Klausuren
Kinder auf der Straße
Die Klausur behandelt die Haftung der Aufsichtspflichtigen sowie das deliktische Haftungsregime, nachdem Kinder während eines Streits unbeaufsichtigt auf eine Straße geraten und zwei Fahrzeuge in einen Unfall verwickelt werden. Es ist zu prüfen, ob und wie eine Haftung aus dem Deliktsrecht und eventuell dem Schuldrecht entsteht, insbesondere unter Berücksichtigung der Aufsichtspflicht und der Verletzung des Mindestabstandes im Straßenverkehr.
Spielplatzfall
In diesem Fall („Spielplatzfall“) geht es um Schadenersatz- und Haftungsansprüche nach Sachbeschädigung an einem PKW sowie der Verletzung eines Kindes auf einem Spielplatz. Im Mittelpunkt stehen mögliche Anspruchsgrundlagen im Schuldrecht und Deliktsrecht, insbesondere die Haftung für Aufsichtspflichtverletzungen und das Verhalten der beteiligten Erwachsenen und Kinder.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Johanna Firsching prüfen besonders häufig Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2) (1×), Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1) (1×), Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht) (1×), Mietverhältnisse über Wohnraum (1×), Recht der ehelichen Gemeinschaft (1×) und Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht) (1×).