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Zivilrecht

Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)

In der zivilrechtlichen Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1) entwirft die Kandidat:in aus Mandantensicht eine Klageschrift (§§ 253 ff. ZPO), prüft die Erfolgsaussichten von Ansprüchen (etwa § 433, § 823 I, § 280, § 812, § 985, § 929, § 434 BGB) und bereitet den streitigen Sachverhalt zielgerichtet auf. Examensklassiker: Anspruchskonkurrenzen (insb. Delikt und Vertrag), richtige Anspruchsgegnerbestimmung, Darlegungs- und Beweislast.

Zu diesem Thema haben wir 12 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 2026Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Anwaltsklausur – Urkundenprozess, Prozessstandschaft und Mietrecht

Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Sachverhalt mit Schwerpunkt auf Urkundenprozess, Prozessstandschaft und mietrechtlichen Regelungen. Die Konstellation stellt typische praktische Probleme des Allgemeinen Zivilrechts, Prozessrechts und Mietrechts im Kontext einer Anwaltsklausur dar.

Besondere VerfahrensartenProzessführungsbefugnisPflichten im Mietverhältnis +1 weitere
JA 20241. Staatsexamen

Ein aufregender Start in den Tag

Der Fall behandelt die zivilrechtliche Haftung nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden und Schmerzensgeldanspruch. Der Schwerpunkt liegt auf der Beweiswürdigung und den daraus folgenden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen. Die Klausur richtet sich an Fortgeschrittene und das Referendariat.

Dina Albert· JA 2024, 143· 60 Min
Haftung nach StVGFeststellung eines ersatzfähigen Schadens+3 weitere
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Handels- und Gesellschaftsrecht: Krokodile und Plastik aus dem Ozean

In der Klausur werden zentrale Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts behandelt. Ein Schwerpunkt liegt auf der Einzelvertretungsmacht nach dem Austritt eines Gesellschafters und der Reichweite der negativen Publizität des Handelsregisters, etwa beim Zugang einer E-Mail im Kontext der Registereintragung. Weiterhin wird das Verhältnis von Dissens und Irrtum bei Willenserklärungen thematisiert, insbesondere im Hinblick auf die Behandlung des Rechtsfolgenirrtums. Zudem ist die negative Publizität des Handelsregisters, die Anwendung der 'Rosinentheorie' sowie der Einwand des Rechtsmissbrauchs Gegenstand der Prüfung.

Mittwoch, Westphal· JuS 2022, 582
Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Aktenvortrag – Zivilrecht: Anwaltsberatung - Pferde auf dem Fahrradweg

Im Zentrum der Klausur steht die Prüfung zivilrechtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit einem Unfall zwischen Pferden und einem Radfahrer auf einem Fahrradweg. Thematisiert wird in besonderem Maße die Haftung aus Tierhalterverantwortung und die Frage der Exkulpation, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung des Radweges sowie ein mögliches Mitverschulden des Geschädigten. Weitere Schwerpunkte betreffen die Bemessung eines Schmerzensgeldanspruchs mit besonderen medizinischen Folgen und der Umgang mit unbezifferten Schmerzensgeldklagen. Abgerundet wird die Klausur durch die pflichtenorientierte anwaltliche Beratung des Mandanten hinsichtlich Zweckmäßigkeit und Aufklärung.

Higer, Wernert· JuS 2022, 534
Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)+1 weitere
JuS 2022Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Anwaltsklausur Arbeitsrecht - Kündigungsschutz, AGB-Kontrolle und (Teil-)Betriebsübergang

Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig die rechtlichen Voraussetzungen und Argumentationslinien bei einer personenbedingten Kündigung wegen Alkoholismus, einschließlich der abgestuften Darlegungslast und der Interessenabwägung. Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Auslegung und Kontrolle arbeitsvertraglicher Klauseln, insbesondere hinsichtlich Bindungsklauseln für Sonderzahlungen und deren Zusammenhang mit dem Urlaubsanspruch. Zudem wird die Rolle der gewillkürten Prozessstandschaft im Zusammenhang mit Widerklagen vertieft behandelt.

Groh· JuS 2022, 158
AGBBesonderer Teil - VertiefungBesonderer Teil - Rom I-VO+3 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Torschlusspanik an der Grundstücksgrenze

Die Klausur behandelt einen Nachbarschaftsstreit um eine neu errichtete Toranlage an der Grundstücksgrenze und deren Auswirkungen auf ein im Grundbuch eingetragenes Geh- und Fahrrecht. Im Mittelpunkt stehen die prozessuale Ausgangssituation (abgelehnter PKH-Antrag) und die Erfolgsaussichten einer Klage auf Entfernung der Toranlage. Examiniert wird sowohl die materielle Rechtslage zur Grunddienstbarkeit als auch das Vorgehen im Mandantengespräch und mögliche Rechtsmittel.

Susanna Roßbach· JA 2021, 856· 90 Min
Erwerb und Verlust von GrundstücksrechtenNegatorischer Abwehr- und Unterlassungsanspruch +2 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Der unaufmerksame Notar

Die Klausur thematisiert die Haftung eines Notars wegen angeblicher fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit einer Grundstücksschenkung zwischen Eheleuten zur Reduzierung des Pflichtteilsanspruchs. Es wird die Erfolgsaussicht einer Klage gegen den Notar geprüft sowie alternative Vorgehensweisen zur Korrektur einer fristschädlichen Schenkung und die Möglichkeit einer Feststellungsklage behandelt.

Katharina Czellnik, Dr. Alexander Brade· JA 2021, 503· 300 Min
Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GGVermächtnis+3 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

ORIGINAL: "Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

In dieser originalen Examensklausur im Zivilrecht wird die Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen im Wege der Drittwiderspruchsklage behandelt. Der Kläger wendet sich gegen Vollstreckungsmaßnahmen in verschiedene Vermögensgegenstände, die durch Urteil gegen einen Dritten eingeleitet wurden, und problematisiert werden auch Aspekte der gewillkürten Prozessstandschaft und des gutgläubigen Erwerbs. Die Klausur ist für die Zweite Juristische Staatsprüfung konzipiert und enthält vielschichtige Verstrickungen im Vollstreckungs- und materiellen Recht.

Dr. Peter Kieß· JA 2018, 613· 300 Min
Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO+4 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Probleme mit der Testamentsvollstreckung – Hausarbeit im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene

Der Übungsfall behandelt die Haftung bei einer Testamentsvollstreckung im Zusammenhang mit einer Verkehrssicherungspflichtverletzung. Thematisiert werden materielle und prozessuale Fragen zu Schadensersatzansprüchen gegenüber Erben und Testamentsvollstrecker sowie die gerichtliche Durchsetzung dieser Ansprüche, einschließlich Besonderheiten bei der Vertretung Minderjähriger und Klagebefugnis. Zudem werden verschiedene Abwandlungen einbezogen.

Knut Werner Lange, Holger Vogl· JURA 2013, 1052
Gewillkürte Erbfolge§ 823 Abs. 1 BGBProzessführungsbefugnis+3 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Wer zu spät kommt . . . haftet!

Der Fall behandelt komplexe zivilrechtliche Verflechtungen rund um einen Immobilienverkauf, anwaltliche Pflichtverletzungen sowie daraus resultierende Schadensersatzansprüche inklusive Schmerzensgeld. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Haftung von Anwälten, der Aufrechnung, Pfändung in eigene Schuld, Vollstreckungsgegenklage und Prozessrecht, insbesondere die Voraussetzungen für Schadensersatz und die Erforderlichkeit anwaltlicher Vertretung.

Jochen Bernhard· JURA 2012, 633
Grundlagen des KaufvertragsGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Dienstvertrag, §§ 611ff. BGB+5 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Ein später Rechtsbehelf und seine Auswirkungen – Das strafrechtliche Prüfungsgespräch im Assessorexamen aus richterlicher Sicht

Die JA-Klausur „Ein später Rechtsbehelf und seine Auswirkungen – Das strafrechtliche Prüfungsgespräch im Assessorexamen aus richterlicher Sicht" aus dem JA Klausur-Campus.

Stüber· JA 2010, 452
Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)
JA 2009Fortgeschrittene

Gnade vor Recht? Das strafrechtliche Prüfungsgespräch im Referendarexamen aus staatsanwaltschaftlicher Sicht

Die Klausur befasst sich mit der prüfungsrechtlichen und strafrechtlichen Bewertung von Referendarleistungen im strafrechtlichen Prüfungsgespräch aus Sicht der Staatsanwaltschaft. Sie beleuchtet insbesondere Abwägungen zwischen Ermessenspielräumen (Gnade) und den rechtlichen Vorgaben (Recht).

Stüber· JA 2009, 535
Recht der ehelichen GemeinschaftDie Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)+1 weitere
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