Hans-Friedrich Müller, geboren am 10. November 1964 in Wiesbaden, ist ein deutscher Rechtswissenschaftler, Hochschullehrer und Richter. Er ist am Oberlandesgericht Koblenz in Rheinland-Pfalz tätig. Neben seiner richterlichen Funktion engagiert sich Müller auch in der wissenschaftlichen Ausbildung im juristischen Bereich. Seine Schwerpunkte liegen in der Praxis und Lehre des deutschen Rechts.
Klausuren
3 KlausurenStreit um die Baumaschine
In dieser Fortgeschrittenenklausur werden die Herausgabe- und Schadensersatzansprüche aus einem mehrstufigen Sicherungs- und Eigentumserwerb an einer Baumaschine unter mehreren Beteiligten geprüft. Im Fokus stehen Fragen des Mobiliarsachenrechts, insbesondere das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, der gutgläubige Erwerb, Sicherungsübereignung und Besitzschutzansprüche. Die Bearbeiter sollen umfassend Ansprüche der B-Bank gegen den gutgläubigen G prüfen.
Der eigenwillige Gesellschafter
Die Klausur behandelt gesellschafts- und zivilrechtliche Fragen am Beispiel einer X-GmbH. Prüfungsgegenstand sind unter anderem die Wirksamkeit von Vertreterhandlungen eines Prokuristen und einer angeblichen Geschäftsführerin, die Anfechtung und Auslegung von Gesellschafterbeschlüssen sowie das Procedere der Einziehung von Geschäftsanteilen. Zudem werden Mitwirkungsrechte im Gesellschaftsrecht und Probleme des Innen- und Außenverhältnisses thematisiert.
Der voreilige Mieter
Die Klausur behandelt die Frage, ob ein Mieter nach eigenmächtiger Reparatur einer defekten Klingel- und Gegensprechanlage durch einen selbst beauftragten Handwerker einen Anspruch auf Kostenerstattung gegen den Vermieter hat. Dabei werden die Voraussetzungen und Grenzen der Selbstvornahme im Mietrecht sowie deren Einbettung in das Leistungsstörungsrecht thematisiert. Es geht insbesondere um die Pflicht zur vorherigen Anzeige und um die Höhe des Erstattungsanspruchs.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Prof. Dr. Hans Friedrich Müller prüfen besonders häufig Beendigung (1×), Der Besitzschutz (1×), Grundlagen des Kaufvertrags (1×), Pflichten im Mietverhältnis (1×), Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen (1×), Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht) (1×), Stellvertretung (1×) und Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (1×).