Kinder auf der Straße
JA 2019, 23 · Zivilrecht für Fortgeschrittene
Von Prof. Dr. Martin Löhnig, Johanna Firsching, Simon Naczinsky, Maria-Viktoria Runge-Rannow
Die Klausur behandelt die Haftung der Aufsichtspflichtigen sowie das deliktische Haftungsregime, nachdem Kinder während eines Streits unbeaufsichtigt auf eine Straße geraten und zwei Fahrzeuge in einen Unfall verwickelt werden. Es ist zu prüfen, ob und wie eine Haftung aus dem Deliktsrecht und eventuell dem Schuldrecht entsteht, insbesondere unter Berücksichtigung der Aufsichtspflicht und der Verletzung des Mindestabstandes im Straßenverkehr.
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- Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)Inhalte eines Mandantenschreibens
- Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)Streitverkündung – Bindungswirkung für Dritte
- Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)Zwischenfeststellungswiderklage (§ 256 Abs. 2 ZPO)
- Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)Feststellungswiderklage
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