Klausuren
6 KlausurenZu freizügig für die Bundeswehr?
In der Klausur wird geprüft, ob ein Verweis gegen eine Berufssoldatin der Bundeswehr wegen ihres freizügigen Dating-Profils rechtmäßig war und ob der Verwaltungsrechtsweg bei einer Klage gegen diese Maßnahme eröffnet ist. Thematisiert werden dabei das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht gemäß § 17 II 3 SG, der Bestimmtheitsgrundsatz sowie soldaten- und disziplinarrechtliche Vorschriften.
ÖR-Examensklausurenkurs zum Baurecht
Die H-GmbH ist ein Übertragungsnetzbetreiber und als solcher gesetzlich verantwortlich für den Bau, den Erhalt und Betrieb von Stromleitungen im Höchstspannungsbereich. Um den in Küstenregionen erzeugten Windstrom in die Verbrauchszentren im Rest der Republik liefern zu können, sind länderübergreifende Stromleitungen erforderlich, deren vordringlicher Bedarf und energiewirtschaftliche Notwendigkeit im Bundesbedarfsplangesetz festgestellt wird. Eines der dort aufgelisteten Netzausbauprojekte ist der sog.» Sachsen-Link «, der große Mengen erneuerbarer Energie von Rostock in die mittelsächsische Gemeinde G (Landkreis Mittelsachsen) transportieren soll. Um den im Landkreis ankommenden» Sachsen-Link «mit dem regionalen
Der unaufmerksame Notar
Die Klausur thematisiert die Haftung eines Notars wegen angeblicher fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit einer Grundstücksschenkung zwischen Eheleuten zur Reduzierung des Pflichtteilsanspruchs. Es wird die Erfolgsaussicht einer Klage gegen den Notar geprüft sowie alternative Vorgehensweisen zur Korrektur einer fristschädlichen Schenkung und die Möglichkeit einer Feststellungsklage behandelt.
Wildtierzirkus
Die Klausur behandelt Probleme des Kommunalrechts, insbesondere das Recht der öffentlichen Einrichtungen, und verknüpft diese mit Fragestellungen des allgemeinen Verwaltungsrechts. Im Mittelpunkt stehen die Bestandskraft von Verwaltungsakten und deren Ausnahmen im Zusammenhang mit einer kommunalen Wildtier-Zirkusregelung. Dabei werden auch die Organisationsprivatisierung kommunaler Einrichtungen sowie die Berufsfreiheit thematisiert.
Im Zweifel gegen die Freiheit?
Ein Arzt bietet begleitete Suizidhilfe unter strengen Bedingungen an und wird mit einem neuen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit geschäftsmäßiger Suizidhilfe konfrontiert. Der Fall behandelt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Gesetzgebungsverfahrens, die Verhältnismäßigkeit der Strafnorm und deren Vereinbarkeit mit Grundrechten wie dem Recht auf Selbstbestimmung und Leben.
Examensklausur: Das Kind raucht mit
In diesem Fall fordert Volkbert Wohlbedacht von Margot Qualm Schmerzensgeld und Ausgleich für Behandlungskosten im Namen ihrer gemeinsamen Tochter Kristina. Streitpunkt ist, ob Margot während der Schwangerschaft zum Schutz des ungeborenen Kindes zum Verzicht auf Tabakkonsum verpflichtet werden kann und welche Ansprüche darauf basieren, nachdem das Kind mit einer Lungenfehlfunktion zur Welt gekommen ist. Die Konstellation berührt vor allem familienrechtliche Eingriffsrechte, schadensersatzrechtliche Vorschriften im Deliktsrecht sowie Grundrechte. Zusätzlich sind prozessuale Fragen zur Geltendmachung von Ansprüchen thematisiert.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Alexander Brade prüfen besonders häufig § 823 Abs. 1 BGB (1×), § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG (1×), § 844 BGB (1×), Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) (1×), Beamtenrecht (1×), Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) (1×), Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1) (1×) und Die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde (1×).