Zu freizügig für die Bundeswehr?
JA 2025, 37 · Öffentliches Recht für Fortgeschrittene
Von Dr. Alexander Brade, Max E. Müller
Die Klausur thematisiert die rechtlichen Grenzen dienstlicher Disziplinarmaßnahmen gegen eine Berufssoldatin, die in einem Dating-Portal mit Angaben zu ihrem Sexualleben auftritt. Im Mittelpunkt stehen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Soldatin, der Bestimmtheitsgrundsatz bei der außerdienstlichen Wohlverhaltenspflicht des Soldatengesetzes sowie die Zulässigkeit und Begründetheit der disziplinarrechtlichen Sanktion. Daneben wird die Frage der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei einer Klage gegen den Disziplinarverweis geprüft.
Schwerpunkte
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- Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)„Übersichtsaufnahmen“ (ohne Speicherung)
- Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen (z.B. § 19a VersG i.V.m. § 12a VersG)
- Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Ausschluss einzelner Teilnehmenden (z.B. § 18 Abs. 3 VersG oder § 19 Abs. 4 VersG)
- Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenSonstige Beschränkungen der Versammlung („Minusmaßnahmen“)
Weitere Klausuren zu Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
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