reisevertragsrecht und Familienrecht. Es geht insbesondere um die Rückabwicklung von Flugbuchungen mit falschen Angaben, Unterlassungsansprüche im Zusammenhang mit ehebrecherischem Verhalten in der Ehewohnung, Ersatzansprüche im Zusammenhang mit einer abgesagten Kreuzfahrt wegen höherer Gewalt sowie um Ansprüche aus einer vorverlegten Rückreise und deren Abtretung. Die Klausur fordert die Bearbeitung mehrerer anspruchsrelevanter Konstellationen und AGB-Fragen.
Das gefährliche Urteil
Die Klausur stellt einen Fall aus anwaltlicher Sicht dar, in dem eine Mandantin nach erfolgter gerichtlicher Verurteilung zur Zahlung von Mietrückständen und anschließender Zahlung an eine Erbengemeinschaft verhindern möchte, ein weiteres Mal im Wege der Zwangsvollstreckung in Anspruch genommen zu werden. Es sind prozessuale und materiell-rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Zwangsvollstreckungsrecht, Erbrecht und Mietrecht zu prüfen.
Wem gehört die Einbauküche?
Die Klausur setzt sich mit dem Eigentumserwerb an einer Einbauküche auseinander, die ein Mieter kauft und deren Einzelteile von einem Nachbarn entwendet und in dessen Mietwohnung verbaut werden. Im Mittelpunkt steht die Frage nach dem Eigentümer der Küche sowie etwaigen Folgeansprüchen des ursprünglichen Käufers gegen den Nachbarn.
Die Vorleistungspflicht der Werkunternehmerin
Die Klausur befasst sich mit der Wirksamkeit einer AGB-Klausel in einem Werkvertrag betreffend eine Vorleistungspflicht der Bestellerin. Im Zentrum stehen die AGB-rechtliche Kontrolle der Vorleistungspflicht, die Rechte und Pflichten der Parteien beim Werkvertrag sowie die Möglichkeit von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit einer mangelhaften Werkleistung.
Die gelbe Feinstaubplakette
Die Klausur behandelt einen Kaufvertrag über ein Wohnmobil, bei dem die gelbe Feinstaubplakette für den Käufer entscheidend ist. Im Mittelpunkt stehen die Definition und Prüfung eines Sachmangels, der Rücktritt vom Vertrag und der Gewährleistungsausschluss im Verbrauchsgüterkauf. Die Abwandlung thematisiert Schadensersatzansprüche wegen falscher Angaben des Verkäufers.
Probleme mit der Testamentsvollstreckung – Hausarbeit im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene
Der Übungsfall behandelt die Haftung bei einer Testamentsvollstreckung im Zusammenhang mit einer Verkehrssicherungspflichtverletzung. Thematisiert werden materielle und prozessuale Fragen zu Schadensersatzansprüchen gegenüber Erben und Testamentsvollstrecker sowie die gerichtliche Durchsetzung dieser Ansprüche, einschließlich Besonderheiten bei der Vertretung Minderjähriger und Klagebefugnis. Zudem werden verschiedene Abwandlungen einbezogen.
Neues Heim, Glück allein?
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, dem Mietrecht und dem Kaufrecht. Im Fokus stehen Ansprüche des Eigentümers gegen den Mieter bezüglich einer beschädigten Glasscheibe, Schmerzensgeldansprüche einer Mitbewohnerin aufgrund eines Treppenunfalls sowie Mängelrechte beim Kauf eines Schmuckstücks. Ebenfalls relevant ist der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter und die Anwendung der Mängelgewährleistung, insbesondere die Problematik der Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung.
Die Stolperfalle
Die Klausur thematisiert das Recht der Leistungsstörungen im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag über einen Kronleuchter. Behandelt werden u.a. Fragen zum Annahmeverzug, zur Gefahrtragung, zu möglichen Schadensersatzansprüchen nach Beschädigung der Kaufsache auf dem Lieferweg sowie Ansprüche im Deliktsrecht wegen eines durch einen baulichen Mangel verursachten Unfalls.
Examensklausur ZR Wer zu spät kommt . . . haftet!
Der Fall behandelt komplexe zivilrechtliche Verflechtungen rund um einen Immobilienverkauf, anwaltliche Pflichtverletzungen sowie daraus resultierende Schadensersatzansprüche inklusive Schmerzensgeld. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Haftung von Anwälten, der Aufrechnung, Pfändung in eigene Schuld, Vollstreckungsgegenklage und Prozessrecht, insbesondere die Voraussetzungen für Schadensersatz und die Erforderlichkeit anwaltlicher Vertretung.
Jukebox in Flammen
Die Klausur behandelt Ansprüche im Zusammenhang mit einer vermachten Jukebox, die nach Umbau und Vermietung durch einen Dritten fahrlässig zerstört wird. Es geht um die Zuweisung von Schadensersatz- und Ersatzansprüchen zwischen Erbe, Vermächtnisnehmer und Mieter, einschließlich Fragen der Drittschadensliquidation, des Schadensrechts und des Verwendungsersatzes.
Miete und andere Sorgen
Die Klausur behandelt mietrechtliche Fragestellungen rund um die Beendigung des Mietverhältnisses und Ansprüche auf Räumung sowie die Geltendmachung von Nutzungsersatz nach Mietrückstand. Im Zentrum stehen der mehrmonatige Zahlungsrückstand des Mieters A, die vertragliche Nutzungsentschädigungsklausel sowie Besonderheiten aus der Untervermietungssituation.
Streit um den Nachlass
Die Klausur behandelt einen Streit um die Herausgabe eines vom verstorbenen Ehemann auf das Konto einer Dritten abgehobenen Geldbetrags, der nach dem Tod des Ehemanns durch eine zuvor erteilte Kontovollmacht entnommen wurde. Weiter geht es um die Frage, ob eine Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung zugunsten eben dieser Dritten, widerruflich eingesetzt, nach Eintritt des Versicherungsfalls Bestand hat und ob und wie die Alleinerbin hiergegen vorgehen kann.
Ein später Rechtsbehelf und seine Auswirkungen – Das strafrechtliche Prüfungsgespräch im Assessorexamen aus richterlicher Sicht
Die JA-Klausur „Ein später Rechtsbehelf und seine Auswirkungen – Das strafrechtliche Prüfungsgespräch im Assessorexamen aus richterlicher Sicht" aus dem JA Klausur-Campus.
Kecke Ricke und Wütender Keiler
Die Klausur behandelt einen komplexen Sachverhalt rund um den Verkauf zweier Kunstwerke unter Beteiligung von Minderjährigen, Vertretungen, einem Irrtum bei der Herausgabe und einem anschließenden Weiterverkauf. Streitentscheidend sind anscheinend die Fragen zur wirksamen Stellvertretung, Anfechtung wegen Irrtums sowie der gutgläubige Erwerb durch einen Dritten und die möglichen Herausgabe- und Übereignungsansprüche.
Die verhinderten Badewonnen
Die Klausur befasst sich mit Ansprüchen des Sohnes S gegen seine Mutter F und gegen den Verkäufer V im Zusammenhang mit dem Erwerb und Einbau einer Luxus-Badewanne ohne Kenntnis der F, mit Schwerpunkt auf den instituten Geschäftsführung ohne Auftrag, Bereicherungsrecht sowie auf Fragen des Fernabsatzvertrags. Außerdem behandelt eine Abwandlung die Möglichkeit der Pfändung eines Autos durch einen Gerichtsvollzieher und die Rechtsbehelfe eines Dritten gegen die Pfändung.
Gnade vor Recht? Das strafrechtliche Prüfungsgespräch im Referendarexamen aus staatsanwaltschaftlicher Sicht
Die Klausur befasst sich mit der prüfungsrechtlichen und strafrechtlichen Bewertung von Referendarleistungen im strafrechtlichen Prüfungsgespräch aus Sicht der Staatsanwaltschaft. Sie beleuchtet insbesondere Abwägungen zwischen Ermessenspielräumen (Gnade) und den rechtlichen Vorgaben (Recht).
Der vertauschte Teppich
In dieser Examensklausur geht es um einen Kauf dreier Teppiche, bei dem durch vertauschte Kennziffern und Missverständnisse ein falscher Teppich verkauft wird. Die Hauptprobleme liegen in der Auslegung von Willenserklärungen, der Anfechtung des Vertrags und möglichen Ansprüchen wegen Annahmeverzugs sowie Schadensersatz bei Beschädigung. Geprüft werden insbesondere Ansprüche des ursprünglichen Käufers gegen den Dritterwerber und umgekehrt Ansprüche des Verkäufers gegen den Käufer.
Der pensionierte Fußballfan
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Problematik von Fernabsatzverträgen und Verbraucherschutz, insbesondere das Widerrufsrecht bei Online-Bestellungen von Zeitschriften und DVDs durch einen pensionierten Verbraucher. Es werden die Voraussetzungen sowie mögliche Ausnahmen des Widerrufsrechts thematisiert, auch unter Einbeziehung von persönlichen Kontakten über Außendienstmitarbeiter. Im Fokus steht die Frage, ob der Unternehmer Zahlung verlangen kann, wenn der Verbraucher den Vertrag widerruft.
Good Old Times
In dieser Fortgeschrittenenklausur werden zivilrechtliche Haftungskontinuität und -nachfolge im Rahmen eines kleingewerblichen Unternehmens (Einzelunternehmen und später OHG) behandelt. Schwerpunktmäßig werden die Haftung des Erwerbers eines Geschäftsbetriebs sowie die persönliche Haftung von Gesellschaftern vor und nach Gründung einer OHG und der Übergang von Verbindlichkeiten diskutiert. Examensrelevante Aspekte sind insbesondere die Anwendung des § 25 HGB, die Wirkung des Gesellschaftsbeitritts (§ 130 HGB) sowie Abgrenzungsfragen zur GbR.
Aus dem Leben eines Kritikers
Die Klausur behandelt verschiedene zivilrechtliche Konstellationen. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung, die rechtlichen Rahmenbedingungen von Inhaberpapieren, sowie Fragestellungen zu Notwehr und Selbsthilfe bei Auseinandersetzungen zwischen einem Kritiker und Theaterpersonal. Weiterhin werden Zahlungsansprüche und mögliche Schmerzensgeldforderungen thematisiert.
Geschenkt ist Geschenkt
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Probleme rund um die sogenannte „gemischte Schenkung“ am Beispiel des Verkaufs eines Fahrzeugs unter Marktwert mit erklärter Schenkungsabsicht. Thematisiert werden Anspruch auf Übereignung, Rückabwicklung (insbesondere nach späteren Streitigkeiten) sowie mögliche Schadensersatz- und Rückzahlungsansprüche bei verborgenen Mängeln. Die klausurrelevanten Fragestellungen gehen auf Kaufvertrag, Schenkung und Gewährleistungsfragen ein.
* "You only buy twice - Man kauft nur zweimal
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Folgen eines Wiederkaufsrechts bei Grundstücken, insbesondere die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit des Rückerwerbsrechts, Widmungsauflagen, Beseitigungspflichten, die Löschung dinglicher Belastungen sowie Ansprüche im Zusammenhang mit Kontaminationen und baulichen Veränderungen. Daneben wird die Möglichkeit der Pfändung und Einziehung eines Rückerwerbsrechts aus Gläubigersicht beleuchtet.
Gescheiterte Pläne
Die Klausur thematisiert die vermögensrechtliche Auseinandersetzung nach dem Ende einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Im Fokus steht die Frage, ob dem in einem Ein-Mann-Unternehmen der Lebensgefährtin unentgeltlich mitarbeitenden Partner nach der Trennung rückwirkend Entgelt zusteht. Geprüft werden mögliche Anspruchsgrundlagen wie GoA, Bereicherungsrecht und gesellschaftsrechtliche Aspekte.
Die Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Die Klausur behandelt die Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung nach Eintritt der Berufsunfähigkeit einer Beamtin. Schwerpunkte sind die Auslegung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (insbesondere der sog. Beamtenklausel) und die Frage, ob eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit einen Anspruch auf Versicherungsleistungen auslöst. Weiterhin werden die Bindungswirkung der behördlichen Entscheidung und mögliche Einschränkungen der Versicherungsbedingungen geprüft.
Auf der Suche nach Herrn Richards
Die Klausur befasst sich mit gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Gründung, Änderung der Gesellschafterstruktur und Liquidation einer deutsch-britischen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) durch internationale Geschäftspartner. Besonderes Augenmerk liegt auf der Übertragung von Gesellschaftsanteilen an eine ausländische Kapitalgesellschaft, offenen Leistungsstörungen und Beratungsfragen eines Mandanten nach Abhandenkommen eines Gesellschafters.
Kellner in kündigungsrechtlichen Nöten
Die Klausur behandelt zentrale Probleme des Kündigungsschutzes im Kleinbetrieb. Streitpunkte sind insbesondere die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes gemäß § 23 KSchG, der Betriebsübergang nach § 613a BGB, das Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer sowie die Wirksamkeit und Frist einer Kündigung. Die Konstellation ist typisch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten in der Praxis kleinerer Unternehmen.
* "Kauf eines Reitpferds nach der Schuldrechtsmodernisierung
Die Klausur behandelt einen Pferdekauf zwischen einer privaten Käuferin und einer regelmäßig mit Pferden handelnden Reitschule nach Schuldrechtsmodernisierung. Streitpunkte sind insbesondere Sachmängelgewährleistung nach neuem Recht, Anspruchsgrundlagen beim Verbrauchsgüterkauf und mögliche Ansprüche im Zusammenhang mit einem Wertgutachten und Schadensersatz wegen eines überfahrenen Hundes. Die Fälle umfassen Käuferansprüche, Gutachterhaftung und die Haftung rund um einen Transport-Schaden.
Scheinkommanditist; Übertragung eines Kommanditanteils
Die Klausur behandelt die Haftung eines Scheinkommanditisten und die Übertragung eines Kommanditanteils in einer KG. Thematisiert werden Ansprüche eines Gläubigers gegen verschiedene Gesellschafter vor und nach Handelsregistereintragung sowie Registerpflichten und Rechtsfolgen der Anteilsübertragung. Der Schwerpunkt liegt auf handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen mit zivilrechtlichem Bezug.
Persönlichkeitsrechte und das Leben nach dem Tod
Die Klausur behandelt den postmortalen Persönlichkeitsschutz und die Frage, ob und inwieweit die Persönlichkeitsrechte eines Verstorbenen nach dessen Tod durch Angehörige oder Erben geltend gemacht werden können. Im Mittelpunkt steht die unbefugte werbliche Nutzung des Namens und Erscheinungsbildes des verstorbenen Künstlers durch eine Brauerei, wobei Schadensersatz-, Herausgabe- und Unterlassungsansprüche von Erbin und Ehefrau gegen den Verwender zu prüfen sind.
* "Streit um den Regenwurm
Die Klausur schildert eine Auseinandersetzung auf einem Spielplatz um die Aneignung und den Besitz eines Regenwurms zwischen einem Kind (S) und einer Rentnerin (R). Es sind Ansprüche auf Herausgabe sowie verschiedene Schadensersatzansprüche – insbesondere aus Besitzschutz, Deliktsrecht und Tierhalterhaftung – und prozessuale Fragen zur örtlichen und sachlichen Zuständigkeit sowie Prozessführungsbefugnis zu prüfen. Eine Abwandlung betrifft Schadensersatz für Behandlungskosten aufgrund eines durch einen Hundetodesfall verursachten Nervenzusammenbruchs.
Jahrhundertwein
Die Klausur behandelt die typischen Probleme des Versendungskaufs nach der Schuldrechtsreform. Im Mittelpunkt stehen die Fragen zu Gefahrübergang, Schadensersatz und Rückabwicklung beim Untergang der Ware auf dem Transportweg, insbesondere unter Berücksichtigung von § 447 BGB und den Pflichten beim Versendungskauf. Eine Abwandlung thematisiert die Eigenversendung durch den Verkäufer mittels Erfüllungsgehilfen.
Bequemlichkeit hat ihren Preis
Die Klausur befasst sich mit verschiedenen zivilrechtlichen Fragestellungen rund um die Übersendung und den Einbau unbestellter Waren (500 Navigationsgeräte) an eine GbR. Sie prüft Ansprüche des angeblichen Verkäufers gegen die GbR, insbesondere im Hinblick auf den Verbraucherschutz bei unbestellter Ware, den gutgläubigen Eigentumserwerb und Fragen der Fahrnisverbindung sowie Eigentumsvorbehalt. Es sind außerdem Abwandlungen enthalten, die die Rückabwicklung nach erfolgter Zahlung und die Herausgabe der Geräte bei weiter bestehendem Eigentumsvorbehalt betreffen.
Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1) in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
Jurafuchs-Lernapp öffnen