Stefanie Eppenstein
Klausuren
(Original-)Aktenvortrag – Zivilrecht: Anwaltsgutachten – Werkvertrag und negative Feststellungsklage
Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Aktenvortrag aus anwaltlicher Sicht mit Schwerpunkt auf dem Werkvertragsrecht und der negativen Feststellungsklage gemäß § 256 ZPO. Geprüft werden die Anspruchsgrundlagen aus dem Werkvertragsverhältnis, typische Probleme bei der Geltendmachung und Abwehr von Werklohnforderungen, sowie die prozessualen Besonderheiten der negativen Feststellungsklage. Die Klausur eignet sich besonders zur Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen und legt Wert auf systematische Analyse aus Sicht des Beklagten.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Stefanie Eppenstein prüfen besonders häufig Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2) (1×), Feststellungsklage (1×), Feststellungsklage, § 256 ZPO (1×) und Zustandekommen und Beendigung (1×).