Worum geht es
Die Klausur behandelt die Frage der Selbstvornahme im Mietrecht: Der Mieter nimmt eigenmächtig eine Reparatur vor und verlangt die Erstattung der Kosten vom Vermieter. Thematisiert wird insbesondere, ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht, wenn der Vermieter nicht zuvor darüber informiert wurde und selbst günstigere Reparaturmöglichkeiten gehabt hätte.
Themen
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