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Zivilrecht

Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)

Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2) prüft die Verteidigung gegen eine Zivilklage aus anwaltlicher Perspektive. Zentral sind die materiell-rechtliche Prüfung potenzieller Gegenansprüche (§§ 433, 823, 812, 280 BGB), Einwendungen und Einreden gegen den Klageanspruch sowie prozessuale Erwiderungsstrategien. Examensklassiker: Aufrechnung (§ 387 BGB), Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) und die Bestreitung von Schadensersatz- oder Herausgabeansprüchen (§§ 823, 985 BGB).

Zu diesem Thema haben wir 17 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 2026Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Anwaltsklausur – Urkundenprozess, Prozessstandschaft und Mietrecht

Bei dieser Klausur handelt es sich um eine Original-Assessorexamensklausur im Bereich Zivilrecht (Anwaltsklausur). Thematisiert werden der Urkundenprozess, Prozessstandschaft und mietrechtliche Fragestellungen. Die Aufgabenstellung richtet sich an die Bearbeitung klassischer prozessrechtlicher und materieller Problemstellungen aus anwaltlicher Sicht.

Besondere VerfahrensartenProzessführungsbefugnisPflichten im Mietverhältnis +2 weitere
JA 20261. Staatsexamen

„Nebelkerzen“

Die Klausur behandelt die Wirksamkeit eines von einem Prokuristen entgegen interner Weisungen abgeschlossenen Kaufvertrags über besonders günstig angebotene Ware sowie die Folgen, wenn eine minderjährige Person als Vertreterin auftritt. Außerdem wird die prozessuale Zulässigkeit einer Widerklage geprüft.

Dr. Lukas Münster· JA 2026, 554· 300 Min
StellvertretungGeschäftsfähigkeitAngebot und Annahme+4 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Aktenvortrag – Zivilrecht: Anwaltsgutachten – Werkvertrag und negative Feststellungsklage

Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Aktenvortrag aus anwaltlicher Sicht mit Schwerpunkt auf dem Werkvertragsrecht und der negativen Feststellungsklage gemäß § 256 ZPO. Geprüft werden die Anspruchsgrundlagen aus dem Werkvertragsverhältnis, typische Probleme bei der Geltendmachung und Abwehr von Werklohnforderungen, sowie die prozessualen Besonderheiten der negativen Feststellungsklage. Die Klausur eignet sich besonders zur Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen und legt Wert auf systematische Analyse aus Sicht des Beklagten.

Stefanie Eppenstein· JuS 2025, 773· 60 Min
Zustandekommen und BeendigungFeststellungsklage, § 256 ZPODie Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)+4 weitere
JA 20221. Staatsexamen

Vereinsleben mit Folgen?

Die Klausur behandelt die Rückforderung von Versicherungsleistungen nach einem Unfall mit anschließender Unfallflucht. Der versicherte Fahrer wird von der Versicherung im Regress genommen, weil er gegen die Aufklärungsobliegenheit verstoßen haben soll. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Beweislastverteilung, Gesamtschuld, Einspruch gegen das Versäumnisurteil und der rechtlichen Bewertung des Verhaltens im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag.

Lukas Binner· JA 2022, 851· 300 Min
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Widerruf & VerbraucherverträgeEntstehung von Schuldverhältnissen +4 weitere
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Handels- und Gesellschaftsrecht: Krokodile und Plastik aus dem Ozean

In der Klausur werden zentrale Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts behandelt. Ein Schwerpunkt liegt auf der Einzelvertretungsmacht nach dem Austritt eines Gesellschafters und der Reichweite der negativen Publizität des Handelsregisters, etwa beim Zugang einer E-Mail im Kontext der Registereintragung. Weiterhin wird das Verhältnis von Dissens und Irrtum bei Willenserklärungen thematisiert, insbesondere im Hinblick auf die Behandlung des Rechtsfolgenirrtums. Zudem ist die negative Publizität des Handelsregisters, die Anwendung der 'Rosinentheorie' sowie der Einwand des Rechtsmissbrauchs Gegenstand der Prüfung.

Mittwoch, Westphal· JuS 2022, 582
Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)
JuS 2022Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Anwaltsklausur Arbeitsrecht - Kündigungsschutz, AGB-Kontrolle und (Teil-)Betriebsübergang

Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig die rechtlichen Voraussetzungen und Argumentationslinien bei einer personenbedingten Kündigung wegen Alkoholismus, einschließlich der abgestuften Darlegungslast und der Interessenabwägung. Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Auslegung und Kontrolle arbeitsvertraglicher Klauseln, insbesondere hinsichtlich Bindungsklauseln für Sonderzahlungen und deren Zusammenhang mit dem Urlaubsanspruch. Zudem wird die Rolle der gewillkürten Prozessstandschaft im Zusammenhang mit Widerklagen vertieft behandelt.

Groh· JuS 2022, 158
AGBBesonderer Teil - VertiefungBesonderer Teil - Rom I-VO+3 weitere
JuS 20202. Staatsexamen / Referendariat

Aktenvortrag – Zivilrecht: Anwaltsberatung - Geschenkt oder geliehen?

In der Klausur wird schwerpunktmäßig die Frage behandelt, ob zwischen den Parteien ein konkludenter Darlehensvertrag geschlossen wurde und wie sich dies auf die Leistungskondiktion, insbesondere hinsichtlich der Beweislast und der sekundären Darlegungslast, auswirkt. Weiterhin ist ein gebührenrechtlicher Aspekt zu prüfen, der die Möglichkeit einer Klagerücknahme und strategische Erwägungen zur informatorischen Anhörung einschließt. Außerdem wird verlangt, die taktischen Möglichkeiten der Beweiserhebung, insbesondere die Parteivernehmung und alternativ die informatorische Anhörung, eingehend zu beleuchten. Die Schwerpunkte liegen somit bei der materiellen Anspruchsprüfung, Beweislast und prozesstaktischen Überlegungen.

Bubeck· JuS 2020, 1206
Auslegung der WillenserklärungDarlehensvertrag, §§ 488ff. BGBSchenkung, §§ 516ff. BGB+2 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Der gefährlichste Parkplatz der Stadt

Bei der Klausur handelt es sich um eine Anwaltsklausur aus Beklagtensicht zum Thema Glatteisunfall auf einem Supermarktparkplatz. Es werden Fragen zu Verkehrssicherungspflichten, Mitverschulden bei einem Versuch, ein wegrollendes Fahrzeug zu stoppen, und der Möglichkeit einer Streitgenössischen Drittwiderklage behandelt.

Susanna Roßbach· JA 2020, 217· 300 Min
§ 823 Abs. 1 BGBSchadenszurechnungDie Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)+1 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Der Anwalt und die Fristen

Der Fall thematisiert den Ablauf und die Kontrolle anwaltlicher Fristenführung im Berufungsverfahren sowie Fragestellungen rund um die wirksame Einreichung eines Fristverlängerungsantrags und die Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Ausgangspunkt ist eine drohende Verwerfung der Berufung wegen angeblicher Fristversäumung, obwohl der Anwalt die Fristverlängerung beantragt haben will. Es sind insbesondere die Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist und der Vortrag zur Glaubhaftmachung im Rahmen der Wiedereinsetzung zu prüfen.

Dr. Holger Jäckel· JA 2017, 133· 60 Min
Fristen und TermineDie Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)+2 weitere
JURA 2016Schwerpunktbereich

Schwerpunktklausur Wirtschaftsstrafrecht

Der Sachverhalt behandelt zwei Fälle aus dem Wirtschaftsstrafrecht: Zum einen die Entsendung von Pflegekräften durch eine Vermittlungs-GmbH und die möglichen strafrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen, zum anderen die Geschäftsführung einer Bau-GmbH während der Überschuldung, die Zahlung von Löhnen statt Sozialversicherungsbeiträgen sowie eine potenzielle Subventionierung durch Bauunternehmer. Beide Fälle betreffen gesellschafts- und wirtschaftsstrafrechtliche Problemkreise der Geschäftsführerhaftung sowie der Pflichten zur Sozialversicherung.

Tobias Ceffinato· JURA 2016, 1394
Gesellschaft mit beschränkter HaftungKlausurtypen & Prozessrecht+1 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Das gefährliche Urteil

Die Übungsklausur behandelt aus anwaltlicher Sicht einen nachträglichen Zahlungsstreit im Rahmen eines Mietverhältnisses nach dem Tod der Vermieterin. Im Zentrum steht die Frage der Wirksamkeit einer Zahlung an eine Erbengemeinschaft und der Schutz vor doppelter Inanspruchnahme im Zwangsvollstreckungsverfahren. Bearbeitet werden typische Problemstellungen im Erb- und Zwangsvollstreckungsrecht sowie Zweckmäßigkeitserwägungen aus anwaltlicher Perspektive.

Dr. Michael Duchstein· JA 2014, 848· 300 Min
Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPOGesetzliche Erbfolge+4 weitere
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Teure Wohnungssuche im Internet

Examensklausur zu Vertragsschluss im Internet im Zusammenhang mit Kostenfallen auf Wohnungsportalen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Sittenwidrigkeit, Anfechtung, Widerruf sowie deliktsrechtliche Ansprüche und zivilprozessuale Besonderheiten wie Widerklage und parteierweiternde Drittwiderklage.

Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreGesetz- und sittenwidrige RechtsgeschäfteWiderruf & Verbraucherverträge+4 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Ein später Rechtsbehelf und seine Auswirkungen – Das strafrechtliche Prüfungsgespräch im Assessorexamen aus richterlicher Sicht

Die JA-Klausur „Ein später Rechtsbehelf und seine Auswirkungen – Das strafrechtliche Prüfungsgespräch im Assessorexamen aus richterlicher Sicht" aus dem JA Klausur-Campus.

Stüber· JA 2010, 452
Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR JenTranslation

Die Klausur thematisiert die zivilrechtliche Auseinandersetzung im Zusammenhang mit einer Grundschuld, die zur Sicherung eines Darlehens bestellt wurde, und einer beabsichtigten Zwangsvollstreckung. Es werden Rechtsfragen zur Vertretung einer BGB-Gesellschaft, zur Grundbuchfähigkeit, zur Vollstreckungsabwehrklage sowie zum Beratungsvertrag und Anlageempfehlungen einschließlich Gewinnspanne behandelt.

Jan Lieder· JURA 2010, 926
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPOGrundprinzipien des SachenrechtsDarlehensvertrag, §§ 488ff. BGB+2 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Gnade vor Recht? Das strafrechtliche Prüfungsgespräch im Referendarexamen aus staatsanwaltschaftlicher Sicht

Die Klausur befasst sich mit der prüfungsrechtlichen und strafrechtlichen Bewertung von Referendarleistungen im strafrechtlichen Prüfungsgespräch aus Sicht der Staatsanwaltschaft. Sie beleuchtet insbesondere Abwägungen zwischen Ermessenspielräumen (Gnade) und den rechtlichen Vorgaben (Recht).

Stüber· JA 2009, 535
Recht der ehelichen GemeinschaftDie Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)+1 weitere
JA 20091. Staatsexamen

Anwaltliche Beratung

Die Klausur stellt eine anwaltliche Beratung aus der Sicht der Beklagten im Zivilrecht dar. Die Mandantin betreibt eine Tierpension und wird auf Schadensersatz verklagt, nachdem infolge einer Verwechslung ihr Hund versehentlich an einen Dritten herausgegeben und erschossen wurde. Neben Fragen zur Verteidigung gegen die Klage werden mögliche Verantwortlichkeiten Dritter sowie Ersatzansprüche thematisiert.

Lars Theissen· JA 2009, 366· 300 Min
Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)Grundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur Schwerpunktbereich Zivilrechtspflege Der verpflichtete Erbe

Die Klausur behandelt einen Schwerpunktfall zum Zusammenspiel von Familien- und Erbrecht mit Bezügen zum Unterhaltsrecht und prozessualen Fragen. Sie ist als Anwaltsklausur im Schwerpunktbereich Zivilrechtspflege konzipiert und richtet sich an Examenskandidaten.

Gesetzliche ErbfolgeDie Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)+2 weitere
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Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2) in der Jurafuchs-Lernapp

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