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Öffentliches Recht

Recht der öffentlichen Sachen

Das Recht der öffentlichen Sachen regelt die Widmung, Nutzung und den Entzug öffentlicher Sachen (z.B. Straßen, Parks) im Gemeingebrauch. Zentral sind die Grundrechte (z.B. Art. 8, 12, 14 GG) im Spannungsfeld hoheitlicher Zugriffsbefugnisse. Examensklassiker: Entziehung des Gemeingebrauchs, Schranken-Schranken bei Versammlungen im öffentlichen Raum (§ 123 VwGO), Schadensersatz bei rechtswidriger Eingriffsverwaltung (§ 839 BGB).

Zu diesem Thema haben wir 266 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2026Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: „Gegenwind inklusive“

Der Fall behandelt die Fragen rund um das Wiederaufgreifen eines bestandskräftigen Gebührenbescheids, dessen Rechtsgrundlage durch das Bundesverfassungsgericht für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt wurde. Im Mittelpunkt stehen prozessuale und materielle Aspekte zur Änderung und Rücknahme von Verwaltungsakten, Rückwirkung einer neuen Rechtsverordnung sowie Anspruch auf Rückerstattung zu viel gezahlter Gebühren. Zu prüfen ist insbesondere die statthafte Klageart, die Anwendung von § 51 VwVfG NRW, § 48 VwVfG NRW und prozessrechtliche Besonderheiten im Zusammenhang mit einer abstrakten Normenkontrolle.

Professor Dr. Dr. Stefan Muckel· JA 2026, 672· 300 Min
Zulässigkeit der VerpflichtungsklageWiederaufgreifen des Verfahrens bei bestandskräftigen VerwaltungsaktenBegründetheit der Verpflichtungsklage+5 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

„Energiewende um jeden Preis! Auch im Außenbereich?“

Im vorliegenden Fall begehrt A, Eigentümerin eines Grundstücks im Außenbereich, die Erteilung einer Baugenehmigung für eine Photovoltaikanlage. Die Gemeinde lehnt dies aufgrund der Lage im Außenbereich und dem Flächennutzungsplan ab, obwohl erneuerbare Energien gesetzlich privilegiert werden sollen. Es ist zu prüfen, ob das gerichtliche Vorgehen der A Aussicht auf Erfolg hat, insbesondere unter Berücksichtigung von § 35 BauGB, § 2 EEG und der Bedeutung des Landschaftsbildes.

Leon Scherff· JA 2026, 570· 180 Min
Außenbereich (§ 35 BauGB)Die BaugenehmigungMaterielles Bauordnungsrecht+4 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Abschlussklausur Grundrechte: Keine Versammlungsfreiheit auf Autobahnen?

Die Klausur behandelt die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Demonstrationen auf Autobahnen unter die Versammlungsfreiheit des Art. 8 GG fallen und welche rechtlichen Beschränkungsmöglichkeiten bestehen. Im Mittelpunkt steht die polizeirechtliche und versammlungsrechtliche Beurteilung eines Verbots bzw. einer Auflage gegen eine auf einer Autobahn geplante Versammlung.

Jonas Schumacher· ZJS 2026, 1042
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Materielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von Versammlungen+4 weitere
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht – CO2 in der Luft

Die Klausur behandelt grundrechtliche und verfassungsrechtliche Fragen rund um den staatlichen Umgang mit CO2 in der Luft. Neben der Auslegung von Grundrechten wie der körperlichen Unversehrtheit werden umweltrechtliche und gleichheitsrechtliche Aspekte erörtert. Schwerpunkt liegt auf der verfassungsrechtlichen Bewertung staatlicher Maßnahmen zum Schutz vor klimaschädlichen Emissionen.

Professor Dr. Daniel Wolff, Max Kelch· JuS 2026, 434· 300 Min
Allgemeine GrundrechtslehrenKörperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)Umweltrecht+3 weitere
JuS 2026Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht – Die verwirrende E‑Mail

Die Klausur behandelt zentrale Grundlagen des allgemeinen Verwaltungsrechts mit Fokus auf den Verwaltungsakt und dessen Bekanntgabe. Anhand eines E-Mail-Falls werden die Rechtmäßigkeit und Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Verwaltungsakts analysiert sowie typische Anfängerprobleme zur Form und zum Ermessen erarbeitet.

Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtDie Merkmale des VerwaltungsaktsBekanntgabe und Wirksamkeit von Verwaltungsakten+4 weitere
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Polizei- und Verwaltungsvollstreckungsrecht – Der Hund in der Obdachlosenunterkunft

Die Klausur behandelt Probleme des Polizei- und Verwaltungsvollstreckungsrechts anhand eines Falles, in dem ein Hund in einer Obdachlosenunterkunft thematisiert wird. Im Zentrum stehen polizeiliche Eingriffsmaßnahmen und die verwaltungsrechtliche Vollstreckung. Die Aufgabenstellung erfordert vertiefte Kenntnisse zu Vollstreckungs- und Ermessensfragen im öffentlichen Recht.

Dr. Martin Diesterhöft, Dr. Rike Sinder· JuS 2026, 342· 300 Min
Grundlagen VerwaltungsvollstreckungRecht der öffentlichen Sachen+2 weitere
JuS 2026Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Absprachen bei der Richterwahl

Die Klausur behandelt Grundlagen des Staatsorganisationsrechts am Beispiel von Absprachen bei der Richterwahl. Es werden die Rolle des Bundestags und des Bundesverfassungsgerichts sowie relevante verfassungsrechtliche Prinzipien angesprochen. Ziel ist die grundlegende Vermittlung zentraler Zusammenhänge im politischen System Deutschlands.

Dr. Marie Beyrich· JuS 2026, 324· 120 Min
Einführung in das StaatsorganisationsrechtDer BundestagDas Bundesverfassungsgericht+3 weitere
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht – Verspätete Verfassungsänderung?

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Anforderungen und Grenzen an Verfassungsänderungen, insbesondere bei verspätetem Wirksamwerden. Schwerpunkt liegt dabei auf dem Gesetzgebungsprozess und den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes. Es wird die Rolle der Staatsorgane und die verfahrensrechtliche Kontrolle vertieft geprüft.

Laurids Hempel, Max Auwärter· JuS 2026, 269· 300 Min
Grundlagen der GesetzgebungGesetzgebungsverfahrenEinführung in das Staatsorganisationsrecht+3 weitere
JuS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Polizei- und Ordnungsrecht – Viel Rauch um nichts?

Die Klausur behandelt wesentliche Fragestellungen des Polizei- und Ordnungsrechts mit Schwerpunkt auf den materiellen Eingriffsvoraussetzungen polizeilicher Maßnahmen. Besonders im Fokus stehen die Prüfung von Gefahrenlagen, die polizeiliche Generalklausel sowie typische Standardmaßnahmen. Die Aufgabenstellung eignet sich ideal zur Vertiefung für Studierende mit Vorkenntnissen im öffentlichen Recht.

Dr. Martin Schwamborn· JuS 2026, 256· 120 Min
Grundlagen Gefahr für polizeiliche Schutzgüter Polizeiliche Generalklausel+3 weitere
JuS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht – Berliner Stipendienverträge

Die Hausarbeit befasst sich mit öffentlich-rechtlichen Stipendienverträgen im Land Berlin, insbesondere mit deren Rechtsgrundlagen und der Anwendung des allgemeinen Verwaltungsrechts auf Vertragsverhältnisse. Zentral wird der öffentlich-rechtliche Vertrag als Handlungsform der Verwaltung untersucht. Die Arbeit erörtert zudem Fragen der Ermessensausübung und der materiellen Rechtmäßigkeit unter Berücksichtigung landesrechtlicher Besonderheiten.

Constanze Rothermel, Kubilay Yalçın, Yalçın· JuS 2026, 153· 240 Min
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtDer öffentlich-rechtliche VertragRecht der öffentlichen Sachen+4 weitere
JuS 2026Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Kompetenzgerangel am Bürgersteig

Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen des Staatsorganisationsrechts, insbesondere rund um die Gesetzgebungskompetenzen im deutschen Verfassungsstaat. Dabei werden typische Konfliktlagen zwischen verschiedenen staatlichen Organen anhand eines Beispielsituationen am Bürgersteig geprüft. Die Lösung erfordert Basiswissen zu Aufbau, Aufgaben und Kompetenzen der Verfassungsorgane sowie zu Gesetzgebungsprozessen.

Ann Kathrin Schnieders, Max Stötzel· JuS 2026, 140· 60 Min
Einführung in das StaatsorganisationsrechtGesetzgebungskompetenzenRecht der öffentlichen Sachen+3 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Die unbequeme Präsidentin

Die ehemalige Bundespräsidentin Bernhardine Polter verliert infolge eines politischen Machtwechsels und auf Initiative der neuen Regierungsmehrheit im Bundestag die Finanzierung und Nutzung ihres bislang genutzten Büros im Bundestag. Anlass dafür sind öffentliche, kritische Äußerungen der Ex-Präsidentin gegenüber der neuen Regierungspartei sowie ihre rege Tätigkeit im In- und Ausland, unterstützt durch das Büro und staatliche Mittel. Polter macht geltend, ihr stehe das Büro aufgrund einer bestehenden Verwaltungspraxis und unter Berufung auf ihre Rechte als ehemalige Bundespräsidentin weiterhin zu. Der Fall behandelt insbesondere Fragen des Verwaltungs- und Haushaltsrechts, mögliche subjektive Rechte ehemaliger Amtsträger sowie verfassungsrechtliche und staatsorganisationsrechtliche Problemstellungen im Kontext parteipolitischer Einflussnahme.

Julian Schophaus· ZJS 2026, 160
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Besondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenEröffnung des Verwaltungsrechtswegs+5 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur Europarecht: Über den Wolken

Im Fall verlangt der seit knapp 30 Jahren für eine deutsche, mehrheitlich im Staatseigentum stehende Airline tätige Flugkapitän Lothar Lindberg (L), dass er auch nach Vollendung seines 63. Lebensjahres weiterhin als Pilot im Flugbetrieb eingesetzt werden darf. Hintergrund ist eine aktuelle EU-Richtlinie, die eine starre Altersgrenze für die Tätigkeit als Pilot im gewerblichen Luftverkehr vorsieht. Lwendet sich gegen diese Altersbeschränkung, sieht darin eine Diskriminierung und möchte gerichtlich gegen die unionsrechtliche Vorschrift vorgehen. Der Sachverhalt thematisiert zentrale Fragen des unionsrechtlichen Diskriminierungsverbots, Grundrechtsschutzes, der unmittelbaren Anwendbarkeit von Richtlinien sowie den Rechtsschutz gegenüber Unionsakten.

Dr. Stefan Drechsler· ZJS 2026, 113
Körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Eine Frage der Ehre

Die Klausur behandelt Fragen des Staatsorganisationsrechts, insbesondere die Strukturprinzipien des Grundgesetzes und das Zusammenspiel der obersten Bundesorgane. Im Mittelpunkt steht eine aktuelle verfassungsrechtliche Problemstellung mit Bezug zum Bundestag. Die Prüfung eignet sich für das Zweite Staatsexamen und setzt fundierte Kenntnisse im öffentlichen Recht voraus.

Aden Sorge· JuS 2026, 67· 300 Min
Einführung in das StaatsorganisationsrechtStaatsstrukturprinzipien des GGDie obersten Verfassungsorgane – Einführung+2 weitere
JuS 2026Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Turban oder Motorrad?

Die Klausur thematisiert die Kollision zwischen der Tragepflicht eines Motorradhelms und dem Wunsch, aus religiösen Gründen einen Turban zu tragen. Im Zentrum stehen die Grundrechte aus Art. 4 und Art. 2 GG, insbesondere Fragen zum Prüfungsmaßstab, zur Abwägung und zur Verhältnismäßigkeit. Die Arbeit eignet sich besonders zur Einführung in grundrechtliche Falllösungen im öffentlichen Recht.

Luca Fynn Duda· JuS 2026, 41· 120 Min
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Recht der öffentlichen Sachen+4 weitere
JuS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsprozessrecht und Kommunalrecht – Oide Wiesn

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Verwaltungsprozessrechts, insbesondere die Zulässigkeit von Anfechtungsklagen sowie die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs. Zudem werden grundlegende Aspekte des Kommunalrechts geprüft, etwa die Rolle kommunaler Organe und die kommunale Satzung. Der Bezug zur Oide Wiesn gibt einen aktuellen kommunalen Kontext.

Rico Neidinger, Luca Grimm· JuS 2025, 1138· 180 Min
Eröffnung des VerwaltungsrechtswegsZulässigkeit der AnfechtungsklageGrundlagen+4 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Spiel auf Zeit

Die Klausur behandelt grundlegende Fragen zum Thema Grundrechte im öffentlichen Recht. Sie eignet sich speziell für Anfänger:innen und führt in die allgemeinen Grundrechtslehren ein. Der Fall bietet einen idealen Einstieg in die dogmatischen Grundlagen des deutschen Grundrechtsschutzes.

Chiara Bach, Lukas Jahn· JuS 2025, 1132· 120 Min
Allgemeine GrundrechtslehrenRecht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Baurecht und Verwaltungsrecht – Sonnige Aussichten?

Die Examensklausur behandelt zentrale Fragestellungen aus dem öffentlichen Baurecht, insbesondere aus dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht. Schwerpunktmäßig wird das Genehmigungsverfahren für bauliche Anlagen sowie die bauordnungsrechtliche Kontrolle von Bauvorhaben geprüft. Geeignet ist die Klausur für fortgeschrittene Examenskandidat:innen mit Vorkenntnissen im öffentlichen Recht.

Professorin Dr. Bettina Stepanek, Nils Witte· JuS 2025, 1057· 300 Min
Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsDie BaugenehmigungMaterielles Bauordnungsrecht+3 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht – Demokratierettung in letzter Minute?

Die Anfängerklausur behandelt zentrale Fragen des Verfassungsrechts mit Blick auf das Demokratieprinzip und relevante staatsorganisationsrechtliche Mechanismen. Im Mittelpunkt stehen die Bedeutung der Staatsstrukturprinzipien sowie das Wahlrecht und dessen Grundsätze. Die Klausur eignet sich für Studierende im frühen Studienverlauf, um grundlegende Strukturen und Konflikte im Staatsorganisationsrecht zu erfassen.

Staatsstrukturprinzipien des GGWahlen und WahlrechtsgrundsätzeRecht der öffentlichen Sachen+2 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Starker Staat

Die Klausur behandelt Grundfragen der Grundrechtsdogmatik im Kontext eines starken Staates. Es werden tatsächliche und rechtliche Grundlagen analysiert, wie weit und mit welchen Mitteln staatliche Eingriffe in Grundrechte erfolgen dürfen. Schwerpunkte liegen auf typischen Abwägungsentscheidungen und der Anwendung grundrechtlicher Prüfungsmaßstäbe.

Jan Dönges, Luisa Keßler· JuS 2025, 962· 300 Min
Allgemeine GrundrechtslehrenRecht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+2 weitere
JuS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Baurecht – Minischweine im Wohngebiet

Die Klausur befasst sich mit den bauplanungsrechtlichen Anforderungen an das Halten von Minischweinen im Wohngebiet. Sie prüft insbesondere die Voraussetzungen für das Vorliegen einer baulichen Anlage und die Anwendung des § 30 BauGB im beplanten Innenbereich. Zudem wird die Rolle des gemeindlichen Einvernehmens sowie die rechtliche Bewertung von Tierhaltung in Wohngebieten erörtert.

Dr. Valérie V. Suhr· JuS 2025, 946· 120 Min
Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Recht der öffentlichen Sachen+2 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Online-Wahl statt Briefwahl

Die Klausur behandelt die Voraussetzungen und Grenzen einer Online-Wahl als Alternative zur Briefwahl aus Sicht des Staatsorganisationsrechts. Im Fokus stehen die Wahlrechtsgrundsätze des Grundgesetzes und das Demokratieprinzip. Die Aufgabenstellung prüft die Vereinbarkeit einer Online-Wahl mit dem bestehenden Wahlrecht sowie verfassungsrechtliche Problemfelder.

Julia Klaren, Claus-Dieter Köster· JuS 2025, 840· 120 Min
Wahlen und WahlrechtsgrundsätzeStaatsstrukturprinzipien des GGEinführung in das Staatsorganisationsrecht+3 weitere
JuS 2025Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Baurecht – Der Bunkerbau

Die Klausur behandelt eine öffentlich-rechtliche Fragestellung aus dem Baurecht am Beispiel eines Bunkerbaus. Schwerpunkte liegen auf bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Themen, insbesondere im Kontext eines Bauvorhabens im beplanten Innenbereich. Zudem werden Genehmigungsvoraussetzungen, einschlägige Ermessensfragen und mögliche Konflikte mit Grundrechten geprüft.

Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Die Baugenehmigung+5 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Einfahrt frei für den Arbeitskampf

Die Klausur behandelt zentrale Grundrechtsfragen, insbesondere die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit im Kontext des Arbeitskampfes. Anhand eines praxisnahen Szenarios müssen die Studierenden die Voraussetzungen und Schranken des Art. 9 GG analysieren. Zusätzlich werden Grundzüge der Grundrechtslehren thematisiert.

Siqi Lu· JuS 2025, 753· 120 Min
Allgemeine GrundrechtslehrenVereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)Recht der öffentlichen Sachen+1 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte und Verwaltungsrecht – Vollverschleierung am Steuer

Die Klausur behandelt die rechtlichen Probleme rund um das Verbot der Vollverschleierung während des Führens eines Fahrzeugs. Im Fokus stehen hierbei die Prüfung der Glaubensfreiheit aus Art. 4 GG, Abwägung mit den Anforderungen an die Verwaltung (Ermessen, Verhältnismäßigkeit) sowie die rechtlichen Voraussetzungen eines Verwaltungsakts. Zusätzlich werden Gleichheitsfragen sowie die materielle Rechtmäßigkeit einer Verwaltungsmaßnahme angerissen.

Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Ermessen und VerhältnismäßigkeitDie Merkmale des Verwaltungsakts+5 weitere
JuS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Baurecht – Kfz-Werkstatt in der Garage

Die Klausur thematisiert die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung einer Garage als Kfz-Werkstatt. Geprüft wird insbesondere die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit im Innenbereich nach § 30 BauGB sowie bauordnungsrechtliche Anforderungen an die Nutzungsänderung. Weiterhin werden Fragen zur Baugenehmigung und etwaigen Grundrechtsbezügen angesprochen.

Cecilia Josephina Rademacher· JuS 2025, 670· 120 Min
Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Die Baugenehmigung+2 weitere
ZjS 2025FortgeschritteneAnfänger:innen

Semesterabschlussklausur im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht: Shampoo für den Schulhund

Im Fall geht es um die steuerliche Behandlung verschiedener Einkünfte und Aufwendungen einer Lehrerin und ihres Ehemannes. Anna Akita möchte unter anderem Aufwendungen für einen Schulhund als Werbungskosten bei ihrer Einkommensteuer geltend machen, während Bernd Beagle als Gesellschafter und Geschäftsführer der Wau Wau-GmbH Gewinn- und Gehaltszahlungen sowie Sachzuwendungen handhabt. Die Klausur thematisiert zentrale Fragen zum Werbungskostenabzug, zur Abschreibung und privaten bzw. beruflichen Nutzung von Wirtschaftsgütern, zur verdeckten Gewinnausschüttung sowie zur Anwendung von § 8b KStG bei Dividenden. Es geht um die Ermittlung der Einkünfte der beiden Eheleute sowie die Körperschaftsteuerpflicht einer GmbH.

Maximilian Gerhards· ZJS 2025, 953
Recht der öffentlichen SachenLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)+5 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht und Grundrechte – Nachts im Stadtpark

Die Klausur behandelt eine polizei- und ordnungsrechtliche Fallgestaltung mit Bezügen zu Grundrechten, insbesondere im Zusammenhang mit Maßnahmen im öffentlichen Raum nachts im Stadtpark. Geprüft werden die Voraussetzungen und Grenzen polizeilicher Maßnahmen sowie die Prüfung von Eingriffen in Grundrechte und deren Rechtfertigung. Besonderer Wert wird auf die Subsumtion polizeirechtlicher Standardtatbestände sowie die Verhältnismäßigkeit gelegt.

Professorin Dr. Bettina Stepanek· JuS 2025, 610· 300 Min
Grundlagen Ermessen und VerhältnismäßigkeitAllgemeine Grundrechtslehren+5 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht – @Bundestag: FYI (oder auch nicht)

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die unionsrechtliche Einordnung eines Krisenmanagementkonzepts gemäß Art. 26 I EUV und dessen umfassende systematische sowie teleologische Auslegung im Hinblick auf das Informationsrecht des Bundestages. Dabei wird insbesondere die Reichweite der parlamentarischen Einflussnahme und Öffentlichkeitsherstellung bei sicherheitsrelevanten Maßnahmen diskutiert. Weitere zentrale Punkte sind die Bejahung einer Beeinträchtigung des Informationsrechts durch die Auslegung des frühestmöglichen Zeitpunktes der Informationsweiterleitung sowie die Rechtfertigung solcher Beeinträchtigungen zugunsten des Staatswohls oder der Exekutivverantwortung. Die Klausur setzt sich intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen dem Informationsanspruch des Parlaments und den Grenzen staatlichen Geheimschutzes auseinander.

Der BundestagRecht der öffentlichen Sachen
ZjS 2025Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Oppositionsfinanzen

Nach den Bundestagswahlen 2025 streiten mehrere Fraktionen über die Zuweisung erhöhter finanzieller Mittel für Oppositionsfraktionen gemäß § 58 Abs. 2 Abgeordnetengesetz im Rahmen des Haushaltsplans. Konkret verlangt die C-Fraktion, trotz regelmäßiger Unterstützung der Minderheitsregierung in Gesetzgebungsverfahren, die erhöhte Oppositionsfinanzierung, während andere Fraktionen dies wegen fehlender Distanz zur Regierung ablehnen. Die C-Fraktion ruft das Bundesverfassungsgericht an und beanstandet eine Verletzung ihrer Rechte aus dem Abgeordnetengesetz sowie dem Grundgesetz. In einer Abwandlung begehrt eine zur Gruppe gewordene Fraktion erweiterte parlamentarische Rechte und erhöhte finanzielle Leistungen, welche der Bundestag jedoch unter Verweis auf den fehlenden Gesetzesinitiativaufwand ablehnt.

Frederic Stephan· ZJS 2025, 918
Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOZulässigkeit der Allgemeinen Leistungs- und UnterlassungklageBegründetheit der Allgemeinen Leistungs- und Unterlassungsklage+5 weitere
JuS 2025Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Öffentliches Recht: Europäisches Medienrecht – Das HikHak-Rewards-Programm und die Europäische Kommission

Die Klausur behandelt Fragestellungen des europäischen Medienrechts anhand eines Rewards-Programms im Kontext der Regulierung durch die Europäische Kommission. Im Mittelpunkt stehen unionsrechtliche Grundrechte, insbesondere die Bedeutung der EU-Grundrechtecharta, sowie Elemente der europäischen Integration. Daneben werden unionsrechtliche Grundlagen und die Wirkung des Unionsrechts angesprochen.

Yannick Schumacher, Julian Philippi· JuS 2025, 533· 240 Min
EU-GrundrechteEuropäische Integration+4 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Von legalem Cannabis und entlassenen Ministern

Die Klausur behandelt typische Fragestellungen des Staatsorganisationsrechts, insbesondere zur Rolle der Bundesregierung, zum Entlassungsverfahren von Ministern und zur Gesetzgebungskompetenz. Am Beispiel eines Gesetzgebungsvorhabens rund um legales Cannabis und politischer Vorgänge werden prüfungsrelevante Abläufe und Zuständigkeiten im Bundesstaat vermittelt. Ziel ist es, einen Einstieg in die Strukturen des öffentlichen Rechts zu ermöglichen und Grundkenntnisse zu vertiefen.

Dr. Elisabeth Rossa, Marius Jorg· JuS 2025, 519· 120 Min
Die BundesregierungDer BundespräsidentGrundlagen der Gesetzgebung+5 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht und Grundrechte – Käsetheke am Pranger

Die Klausur thematisiert am Beispiel einer vor Ort in einer Käsetheke öffentlich gemachten Verwaltungssanktion zentrale Fragen des Verwaltungsrechts sowie den Konflikt zwischen behördlichen Maßnahmen und Grundrechten. Zu prüfen sind insbesondere die Rechtmäßigkeit und Grenzen eingegriffener Maßnahmen in Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Daneben wird ein Schwerpunkt auf die Prüfung von Ermessensausübung und deren verfassungsrechtliche Schranken gelegt.

Fynn Gräber, Hannes Wittenberg· JuS 2025, 438· 300 Min
Ermessen und VerhältnismäßigkeitAllgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Die Merkmale des Verwaltungsakts+6 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Zeugnisbemerkung bei Legasthenie

Die Klausur behandelt die grundrechtliche Bewertung einer Zeugnisbemerkung über eine bestehende Legasthenie. Im Zentrum steht die Frage, ob dadurch das Gleichheitsrecht aus Art. 3 GG verletzt wird und welche Prüfungsschritte bei der mittelbaren Diskriminierung heranzuziehen sind. Ergänzend wird das Verhältnis zu weiteren Grundrechten, insbesondere zum Persönlichkeitsrecht und zum schulbezogenen Grundrecht, thematisiert.

Jan Martinus Berger, Antonia Gövert· JuS 2025, 422· 120 Min
Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)GrundrechtskonkurrenzenRecht der öffentlichen Sachen+3 weitere
JuS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Polizei- und Ordnungsrecht – Die gefällte Silberpappel

Die Klausur thematisiert klassische Fragestellungen des Polizei- und Ordnungsrechts im Kontext der Gefahrenabwehr. Im Mittelpunkt stehen die Befugnisse der Polizei bei Maßnahmen gegenüber Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere infolge des Fällens eines geschützten Baumes. Geprüft werden die Generalklausel, gefahrenabwehrrechtliche Verantwortlichkeiten sowie Ermessensausübung und Verhältnismäßigkeit.

Dr. Dominik Rennert· JuS 2025, 338· 120 Min
Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselGefahrenabwehrrechtliche Verantwortlichkeit+3 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Wahldebakel für das Bundestagspräsidium

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen und Abläufe bei der Wahl des Bundestagspräsidiums. Prüflinge setzen sich mit den Wahlrechtsgrundsätzen und der Rolle des Bundestags auseinander. Dabei wird insbesondere die praktische Bedeutung der Staatsstrukturprinzipien und möglicher Organstreitigkeiten beleuchtet.

Der BundestagWahlen und WahlrechtsgrundsätzeDie obersten Verfassungsorgane – Einführung+4 weitere
JuS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsprozessrecht und Polizeirecht – Bombenalarm im Biergarten

Die Klausur behandelt verwaltungsprozessuale und polizeirechtliche Fragen im Zusammenhang mit einem Bombenalarm in einem Biergarten. Prüfungsgegenstand sind insbesondere die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, die polizeiliche Generalklausel sowie die Voraussetzungen polizeilichen Einschreitens. Ferner werden Aspekte des einstweiligen Rechtsschutzes angesprochen.

Prof. Dr. Jens Gerlach· JuS 2025, 246· 120 Min
Eröffnung des VerwaltungsrechtswegsGefahr für polizeiliche Schutzgüter Polizeiliche Generalklausel+4 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – (Keine) Kunst am Kenotaph

Die Klausur thematisiert den Schutzbereich und die Schranken der Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG, diskutiert die grundrechtliche Einordnung einer Kunstaktion an einem öffentlichen Denkmal (Kenotaph) und geht auf Abgrenzungsfragen insbesondere zur Meinungsfreiheit ein. Die Studierenden üben dabei die allgemeine dogmatische Prüfung von Grundrechten und deren Wechselwirkungen sowie einfache fallbezogene Subsumtionen. Geeignet ist die Klausur insbesondere für Anfänger im Öffentlichen Recht und Grundrechtslehre.

Dr. Maximilian Schneider· JuS 2025, 232· 120 Min
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeine GrundrechtslehrenRecht der öffentlichen Sachen+3 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Europarecht – Individualsanktionen der EU

Die Klausur behandelt die rechtlichen Voraussetzungen und Folgen von Individualsanktionen der EU mit Schwerpunkt auf dem Rechtsschutz vor Unionsgerichten. Es werden grundlegende Fragen der Anfechtung solcher Maßnahmen durch die betroffenen Personen sowie die Bedeutung der EU-Grundrechte thematisiert.

Leo Roß, Frederik Pechan, Rob· JuS 2025, 161· 300 Min
EU-GrundrechteNichtigkeitsklage (Art. 263 AEUV)Recht der öffentlichen Sachen
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Hundeführerschein

Die Klausur behandelt die grundrechtlichen Fragen rund um die Einführung eines Hundeführerscheins. Im Mittelpunkt steht die Prüfung der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG und eine erste Einführung in die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Grundrechtseingriffen. Ergänzend werden Bezüge zu Verwaltungsvollstreckung und dem Polizei- und Ordnungsrecht hergestellt.

Professor Dr. Daniel Wolff, Jana Hillenbrand· JuS 2025, 151· 120 Min
Allgemeine GrundrechtslehrenAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Recht der öffentlichen Sachen+4 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Original-Examensaktenvortrag: 'Baumfrevel'

Der Original-Examensaktenvortrag 'Baumfrevel' behandelt die Rechtsnachfolge im Verwaltungsverfahren, insbesondere die Frage, ob eine Ausgleichsabgabe nach Baumfällung vom Rechtsnachfolger erhoben werden darf. Zusätzlich werden Themen wie Verjährung und Verwirkung im Verwaltungsrecht sowie Probleme der Unerweislichkeit und Beweisvereitelung im Sachverhalt angesprochen.

Cirus Petzold, Robert Wille· JA 2025, 60· 60 Min
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtErmessen und VerhältnismäßigkeitBesondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen+4 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Not ready for departure

Paul Provokant möchte als Luftfahrtgegner durch eine Protestaktion den Betrieb am Münchner Flughafen stören und wird mit einem Messer im Flugzeug auffällig, bevor der Start erfolgt. Nach seinem Verhalten wird er vom Flugbegleiter durchsucht und das Messer entnommen; kurz darauf kommt die Polizei hinzu. Rechtsanwältin Rat erhebt für P Klage gegen die verantwortliche Luftfahrzeugführerin L und argumentiert, die Maßnahmen seien rechtswidrig und ohne ausreichende gesetzliche Grundlage erfolgt, insbesondere unter Bezug auf das Luftsicherheitsgesetz. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu der Zuständigkeit, zur Anwendbarkeit und Bestimmtheit der Sicherheitsrechts-Norm sowie zu deren verfassungsrechtlicher Vereinbarkeit und Ausgestaltung.

Florian Brüderlin· ZJS 2025, 98
Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Recht der öffentlichen SachenFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+5 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht – Rasende Rentnerinnen und Rentner

Die Klausur befasst sich mit Fragen des Verfassungsrechts im Zusammenhang mit dem Grundrechtsschutz und der staatlichen Strukturordnung. Anhand des Beispielfalls "Rasende Rentnerinnen und Rentner" werden prüfungsrelevante Probleme aus dem Bereich der Grundrechte und der Organisation des Staates behandelt.

Veronika Böhm· JuS 2025, 56· 300 Min
Recht der öffentlichen Sachen
JURA 2025Fortgeschrittene

Umstrittene Inhalte in der Stadtbibliothek

In der Klausur wird ein öffentlich-rechtlicher Streit um einen von der Stadtbibliothek angebrachten Einordnungshinweis auf einem Buch mit umstrittenen Inhalten behandelt. Geprüft wird die Rechtmäßigkeit des Eingriffs in die Grundrechte des Autors, insbesondere im Hinblick auf das Informationshandeln der Verwaltung, den Folgenbeseitigungsanspruch sowie die sachliche Schutzbereichsabgrenzung zwischen Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit. Themen sind auch das Sachlichkeitsgebot und die methodengerechte Auslegung einschlägiger öffentlich-rechtlicher Normen, einschließlich der Abgrenzung des Verwaltungsrechtswegs.

JURA 2025, 2229
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG)Folgenbeseitigungsanspruch+4 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

Zwischen Versammlungen und Grillgut: Straßenrecht auf Abwegen

Die Klausur behandelt das Zusammenspiel von Straßen- und Wegerecht sowie Versammlungsrecht. Im Mittelpunkt stehen die Sondernutzung durch Bühnen- und Imbissaufbau im öffentlichen Verkehrsraum sowie die Frage, wie weit versammlungsrechtliche Grundrechte mit Sondernutzungsgebühren und -erlaubnissen kollidieren können. Kernaspekte sind außerdem Ermessensfehler und die Berechnung einer Klagefrist.

JURA 2025, 2091· 180 Min
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Straßenrecht+4 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

»Das besetzte Juridicum«

Die Klausur thematisiert die Besetzung des Juridicums durch Studierende als Protestaktion und die Reaktionen der Universitätsleitung sowie des Wissenschaftsministeriums. Es geht um die verfassungsrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Fragestellungen rund um das Hochschulorganisationsrecht, das Recht der Gefahrenabwehr und das Hausrecht einer Stiftungshochschule im öffentlichen Recht, insbesondere im Kontext von Wissenschaftsfreiheit, Selbstverwaltung und staatlicher Rechtsaufsicht.

JURA 2025, 2020
Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 GG)Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeRecht der öffentlichen Sachen+4 weitere
JuS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Aufhebung eines teilrechtswidrigen Subventionsbescheids

Die Klausur behandelt die Voraussetzungen und Grenzen der Rücknahme eines teilrechtswidrigen Subventionsbescheids im Verwaltungsrecht. Geprüft wird insbesondere die verwaltungsverfahrensrechtliche Einordnung, die materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts sowie einschlägige Folgefragen. Die Bearbeitung erfordert vertiefte Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht und Grundrechtslehren.

Professor Dr. Eckhard Pache, Amelie Volkert· JuS 2024, 1146· 120 Min
Rücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – EinführungRecht der öffentlichen Sachen+3 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Der Bundespräsident im Ring

Diese Anfängerklausur behandelt schwerpunktmäßig das Staatsorganisationsrecht mit besonderem Fokus auf die Stellung und Aufgaben des Bundespräsidenten. Im Mittelpunkt stehen dabei die Kompetenzen und Funktionen des Staatsoberhauptes im System der obersten Verfassungsorgane. Die Klausur prüft grundlegende Kenntnisse zum Aufbau und Zusammenspiel der Staatsorgane gemäß Grundgesetz.

Matthias Kneissl· JuS 2024, 1141· 120 Min
Der BundespräsidentDie obersten Verfassungsorgane – EinführungEinführung in das Staatsorganisationsrecht+2 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Wirbel um das Wahlrecht

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Staatsorganisationsrechts, insbesondere zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Wahlrecht und die Wahlrechtsgrundsätze. Im Mittelpunkt steht eine aktuelle Kontroverse um Reformen des Wahlrechts und deren verfassungsrechtliche Zulässigkeit. Die Aufgaben bieten Gelegenheit, verfassungsrechtliche Prinzipien anhand eines praxisrelevanten Problems zu vertiefen.

Carmen Vidal Perez, Vidal Pérez· JuS 2024, 1059· 300 Min
Wahlen und WahlrechtsgrundsätzeStaatsstrukturprinzipien des GGEinführung in das Staatsorganisationsrecht+4 weitere
JuS 2024Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Semesterabschlussklausur – Öffentliches Recht: Europarecht – Binnenmarktbarrieren für Böller

Die Klausur behandelt europarechtliche Binnenmarktbarrieren am Beispiel von Böllern. Schwerpunkte sind die Warenverkehrsfreiheit gemäß Art. 34 AEUV sowie deren praktische Anwendung und Ausnahmen. Neben der Grundfreiheitenproblematik werden unionsrechtliche Grundsatzfragen und Bezüge zu Grundrechten angesprochen.

Professor Dr. Daniel Wolff, Salih Okur· JuS 2024, 1042· 180 Min
Grundfreiheiten: ÜberblickWarenverkehrsfreiheit, Art. 34 AEUVRecht der öffentlichen Sachen+2 weitere
JuS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Kommunalrecht – Für Frieden in Europa

Die Klausur behandelt das Kommunalrecht mit Schwerpunkt auf den Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung und Entscheidungsprozesse, illustriert am Beispiel einer Friedensinitiative in Europa. Im Zentrum stehen Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse des Gemeinderats sowie Instrumente der Bürgerbeteiligung. Ziel ist es, zentrale Problemstellungen des Kommunalrechts im fortgeschrittenen Ausbildungsstadium zu reflektieren.

Dr. Kristina Isabel Schmidt· JuS 2024, 956· 120 Min
GrundlagenRecht der öffentlichen Sachen+2 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Explosive Berufsfreiheit

Die Anfängerklausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG und ihrer dogmatischen Herleitung sowie Anwendung. Im Mittelpunkt steht die grundrechtliche Prüfung einer Beschränkung der Berufsfreiheit im öffentlichen Recht, flankiert durch allgemeine Grundrechtslehren und die Prüfung der Verhältnismäßigkeit. Die Klausur eignet sich ideal zur Einübung einer strukturierten Grundrechtsprüfung auf Anfängerniveau.

Professor Dr. Daniel Wolff, Salih Okur· JuS 2024, 943· 120 Min
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Allgemeine GrundrechtslehrenRecht der öffentlichen Sachen+2 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Polizeirecht – Hooligans in der Abseitsfalle

Die Klausur behandelt polizeirechtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Gefahrenabwehr anlässlich eines Hooligan-Aufeinandertreffens rund um ein Fußballspiel. Im Fokus stehen die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen für das Einschreiten der Polizei nach Generalklausel und Standardmaßnahmen. Die Verantwortlichkeit und Maßnahmen zur Verwaltungsvollstreckung werden dabei ebenfalls thematisiert.

Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselPolizeiliche Standardmaßnahmen+4 weitere
JuS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Kommunalrecht – Hände weg von unseren Grundschulen

Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Kommunalrechts mit Schwerpunkt auf der Organisation und dem Schutz öffentlicher Einrichtungen, insbesondere Grundschulen, im kommunalen Kontext. Es werden typische Problemstellungen rund um kommunale Satzungen und die Rolle der Kommunalaufsicht geprüft. Die Aufgabenstellung eignet sich zur vertiefenden Auseinandersetzung mit verwaltungsorganisatorischen Zusammenhängen in Gemeinden.

Dr. Kristina Isabel Schmidt· JuS 2024, 759· 120 Min
GrundlagenDie öffentlichen Einrichtungen der GemeindeKommunale Satzungen+3 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Der Klima-Gerichtshof

Die Klausur behandelt grundlegend das Staatsorganisationsrecht und beleuchtet die wichtigsten Strukturprinzipien des Grundgesetzes. Anhand eines fiktiven Klima-Gerichtshofs werden Fragen zur Funktion und Zusammensetzung der obersten Verfassungsorgane thematisiert. Sie richtet sich an Studierende im Anfangsstudium.

Professorin Dr. Sina Fontana, Jule Schröder· JuS 2024, 755· 120 Min
Einführung in das StaatsorganisationsrechtStaatsstrukturprinzipien des GGDie obersten Verfassungsorgane – Einführung+1 weitere
JA 20241. Staatsexamen

* "Fortgesetzte Frustration auf der Fußball-Fanmeile

Die Klausur behandelt vielfältige Fragen aus dem allgemeinen Verwaltungsrecht und dem Verwaltungsprozessrecht rund um eine Fanmeile zur Fußball-Europameisterschaft in Passau. Thematisiert werden insbesondere die Voraussetzungen und Abgrenzung der straßenrechtlichen Sondernutzung sowie verschiedene verwaltungsprozessuale Aspekte wie Feststellungs- und Anfechtungsklage, Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten und einstweiliger Rechtsschutz. Landesrechtliche Vorschriften (BayStrWG) bilden die Grundlage des Sachverhalts.

Johannes Forck, Tim Renner· JA 2024, 579· 300 Min
Recht der öffentlichen SachenZulässigkeit der FeststellungsklageVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Bau- und Kommunalrecht – Von Cyber-Elfen und Schottergärten

Die Klausur thematisiert typische Probleme aus dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht sowie grundsätzliche Fragestellungen des Kommunalrechts. Im Mittelpunkt stehen öffentlich-rechtliche Genehmigungsfragen und kommunale Kompetenzverteilung, unter Einbezug aktueller baurechtlicher und umweltrechtlicher Aspekte. Sie eignet sich insbesondere zur Vorbereitung auf das Zweite Juristische Staatsexamen.

Marvin Gülker· JuS 2024, 679· 300 Min
Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsMaterielles BauordnungsrechtGrundlagen+3 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit Europarecht: Die Rechtsstaatskrise als Demokratiekrise – Zum Vertragsverletzungsverfahren gegen die Lex Tusk

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Republik Polen vor dem EuGH. Streitig ist ein Gesetz („Lex Tusk“) über die Einrichtung einer Staatskommission zur Untersuchung russischer Einflussnahme, das nach Auffassung von Opposition und Kommission missbräuchlich dazu verwendet worden sein könnte, oppositionelle Politiker vor den Parlamentswahlen zu benachteiligen oder auszuschließen. Die Kommission rügt Verstöße gegen Art. 2 EUV (Demokratiegrundsatz), Art. 47 und 49 GRC (Recht auf wirksamen Rechtsbehelf, Gesetzmäßigkeit und Rückwirkungsverbot von Strafen). Zentrale rechtliche Schwerpunkte bilden das Verhältnis von Unionswerten zu nationalen Maßnahmen, der unionsrechtliche Schutz demokratischer Verfahren sowie die gerichtliche Kontrolle der Kommissionsentscheidungen.

Recht der öffentlichen SachenFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Asylrecht (Art. 16a GG)+5 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisations-, Verfassungsprozess-, Verwaltungsrecht – Kleine Anfragen zu großen Bahn-Themen

Die Klausur behandelt verfassungs- und verwaltungsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit kleinen Anfragen im Bundestag, insbesondere im Bereich der Bahnpolitik. Thematisiert werden das parlamentarische Fragerecht sowie die prozessuale Durchsetzung gegenüber Exekutive und Verwaltung. Schwerpunkte liegen auf staatsorganisationsrechtlichen Fragen, dem Organstreitverfahren und verwaltungsprozessualen Klagearten.

Der BundestagOrganstreitverfahrenZulässigkeit der Feststellungsklage+4 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Besonderes Verwaltungsrecht – Verheertes Land

Die Klausur behandelt das besondere Verwaltungsrecht und richtet sich an Referendare im zweiten Staatsexamen. Schwerpunkt ist eine auf Examensniveau konzipierte Sachverhaltsbearbeitung im öffentlichen Recht, speziell zu Landesverwaltungsrecht. Weitere Angaben zum konkreten Prüfungsstoff oder den behandelten Rechtsfragen liegen nicht vor.

Dr. Max Erdmann, Sophia Lulay· JuS 2024, 603· 300 Min
Recht der öffentlichen SachenEinführung in das allgemeine Verwaltungsrecht
JuS 2024Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Öffentliches Recht: EMRK – Individualbeschwerde

Die Klausur behandelt die Individualbeschwerde nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) im Öffentlichen Recht. Prüfung und prozessuale Besonderheiten stehen im Mittelpunkt. Die Aufgabe richtet sich vor allem an Studierende im Schwerpunktbereich und dient der Vertiefung völkerrechtlicher Kenntnisse.

Johannes Weil, Lisa Wiese· JuS 2024, 542· 180 Min
Recht der öffentlichen Sachen
JuS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Parteimitgliedschaft

Die Klausur thematisiert die Entziehung einer Waffenbesitzkarte wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit aufgrund einer Parteimitgliedschaft. Neben waffenrechtlichen Grundlagen werden insbesondere prüfungsrelevante Fragen zu Ermessensausübung, unbestimmten Rechtsbegriffen und zum Verhältnis von Verwaltungsrecht und Grundrechten behandelt.

Dr. Paula Rhein-Fischer· JuS 2024, 529· 120 Min
WaffenrechtErmessen und VerhältnismäßigkeitUnbestimmte Rechtsbegriffe+4 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Versammlungsrecht – Mitgegangen, mitgefangen

Die Klausur behandelt zentrale Fragen zum Versammlungsrecht, insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen und staatlichen Maßnahmen bei Versammlungen unter freiem Himmel. Im Fokus stehen die Versammlungsfreiheit, polizeiliche Eingriffe sowie die Voraussetzungen und Grenzen von Verbots-, Auflagen- und Auflösungsverfügungen. Ziel ist die praxisnahe Anwendung und vertiefte Prüfung versammlungsrechtlicher Problemstellungen im Referendarexamen.

Sebastian Schwarz· JuS 2024, 441· 300 Min
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungVertiefung: Versammlungsrecht in der Klausur+3 weitere
JuS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht und Baurecht – Parkplätze für Elektrofahrzeuge

Die Klausur thematisiert das allgemeine Verwaltungsrecht und grundlegende Aspekte des Baurechts am Beispiel der Anordnung und Genehmigung von Parkplätzen für Elektrofahrzeuge. Es werden die Merkmale des Verwaltungsakts und die Anforderungen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts behandelt. Die Bearbeitung erfordert Kenntnisse zu verwaltungsrechtlichen Entscheidungsprozessen und zu baurechtlichen Genehmigungsverfahren.

Dr. Kristina Isabel Schmidt, Andreas Müsch· JuS 2024, 429· 120 Min
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtDie Merkmale des VerwaltungsaktsGrundlagen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts+4 weitere
JA 2024Anfänger:innen

„Der gefährliche Hund“

Die Kellnerin K erwirbt während der COVID-19-Pandemie in Osnabrück die Labrador-Hündin Tessa. Nach einem Beißvorfall mit einem anderen Hund stuft die Stadt Tessa als gefährlich gemäß § 7 NHundG ein. K klagt erfolglos gegen den feststellenden Bescheid, da die entsprechenden Verfahrensvorschriften und materiellen Voraussetzungen des niedersächsischen Hundegesetzes streitig sind.

Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtDie Merkmale des VerwaltungsaktsErmessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
JuS 2024FortgeschritteneAnfänger:innen

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht – Der entlassene Soldat

Die Klausur befasst sich mit dem allgemeinen Verwaltungsrecht und behandelt dabei insbesondere die Merkmale des Verwaltungsakts. Im Mittelpunkt steht der Fall eines entlassenen Soldaten, anhand dessen verschiedene Fragestellungen zum Verwaltungsakt und dessen Prüfung erörtert werden. Die Klausur eignet sich für fortgeschrittene Studierende im öffentlichen Recht.

Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtDie Merkmale des VerwaltungsaktsGrundlagen+2 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur Besonderes Verwaltungsrecht: Ein teurer Feuerwehreinsatz

Die Gemeinde E verlangt von der Bundesrepublik Deutschland (B) Ersatz für die Kosten eines Feuerwehreinsatzes zur Beseitigung einer Ölverschmutzung im Main-Donau-Kanal. B wurde durch einen Leistungsbescheid zum Kostenersatz herangezogen, nachdem ein Verursacher nicht ermittelt werden konnte. Im Streit steht, ob B als Eigentümerin und Zustandsverantwortliche der Bundeswasserstraße zum Kostenersatz verpflichtet ist und ob die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz erfüllt sind. Die zentralen rechtlichen Fragen betreffen die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage, insbesondere die Zustandsverantwortlichkeit, Polizeipflichtigkeit und die Bestimmung des richtigen Kostenschuldners im besonderen Verwaltungsrecht.

Melina Reyher· ZJS 2024, 519
Recht der öffentlichen SachenDie öffentlichen Einrichtungen der GemeindeDer Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
ZjS 2024FortgeschritteneAnfänger:innen

Übungsfall im Baurecht: Eine Säule der Gesellschaft

A möchte in ihrem Stadtteil eine kleine, fest mit dem Boden verbundene Litfaßsäule auf öffentlicher Wegefläche errichten, um überwiegend für Veranstaltungen zu werben. Sie beantragt eine Baugenehmigung und fragt, ob ein Anspruch auf Erteilung besteht. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Genehmigungspflicht und -fähigkeit nach den einschlägigen Vorschriften der Bauordnung und des Baugesetzbuchs. Besondere Bedeutung kommt der Einordnung der Litfaßsäule als bauliche Anlage sowie der Zulässigkeit von Werbeanlagen im Wohngebiet zu.

Der Begriff der baulichen Anlage i.S.d. Bauordnungsrechts+7 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Abwesende Abgeordnete

Die Klausur befasst sich mit zentralen Fragestellungen des Staatsorganisationsrechts, insbesondere den Anforderungen an die Beschlussfähigkeit des Bundestages und das Gesetzgebungsverfahren. Anhand eines Falles mit abwesenden Abgeordneten werden typische Probleme zu Quoren sowie zum Ablauf von Parlamentsentscheidungen behandelt. Ziel ist die Anwendung der staatsorganisationsrechtlichen Grundsätze auf einen realitätsnahen Sachverhalt.

Simon Strickrodt, Ann Kathrin Schnieders· JuS 2024, 326· 120 Min
Der BundestagGesetzgebungsverfahrenEinführung in das Staatsorganisationsrecht+2 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Frühlingsmarkt mit oder ohne Sicherheitskonzept?

Die Klausur behandelt die isolierte Anfechtbarkeit einer Nebenbestimmung (Sicherheitskonzept) zur grünanlagenrechtlichen Genehmigung für einen Frühlingsmarkt in Berlin. Schwerpunkt sind materiell-rechtliche Probleme des allgemeinen Verwaltungsrechts sowie der Umgang mit einseitiger Erledigungserklärung. Die Bearbeitung verlangt außerdem eine Auseinandersetzung mit der Teilbarkeit und Rechtsgrundlage von Nebenbestimmungen.

Katharina Hölzen, Mattis Leson· JA 2024, 238· 60 Min
Nebenbestimmungen zu VerwaltungsaktenMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – EinführungErmessen und Verhältnismäßigkeit+2 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht – Finanzspritze für parteinahe Stiftungen

Die Klausur befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit und Gestaltung staatlicher Förderungen für parteinahe Stiftungen. Im Fokus stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine gleichheitsgerechte Mittelvergabe sowie die Ausgestaltung von Rechtsschutzmöglichkeiten. Dabei werden Grundzüge des Parteien- und Stiftungsrechts sowie zentrale Prüfungsmechanismen des Grundgesetzes behandelt.

Laura Jäckel, Timo Laven, Yannick Schoog· JuS 2024, 256· 300 Min
Politische ParteienStaatsstrukturprinzipien des GGVerfassungsbeschwerde+4 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Anfänger:innenhausarbeit: Bundeszwang und Rededrang

Im Mittelpunkt des Falles steht die Frage, ob die Maßnahmen der Bundesregierung gegenüber dem Land L verfassungsrechtlich zulässig sind, nachdem kommunale Amtsträger die Durchführung bundesgesetzlicher Sozialleistungen verweigern. Die Bundesregierung entzieht dem Bundesland nach Zustimmung des Bundesrates die Stimmen im Bundesrat und setzt einen Bundesbeauftragten ein, um die Durchführung des AsylbLG im betroffenen Landkreis sicherzustellen. Kern des Falles sind die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und Grenzen des Bundeszwangs gemäß Art. 37 GG sowie die bundesstaatlichen Kompetenzverhältnisse zwischen Bund und Ländern. Der Fall fordert eine Auseinandersetzung mit den Bundesstaatsprinzipien, der Ausführung von Bundesgesetzen durch Länder und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Staatsorganisationsrecht.

Moritz Rhades, Stefan Martini· ZJS 2024, 390
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungFormelle Anforderungen an versammlungsrechtliche MaßnahmenPolitische Parteien+5 weitere
JuS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Baurecht – Camping an der Mosel

In dieser Fortgeschrittenenklausur im Öffentlichen Recht geht es um baurechtliche Fragen im Zusammenhang mit einem Campingplatz an der Mosel. Thematisiert werden unter anderem bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Voraussetzungen der Errichtung und Nutzung, insbesondere im beplanten Innenbereich nach § 30 BauGB. Es wird außerdem auf die Bedeutung der Baugenehmigung und die Anwendbarkeit relevanter materieller Vorschriften eingegangen.

Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Die Baugenehmigung+3 weitere
JuS 2024Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Racial Profiling an kriminalitätsbelasteten Orten

Die Klausur behandelt die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen polizeilicher Maßnahmen im Kontext von Racial Profiling an kriminalitätsbelasteten Orten. Schwerpunktmäßig werden Aspekte des Polizei- und Ordnungsrechts sowie des Gleichheitsrechts (Art. 3 GG) geprüft. Es geht um die Bewertung des rechtlichen Rahmens, Ermessensentscheidungen und grundrechtliche Implikationen solcher Maßnahmen.

Dr. Björnstjern Baade· JuS 2024, 158· 300 Min
Grundlagen Polizeiliche StandardmaßnahmenGleichheitsrecht (Art. 3 GG)+3 weitere
JuS 2024Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Öffentliches Recht: Europarecht – „Smart sanctions“ in der Europäischen Außenpolitik

Die Klausur thematisiert die rechtlichen Grundlagen und die Wirkweise sogenannter "Smart sanctions" in der europäischen Außenpolitik. Die Studierenden sollen insbesondere die unionsrechtlichen Aspekte von Sanktionen analysieren und mit den Grundrechten innerhalb der EU-Grundrechte-Charta verknüpfen. Im Fokus steht das Zusammenspiel von Europäischem Recht und politischen Maßnahmen der EU.

Grundlagen des EuroparechtsAnwendungsbereich und Wirkung des UnionsrechtsRecht der öffentlichen Sachen+2 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Sterbehilfe für Strafgefangene

Die Klausur behandelt grundrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Sterbehilfe für Strafgefangene. Es werden insbesondere die Anwendung und mögliche Einschränkungen der Menschenwürde sowie des Grundrechts auf Leben im Kontext von staatlichem Handeln gegenüber Strafgefangenen geprüft. Der Schwerpunkt liegt auf der Darstellung der maßgeblichen Grundrechte, deren dogmatische Grundlagen und ihrer Wechselwirkungen.

Jonatan Klaedtke· JuS 2024, 37· 120 Min
Allgemeine GrundrechtslehrenLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)+4 weitere
JURA 2024Fortgeschrittene

Auflösung eines Wochenmarktes

Die Klausur thematisiert die kommunalrechtlichen Voraussetzungen und Grenzen der Auflösung eines Wochenmarktes als öffentliche Einrichtung durch eine nordrhein-westfälische Gemeinde. Im Fokus stehen der Widerruf einer Standplatzzuweisung, Ratsbeschlüsse zur Auflösung und Aufhebung der Satzung sowie die Rechte des betroffenen Standplatzinhabers, wobei Selbstverwaltungsgarantie, Verwaltungsakt und Vertrauensschutz eine zentrale Rolle spielen.

JURA 2024, 2120
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeRücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenKommunale Satzungen+5 weitere
JuS 20231. Staatsexamen2. Staatsexamen / Referendariat

Aktenvortrag – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Namensänderung aus wichtigem Grund

Die Klausur behandelt die Entscheidung über eine Namensänderung aus wichtigem Grund und stellt dabei die verwaltungsrechtlichen Grundlagen dar. Prüfungsgegenstand sind die maßgeblichen Kriterien für die Ermessensausübung sowie die einschlägigen rechtlichen Voraussetzungen. Schwerpunktmäßig werden die Merkmale des Verwaltungsakts und die Anforderungen an dessen Rechtmäßigkeit beleuchtet.

Azamat Karimov, Dr. Paul D. Lorenz· JuS 2023, 1149· 120 Min
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtErmessen und VerhältnismäßigkeitDer Verwaltungsakt in der Klausur+4 weitere
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsprozessrecht und Kommunalrecht – Parteien müssen draußen bleiben

Die Klausur befasst sich mit Fragen des Verwaltungsprozessrechts und Kommunalrechts, insbesondere der Zulässigkeit von Klagen im Zusammenhang mit dem Zugang zu öffentlichen Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft. Anhand eines praxisnahen Sachverhalts werden die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen sowie die kommunalrechtliche Einordnung öffentlicher Einrichtungen geprüft. Die Problemstellung stellt auf den Ausschluss politischer Parteien beim Zugang ab.

Dr. Frederik Ferreau· JuS 2023, 1125· 120 Min
Allgemeine ZulässigkeitsvoraussetzungenGrundlagenDie öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+5 weitere
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Staatshaftungsrecht - Campusfeiern und Campusfahrten

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, wobei die konkreten Umstände des Einzelfalls und das Maßstabproblem eine zentrale Rolle spielen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Drittbezogenheit der Amtspflicht, insbesondere der Frage, ob eine widmungsgemäße Teilnahme am Verkehr vorliegt und welche Anforderungen an die Sorgfaltspflichten sowie das Verhalten eines durchschnittlichen Beamten gestellt werden. Zusätzlich werden Organisationsversäumnisse und die Kooperationsbereitschaft der Studierenden thematisiert. Die Prüfung von Amtspflichten im Zusammenhang mit Campusfeiern und Campusfahrten steht dabei im Vordergrund.

Hoffmann, Wedemeyer· JuS 2023, 1039
Recht der öffentlichen Sachen
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht und Baurecht - Waldkindergarten

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Zulässigkeit eines Waldkindergartens im Außenbereich gemäß § 35 I Nr. 4 BauGB unter Berücksichtigung öffentlicher Belange wie Naturschutz und Splittersiedlung. Ein weiterer Fokus liegt auf der Wirksamkeit einer Verpflichtungsvereinbarung, insbesondere der rechtlichen Möglichkeit der Erfüllung und der Nichtigkeit gemäß Art. 59 II Nr. 2 BayVwVfG sowie § 134 BGB. Zuletzt ist die Teilinhaltigkeit eines Vertrags nach Art. 59 I, II BayVwVfG zu prüfen, wobei die Differenzierung zwischen Ermächtigungs- und Verpflichtungsvereinbarung sowie die Unzulässigkeit der vertraglichen Ermächtigung im Zentrum steht. Die Klausur verbindet baurechtliche und verwaltungsrechtliche Fragen im Kontext des Waldkindergartens.

Kment, Borchert· JuS 2023, 948
Recht der öffentlichen SachenEinführung in das allgemeine Verwaltungsrecht
JuS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht - Not(ausschuss) macht erfinderisch

Die Klausur behandelt die Mitwirkung des Bundesrats im Gesetzgebungsverfahren, insbesondere im Hinblick auf die Anforderungen der Anhörung im Zusammenhang mit der Ewigkeitsschutzklausel des Grundgesetzes. Zudem wird das Demokratieprinzip beleuchtet, das durch die Ewigkeitsschutzklausel besonders geschützt ist, etwa bei Gesetzesänderungen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Gleichzeitigkeit der Zuleitung von Gesetzentwürfen an Bundestag und Bundesrat, wobei die verfassungsrechtlichen Anforderungen geprüft werden. Insgesamt fokussiert die Klausur auf zentrale Aspekte des Staatsorganisationsrechts und deren Bedeutung für die abstrakte Normenkontrolle.

Hüther, Thiessen· JuS 2023, 937
Einführung in das StaatsorganisationsrechtRecht der öffentlichen Sachen
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat

Aktenvortrag – Öffentliches Recht: Anwaltsberatung - Der abgebrannte Schwarzbau

In der Klausur geht es um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens im allgemeinen Wohngebiet sowie um die Frage, ob das Vorhaben zu einer störenden Nutzung führt und negative Vorbildwirkung entfaltet. Zudem spielen Zweckmäßigkeitsüberlegungen, wie beispielsweise die Klagerücknahme oder die Erledigtenerklärung sowie deren Kostenfolge, eine zentrale Rolle. Schwerpunktmäßig wird auch die Gebietsverträglichkeit des Bauvorhabens anhand einschlägiger Normen geprüft. Die rechtlichen Herausforderungen liegen vor allem im Umgang mit dem abgebrannten Schwarzbau und den daraus resultierenden verwaltungs- und kostenrechtlichen Folgen.

Berneith, Göbbel· JuS 2023, 865
Recht der öffentlichen Sachen
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungs-, Verwaltungsprozess- und Verwaltungsvollstreckungsrecht - Vereinsverbot

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Auswirkungen des notariellen Kaufvertrags und des Vermieterwechsels im Rahmen des Verwaltungs-, Verwaltungsprozess- und Verwaltungsvollstreckungsrechts. Ein weiteres zentrales Thema ist die Förderung verfassungswidriger Bestrebungen im Sinne von § 3 VereinsG, insbesondere, ob der Verein solche Bestrebungen zum Zeitpunkt der Verbotsverfügung gefördert hat. Zudem wird die Problematik des fehlenden Hauptrechtsschutzes erörtert, etwa wenn ein Widerspruch nach § 68 VwGO unzulässig ist und eine Anfechtungsklage nicht erhoben wurde. Der Fokus der Klausur liegt damit auf komplexen Vereins- und Grundstücksfragen, insbesondere im Zusammenhang mit verfassungswidrigen Aktivitäten und deren prozessualer Behandlung.

Bamberger, Behrend· JuS 2023, 858
Recht der öffentlichen Sachen
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht - Informationsanspruch des Parlaments

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig den Informationsanspruch des Parlaments gegenüber der Bundesregierung. Dabei geht es insbesondere um die Auskunftsverweigerung wegen des Schutzes von Grundrechten Dritter sowie um die Auskunftsverweigerung aus Gründen des Staatswohls, etwa im Zusammenhang mit Beziehungen zu befreundeten Staaten und außenpolitischen Belangen. Zusätzlich werden die Grenzen und die Herleitung des Informationsanspruchs aus den einschlägigen Grundgesetzartikeln geprüft. Die Klausur setzt sich damit mit der verfassungsrechtlichen Abwägung zwischen parlamentarischem Informationsrecht und staatlichen bzw. privaten Schutzinteressen auseinander.

Meyer· JuS 2023, 768
Einführung in das StaatsorganisationsrechtRecht der öffentlichen Sachen
JuS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Demonstration vor dem Privathaus einer Richterin

Die Klausur behandelt zentrale Aspekte der Versammlungsfreiheit im Kontext einer Demonstration vor dem Privathaus einer Richterin. Im Mittelpunkt steht die Angemessenheit gerichtlicher Entscheidungen zu solchen Versammlungen, insbesondere der Konflikt zwischen Versammlungsthema und Privatheit der Betroffenen sowie das Einschüchterungspotenzial. Außerdem wird die Abgrenzung der Versammlungsfreiheit zur Meinungsäußerungsfreiheit und die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei einer spitz formulierten Meinungskundgabe analysiert. Kritische Erwägungen zur Wechselwirkungslehre und zur Machtkritik sind Teil der juristischen Bewertung.

Pielhoff, Plebuch, Plenter· JuS 2023, 745
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Europarecht und Grundrechte - Eine Pflegekammer aus Europa

Die Klausur beschäftigt sich mit der Verdrängung deutscher Grundrechte durch die Umsetzung einer europäischen Richtlinie sowie der Subsidiarität der allgemeinen Handlungsfreiheit im Kontext beruflicher Regelungen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Verhältnismäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft und Beitragspflicht in einer Pflegekammer, wobei der Prognose- und Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers sowie die Interessenabwägung beleuchtet werden. Zudem wird die Gesetzgebungskompetenz des Landes für das Pflegekammergesetz geprüft. Die Aufgaben orientieren sich dabei an zentralen grundrechtlichen und europarechtlichen Fragestellungen rund um die öffentliche Zwangsmitgliedschaft.

Thiele, Schmidt· JuS 2023, 668
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
ZjS 20232. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur: Der Umschlag von Kernbrennstoffen

In dem Fall geht es um die Einführung landesgesetzlicher Regelungen durch die Freie Hansestadt B, mit denen der Umschlag von Kernbrennstoffen in den Häfen des Stadtstaates grundsätzlich ausgeschlossen wird. Die zentrale Fallkonstellation betrifft die Frage, ob und inwiefern das Land B durch das Änderungsgesetz zum Hafenbetriebsgesetz solche Beschränkungen für den Umschlag von Kernbrennstoffen erlassen darf. Rechtliche Schwerpunkte sind die Gesetzgebungskompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, das Prinzip der Bundestreue sowie das Gebot der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung. Ferner stehen die europarechtliche Warenverkehrsfreiheit und mögliche gesetzgeberische Handlungsoptionen auf landesrechtlicher Ebene im Fokus.

Raven Kirchner· ZJS 2023, 1027
Recht der öffentlichen SachenEntscheidung durch GerichtsbescheidLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
JuS 2023Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Öffentliches Recht: Europarecht - Krisenzeiten für Autofahrer

In der Klausur geht es um die Abgrenzung der einschlägigen Grundfreiheiten im Europarecht, insbesondere Warenverkehrsfreiheit, Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit im grenzüberschreitenden Kontext. Weiterhin wird die mittelbare Diskriminierung als Eingriff behandelt, wobei die Abgrenzung zur Dassonville-Formel eine Rolle spielt. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf den geschriebenen Rechtfertigungsgründen, wie Art. 36 AEUV, insbesondere im Hinblick auf öffentliche Ordnung und Sicherheit sowie Solidarität in Energieangelegenheiten. Die Prüfung beschäftigt sich somit mit den wichtigsten Prüfungsmaßstäben für Eingriffe und deren Rechtfertigung im europäischen Binnenmarkt.

Rossa, Weiber, Weißer· JuS 2023, 655
Recht der öffentlichen Sachen
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Kommunalrecht - Konkurrentenstreit

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig den Prüfungsmaßstab im Konkurrentenstreit nach Art. 33 II GG, insbesondere die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung sowie die Besonderheiten bei kommunalen Wahlbeamten. Weiter werden der Rechtsschutz in Konkurrentenstreitigkeiten durch den Bewerbungsverfahrensanspruch (Bestenauslese) und die Durchbrechung des Grundsatzes der Amtsstabilität bei überhasteter Ernennung sowie die Garantie effektiven Rechtsschutzes beleuchtet. Im Fokus stehen dabei die Anfechtungsklage in Verbindung mit der Bescheidungsklage, materiell-rechtliche Auswahlfehler und die Bedeutung einer angemessenen Wartefrist. Thematisiert werden zudem formelle Verfahrensfehler im Wahlakt wie etwa der Mitwirkungsausschluss.

Friehe, Schäfer· JuS 2023, 571
Recht der öffentlichen Sachen
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Polizei- und Ordnungsrecht - Der Kater und die Haubenlerche

Im Mittelpunkt der Klausur stehen die Prüfung der Nichtigkeit einer Allgemeinverfügung nach § 17 Nr. 2 TierSchG sowie der Umgang mit unbekannten Normen, die Angemessenheit einer polizeilichen Maßnahme unter Abwägung von allgemeiner Handlungsfreiheit und Art. 20a GG, insbesondere zeitliche Begrenzung und Befreiungsmöglichkeiten, und die formelle Rechtmäßigkeit einer Anordnung der sofortigen Vollziehung. Dabei werden insbesondere der Schutz von Tieren, das Verhältnis zu Grundrechten sowie die Anforderungen an polizeiliche Maßnahmen behandelt. Die Klausur verlangt eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Erforderlichkeit und Angemessenheit polizeilicher Eingriffe.

Hiese· JuS 2023, 559
Recht der öffentlichen Sachen
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Baurecht - Ärger um die Fleischboutique

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Baurechts im Zusammenhang mit der Zulässigkeit einer Fleischboutique. Hauptsächlich geht es um die rechtliche Bewertung einer genehmigungspflichtigen Nutzungsänderung sowie das behördliche Ermessen bei formeller Illegalität, insbesondere die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit und die Frage nach milderen Mitteln. Zusätzlich wird die Niederlassungsfreiheit nach der Keck-Rechtsprechung thematisiert. Der Schwerpunkt liegt auf der Analyse behördlicher Entscheidungsprozesse und europarechtlichen Aspekten im Bauordnungsrecht.

Goldhammer, Müller, Halbach· JuS 2023, 513
Recht der öffentlichen Sachen
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte und Verwaltungsrecht - Geld und Glaube

Im Zentrum der Klausur stehen die Verbandskompetenz der Gemeinde bei städtischen Zuwendungen an die örtliche Gemeinschaft, die verfassungsrechtlich abgesicherten Nebenziele sowie Fragen zur Verletzung der Religionsfreiheit, insbesondere die Plausibilisierung religiöser oder weltanschaulicher Überzeugungen und die Wesentlichkeitstheorie. Zudem spielen Rechtfertigungsanforderungen des Gleichheitssatzes eine zentrale Rolle. Die Aufgaben verlangen eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Grundrechten und verfassungsrechtlichen Vorgaben für das Verwaltungshandeln. Es werden gemeinderechtliche Kompetenzen und administrative Pflichten im Kontext religiöser Konflikte und Gleichbehandlungsfragen behandelt.

Erdmann· JuS 2023, 507
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht
ZjS 2023Examensklausur1. Staatsexamen

(Referendar-)Examensklausur: Museumsschließungen durch verordnungsvertretendes Gesetz

Die Betreiberin eines privaten Museums in Düsseldorf muss ihr Museum aufgrund einer landesgesetzlichen Regelung zur Eindämmung der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr schließen. Der Lockdown wird durch ein verordnungsvertretendes Gesetz des Landes NRW angeordnet, das unter anderem den Betrieb von Museen untersagt. Die Museumsbetreiberin legt Verfassungsbeschwerde gegen die einschlägige Vorschrift ein und rügt dabei die Verletzung ihrer Grundrechte. Zentral im Fall sind grundrechtliche Fragen, insbesondere zur Kunstfreiheit und Berufsfreiheit, sowie solche des Staatsorganisationsrechts betreffend die Gesetzgebungskompetenz nach Art. 80 Abs. 4 GG.

VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+5 weitere
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Versammlungsrecht und Verwaltungsprozessrecht - Stau

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Angemessenheit einer versammlungsrechtlichen Maßnahme, insbesondere im Zusammenhang mit der Risikoerhöhung durch einen Stau und der Bewertung des Versammlungszwecks. Ein weiterer Kernpunkt ist die Prüfung des sachlichen Schutzbereichs der Versammlungsfreiheit auf Autobahnen, wobei die Möglichkeit des kommunikativen Verkehrs untersucht wird. Zudem wird die unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch die Verursachung eines Staus thematisiert. Insgesamt liegt der Fokus der Klausur auf der Abwägung zwischen Versammlungsfreiheit und den Gefahren für die öffentliche Sicherheit sowie der genauen Bestimmung des Schutzbereichs im Kontext des Versammlungsrechts.

Grosche, Schröder· JuS 2023, 433
Recht der öffentlichen SachenVertiefung: Versammlungsrecht in der Klausur
JuS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht - Come Fly With Me

Im Mittelpunkt der Klausur stehen die Einordnung des Schreibens als Regierungshandeln, insbesondere die Abgrenzung zwischen privaten und amtlichen Äußerungen sowie der Anspruch auf öffentliche Ressourcen. Zusätzlich wird die Kollision von Verfassungsrechtsgütern wie der Funktionsfähigkeit der Regierung und den Grundrechten Dritter thematisiert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Befugnis der Regierung zur Öffentlichkeitsarbeit, wobei insbesondere die Reichweite, Ressortzuständigkeit und Wahrung der Neutralität geprüft werden. Die Aufgaben verlangen eine differenzierte Analyse der Grenzen exekutiver Kommunikation und der verfassungsrechtlichen Verantwortung.

Müller, Hopp· JuS 2023, 421
Einführung in das StaatsorganisationsrechtRecht der öffentlichen Sachen
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Gefahrenabwehr-, Staatshaftungsrecht - Luftsperrgebietsfestsetzung, polizeilicher Schusswaffengebrauch

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig den verschachtelten Prüfungsaufbau eines Amtshaftungsanspruchs, insbesondere die inzidente Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Grund-Verwaltungsakts und den polizeilichen Schusswaffengebrauch. Zudem steht die Rechtmäßigkeit einer Allgemeinverfügung sowie die Inzidentprüfung der Rechtmäßigkeit einer Luftsperrgebietsverordnung im Mittelpunkt. Schließlich wird die Verhältnismäßigkeit sowohl der Sperrgebietssetzung als auch des Schusswaffeneinsatzes umfassend analysiert. Im Kern geht es um die Verbindung von Gefahrenabwehrrecht, Staatshaftungsrecht und den Anforderungen an hoheitliche Eingriffe.

Seidel· JuS 2023, 351
Recht der öffentlichen Sachen
JuS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Vegane Wiesn

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Meinungsfreiheit im Kontext von Schmähkritik und Formalbeleidigung. Zentrale Themen sind die verfassungsrechtliche Rechtfertigung und die sachliche Differenzierung zwischen Tatsachenbehauptungen und Werturteilen, insbesondere dann, wenn der Wahrheitsgehalt nicht überprüfbar ist oder Aussagen unterschiedlich gewertet werden müssen. Es wird zudem die Wechselwirkung bei Äußerungen gegenüber Amtsträgern sowie das Auftreten in der Öffentlichkeit beleuchtet. Wichtig ist auch die Auslegung der Aussagen und die Frage, ob eine Abwägung erforderlich ist, sofern Schmähkritik oder Formalbeleidigung vorliegt.

Stepanek· JuS 2023, 329
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungs- und Verwaltungsrecht - Auskunftsansprüche gegen den BND

Die Klausur beschäftigt sich mit Auskunftsansprüchen gegen den Bundesnachrichtendienst (BND). Schwerpunkte sind die Verpflichtung einer Bundesbehörde zur Auskunftserteilung durch Landesrecht, die dabei relevante Gesetzesbindung der Verwaltung sowie die grundgesetzliche Kompetenzverteilung und die Frage einer Annexkompetenz. Weiterhin wird das Spannungsfeld zwischen den Grenzen des Auskunftsanspruchs, insbesondere dem Schutz würdiger Interessen Dritter, und der Pressefreiheit beleuchtet, mit einer Abwägung zugunsten einer praktischen Konkordanz. Die Statthaftigkeit einer Verpflichtungsklage im Hinblick auf die Auskunftserteilung wird ebenfalls geprüft. Insgesamt werden dabei sowohl verfassungs- als auch verwaltungsrechtliche Aspekte vertieft.

Hering· JuS 2023, 249
Recht der öffentlichen SachenEinführung in das allgemeine VerwaltungsrechtHaftung für Verstöße gegen Unionsrecht+5 weitere
JuS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht - Trostpreis an der Wahlurne

In der Klausur stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Wahlen im Mittelpunkt. Es wird insbesondere geprüft, ob die Einführung einer Eventualstimme gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl verstößt und welche Aspekte der Transparenz und Nachvollziehbarkeit betroffen sind. Zudem behandelt die Klausur die Frage, ob die Eventualstimme mit der Zählwert- und Erfolgswertgleichheit sowie dem Gleichheitsgrundsatz der Wahl vereinbar ist. Weiterhin wird untersucht, ob durch die Eventualstimme die Unmittelbarkeit der Wahl beeinträchtigt wird, etwa durch einen möglichen Rückgriff auf Wahlarithmetiken statt direkter Stimmenzählung.

Zenner· JuS 2023, 228
Einführung in das StaatsorganisationsrechtRecht der öffentlichen Sachen
ZjS 2023FortgeschritteneSchwerpunktbereich

Binnenmarktrecht meets WTO-Recht im Vertragsverletzungsverfahren

Die Europäische Kommission beanstandet gesetzliche Einschränkungen eines EU-Mitgliedstaates, die ausländische Hochschuleinrichtungen bei der Erbringung privater Bildungsdienstleistungen im Inland reglementieren. Dabei geht es insbesondere um das Erfordernis eines völkerrechtlichen Vertrags als Voraussetzung für ausländische Hochschulen sowie um die Pflicht, bereits im Sitzstaat tatsächlich Hochschulausbildung anzubieten. Im Zentrum stehen mögliche Verstöße gegen die Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit nach EU-Recht sowie um die Beachtung des WTO-Rechts, insbesondere der Inländerbehandlungsverpflichtung nach dem GATS. Die Kommission fordert in einem Vertragsverletzungsverfahren die Prüfung dieser Maßnahmen nach Unionsrecht und WTO-Regeln.

Simon A. Miller· ZJS 2023, 287
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Haftung für Verstöße gegen UnionsrechtMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen+5 weitere
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungs- und Verwaltungsrecht - "Spießrutenlauf" vor der Schwangerschaftsberatungsstelle

Im Mittelpunkt der Klausur stehen rechtliche Probleme rund um Versammlungen vor Schwangerschaftsberatungsstellen. Schwerpunkte bilden die Frage nach einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch Gehsteigberatung sowie durch schlichtes Protestieren und wie dabei ein Ausgleich zwischen Versammlungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, insbesondere der Zwangssituation für Schwangere, hergestellt werden kann. Weiterhin wird die Bedeutung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte im Zusammenhang mit der Frühphase der Schwangerschaft thematisiert. Dabei spielt auch die Abgrenzung der Sphären Privat-, Intim- und Sozialsphäre eine Rolle.

Graf, Nispel, Vasovic· JuS 2023, 157
Recht der öffentlichen SachenEinführung in das allgemeine Verwaltungsrecht
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Baurecht - Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig den Rechtsschutz gegen die Genehmigung von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung spezieller Vorschriften zum einstweiligen Rechtsschutz und den Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis. Im Zentrum steht zudem die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung, wobei insbesondere die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang mit Konzentrationswirkung zu untersuchen ist. Ein weiteres Augenmerk liegt auf der Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans, insbesondere in Bezug auf mögliche Abwägungsfehler und deren Relevanz unter Berücksichtigung von Art. 20a GG sowie der Frage, wann solche Fehler unbeachtlich werden können. Insgesamt liegt das Augenmerk auf dem Zusammenspiel von Umweltrechtsschutz, Planungshoheit der Gemeinden und materiellen Bauplanungsrechtlichen Vorgaben.

Fontana, Eh· JuS 2023, 142
Recht der öffentlichen Sachen
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Aktenvortrag – Öffentliches Recht: Baurecht, Staatshaftungsrecht, Verwaltungsprozessrecht - Die Baugenehmigung als Verlässlichkeitsgrundlage

In der Klausur steht die Frage im Mittelpunkt, welche Bedeutung die Tiefe der Abstandsflächen im festgesetzten oder faktischen Gewerbegebiet hat und wie der Flächennutzungsplan sowie die nähere Umgebung zu analysieren sind. Daneben wird die Verletzung einer drittgerichteten Amtspflicht im Zusammenhang mit der Baugenehmigung als Vertrauenstatbestand und dem Ersatz von Investitionen geprüft. Ferner spielt die abschließende Abwägung von Zweckmäßigkeitserwägungen, insbesondere das Kostenrisiko und ein entsprechender Schlusssvorschlag, eine zentrale Rolle.

Lenk, Moll· JuS 2023, 63
Die BaugenehmigungDie Baugenehmigung und das Baugenehmigungsverfahren+3 weitere
JuS 2023FortgeschritteneAnfänger:innen

Semesterabschlussklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht - Eishockey mit Leichtbier

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Frage der statthaften Klageart bei einer isolierten Anfechtung einer Nebenbestimmung, einschließlich der Auslegung des Klagebegehrens sowie des Streits zwischen Verpflichtungsklage und isolierter Anfechtungsklage. Zudem wird die korrekte Schwerpunktsetzung im Rahmen der Ermessensprüfung problematisiert, insbesondere hinsichtlich Ermessensmissbrauch durch sachfremde Erwägungen, Ermessensreduzierung auf Null und der Unbeachtlichkeit eines Ermessensfehlers. Ein weiteres zentrales Thema ist das Anhörungserfordernis bei belastenden Nebenbestimmungen zu einem begünstigenden Verwaltungsakt und die Möglichkeit der Heilung eines Anhörungsmangels. Insgesamt stehen die verfahrensrechtlichen und materiellen Anforderungen an Nebenbestimmungen im Verwaltungsrecht im Mittelpunkt.

Kment, Borchert· JuS 2023, 38
Recht der öffentlichen SachenEinführung in das allgemeine Verwaltungsrecht
JURA 2023Fortgeschrittene

Das Hausrecht in Verwaltung und Parlament

Die Klausur behandelt das Hausrecht in der öffentlichen Verwaltung und im Parlament anhand zweier Fallkonstellationen. Thematisiert werden der Rechtsweg bei behördlichen Hausverboten, die Ausübung des Hausrechts durch Verwaltungsträger sowie aktuelle verfassungsrechtliche und verwaltungsrechtliche Fragestellungen.

Philipp Austermann· JURA 2023, 419
Recht der öffentlichen SachenDie Merkmale des VerwaltungsaktsAusführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
JuS 2022Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Öffentliches Recht: Beihilfe- und Vergaberecht - Verfahrenes Verfahren

Im Mittelpunkt der Klausur steht die rechtliche Überprüfung einer staatlichen Beihilfe nach Art. 107 Abs. 1 AEUV im Zusammenhang mit einem öffentlichen Vergabeverfahren. Dabei ist hauptsächlich die Anwendung und Berücksichtigung der Altmark-Trans-Rechtsprechung relevant, unter besonderer Beachtung der Voraussetzungen einer gemeinwirtschaftlichen Aufgabe, der Ausgleichsleistung sowie eines fehlenden Teilnahmewettbewerbs und besonderer Dringlichkeit. Zudem wird die drohende Wettbewerbsverzerrung durch einen Zuschuss und deren Beurteilung anhand der De-minimis-Schwelle thematisiert. Abschließend geht es um den fehlenden Nachweis der Rechtmäßigkeit der Beihilfe mangels Notifikation und der Bestimmungen zur Anmeldepflicht.

Klafki· JuS 2022, 1144
Recht der öffentlichen Sachen
JuS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Polizei- und Ordnungsrecht - Bahnreise mit Hindernissen

Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Polizei- und Ordnungsrechts im Zusammenhang mit einer Bahnreise. Schwerpunktmäßig werden die Voraussetzungen zur Anwendung verschiedener polizeilicher Eingriffsmaßnahmen geprüft, insbesondere die Differenzierung der Eingriffsschwellen wie gegenwärtige Gefahr, Tatsachen und bloße Vermutungen. Zudem steht die Subsumtion unter spezielle landesrechtliche Regelungen wie die Sicherstellung und den Aufenthalt an gefährlichen Orten im Fokus. Ein weiteres Kernthema ist die pflichtgemäße Ausübung des Ermessens, insbesondere die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei polizeilichen Maßnahmen.

Rath, Köppen-Abisch, Höhl· JuS 2022, 1137
Recht der öffentlichen Sachen
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Europarecht, Völkerrecht und Grundrechte - Verbot des Mitführens eines Blindenführhundes

In der Klausur steht die Überprüfung der gerichtlichen Gewichtung und des verhältnismäßigen Ausgleichs zwischen Art. 3 III 2 GG und kollidierenden Grundrechten im Mittelpunkt. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Anwendbarkeit der Grundrechte des Grundgesetzes bei überschießender Umsetzung einer EU-Richtlinie. Zudem wird die Wirkung von Art. 3 III 2 GG im Verhältnis zwischen Privaten, insbesondere anhand von § 3 II AGG, eingehend thematisiert. Die Bearbeitung verlangt eine fundierte Auseinandersetzung mit dem Diskriminierungsschutz und seiner Ausgestaltung im Zusammenspiel von nationalem, europäischem und Verfassungsrecht.

Weil, Fugel· JuS 2022, 1057
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung
JuS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Baurecht - Störende Güter im Gewerbegebiet

Die Klausur behandelt das Baurecht im Zusammenhang mit störenden Gütern im Gewerbegebiet. Im Mittelpunkt steht die Auslegung eines Bebauungsplans, insbesondere die Einordnung eines atomaren Zwischenlagers als Lagerhaus im Sinne des § 8 II Nr. 1 BauNVO und die Frage der Gebietsverträglichkeit. Außerdem wird die Zweckbestimmung eines Gewerbegebiets und die Argumentation mit § 35 I Nr. 7 BauGB thematisiert. Die Prüfung umfasst die Vereinbarkeit der baulichen Nutzung mit den Vorschriften sowie die Abgrenzung zwischen erlaubten und erheblich belästigenden Gewerbebetrieben.

Recht der öffentlichen Sachen
JuS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht - Wie gewonnen, so zerronnen

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Geltung des Vorbehalts des Gesetzes in der Leistungsverwaltung sowie die Frage, ob ein Verstoß gegen Verwaltungsvorschriften zur Rechtswidrigkeit einer Bewilligung führt. Zudem steht die gerichtliche Überprüfung behördlicher Ermessensentscheidungen im Fokus, insbesondere im Zusammenhang mit den Ermessenserfordernissen und dem Umfang der gerichtlichen Kontrolle. Im Mittelpunkt steht dabei die korrekte Anwendung und Einbettung dieser Prüfungsmaßstäbe in den Prüfungsaufbau rund um Verwaltungsakte wie Rücknahme und Rückforderung. Ziel ist die strukturierte Darlegung und Diskussion der zentralen öffentlich-rechtlichen Problemfelder unter Berücksichtigung aktueller Streitstände.

Lange, Hapka· JuS 2022, 944
Recht der öffentlichen SachenEinführung in das allgemeine VerwaltungsrechtAllgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
JuS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Allgemeine Impfpflicht

In der Klausur geht es schwerpunktmäßig um die Verfassungsmäßigkeit einer allgemeinen gesetzlichen Impfpflicht. Zentrale Punkte sind dabei die Delegation entscheidender Regelungen an den Verordnungsgeber und der Wesentlichkeitsvorbehalt aus Art. 80 I 2 GG im Zusammenhang mit der Dynamik des Infektionsgeschehens, die Geeignetheit der Impfpflicht unter Berücksichtigung einer unsicheren wissenschaftlichen Erkenntnislage und des Prognosespielraums des Gesetzgebers, sowie die Angemessenheit der Maßnahme unter strukturierter Abwägung der Sachverhaltsangaben. Die Erforderlichkeit, insbesondere im Hinblick auf mildere Mittel wie freiwillige Impfangebote oder eingeschränkte Impfpflichten, wird ebenfalls eingehend geprüft. Insgesamt steht die verfassungsrechtliche Kontrolle legislativer Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung im Mittelpunkt.

Riegner, Bunse, Gundling, Palmen· JuS 2022, 938
Allgemeine GrundrechtslehrenAllgemeine ZulässigkeitsvoraussetzungenRecht der öffentlichen Sachen+3 weitere
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Aktenvortrag – Öffentliches Recht: Maskottchenparade mit Hindernissen

In der Klausur steht die Auslegung des Tatbestandsmerkmals „aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse“ im Mittelpunkt. Weiterhin wird vertieft die Zulässigkeit des Hauptsacheverfahrens unter Zweckmäßigkeitserwägungen behandelt. Zusätzlich ist der Eilrechtsschutz als Zweckmäßigkeitserwägung ein wesentlicher Prüfungspunkt. Die Bearbeitung setzt die Auseinandersetzung mit prozessualen und materiellen Fragen im Rahmen einer Maskottchenparade voraus.

Garz· JuS 2022, 873
Recht der öffentlichen Sachen
JA 2022Fortgeschrittene

* "Unerwünschte Gehsteigberatung

Der Fall thematisiert die Rechtmäßigkeit einer Untersagungsverfügung gegen einen Verein, der sog. Gehsteigberatungen vor einer Abtreibungspraxis durchführt. Im Mittelpunkt stehen grundrechtliche Konflikte zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten sowie öffentlich-rechtliche Fragestellungen zu Sondernutzung und dem Rechtsschutz gegen erledigte Verwaltungsakte.

Prof. Dr. Guy Beaucamp, Baucamp· JA 2022, 653· 180 Min
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)GrundlagenZulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+4 weitere
JuS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Baurecht - Zweckentfremdete Musterhäuser

Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig die Prüfung der Zulässigkeit einer Nutzungsänderung bei Musterhäusern ohne erforderliche Baugenehmigung sowie das Einschreiten der Behörde, insbesondere hinsichtlich des Überschreitens von Entschließungs- und Auswahlermessen. Ein zentraler Aspekt ist dabei die Befreiung nach § 31 II BauGB als milderes Mittel, wobei die Abwägungsfehlerlehre und der Verstoß gegen den Trennungsgrundsatz, etwa bei schädlichen Geräuschimmissionen gemäß TA Lärm, zu berücksichtigen sind. Die materiell- und formellrechtlichen Anforderungen werden anhand der tatsächlichen Gegebenheiten subsumiert. Zusätzlich wird das Gewicht zwischen Wohnfreiheit und der Herstellung baurechtlicher rechtmäßiger Zustände beleuchtet, sowie die Bestimmtheit behördlicher Anordnungen, beispielsweise bei befristeten Maßnahmen. Die Klausur analysiert damit die behördlichen Entscheidungsspielräume und deren Grenzen im Zusammenhang mit zweckentfremdeten Musterhäusern im Baurecht.

Schaupp· JuS 2022, 742
Recht der öffentlichen Sachen
JuS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Eindeutig zweideutig

Die Klausur behandelt insbesondere die Abgrenzung von Meinung und Tatsachenbehauptung anhand der zweideutigen Aussage „Nazis töten!“ unter Berücksichtigung extremer oder überspitzter Äußerungen. Im Schwerpunkt steht die Auslegung solcher Aussagen im Lichte der Meinungsfreiheit sowie der Wechselwirkungslehre des BVerfG. Zudem wird beleuchtet, wie das Bundesverfassungsgericht bei Urteilsverfassungsbeschwerden und der Prüfung allgemeiner Gesetze, wie etwa § 111 StGB, vorgeht. Zentral ist damit das Spannungsverhältnis zwischen Äußerungsdelikten und grundrechtlich geschützter Meinungsäußerung.

Korn· JuS 2022, 737
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht - E-Scooter auf Hamburgs Straßen

Die Klausur befasst sich mit den Voraussetzungen eines erfolgreichen Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Betrieb von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum Hamburgs. Schwerpunkte bilden die Statthaftigkeit des Feststellungsantrags gemäß § 123 VwGO, insbesondere im Hinblick auf die Subsidiarität gegenüber Gestaltungs- und Leistungsklagen, sowie die Auslegung des § 16 I 2 HmbWG bezüglich der Nutzung im Rahmen straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Ein zentrales Problem ist zudem, ob die Benutzung der Straßen für den Betrieb von E-Scootern dem Verkehrszweck entspricht oder ob gewerbliche Zwecke überwiegen. Die Prüfung geht dabei vertieft auf die Abgrenzung zwischen Verkehrszweck und gewerblichem Zweck ein.

Gerlach· JuS 2022, 658
Recht der öffentlichen SachenEinführung in das allgemeine Verwaltungsrecht
JuS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht - Amtszeitbegrenzung des Bundeskanzlers

In dieser Klausur werden die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Begrenzung der Amtszeit des Bundeskanzlers thematisiert. Zentrale Schwerpunkte bilden die Frage, ob eine Regelung zur Beendigung der Amtszeit nur durch Verfassungsänderung möglich ist, sowie das Demokratieprinzip und dessen Auslegung nach Art. 79 III GG. Weiterhin wird erörtert, ob das Demokratieprinzip im konkreten Fall betroffen wäre. Die Bearbeitung verlangt eine vertiefte Auseinandersetzung mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben und ihren dogmatischen Begründungen.

Ising· JuS 2022, 640
Einführung in das StaatsorganisationsrechtRecht der öffentlichen Sachen
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatshaftungsrecht - Entschädigung für Betriebsschließungen in Zeiten von Corona

Die Klausur behandelt die systematische Einordnung und das Verhältnis von Entschädigungsansprüchen im Zusammenhang mit Betriebsschließungen während der Corona-Pandemie. Ein Schwerpunkt liegt darauf, ob und unter welchen Voraussetzungen die Rechtmäßigkeit von Betriebsschließungen nach den einschlägigen Corona-Verordnungen gegeben ist. Ferner wird die Frage thematisiert, ob trotz Betriebsschließungen als weit verbreitetes Phänomen ein Sonderopfer mit daraus resultierendem Entschädigungsanspruch vorliegt.

Lorenzen, Lintz· JuS 2022, 602
Recht der öffentlichen Sachen
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht - Neue Bahntrassen per Gesetz

Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtliche Überprüfung von Maßnahmen- und Infrastrukturgesetzen, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeiten der Rechtswegerschöpfung gegenüber solchen Gesetzen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob ein Legislativakt als Akt der öffentlichen Gewalt im Sinne des Art. 19 IV GG anzusehen ist und somit dem effektiven Rechtsschutz unterliegt. Weitere zentrale Problempunkte betreffen die Reichweite und mögliche Rechtfertigung des Anspruchs aus Art. 19 IV GG im Zusammenhang mit Gesetzesvorhaben, die Infrastrukturmaßnahmen regeln.

von Rochow· JuS 2022, 595
Recht der öffentlichen Sachen
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur Europarecht: Wohnungsbestand in Bürgerhand?

In diesem Fall erhebt die Europäische Kommission Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen eines Landesgesetzes, das vorsieht, große private Wohnungsgesellschaften zu enteignen und deren Bestand in eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts zu überführen. Das Gesetz betrifft zwei internationale Immobilienunternehmen, deren Eigentümer und Aktionäre teilweise aus dem Ausland stammen. Die zentrale rechtliche Problematik liegt in einer möglichen Verletzung von Unionsgrundfreiheiten, insbesondere der Kapitalverkehrsfreiheit, und dem unionsrechtlichen Eigentumsschutz. Zusätzlich stehen die europarechtlichen Rahmenbedingungen für Enteignungen und die Verhältnismäßigkeit der gewährten Entschädigung im Mittelpunkt.

Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+5 weitere
JuS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit – Öffentliches Recht: Baurecht - Tiny Problems

In der Klausur werden insbesondere die Voraussetzungen einer fristgemäßen Erhebung des Widerspruchs im elektronischen Verwaltungsverfahren sowie Probleme der Bekanntgabe behördlicher Bescheide im digitalisierten Verwaltungsverkehr behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem bauplanungsrechtlichen Nichteinfügen des sogenannten Tiny Hauses in die nähere Umgebung, insbesondere im Hinblick auf die durch bodenrechtliche Spannungen entstehenden planungsrechtlichen Relevanzen. Zudem ist das intendierte Ermessen der Behörde bei bauordnungsrechtlichen Entscheidungen anhand verschiedener Ansichten zu würdigen.

Gaumert, Hofmann· JuS 2022, 514
Recht der öffentlichen Sachen
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Aktenvortrag – Öffentliches Recht: Polizei- und Ordnungsrecht, Staatshaftungsrecht und Verwaltungsprozessrecht - (Un-)mittelbare Folgen einer Obdachloseneinweisung

Die Klausur befasst sich mit den unmittelbaren Folgen einer behördlichen Obdachloseneinweisung und den daraus resultierenden haftungs- sowie verwaltungsprozessrechtlichen Fragestellungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage des Folgenbeseitigungsanspruchs und insbesondere darauf, ob der weitere Aufenthalt des Betroffenen als unmittelbare Folge der Maßnahme anzusehen ist. Darüber hinaus werden die Prüfungsaufbauten im Kontext einseitiger und übereinstimmender Erledigungserklärungen mit den jeweiligen prozessualen Konsequenzen thematisiert. Abgerundet wird die Klausur durch Überlegungen zur Zweckmäßigkeit und zur prozessualen Gestaltung der Klage.

Lenk· JuS 2022, 445
Recht der öffentlichen Sachen
JuS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht - Gleichheit hin oder her

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Rechtfertigung einer Benachteiligung unter gleichheitsrechtlichen Gesichtspunkten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Ausgleich zwischen der Förderung der Gleichberechtigung gemäß Art. 3 II 2 GG und einer möglichen Benachteiligung von Männern. Zudem steht die Rechtsfolge der Ungleichbehandlung im Zentrum, einschließlich der Möglichkeiten einer Teilnichtigkeit sowie der Berücksichtigung der Interpartes-Wirkung im Rahmen einer Verpflichtungsklage und der Haushaltsbefugnis des Gesetzgebers. Ferner ist das Verhältnis zwischen Art. 3 I GG und Art. 3 III GG von Bedeutung. Insgesamt setzt sich die Klausur vertieft mit Fragen des Gleichheitsgrundsatzes und seiner prozessualen Umsetzung im Verwaltungsrecht auseinander.

Schröder, Frammersberger· JuS 2022, 427
Recht der öffentlichen SachenEinführung in das allgemeine VerwaltungsrechtAllgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit im Verwaltungsrecht mit unionsrechtlichen Bezügen: Tiertransporte auf Abwegen

Landwirt L betreibt eine Büffelfarm in Berlin und exportiert regelmäßig Tiere in einen Nicht-EU-Staat (S). Für den Transport von 20 Büffeln beantragt L beim Bezirksamt Reinickendorf eine Transportgenehmigung nach Art. 14 der TTVO. Die Amtstierärztin A sieht aufgrund Berichten, dass Tiertransporte ins Ausland sowie die Bedingungen im Zielstaat mit erheblichen Tierschutzproblemen verbunden sind, und hinterfragt die Zulässigkeit des beantragten Transports. Der Fall thematisiert typische Problemstellungen des Verwaltungsrechts wie den Umgang mit abstrakter und konkreter Gefahr, Verantwortlichkeit für das Handeln Dritter und prozessuale Fragen, insbesondere zur elektronischen Klageeinreichung und zur Einordnung der Klageart. Zudem sind unionsrechtliche Aspekte sowie tierschutzrechtliche Standards relevant.

Andreas Buser· ZJS 2022, 562
Recht der öffentlichen SachenVorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Haftung für Verstöße gegen Unionsrecht+5 weitere
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungs- und Verwaltungsrecht - Immer wieder Ärger im Bundestag

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Frage des Vorbehalts des Gesetzes bei polizeilichen Maßnahmen im Bundestag, insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsnatur der Dienstanweisung PVD und deren Verhältnis zu Art. 40 II GG sowie dem Landespolizeirecht. Zudem wird die Bedeutung und Reichweite von Rechtsgütern mit Verfassungsrang geprüft, wie die Funktionsfähigkeit des Bundestages und die Kompetenzzuweisung des Art. 40 II GG. Schließlich ist die verfassungsrechtliche Relevanz eines Verstoßes gegen die Dienstanweisung PVD im Hinblick auf die Selbstbindung der Verwaltung und die Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen ein weiterer Schwerpunkt.

Stepanek· JuS 2022, 343
Der BundestagRecht der öffentlichen SachenEinführung in das allgemeine Verwaltungsrecht
JuS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Polizei- und Ordnungsrecht - Versammlungen von gewaltbereiten Personen

In der Klausur werden zentral die materiellen Voraussetzungen für die Auflösung einer Versammlung behandelt, einschließlich der rechtlichen Bewertung dieser Maßnahme. Ein Schwerpunkt liegt auf der polizeilichen Einkesselung als Ingewahrsamnahme nach § 35 I Nr. 2 NRWPolG und der Überprüfung ihrer Verhältnismäßigkeit. Zusätzlich wird die Frage erörtert, ob der Richtervorbehalt nach § 36 I 1 NRWPolG im Zusammenhang mit der Einkesselung entbehrlich ist. Die Fallbearbeitung betrifft somit das Zusammenspiel von Versammlungsrecht und Polizeirecht bei gewaltbereiten Personen.

Scheu, Jochem· JuS 2022, 330
Recht der öffentlichen SachenMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenMaterielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von Versammlungen+2 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Nur ohne Diadem in die Krone?

Eine österreichische Hotelbetreiberin in Mannheim wendet sich gegen ein von der Landesregierung Baden-Württemberg während der Corona-Pandemie erlassenes Beherbergungsverbot. Sie begehrt einstweiligen Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO mit dem Ziel, ihren Hotelbetrieb trotz Verordnung fortführen zu können. Im Mittelpunkt stehen Fragen der formellen und materiellen Rechtmäßigkeit der Verordnung, insbesondere zur Ermächtigungsgrundlage im Infektionsschutzgesetz, zum Grundrechtseingriff aus Art. 12 GG, zum Zitiergebot sowie zur Bestimmtheit des Verordnungsinhalts. Zudem geht es um die Abwägung öffentlicher Gesundheitsinteressen gegenüber den wirtschaftlichen Interessen und Freiheitsrechten der Hotelbetreiberin.

David Klock, Lars Großmann· ZJS 2022, 407
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Materielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur mit völkerrechtlichen Bezügen: Die Bundesrepublik als „Hüterin des Völkerrechts“

A und K, jemenitische Staatsbürger, verlangen von der Bundesrepublik Deutschland, dass diese sich aktiv vergewissert, dass die US-amerikanische Air Base Ramstein nicht für völkerrechtswidrige Drohneneinsätze im Jemen genutzt wird. Hintergrund sind tödliche Angriffe, bei denen Angehörige von A und K als zivile Opfer eines Drohnenangriffs ums Leben kamen. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind der Grundrechtsschutz im Mehrebenensystem, die Verantwortung Deutschlands bei völkerrechtlichen Verstößen im Zusammenhang mit exterritorialen Militäraktivitäten sowie die Prüfung völkerrechtlicher Vorgaben im Zusammenhang mit dem Einsatz von Drohnen. Der Fall wurde bereits vor verschiedenen Verwaltungsgerichten und ist Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde.

Andreas Buser· ZJS 2022, 393
VerfassungsbeschwerdeKörperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht - Kabinettsbildung und Vetorecht eines Ministers

In der Klausur steht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Ernennung eines Klimaschutzministers im Zentrum, insbesondere unter Berücksichtigung der Gestaltungskompetenzen des Bundeskanzlers bei der Kabinettsbildung. Weiterhin wird das mögliche Spannungsverhältnis eines suspensiven Vetorechts eines künftigen Ministers mit der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers nach Art. 65 S. 1 GG sowie dem Kollegialprinzip nach Art. 65 S. 3 GG thematisiert. Zusätzlich wird das absolute Vetorecht und seine Vereinbarkeit mit denselben Prinzipien untersucht. Die Arbeit erfordert eine vertiefte Auseinandersetzung mit den grundlegenden Strukturen und Kompetenzen der Bundesregierung im Staatsorganisationsrecht.

Schmidt· JuS 2022, 248
Einführung in das StaatsorganisationsrechtRecht der öffentlichen Sachen
JuS 2022Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit – Öffentliches Recht: Verfassungs- und Europarecht - Recht auf Vergessen

In der Klausur steht das Recht auf Vergessen und seine verfassungs- sowie europarechtliche Verankerung im Mittelpunkt. Zu den Schwerpunkten zählt die Frage der Beschwerdebefugnis hinsichtlich einer möglichen Verletzung von Art. 17 DS-GVO, insbesondere die Rügebefugnis der Grundrechte-Charta vor dem Bundesverfassungsgericht sowie deren Anwendbarkeit und mittelbare Drittwirkung. Zudem sind die Identifikation und die anschließende Abwägung unterschiedlicher betroffener Interessen zentrale Bestandteile der juristischen Prüfung. Die Bearbeitung erfordert eine differenzierte Analyse unionsrechtlicher Grundrechte im nationalen Rechtsschutzsystem.

Chatziathanasiou, Neumann· JuS 2022, 229
Recht der öffentlichen Sachen
JuS 2022Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht und Grundrechte - Entziehung des Personalausweises

In der Klausur steht die Entziehung des Personalausweises im Zentrum, wobei insbesondere die verfassungsrechtliche Prüfung anhand der Wechselwirkungslehre auf den Grundrechtsschutz und die Verhältnismäßigkeit fokussiert wird. Zusätzlich wird die Frage der verfassungskonformen Vorlage eines Gesetzesentwurfs mit Leerstelle nach Art. 76 I GG behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Beschwerdebefugnis bei einer vollzugsbedürftigen Gesetzesregelung.

Kube· JuS 2022, 148
Einführung in das StaatsorganisationsrechtRecht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
ZjS 2022FortgeschritteneAnfänger:innen

Übungsklausur im Staatshaftungsrecht: Räumungsanspruch und Mietausfallschaden

In diesem Fall verlangt die Vermieterin (V) von der Stadt einerseits die Räumung und Reinigung einer Wohnung, nachdem diese an eine Mieterin (M) samt Kindern zwangsweise eingewiesen wurde, und andererseits den Ersatz eines Mietausfalls für mehrere Monate. Der Schwerpunkt liegt auf Ansprüchen aus dem Staatshaftungsrecht, insbesondere auf dem Folgenbeseitigungsanspruch gegenüber der Behörde nach Ende einer ordnungsbehördlichen Einweisung. Zu prüfen sind die Zurechnung des Aufenthaltes der Mieterin nach Ablauf der Einweisungsfrist und eventuelle Anspruchsausschlüsse aufgrund Mitverschuldens oder Duldung durch die Vermieterin. Außerdem steht die Frage im Raum, ob der Mietausfallschaden durch die Stadt zu erstatten ist und ab wann eine eigene Verantwortlichkeit der Vermieterin beginnt.

Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneAnfänger:innen

Abschlussklausur Europarecht: „Germany first“

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Verordnung der deutschen Bundesregierung, die Exportbeschränkungen für einen neu entwickelten Impfstoff gegen die D-Virusvariante vorsieht und damit deutschen Behörden ein Vorkaufsrecht vor Ausfuhr einräumt. Die Europäische Kommission sowie Polen und Ungarn klagen gegen Deutschland vor dem EuGH, da sie hierin einen Verstoß gegen die Grundfreiheiten, insbesondere die Warenverkehrsfreiheit, und gegen die Werte der Europäischen Union sehen. Neben unionsrechtlichen Prüfungspunkten werden auch die Voraussetzungen und Abläufe eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Art. 258 f. und 259 AEUV thematisiert. Der Fall beleuchtet somit das Spannungsfeld zwischen nationalem Gesundheitsschutz und europäischem Binnenmarkt sowie die unionsrechtlichen Klagemöglichkeiten von Mitgliedstaaten und Organen gegen bestehende staatliche Maßnahmen.

Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungRecht der öffentlichen SachenLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht - Das virtuelle Hausrecht

Die Klausur behandelt das virtuelle Hausrecht im Kontext einer öffentlichen Einrichtung auf Facebook und befasst sich insbesondere mit der VA-Qualität der Sperrung der Seite. Zudem werden die maßgeblichen Grundrechtspositionen, darunter gleichberechtigter Zugang nach Art. 3 I GG und die umfassende Account-Sperrung nach Art. 5 I 1 GG, herausgearbeitet. Ein Schwerpunkt liegt auf der Übertragung des virtuellen Hausrechts aus dem analogen Bereich und der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Account-Sperrung, insbesondere in Bezug auf die Abwägung der betroffenen Grundrechtspositionen sowie den Aspekt Schmähkritik. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Ausübung des virtuellen Hausrechts stehen im Mittelpunkt der Analyse.

Hering, Tuchtfeld· JuS 2022, 55
Recht der öffentlichen SachenEinführung in das allgemeine Verwaltungsrecht
ZjS 2022Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Falsche Liebe

In diesem Fall wendet sich die strafgefangene Studentin S gegen das Anhalten eines von ihr aus der Justizvollzugsanstalt abgesandten Briefes durch die Vollzugsanstalt, nachdem diese darin beleidigende Äußerungen über einen verdeckten Ermittler und das Land Sachsen-Anhalt feststellte. S begehrt eine gerichtliche Feststellung, dass das Vorgehen der Anstalt ihre Grundrechte – insbesondere das Briefgeheimnis (Art. 10 GG) und die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) – verletzt habe. Im Verfahren vor den Fachgerichten hatte sie keinen Erfolg, weshalb sie eine Verfassungsbeschwerde erwägt. Der Fall thematisiert das Spannungsverhältnis zwischen grundrechtlichen Kommunikationsfreiheiten von Strafgefangenen und dem Sicherungsinteresse des Strafvollzugs.

VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+5 weitere
JuS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht - Wer untersuchet, der findet

Die Klausur behandelt zentrale Aspekte des Staatsorganisationsrechts. Schwerpunkte bilden die Auslegung des Art. 44 I 1 GG sowie die Entwicklung eines Prüfungsmaßstabs und Prüfungsaufbaus für Untersuchungsausschüsse des Bundestags. Ein weiteres zentrales Thema ist das Recht zur vollständigen Ablehnung eines Einsetzungsantrags bei dessen teilweiser Verfassungswidrigkeit. Außerdem werden die Grenzen der Zuständigkeit des Bundestags und die Bedeutung des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung für die Tätigkeit von Untersuchungsausschüssen analysiert.

Hartmann, Sinder· JuS 2022, 32
Einführung in das StaatsorganisationsrechtRecht der öffentlichen Sachen
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Aktenvortrag – Öffentliches Recht: Baurecht - Das Bootshaus

In der Klausur geht es um die baurechtliche Zulässigkeit eines Bootshauses im Außenbereich. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung entgegenstehender Belange des Natur- und Landschaftsschutzes gemäß § 35 III Nr. 5 Var. 1 BauGB, insbesondere die Argumentation zu einer Landschaftsschutzverordnung und die Rechtmäßigkeit des natur­schutzbehördlichen Einvernehmens. Außerdem werden die Anspruchsgrundlage der wasserrechtlichen Genehmigung und die inzidente bauplanungsrechtliche Prüfung thematisiert. Weitere zentrale Punkte betreffen die Zweckmäßigkeitserwägungen im Zusammenhang mit Fristen im Widerspruchsverfahren.

Czellnik· JuS 2021, 1177
Recht der öffentlichen Sachen
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Recht auf selbstbestimmtes Sterben

In der Klausur geht es um die grundrechtliche Einordnung des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und dessen Nähe zur Menschenwürde sowie um die Prüfung, ob die Inanspruchnahme von Suizidhilfe Teil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist. Ein Schwerpunkt liegt auf der Verhältnismäßigkeit eines staatlichen Eingriffs, insbesondere im Hinblick auf die Angemessenheit restriktiver Regelungen. Besondere Beachtung findet die strukturierte Prüfung der Angemessenheit, einschließlich der Durchbrechung der klassischen Drei-Stufen-Lehre bei einer funktionalen Verschränkung von Grundrechten.

von der Decken, Telschow· JuS 2021, 1061
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
JuS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht - Zusicherung

Die Klausur beschäftigt sich zentral mit der Qualifikation und Wirksamkeit einer behördlichen Zusicherung im Verwaltungsrecht. Schwerpunktmäßig werden die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen einer Zusicherung, insbesondere anhand der Befugnisnormen (Total-, Eingriffs- und Etatvorbehalt sowie das Gebot der doppelten Rechtmäßigkeit), geprüft. Zudem ist zu beurteilen, ob der zugrunde liegende Bewilligungsbescheid und die Zusicherung materiell rechtswidrig sind, beispielsweise aufgrund von Ermessensmissbrauch. Ein weiteres zentrales Thema ist die konkludente Rücknahme der Zusicherung nach Art. 38 II iVm Art. 48 I 2, II BayVwVfG, einschließlich der Auslegung entsprechender Verwaltungshandlungen und der Frage nach schutzwürdigem Vertrauen.

Scholz, Volkert· JuS 2021, 1042
Die ZusicherungRecht der öffentlichen SachenEinführung in das allgemeine Verwaltungsrecht
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht und Infektionsschutzrecht - Schule unter Quarantäne

Die Klausur behandelt zentrale Aspekte des allgemeinen Verwaltungsrechts und Infektionsschutzrechts am Beispiel einer Schule unter Quarantäne. Kernfragen sind die materielle Rechtmäßigkeit einer Absonderungsanordnung, insbesondere die Voraussetzungen des § 30 I 2 IfSG und die Ermessensausübung mit Bezug auf Verhältnismäßigkeit. Zudem wird die formelle Rechtmäßigkeit geprüft, etwa hinsichtlich Verfahrensanforderungen und möglicher Formverstöße. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Wirksamkeit des Verwaltungsakts bei Bekanntgabe durch eine Erklärungsbotin gegenüber gesetzlichen Vertretern und minderjährigen Adressaten.

Schürmann, Hensel· JuS 2021, 970
Recht der öffentlichen SachenEinführung in das allgemeine VerwaltungsrechtAllgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+2 weitere
JuS 2021Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht - Die überraschende Wahl

In der Klausur steht das Staatsorganisationsrecht mit Fokus auf der rechtlichen Behandlung einer überraschenden Wahl im Zentrum. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob eine Wahl des Bundeskanzlers nach einer Auflösungsverfügung des Bundestages noch möglich ist, insbesondere vor dem Hintergrund des Art. 68 GG. Es wird vertieft das Problem erörtert, ob der bereits aufgelöste Bundestag überhaupt noch einen Bundeskanzler wählen darf und welche Voraussetzungen für die wirksame Wahl erfüllt sein müssen. Ergänzend wird das Ermessen des Bundespräsidenten bei der Auflösung des Bundestages und die materielle Auflösungslage (insbesondere instabile politische Verhältnisse) näher untersucht.

Böttner, Bunse, Gundling· JuS 2021, 946
Einführung in das StaatsorganisationsrechtRecht der öffentlichen Sachen
JuS 2021Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht - Der Landarztsoli

In der Klausur steht die prozessuale Vorgehensweise gegen einen bestandskräftigen Abgabenbescheid im Mittelpunkt, insbesondere die Möglichkeiten eines Wiederaufgreifens des Verfahrens gemäß § 51 I Nr. 1 VwVfG und die prozessuale Durchsetzung entsprechender Ansprüche. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Anspruch auf Rücknahme eines Abgabenbescheids nach § 48 I 1 VwVfG. Zudem wird die Frage behandelt, welche Rolle eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen des Wiederaufgreifens sowie ein möglicher Amtshaftungsanspruch spielen.

Detterbeck· JuS 2021, 862
Recht der öffentlichen SachenAllgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
JuS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Polizeirecht - Der polizeiliche Schusswaffeneinsatz

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die rechtliche Überprüfung eines polizeilichen Schusswaffeneinsatzes. Im Zentrum stehen die Voraussetzungen und die Rechtmäßigkeit des Grundverwaltungsakts, insbesondere die Ermächtigungsgrundlage, die Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung sowie das Ermessen bei der Auswahl und Anwendung geeigneter Zwangsmittel. Ein weiterer Fokus liegt auf der Verhältnismäßigkeit der Zwangsmittelanwendung im Rahmen des polizeilichen Handelns. Die Klausur erfordert außerdem die strukturierte Prüfung der anwenderischen Aspekte polizeilicher Vollstreckungsmaßnahmen.

Kramer, Tyborczyk· JuS 2021, 845
Polizeiliche GeneralklauselPolizeiliche Standardmaßnahmen+6 weitere
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Völkerrecht und Verfassungsrecht - Deutschland und die Drohnen

Die Klausur befasst sich mit der grundrechtlichen Schutzwirkung gegenüber Ausländern im Ausland und der Frage der Klagebefugnis. Außerdem wird das Rechtsschutzbedürfnis beleuchtet, insbesondere in Bezug auf die Inanspruchnahme der richtigen Gerichtsbarkeit, die Nutzlosigkeit einer Klage sowie deren mögliche Verwirkung. Im Schwerpunkt steht zudem die Schutzpflicht des Staates nach Art. 2 II 1 GG, etwa im Zusammenhang mit völkerrechtlichen Verboten unterschiedsloser Angriffe und der subjektiven Wirkung des Völkerrechts. Es wird untersucht, ob und wann eine Verletzung dieser Schutzpflicht vorliegt, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Untermaßverbots und der Gewichtung der betroffenen Rechtsgüter im Falle von völkerrechtswidrigen Drohnenangriffen. Die Klausur legt ihren Fokus auf Schnittstellen zwischen Völkerrecht und deutschem Verfassungsrecht.

Erdmann, Roß· JuS 2021, 775
Recht der öffentlichen Sachen
JuS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht - Traue nie einer Statistik

In der Klausur werden die maßgeblichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Informationsgewährung nach dem BayDSG geprüft. Zentrale Schwerpunkte sind die Bestimmung des relevanten Zeitpunkts für die Beurteilung, die Rolle und die Einordnung der S als Anspruchsgegnerin hinsichtlich der Eigenschaft als öffentliche Stelle bzw. Verwaltungshelfer sowie organisationsrechtliche Aspekte. Daneben wird das berechtigte Interesse an der Informationserteilung sowie der Ermessensspielraum nach Art. 39 BayDSG und die im Rahmen der Einzelfallabwägung zu berücksichtigenden Belange ausführlich behandelt. Die Prüfung orientiert sich an den spezialgesetzlichen Vorgaben des Datenschutz- und Informationsfreiheitsrechts.

Stepanek· JuS 2021, 762
Recht der öffentlichen SachenEinführung in das allgemeine Verwaltungsrecht
JuS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Kommunalrecht - "Green Economy" kommunal und digital

In dieser Klausur steht das Kommunalrecht im Kontext der „Green Economy“ im Mittelpunkt. Wesentliche Schwerpunkte bilden die Frage der Gleichbehandlung ortsansässiger und „grüner“ Betriebe sowie die Prüfung von Kapazitätsbegrenzungen und dem Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidungen. Ein weiteres zentrales Thema ist die konkludente Widmungserklärung öffentlicher Einrichtungen durch die Gemeinde. Zudem werden weitere Voraussetzungen und Begründungen für die Nutzung kommunaler Einrichtungen, insbesondere im Zusammenhang mit ihrer öffentlichen Widmung, analysiert.

Dederer, Kasper· JuS 2021, 655
Recht der öffentlichen Sachen
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht - Brisante Infos für den Klimablog

Der Schwerpunkt der Klausur liegt bei der Prüfung von Ausschlussgründen nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Zunächst wird eingehend das Berufsgeheimnis und dessen Ausnahmen unter Berücksichtigung der relevanten Vorschriften sowie einer teleologischen Reduktion des § 3 Nr. 4 IFG analysiert. Daneben wird die Abwägung zwischen Informationsinteresse und Geheimhaltungsinteresse bei personenbezogenen Daten nach § 5 Abs. 1 IFG untersucht. Die Anwendung der materiellen Voraussetzungen des IFG auf eine Anfrage mit besonderer Schutzwürdigkeit von Geheimhaltungsinteressen steht im Zentrum der Aufgabenstellung.

Wienfort· JuS 2021, 610
Recht der öffentlichen SachenEinführung in das allgemeine Verwaltungsrecht
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht - Corona-Hotspot in Memmingen

In der Klausur geht es um die rechtlichen Grundlagen und die Rechtmäßigkeit einer Allgemeinverfügung zur Bekämpfung eines Corona-Hotspots in Memmingen. Ein Schwerpunkt liegt auf der materiellen Rechtmäßigkeit, insbesondere auf der Prüfung, ob die angeordnete Maßnahme der Verhältnismäßigkeit entspricht und wie zwischen gebundener Entscheidung und Ermessen abzugrenzen ist. Weiterhin wird das Verfahren thematisiert, hier insbesondere Fragen der Beschlussfähigkeit und der Einhaltung des Öffentlichkeitsgrundsatzes bei einer Online-Stadtratssitzung. Die Prüfung der formellen wie materiellen Anforderungen liefert dabei den zentralen Rahmen zur Bewertung der Allgemeinverfügung.

Heidebach, Mayr· JuS 2021, 603
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht
JuS 2021Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht - Volksbefragung und Machtgerangel

Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Staatsorganisationsrechts im Kontext einer unverbindlichen Volksbefragung. Im Schwerpunkt steht die mögliche Verletzung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes durch die Durchführung einer solchen Volksbefragung, wobei die strittigen Aspekte dieser Problematik beleuchtet werden. Zusätzlich wird das Weisungsrecht der Bundeskanzlerin gegenüber den Bundesministern thematisiert, insbesondere das Verhältnis von Sachleitungsgewalt und Ressortkompetenz sowie Sonderzuweisungen gemäß Art. 80 I 1 GG. Abgerundet wird die Klausur durch die Prüfung der Antragsbefugnis im Bund-Länder-Streit um Gesetzgebungskompetenz.

Eichenhofer· JuS 2021, 532
Einführung in das StaatsorganisationsrechtRecht der öffentlichen Sachen
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Deutsche und Europäische Grundrechte - Schächten 2.0

Die Klausur behandelt die verfassungsmäßige Prüfung des § 4a II TierSchG im Spannungsfeld zwischen Art. 4 GG (Religionsfreiheit) und Art. 20a GG (Staatsziel Tierschutz). Ein Schwerpunkt liegt auf der verfassungskonformen Auslegung von § 4a II TierSchG bezüglich Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften und deren verbindlichen Vorschriften. Besonders eingehend wird die europarechtliche Dimension diskutiert, insbesondere die Anwendbarkeit der EU-Verordnung, die Schlachthofpflicht und deren Vereinbarkeit mit Art. 10 GRCh (kollektive Religionsfreiheit). Diese Punkte werden unter Berücksichtigung der europaweiten Sachlage und der Verhältnismäßigkeit analysiert.

Goldmann, Hinzen· JuS 2021, 442
Europäische IntegrationRecht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
JuS 2021Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Freitagsdemo und Schulpflicht

In der Klausur wird insbesondere die Gleichstellung von EU-Bürgern im persönlichen Schutzbereich des Art. 8 I GG sowie die Auslegung des sachlichen Schutzbereichs, einschließlich des Versammlungsbegriffs und des zulässigen Versammlungsortes (etwa auf dem Schulhof), thematisiert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Verfassungsmäßigkeit der Normanwendung, wobei insbesondere eine sorgfältige Verhältnismäßigkeitsprüfung mit Schwerpunkt auf Erforderlichkeit und der Abwägung zwischen Versammlungsfreiheit und staatlichem Bildungsauftrag verlangt wird. Die Klausur behandelt außerdem die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung innerhalb eines Sonderstatusverhältnisses.

Lührs, Kroemer· JuS 2021, 421
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
ZjS 2021Anfänger:innen

Anfängerklausur: Caroline Zugleich ein Beitrag zur mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte in der Fallbearbeitung

Caroline, Mitglied eines europäischen Königshauses, klagt gegen den Y-Verlag vor deutschen Zivilgerichten auf Unterlassung der Veröffentlichung heimlich aufgenommener Fotos, die sie in Alltagssituationen zeigen. Die deutschen Gerichte einschließlich des BGH weisen die Klage mit Verweis auf Caroline als absolute Person der Zeitgeschichte und die Pressefreiheit ab. Nach einer Beschwerde stellt der EGMR eine Verletzung von Art. 8 EMRK fest, während die deutschen Gerichte die Wirkung der EGMR-Entscheidung und die Stellung der EMRK im deutschen Recht unterschiedlich bewerten. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, zur Pressefreiheit, zur mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte und zur Wirkung von EGMR-Urteilen in der deutschen Rechtsordnung.

Max Noll· ZJS 2021, 624
VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2021FortgeschritteneAnfänger:innen

Übungsklausur: Ein eisiger Weg zur Universität

Jura-Student A stürzt auf einer aufgrund unzureichender Winterwartung schneebedeckten Straßenbahnhaltestelle und verletzt sich, wodurch ihm Heilbehandlungskosten entstehen. Für die Winterwartung war durch vertragliche Vereinbarung die U-GmbH zuständig, deren Mitarbeiter M versäumte, die Haltestelle ordnungsgemäß zu streuen. A möchte Ersatz seiner Heilbehandlungskosten von der Stadt G verlangen, anstatt sich nur auf seine Unfallversicherung zu verlassen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Amtshaftung, insbesondere zur Qualifikation der U-GmbH beziehungsweise ihres Mitarbeiters als Beamte im haftungsrechtlichen Sinne und zur Subsidiaritätsklausel des § 839 Abs. 1 S. 2 BGB.

Christian Benz· ZJS 2021, 618
Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Recht der öffentlichen SachenFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+5 weitere
JuS 2021Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Kommunalrecht und Ordnungsrecht - Dringliche Ladenöffnung

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Kommunal- und Ordnungsrechts im Zusammenhang mit der dringend verfügten Ladenöffnung an einem Sonntag. Schwerpunktmäßig wird die Zuständigkeit zur Entscheidung über die Ladenöffnung, insbesondere im Hinblick auf Dringlichkeitsbeschlüsse und deren Genehmigung durch den Rat, geprüft. Zudem wird die Wirksamkeit des Ratsbeschlusses unter dem Gesichtspunkt möglicher Befangenheit eines Ratsmitglieds sowie die materielle Rechtmäßigkeit der Ladenöffnung unter Berücksichtigung der Sonntagsruhe thematisiert. Die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen werden anhand der landesrechtlichen Vorschriften und verfassungsrechtlichen Anforderungen analysiert.

Dr. Bätge· JuS 2021, 351
Recht der öffentlichen Sachen
JuS 2021Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Ostern in der Pandemie

Die Klausur behandelt zentrale grundrechtliche Fragestellungen im Kontext von staatlichen Maßnahmen während der Corona-Pandemie. Schwerpunkte sind die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit einer Verordnung unter besonderer Berücksichtigung von Bestimmtheitsgrundsatz, Zitiergebot und Verhältnismäßigkeit, sowie die Frage der verfassungskonformen Anwendung dieser Verordnung. Außerdem steht die Schutzwirkung des Grundrechts aus Art. 4 GG in Diskussion, insbesondere im Spannungsfeld zu anderen Grundrechten. Die Bearbeitung setzt grundlegende Kenntnisse im Umgang mit Grundrechten, Prüfungsaufbau und Methodenkompetenz voraus.

Schäufler· JuS 2021, 332
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
ZjS 20212. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur: Die fiesen Tricks der Arbeitgeber

Berta Böse (B), Geschäftsführerin eines Unternehmens, verlangt von Google (G), die Anzeige eines Links zu einem kritischen Fernsehbeitrag bei Eingabe ihres Namens zu unterlassen. Nach erfolgloser gerichtlicher Durchsetzung erhebt B Verfassungsbeschwerde mit der Begründung einer Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts und ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Die zentrale Konstellation betrifft die Anwendbarkeit der EU-Grundrechtecharta versus nationaler Grundrechte im light der DSGVO sowie Löschansprüche im Online-Kontext. Wesentliche Schwerpunkte liegen in der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde, dem Prüfungsmaßstab und der Drittwirkung von Unionsgrundrechten.

VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)+5 weitere
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Blog-Berichterstattung über das Zittern der Bundeskanzlerin

In der Klausur steht die Abgrenzung der Schutzbereiche von Meinungs- und Pressefreiheit im Zentrum. Ein wichtiger Prüfungspunkt ist zudem die Betroffenheit des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Bundeskanzlerin, insbesondere im Hinblick auf einen möglichen unantastbaren Kernbereich. Schließlich wird die Gewichtung der Grundrechtsbeeinträchtigungen und die erforderliche Abwägung ausführlich behandelt. Schwerpunkt sind damit die Kollision und Abwägung zwischen Medienberichterstattung und Persönlichkeitsrechten im Kontext einer Blog-Berichterstattung.

Theß· JuS 2021, 247
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
JuS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht und Polizeirecht - Waffenerlaubnis mit Nebenbestimmung

Im Mittelpunkt der Klausur steht die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer waffenrechtlichen Nebenbestimmung und die damit verbundenen Rechtsschutzmöglichkeiten. Ein Schwerpunkt liegt auf der Analyse des Gefahrbegriffs gemäß § 9 Abs. 1 und 2 WaffG und dessen Subsumtion im konkreten Fall. Ebenfalls zentrale Prüfungsfelder sind die Verhältnismäßigkeit der behördlichen Maßnahme sowie das behördliche Ermessen bei der Entscheidung über die Nebenbestimmung. Die Bearbeitung erfordert eine vertiefte Auseinandersetzung mit Grundfragen des Verwaltungsrechts und des Polizei- und Ordnungsrechts.

Cakil-Akkol, Christanz· JuS 2021, 241
Recht der öffentlichen SachenEinführung in das allgemeine VerwaltungsrechtAllgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
ZjS 2021Examensklausur1. Staatsexamen

(Referendar-)Examensklausur: Kein Fifa für Spencer?

Ein irischer eSports-Spieler möchte für einen deutschen Verein an der professionellen, staatlich regulierten eBundesliga teilnehmen, wird aber wegen einer nationalen Regelung, die die Anzahl ausländischer Spieler pro Team beschränkt, abgelehnt. Er klagt dagegen vor dem Verwaltungsgericht und beruft sich auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit nach EU-Recht. Zentrale rechtliche Frage ist, ob die im eSports-Gesetz verankerte Beschränkung mit dem Unionsrecht, insbesondere den Grundsätzen der Diskriminierungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit, vereinbar ist. Thematisiert wird außerdem, ob und inwieweit unionsrechtliche Vorgaben aus der Rechtsprechung des EuGH zum Profifußball auf eSports übertragbar sind.

David Preßlein· ZJS 2021, 343
Wirtschaftliche Betätigung der GemeindeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Onlinemeldeportal „Gute Presse e.V.“ Journalismuskritik im Lichte des Verfassungs- und Unionsrechts

Im Mittelpunkt des Falls steht das Onlineportal „Gute Presse“, das journalistisches Fehlverhalten öffentlich dokumentiert und gleichzeitig politische Zugehörigkeiten von Journalisten offenlegt. Die Journalistin X und der JournalistInnenverband e.V. wehren sich zivilrechtlich gegen den Portalbetrieb und machen geltend, dass bereits die Existenz des Portals ihre Rechte und die Pressefreiheit beeinträchtige. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Verhältnis von Meinungs- und Pressefreiheit, Datenschutz sowie mögliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Es stehen insbesondere verfassungs- und unionsrechtliche Aspekte der Journalismuskritik und ihrer Publikation zur Prüfung.

VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)+5 weitere
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Die Online-Versammlung

Die Klausur befasst sich mit der Frage der Bindung von Plattformbetreibern durch die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte und den damit verbundenen Eingriff, insbesondere im Rahmen einer Online-Versammlung. Sie nimmt im Schwerpunkt die Rechtfertigung eines solchen Eingriffs anhand des Schrankenvorbehalts am Beispiel von Art. 8 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 GG sowie dem Prinzip der praktischen Konkordanz in den Blick. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG, wobei die Bindung des Plattformbetreibers, der Maßstab der Willkür und die Anhörung thematisiert werden. Die Klausur untersucht zudem, wie Grundrechte im virtuellen Versammlungsraum und deren Rechtsdurchsetzung ausgestaltet sind.

Mast, Gafus· JuS 2021, 153
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
JuS 2021Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Öffentliches Recht: Datenschutzrecht - Einsicht in die Prüfungsakte

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Einsicht in Prüfungsakten im Rahmen des Datenschutzrechts. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob § 23 II NRWJAG als lex specialis zu Art. 15 III in Verbindung mit Art. 12 V 1 DS-GVO gilt, sowie der sachliche Anwendungsbereich der DSGVO. Zudem wird vertieft geprüft, ob Art. 15 III DS-GVO einen eigenständigen Anspruch begründet, wobei eine Stellungnahme mithilfe der allgemeinen Auslegungsmethoden zur Abgrenzung zwischen Art. 15 I und III DS-GVO verlangt wird. Die rechtliche Einordnung und die Auslegung dieser Normen stehen im Zentrum der Klausur.

Marx· JuS 2021, 143
Recht der öffentlichen Sachen
JuS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit – Öffentliches Recht: Europa- und Verwaltungsrecht - Dieselfahrverbote

In der Klausur steht die Prüfung der gesetzlichen Grundlage und unionsrechtlichen Grenzen für Dieselfahrverbote im Mittelpunkt. Ein Schwerpunkt liegt auf der Festlegung des gesetzlichen Rahmens für die Verhältnismäßigkeitsprüfung, insbesondere im Hinblick auf die Überformung nationaler Normen durch Unionsrecht. Zudem wird die Angemessenheit der planerischen Festlegung eines Dieselfahrverbots untersucht. Wesentliche Bedeutung kommt auch der Diskussion um die Ermächtigungsgrundlagen für entsprechende Maßnahmen zu.

Gött, Wanner· JuS 2021, 141
Recht der öffentlichen SachenEinführung in das allgemeine Verwaltungsrecht
ZjS 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Eine Frage des Glaubens? Strafbarkeit des Homeschoolings im Lichte des Grundgesetzes

Der Fall betrifft Eltern, die aus religiösen Gründen ihre Kinder dem staatlichen Schulunterricht entziehen und dafür wiederholt zu Geldstrafen nach § 182 Abs. 1 HessSchulG verurteilt werden. Nach erfolgloser Berufung und Revision erheben sie Verfassungsbeschwerde gegen die strafgerichtlichen Entscheidungen und die Strafnorm selbst. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Verhältnis von staatlicher Schulpflicht zu Grundrechten der Eltern, insbesondere Glaubensfreiheit und elterliches Erziehungsrecht. Weitere Schwerpunkte sind Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern bei Straftatbeständen, das Doppelbestrafungsverbot sowie eine mögliche Diskriminierung durch unterschiedliche Rechtslagen in den Bundesländern.

Johannes Mayser· ZJS 2021, 198
Körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)VerfassungsbeschwerdeBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: „CBD – alles entspannt!?“

Die C-GmbH vertreibt in Deutschland eine E-Zigarette mit CBD-haltiger Flüssigkeit, deren Inhaltsstoff aus Hanfpflanzen in Tschechien gewonnen und anschließend eingeführt wurde. Nach Ermittlungen und einem Strafurteil wegen Verstoßes gegen das Hanfgesundheitsgesetz wird vor allem streitig, ob die Herstellung und Einführung von CBD-Produkten aus der gesamten Hanfpflanze zulässig ist. Rechtliche Schwerpunkte bilden das Verhältnis von nationalem Recht, insbesondere dem Hanfgesundheitsgesetz, zu unionsrechtlichen Vorgaben, den Grundfreiheiten des Binnenmarktes sowie der EU-Verordnung Nr. 1308/2013. Zu prüfen ist die Vereinbarkeit der gesetzlichen Einfuhrbeschränkungen mit dem freien Warenverkehr innerhalb der EU und der europäischen Rechtsordnung.

Felix Krämer, Thomas Schenk· ZJS 2021, 192
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Demokratieförderung aus dem Ausland (un)erwünscht

Im Mittelpunkt steht eine Stiftung in einem EU-Mitgliedstaat, die sich der Förderung demokratischer Werte verschrieben hat und finanzielle Zuwendungen aus dem In- und Ausland erhält. Ein nationales Gesetz verpflichtet zivilgesellschaftliche Organisationen zu umfassenden Melde- und Veröffentlichungspflichten bei der Annahme ausländischer Geldmittel und sieht Sanktions- sowie Auflösungstatbestände vor. Die Stiftung befolgt diese Vorgaben nicht und wird daraufhin mit einer Geldbuße und ihrer Auflösung konfrontiert. Es geht um die Vereinbarkeit solcher nationaler Regelungen mit unionsrechtlichen Vorgaben und Grundfreiheiten sowie die Zulässigkeit einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof im einstweiligen Rechtsschutz.

Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Hausarbeit: Eine bayerische Mietenpause

Der Fall behandelt die Einführung des „Gesetzes für gute Mieten in Bayern“ (BayGuMieG) durch ein Volksbegehren und den anschließenden Volksentscheid. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das bayerische Gesetz zur Begrenzung von Mieterhöhungen und Mietobergrenzen verfassungsrechtlich zulässig ist. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Gesetzgebungskompetenz des Landes Bayern, das Verhältnis des BayGuMieG zu bundesgesetzlichen Regelungen, sowie mögliche Verstöße gegen Grundrechte wie Art. 14 und Art. 3 GG. Es werden die Auswirkungen des Gesetzes sowohl für Vermieter als auch für potentiell betroffene Bürger diskutiert, insbesondere die Möglichkeit rechtlicher Schritte vor dem Verfassungsgerichtshof.

Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Formelle Anforderungen an versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht - Gleichwertige Examensnoten

Die Klausur behandelt zentrale Fragen zum Gesetzgebungsverfahren, insbesondere die Anforderungen an die Schlussabstimmung nach zwei Lesungen, einen möglichen Verstoß gegen die Geschäftsordnung des Bundestages und das Demokratieprinzip. Ein Schwerpunkt liegt auf der Prüfung der Verhältnismäßigkeit des § 5d II DRiG. Zudem ist die rechtsstaatswidrige Rückwirkung dieses Paragrafen eingehend zu prüfen. Es werden klassische verfassungsrechtliche Problemstellungen im Kontext von Gleichbehandlung und dem Schutz konkreter Grundrechte erörtert.

Schneider, Enderlein· JuS 2021, 63
Recht der öffentlichen Sachen
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Verfassungsmäßigkeit des gefahrenabwehrrechtlichen Einsatzes „stiller SMS“

Im Mittelpunkt des Falls steht die geplante Einführung einer landesrechtlichen Regelung zum gefahrenabwehrrechtlichen Einsatz sogenannter „stiller SMS“ durch die Polizei zur Standortermittlung bei schweren Straftaten. Eine Studierendengruppe möchte prüfen, ob sie gegen den entsprechenden Gesetzentwurf Verfassungsbeschwerde erheben kann und ob der direkte Weg zum Bundesverfassungsgericht möglich ist. Rechtlich relevante Schwerpunkte bilden vor allem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Fernmeldegeheimnis, die Unverletzlichkeit der Wohnung sowie das IT-Grundrecht. Zusätzlich ist die Vereinbarkeit des geplanten Gesetzes mit dem Grundgesetz sowie verfassungsprozessuale Fragen zur Zulässigkeit einer Beschwerde zu prüfen.

Jonas Botta· ZJS 2021, 59
VerfassungsbeschwerdeUnverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

»Kirchweih« als Pflichtaufgabe?

Die Klausur thematisiert einen Streitfall um die Beendigung einer kommunalen Traditionsveranstaltung und die Aufhebung der zugrundeliegenden Satzung. Schwerpunktmäßig werden Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes, der kommunalaufsichtlichen Beanstandung und der Pflicht zur Aufrechterhaltung öffentlicher Einrichtungen geprüft.

Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeKommunale SatzungenKommunalaufsicht+3 weitere
JuS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Kommunalrecht - Der plastikfreie Weihnachtsmarkt

Die Klausur befasst sich im Schwerpunkt mit der rechtlichen Überprüfung einer kommunalen Benutzungssatzung für einen Weihnachtsmarkt. Zentrale Themen sind die formelle Rechtmäßigkeit des Satzungserlasses, insbesondere die Frage der Verbandskompetenz der Gemeinde bei einer möglichen Sperrwirkung durch Bundesgesetzgebung. Außerdem wird umfassend die materielle Rechtmäßigkeit der Satzung behandelt, wobei insbesondere die ordnungsgemäße Ermessensausübung sowie mögliche Verstöße gegen die Berufsfreiheit und Kunstfreiheit zu prüfen sind. Darüber hinaus wird der strukturierte Aufbau der Prüfung und die Herausarbeitung der materiellen Anspruchsvoraussetzungen von Art. 21 I BayGO verlangt.

Ludwigs, Zentgraf· JuS 2020, 1188
Recht der öffentlichen Sachen
JuS 2020Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Polizeiliche Kennzeichnungspflicht

In der Klausur steht die grundrechtliche Bewertung der polizeilichen Kennzeichnungspflicht im Mittelpunkt. Wesentliche Schwerpunkte bilden die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Eingriffsgrundlage unter Berücksichtigung des Bestimmtheitsgrundsatzes, der Wesentlichkeitslehre und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Zudem wird die Verfassungsmäßigkeit der konkreten Anwendung im Einzelfall insbesondere in Bezug auf die Angemessenheit problematisiert. Ein weiterer Fokus liegt auf dem sachlichen Schutzbereich, namentlich der Herleitung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

Evers· JuS 2020, 1177
Polizeiliche GeneralklauselPolizeiliche Standardmaßnahmen+6 weitere
JuS 20202. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht - Nie sollst du mich befragen

Die Klausur behandelt zentrale Aspekte des allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts. Im Mittelpunkt stehen die Rechtmäßigkeitsprüfung einer Geeignetheitsbestätigung, die Verhältnismäßigkeit einer Beseitigungsanordnung sowie Fragen zu Rechtsmitteln, insbesondere hinsichtlich der Mitwirkungspflicht von Streitgenossen und der gerichtlichen Zuständigkeit. Die Prüfung der einzelnen Verwaltungsverfahren wird dabei voneinander getrennt betrachtet, wobei auch die strafbewehrte Zustellung einer Zwangsgeldandrohung relevant ist. Die Klausur legt den Schwerpunkt auf die Anwendung von Art. 49 BayVwVfG und die prozessualen Besonderheiten im Zusammenhang mit Verwaltungsakten.

Müller· JuS 2020, 1055
Recht der öffentlichen SachenEinführung in das allgemeine VerwaltungsrechtAllgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
JuS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Polizei- und Ordnungsrecht - Abgeschleppt im Advent

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Differenzierung zwischen der Rechtmäßigkeit des Kostenbescheids und der Rechtmäßigkeit der Abschleppmaßnahme im Polizei- und Ordnungsrecht. Besondere Aufmerksamkeit wird auf den Prüfungsaufbau und die Auffindung der richtigen Ermächtigungsgrundlage für den Kostenbescheid gelegt. Weiterhin wird die Rechtmäßigkeit der Abschleppmaßnahme, insbesondere des fiktiven Grundverwaltungsakts sowie die Verhältnismäßigkeit des Abschleppvorgangs, eingehend geprüft. Die Überlegungen zu Adressat und Angemessenheit des Kostenbescheids sind ebenfalls Bestandteil der Analyse, stehen jedoch nicht im Vordergrund.

Klenner· JuS 2020, 1040
Recht der öffentlichen Sachen
JuS 2020Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht - Wahlrechtliche Paritätsklauseln

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig verfassungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit wahlrechtlichen Paritätsklauseln. Zentrale Themen sind die Verhältnismäßigkeit solcher Vorgaben sowie deren verfassungsimmanente Schranken, darunter das Gleichberechtigungsgebot und das Demokratieprinzip. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung, ob die Freiheit der Parteien (Art. 21 GG) durch Paritätsregelungen als Bestandteil des Wahlrechts tangiert wird. Die Bearbeitung verlangt eine vertiefte Auseinandersetzung mit unionsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Maßstäben zur Gleichbehandlung und Chancengleichheit im Wahlrecht.

Gröpl, Becker, Heck· JuS 2020, 961
Recht der öffentlichen Sachen
JuS 2020Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht - Unvorhersehbare Ministerpräsidenten

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Auslegung des Begriffs „Nachfolger“ im Rahmen des Art. 75 III LVerf. und die Funktion der geschäftsführenden Regierung, die auflösungsgerichtete Vertrauensfrage mit Blick auf die Interessen des Ministerpräsidenten sowie die Anforderungen und Rechtsfolgen einer Neuwahl des Ministerpräsidenten, insbesondere bezogen auf das Mehrheitserfordernis und mögliche Folgen einer rechtswidrigen Wahl. Die Zusammenhänge zwischen Landesregierung und Parlament werden ebenso thematisiert wie die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Wahl und Abberufung eines Ministerpräsidenten. Die rechtlichen Herausforderungen bei mehrfachen Rücktritten und der Geschäftsführung werden analysiert. Im Mittelpunkt steht die Anwendung und Auslegung landesverfassungsrechtlicher Normen im Kontext politischer Wechsel im Ministerpräsidentenamt.

Huggins· JuS 2020, 944
Einführung in das StaatsorganisationsrechtRecht der öffentlichen Sachen
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Gemeinde – Staat – Haftung?

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob die Bank B von der Gemeinde G oder dem Beamten D Ersatz für Forderungen aus einer Bürgschaft verlangen kann, nachdem D ohne Vollmacht für die Gemeinde eine Bürgschaftsurkunde unterzeichnet hat. Der Sachverhalt thematisiert die Haftung öffentlicher Körperschaften und ihrer Bediensteten für zivilrechtliches Handeln sowie die Abgrenzung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht. Zudem sind Probleme des Staatshaftungsrechts, der Amtshaftung und der innergemeindlichen Kompetenzordnung zu prüfen. Die rechtliche Einordnung der Bürgschaftserklärung und mögliche Anspruchsgrundlagen stehen im Vordergrund.

Justin Friedrich Krahé· ZJS 2020, 462
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungAmtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Der öffentlich-rechtliche Vertrag+5 weitere
ZjS 2020Anfänger:innen

Anfängerklausur: Das Kopftuch der Richterin

Im Mittelpunkt des Falls steht die Richterin E, die nach ihrer Konversion zum Islam als überzeugte Muslima ihr Kopftuch auch während Gerichtsverhandlungen tragen möchte. Das nordrhein-westfälische Justizneutralitätsgesetz verbietet jedoch das Tragen religiöser Symbole oder Kleidungsstücke in gerichtlichen Verhandlungen. E fühlt sich durch dieses gesetzliche Verbot in ihrer Religionsfreiheit beeinträchtigt und erhebt Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz. Zentraler rechtlicher Schwerpunkt ist der Konflikt zwischen der Neutralitätspflicht im Justizdienst und der grundrechtlich geschützten Religionsfreiheit gemäß Grundgesetz.

Jakob Beaucamp, Felix Thrun· ZJS 2020, 373
VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Rechte und Pflichten im Vorfeld einer Versammlung+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Unfrieden am Friedberger Weiher – Teil 2

Im Mittelpunkt des Falls steht die Klage des F gegen einen Bescheid des Landratsamts (LRA), mit der sich F gegen eine Baugenehmigung sowie gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens wendet. F möchte die Aufhebung der Verwaltungsakte erreichen, wobei insbesondere die Frage nach der statthaften Klageart und der Klagebefugnis gemäß § 42 VwGO zu prüfen ist. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig das Drittschutzkonzept im öffentlichen Baurecht, insbesondere im Hinblick auf Nachbarschutz und das Rücksichtnahmegebot bei Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB. Es sind grundlegende Abwägungen zwischen Individualinteressen des Nachbarn und öffentlich-rechtlichen Regelungen im Baurecht anzustellen.

Renate Penßel· ZJS 2020, 44
Zulässigkeit der AnfechtungsklageBegründetheit der AnfechtungsklageRecht der öffentlichen Sachen+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Holzauge sei wachsam!

Bei der vorliegenden Klausur handelt es sich um einen Gerichtsvortrag zu einer baurechtlichen Beseitigungsverfügung bezüglich mobiler Unterstände auf einem Grundstück in Hamburg. Die Eigentümerin klagt gegen einen Verwaltungsakt des Bezirksamts, der die Beseitigung ohne Beantragung einer Baugenehmigung anordnet. Streitig sind insbesondere die Adressat:innenstellung, die baurechtliche Qualifikation der Unterstände, eine etwaige Privilegierung des forstwirtschaftlichen Betriebs und die Genehmigungspflicht nach Hamburger Bauordnungsrecht.

Ole Schley, Christian Uffelmann· JA 2019, 453· 60 Min
Eingriffsbefugnisse der BauaufsichtsbehördenMaterielles BauordnungsrechtDer Begriff der baulichen Anlage i.S.d. Bauordnungsrechts+2 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Examensübungsklausur: „Wer pöbelt, wird gesperrt“

Die Nutzerin K wurde auf der Facebook-Fan-Page des öffentlich-rechtlichen Senders ZDF nach wiederholten beleidigenden Kommentaren gesperrt und kann nun keine Beiträge mehr kommentieren. K verlangt vom ZDF die Aufhebung dieser Sperrung und argumentiert, ihre Aussagen seien legitim. Das ZDF beruft sich auf die veröffentlichte Netiquette und verweist darauf, die Account-Sperrung sei wegen Verstößen gegen die Verhaltensregeln erfolgt. Zentraler rechtlicher Schwerpunkt der Klausur sind Fragen zum Anspruch auf Zugang zu einer virtuellen öffentlichen Einrichtung, zur öffentlich-rechtlichen Streitigkeit und zur Zulässigkeit der Sperrung durch das ZDF.

Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG)Besondere öffentlich-rechtliche Primäransprüche: ÜberblickDer Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
ZjS 2019Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: „Du darfst hier (erstmal) nicht weg!“ – Teil 2

Im vorliegenden Fall prüft die Polizei die rechtliche Zulässigkeit eines Aufenthaltsgebots gegen A. gemäß Art. 16 Abs. 2 PAG. Der Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob von A. eine drohende Gefahr für bedeutende Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit ausgeht, insbesondere im Zusammenhang mit einer terroristischen Vereinigung. Es wird analysiert, ob das individuelle Verhalten des A. und seine Verbindung zur Gruppe eine Gefahrensituation begründen. Weiterhin wird untersucht, ob A. der richtige Adressat für die Maßnahme ist und ob das Aufenthaltsgebot verhältnismäßig ist.

Körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2019Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: „Du darfst hier (erstmal) nicht weg!“ – Teil 1

Im vorliegenden Fall geht es um den Erlass polizeirechtlicher Maßnahmen gegen Albrecht Aue durch die Stadt Bayreuth. Nach Hinweisen auf radikale Äußerungen, den potentiellen Plan eines Anschlags sowie den Erwerb von Materialien zum Bombenbau ordnet die Polizei gegenüber A Aufenthaltsgebot und Meldeauflage an, die für sofort vollziehbar erklärt werden. A fühlt sich durch diese Verfügung in seinen Rechten verletzt und macht geltend, dass keine Gefahr von ihm ausgehe und die Maßnahmen unverhältnismäßig seien. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte betreffen das Polizeirecht, insbesondere Gefahrenabwehr, die Anwendbarkeit von Standardmaßnahmen und den Rechtsschutz des Betroffenen.

Recht der öffentlichen SachenGefahr für polizeiliche SchutzgüterLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: (K)ein Recht auf Party kraft Verfassung?

Der Veranstalter A verlangt von der staatlichen Hochschule H die erneute Vermietung ihrer Räumlichkeiten zur Durchführung einer traditionsreichen Party („TäTeRä“). Die Hochschule lehnt dies ab und beruft sich dabei auf u. a. vertragliche Vereinbarungen, Sachschäden, gestiegene Studierendenzahlen sowie ihren Bildungsauftrag. Im Streit stehen der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, grundrechtliche Ansprüche und die Selbstbindung der Verwaltung. Der rechtliche Schwerpunkt liegt auf dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz und der Prüfung staatlicher Monopolstellungen sowie der Nutzung öffentlicher Einrichtungen.

Marco Meyer· ZJS 2019, 221
Recht der öffentlichen SachenKunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO+5 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Die Nachbarin und die laute Jugend

Im Fall begehrt die Mieterin N die Aufhebung einer Baugenehmigung für ein geplantes Jugendzentrum, das auf einem Nachbargrundstück in einem urbanen Gebiet errichtet werden soll. Streit besteht insbesondere über die Zulässigkeit der Nutzung, die Einhaltung von Abstandsflächen, die Gebäudehöhe sowie zu erwartende Lärmbelastungen durch die abendliche Nutzung und geplante Veranstaltungen. Zur Prüfung stehen primär die Vorgaben des Bauplanungsrechts, darunter die Anforderungen eines Bebauungsplans, der Drittschutz, sowie Abgrenzungsfragen nach der BauNVO und dem BauGB. Im Zentrum steht die Frage, ob N durch das Bauvorhaben in ihren Rechten verletzt ist und einen Anspruch auf Aufhebung der Baugenehmigung hat.

Volker Herbolsheimer· ZJS 2019, 43
Recht der öffentlichen SachenDie öffentlichen Einrichtungen der GemeindeDer Begriff der baulichen Anlage i.S.d. Bauordnungsrechts+5 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Protestcampen verboten!

A plant als Leiter ein Protestcamp im Hamburger Stadtpark während des G20-Gipfels, das von der Versammlungsbehörde verboten wird. Er erhebt Widerspruch und stellt einen Eilrechtsschutzantrag beim Verwaltungsgericht, wobei insbesondere der Schutzbereich von Art. 8 GG, die rechtliche Einordnung von Protestcamps und das Verhältnis zum besonderen Ordnungsrecht zu prüfen sind.

Kristin Pfeffer, Nele Achten· JURA 2019, 1099
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Klausur: Wer soll das bezahlen? – Kostentragungspflicht bei Fußballspielen

Das Land Bremen verlangt von der Deutschen Fußball Liga GmbH (DFL) als Veranstalterin eines Fußballspiels im Bremer Weserstadion Gebühren für einen polizeilichen Mehraufwand. Die DFL wehrt sich gegen den Gebührenbescheid mit der Begründung, das zugrunde liegende Gesetz sei zu unbestimmt und verletze ihre Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG. Zentral ist die Frage der Kostentragungspflicht für Sicherheitsmaßnahmen bei Großveranstaltungen, insbesondere nach § 4 BremGebBeitrG und dessen verfassungsrechtlichen Anforderungen. Zu prüfen sind dabei sowohl die materielle Rechtmäßigkeit des Gesetzes als auch die Auswahl des Schuldners und ein möglicher Ermessensfehler.

Hendrik Burbach· ZJS 2018, 155
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Materielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – EinführungDer Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
ZjS 2018Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Neptune’s Navy

Im vorliegenden Fall geht es um eine völkerrechtliche Streitigkeit im Bereich des Seevölkerrechts zwischen Staaten. Zentral sind die Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit einer Schiedsklage nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ). Thematisch steht die Behandlung aktueller Rechtsfragen zur Piraterie im Vordergrund. Zudem wird ein Anspruch auf Schadensersatz wegen des unrechtmäßigen Aufbringens von Schiffen auf hoher See untersucht.

Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
ZjS 2018Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Kunst oder Leben

K, ein Künstler, nutzt Kameras in seiner Wohnung und eine Brillenkamera, um sein Leben und seine Umgebung per Livestream über die Plattform P-Scope öffentlich zu zeigen. Dabei werden auch die Wohnungen und das Verhalten von Nachbarin N gefilmt und übertragen, was zu ihrem Unmut und dem Vorwurf der Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts führt. N verlangt von P-Scope als Plattformbetreiberin, die Ausstrahlung der Aufnahmen zu unterbinden und macht geltend, dass P-Scope für offenkundige Rechtsverletzungen verantwortlich sei. Im Zentrum stehen Fragen des Persönlichkeitsrechts, Datenschutzes, künstlerischer Freiheit und der Haftung von Plattformbetreibern für Nutzerinhalte.

Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Neue Facette der Störereigenschaft bei Kraftstoffdiebstahl

In der Klausur wird ein Fall behandelt, bei dem Dieselkraftstoff von einem abgestellten Lkw entwendet und dadurch eine wasserrechtliche Gefahr verursacht wird. Die Problematik der Störereigenschaft und die Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheids stehen im Zentrum der rechtlichen Prüfung. Die Klausur ist als Fortgeschrittenenklausur im Öffentlichen Recht konzipiert.

Gefahrenabwehrrechtliche VerantwortlichkeitGrundlagen +3 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

»You’ll ... walk alone« – Stadionverbot auf Anregung der Polizei

In diesem öffentlich-rechtlichen Übungsfall wird untersucht, ob die polizeiliche Übermittlung von personenbezogenen Daten an einen Fußballverein zur Anregung eines Stadionverbots rechtmäßig ist. Es geht insbesondere um die datenschutzrechtlichen Anforderungen, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Voraussetzungen einer polizeilichen Gefahrenabwehrmaßnahme. Ferner wird die Erfolgsaussicht einer Klage gegen die Datenübermittlung erörtert.

Carolyn Tomerius· JURA 2018, 822
GrundlagenPolizeiliche Generalklausel (§ 17 Abs. 1 ASOG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+3 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Der tierliebe T und die Fundtiere

Der Tierschutzverein T nimmt im Gemeindegebiet Katzen auf, die von Bürgern gefunden wurden, und versorgt sie fachgerecht. Nach Mitteilung an die Gemeinde verlangt T die Erstattung seiner Aufwendungen, da er Fundtiere versorgt habe, für deren Versorgung und Kosten die Gemeinde zuständig sei. Die Gemeinde weigert sich, die Kosten zu übernehmen, und der Streit wird vor dem Verwaltungsgericht geführt.

Barbara Felde· JA 2017, 609· 300 Min
GrundlagenFolgenbeseitigungsanspruchÖffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch+4 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Hausarbeit: Die Zweitverleihung des Körperschaftsstatus an eine Religionsgemeinschaft

Der Verband Deutscher Muslime e.V. beantragt beim Land Berlin die Zweitverleihung des Körperschaftsstatus als Religionsgemeinschaft, nachdem er diesen Status bereits in Baden-Württemberg erhalten hat. Im Fokus stehen dabei die Voraussetzungen und Reichweite der Verleihung dieses öffentlich-rechtlichen Status an eine Religionsgemeinschaft in mehreren Bundesländern. Im Zusammenhang werden verfassungsrechtliche Fragen des Religionsverfassungsrechts, insbesondere zur Religionsfreiheit und zur Gleichbehandlung unterschiedlicher Glaubensgemeinschaften, thematisiert. Zusätzlich berührt der Fall föderalismusrechtliche Aspekte und wirft Fragen zur innerverbandlichen Organisation sowie zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen auf.

Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungWirtschaftliche Betätigung der GemeindeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Klausur: Geistheiler

Ein als Geistheiler tätiger Mann (G) wehrt sich gegen seine strafrechtliche Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz, nachdem er durch Handauflegen Schwerkranke behandelt hatte. Die Gerichte legten dabei die sogenannte 'Eindruckstheorie' zugrunde, wonach schon der bloße Anschein einer Heilbehandlung unter das Gesetz fallen kann. G sieht sich durch das Verbot seiner Tätigkeit in seiner Berufsfreiheit und seinem Recht auf Religionsausübung verletzt und rügt zudem einen Verstoß gegen das strafrechtliche Analogieverbot. Im Zentrum des Falls stehen Fragen zur Verfassungsbeschwerde gegen ein Strafurteil, zur Reichweite der Berufsfreiheit, zur Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe und zum Analogieverbot nach Art. 103 Abs. 2 GG.

VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Politische Bildung auf dem Oktoberfest

Ein politischer Jugendverband erhält staatliche Fördermittel für eine Bildungsfahrt nach München, bei der die Mittelverwendung und der Bildungscharakter der Maßnahme in Frage steht. Die Staatskanzlei fordert nach Bekanntwerden privater Oktoberfest-Teilnahmen Teile des Zuschusses zurück und hebt den Förderbescheid teilweise rückwirkend auf. Es geht um die rechtlichen Voraussetzungen der Rückforderung und die rechtliche Einordnung der Maßnahme.

Marcel Kühn· JURA 2017, 1214
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtErmessen und Verhältnismäßigkeit+3 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Das Kreiswehrersatzamt als Unterkunft für Flüchtlinge und Asylbegehrende

E wendet sich gegen die bauordnungsrechtliche Genehmigung zur Nutzung eines ehemaligen Kreiswehrersatzamts als Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge und Asylbegehrende innerhalb eines reinen Wohngebiets. Die Klausur prüft vor allem die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Nutzung, den Wohnbegriff und möglichen Drittschutz, sowie die Voraussetzungen und Erfolgsaussichten eines Eilrechtsschutzes.

Alexander Stark· JURA 2017, 845
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Die BaugenehmigungVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+2 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Die ungeliebte Asylbewerberunterkunft

Der Sachverhalt behandelt die Errichtung einer Asylbewerberunterkunft im Berliner Bezirk Lichtenberg, auf einem Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, welcher ein Gewerbegebiet festsetzt und soziale Einrichtungen ausschließt. Die Klägerin möchte die Unterkunft verhindern und beruft sich auf den Gebietserhaltungsanspruch sowie die Vorgaben des Bebauungsplans. Thematisiert werden die Befreiung vom Bebauungsplan, der einstweilige Rechtsschutz bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung und die relevante Rechtslage.

Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Die BaugenehmigungErmessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungshausarbeit: Brennende Neugier

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob 154 Bundestagsabgeordnete einen Anspruch auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Thema 'Gesetzgebungsoutsourcing' im Zusammenhang mit dem WFG-Gesetzgebungsverfahren haben. Sie wenden sich gegen die Ablehnung ihres Antrags durch die Bundestagsmehrheit mit der Begründung, dies greife unzulässig in den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung ein. Der Streit betrifft insbesondere die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer sogenannten Minderheitenenquête sowie den Umfang parlamentarischer Kontrollrechte gegenüber der Bundesregierung gemäß Art. 44 GG. Die Kläger rufen das Bundesverfassungsgericht an und berufen sich auf eine Verletzung ihrer verfassungsmäßigen Rechte.

Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOFormelle Anforderungen an versammlungsrechtliche MaßnahmenVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Klausur: Flüchtlinge in den Leerstand!

Der Eigentümer eines leerstehenden ehemaligen Kinderheims in Hamburg wehrt sich gegen eine behördliche Beschlagnahme seines Grundstücks zur Unterbringung von Flüchtlingen. Die Stadt ordnet die Maßnahme aufgrund drohender Obdachlosigkeit an und weist vorübergehend 50 Flüchtlinge in das Gebäude ein. A beantragt vorläufigen Rechtsschutz, weil er das Gebäude abreißen und neu nutzen will, und moniert fehlende gesetzliche Grundlage sowie Unverhältnismäßigkeit der behördlichen Maßnahmen. Schwerpunkte sind die Rechtmäßigkeit der ordnungsrechtlichen Eingriffe, der einstweilige Rechtsschutz, die polizeirechtliche Generalklausel und die Verantwortlichkeit von Nichtstörern.

Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Recht der öffentlichen Sachen+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Klausur im Polizeirecht: Zu Recht falsch verdächtigt?

Im Mittelpunkt dieses Falls steht der gewaltbereite Fußballfan A, der am Münchner Hauptbahnhof von der Polizei festgehalten wird, nachdem bei ihm ein verdächtiges Geldbündel und Spuren von Betäubungsmitteln festgestellt werden. Die Polizei ordnet Präventivgewahrsam sowie die Verwahrung des Geldes an, bis der Verdacht geklärt ist. A hält diese Maßnahmen für rechtswidrig und klagt vor dem Verwaltungsgericht unter Berufung auf Grundrechte und die EMRK. Der Fall thematisiert insbesondere die Voraussetzungen und Rechtmäßigkeit polizeilichen Gewahrsams, die Behandlung von Anscheinsgefahr sowie prozessuale Aspekte der Fortsetzungsfeststellungsklage im Verwaltungsverfahren.

Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Recht der öffentlichen SachenGefahr für polizeiliche Schutzgüter+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Hausarbeit: Die unbeugsame Bürgerschaft

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Beschluss der Bürgerschaft von Greifswald zur Sanierung eines historischen Bürgerhauses, das an die Stadtbäckerei vermietet ist. Nach Kontroversen um die Verantwortlichkeit für Dachschäden und Befangenheitsvorwürfen gegen einen Bürgerschaftsvertreter beschließt die Bürgerschaft, das Land als Eigentümer zur Reparatur heranzuziehen. Der Innenminister hebt diesen Beschluss auf und verlangt eine Rücknahme, was die Bürgerschaft ablehnt. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen beim Kommunalaufsichtsrecht, insbesondere der Rechtmäßigkeit der Beanstandung und Aufhebung des Bürgerschaftsbeschlusses sowie Fragen zu Klagezulässigkeit und Begründetheit.

Annette Prehn· ZJS 2016, 470
Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOAusführung der Gesetze durch die VerwaltungRecht der öffentlichen Sachen+5 weitere
ZjS 2016Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Das Krim-Märchen und der Krieg

Im Mittelpunkt des Falls stehen die Ereignisse rund um die Abspaltung der Krim von der Ukraine und deren Anschluss an Russland im Jahr 2014. Thematisiert wird das Vorgehen Russlands, das unter anderem durch militärisches Eingreifen und die Unterstützung separatistischer Bewegungen Einfluss nimmt. Zu prüfen sind vor allem völkerrechtliche Fragen, etwa zum Selbstbestimmungsrecht der Völker, zur Zulässigkeit von Sezessionen, zur Rechtmäßigkeit des militärischen Eingreifens sowie zur Verantwortlichkeit für Handlungen nichtstaatlicher Akteure. Ferner wird auf das Verhalten der Ukraine gegenüber separatistischen Gruppierungen und die Angriffe auf militärische wie zivile Ziele eingegangen.

Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Rechte und Pflichten im Vorfeld einer VersammlungJustizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Die dritte Startbahn

Im Zusammenhang mit dem Bau einer dritten Start- und Landebahn beim privat geführten Flughafen führt die Umsiedlung eines angrenzenden Dorfes zu Protesten der betroffenen Einwohner. Besonders ein Eigentümer klagt gegen den Planfeststellungsbeschluss und erhebt Verfassungsbeschwerde, da er zahlreiche Grundrechte verletzt sieht. Zu prüfen ist die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde sowie die Rechtsnatur des Planfeststellungsbeschlusses.

Dr. Marcus Schladebach, Lilly Beutler· JA 2015, 834· 180 Min
VerfassungsbeschwerdeFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Enteignungsentschädigung+5 weitere
JA 20151. Staatsexamen

'Willkommenskultur' für Flüchtlinge?

Im Mittelpunkt steht die Errichtung einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) für Flüchtlinge in einem als Wohngebiet ausgewiesenen Bereich der Stadt Heidelberg (Baden-Württemberg) ohne Baugenehmigung. Eine Anwohnerin wendet sich wegen erheblicher Lärmbelästigung an die Stadtverwaltung; ihr Widerspruch gegen die Ablehnung eines Einschreitens wird abgelehnt und sie erhebt Klage. Die Klausur behandelt baurechtliche, immissionsschutzrechtliche und verwaltungsprozessrechtliche Fragen, einschließlich der Zulässigkeit von Widerspruch und Klage sowie Anforderungen an Lärmschutzmaßnahmen.

Prof. Dr. Wolfgang Kahl, Torben Ellerbrok· JA 2015, 759· 300 Min
WiederholungMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: My home is my castle

Im Kölner Stadtgebiet wird bei Bauarbeiten eine Bombe aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden, was eine Evakuierung aller Anwohner im Umkreis von 1,5 km zur Folge hat. Die betroffenen Bewohner, darunter M und B mit ihren Kindern, sollen bis zur erfolgreichen Entschärfung ihre Wohnungen verlassen und verbringen die Zeit in einer Mehrzweckhalle. B fühlt sich durch die polizeilichen Anordnungen in seinem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung beeinträchtigt und stellt sich die Frage nach möglichen Entschädigungsansprüchen. Im weiteren Verlauf bleibt die Familie zunächst in ihrer Wohnung und erlaubt nach Aufforderung das Betreten durch einen Behördenmitarbeiter, der sich vom Verlassen der Wohnung überzeugt. Zentral sind verwaltungsrechtliche Fragestellungen zu polizeilichen Maßnahmen, Grundrechtsschutz und etwaige Entschädigungsansprüche.

Silvia Pernice-Warnke· ZJS 2015, 501
Körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Recht der öffentlichen Sachen+5 weitere
ZjS 20152. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur: Freie Fahrt für freie Radler Gesetzgebungslehre und Staatshaftungsrecht

Die Klausur behandelt die Einführung einer allgemeinen Helmpflicht für Fahrradfahrer durch eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung in Form eines Gesetzes und die damit zusammenhängende Ahndung von Verstößen als Ordnungswidrigkeit. Nachdem eine betroffene Bürgerin wegen Verstoßes gegen die Helmpflicht mit einem Bußgeld belegt wurde, wehrt sie sich und erreicht, dass das Amtsgericht die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes anzweifelt und das Bundesverfassungsgericht anruft. Im Mittelpunkt stehen die Zulässigkeit von verordnungsändernden Gesetzen, die konkrete Normenkontrolle sowie die Vereinbarkeit der Helmpflicht mit Grundrechten. Zusätzlich wird Grundwissen zum Amtshaftungsanspruch abgefragt.

Nils Schaks· ZJS 2015, 409
Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Übungsfall: Das geht ab! Wir feiern die ganze Nacht! Facebookpartys und das Polizeirecht

Der 16-jährige Tobias veranstaltet eine Geburtstagsfeier, die durch eine versehentlich öffentlich gestellte Einladung bei Facebook unerwartet rund 1000 Gäste anzieht. Die Feier eskaliert, sodass die Polizei einen Großeinsatz einleiten muss, um die Situation unter Kontrolle zu bringen. Im Mittelpunkt steht das polizeirechtliche Vorgehen gegenüber dem Gastgeber, insbesondere die Frage der Verantwortlichkeit für die entstandene Gefahrenlage. Der Fall thematisiert dabei die Voraussetzungen und Grenzen polizeilicher Maßnahmen gegenüber Privatpersonen im Zusammenhang mit öffentlichen Partys über soziale Netzwerke.

Alexander Seidl, Tobias Gafus· ZJS 2015, 188
Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Recht der öffentlichen SachenGefahr für polizeiliche Schutzgüter+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Übungsfall: Die E-Mail-Steuer

Die Bundesregierung beschließt zur Sanierung kommunaler Haushalte und Bekämpfung von Spam eine Steuer auf E-Mails, die durch ein Gesetz eingeführt werden soll. Nach dem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren verweigert der Bundespräsident die Ausfertigung wegen verfahrens- und verfassungsrechtlicher Bedenken. Die Regierungsfraktion im Bundestag sieht darin eine Kompetenzüberschreitung und möchte vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Bundespräsidenten vorgehen, um die Gesetzgebung zum Abschluss zu bringen. Im Mittelpunkt stehen das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten, Fragen des Gesetzgebungsverfahrens, die Rückwirkung von Gesetzen sowie die Zulässigkeit gerichtlicher Schritte.

Politische ParteienAbstrakte NormenkontrolleRecht der öffentlichen Sachen+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Übungsfall: Gemeindliche- und/oder Staatshaftung beim unwirksamen Bebauungsplan

Lisa Müller möchte Schadensersatz bzw. Entschädigung von der Gemeinde Zeidelhaching wegen der verweigerten Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bei ihren Bauvorbescheidsanträgen. Die Gemeinde hat das Einvernehmen auf Basis eines später als unwirksam festgestellten Bebauungsplans verweigert, was zu einer Ablehnung der Bauvorbescheide durch das Landratsamt führte. Müller behauptet, dadurch einen erheblichen Vermögensschaden erlitten zu haben, während die Gemeinde jegliche Haftung bestreitet und auf die Möglichkeit der Ersatzvornahme durch die Bauaufsichtsbehörde sowie fehlende Amtspflichtverletzung verweist. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind möglicher Amtshaftungsanspruch, die Bindungswirkung des gemeindlichen Einvernehmens sowie Ansprüche aus dem Aufopferungsgewohnheitsrecht.

Jan Singbartl· ZJS 2015, 106
Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOAmtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Kommunalrecht: Kein Festkommers im Friedenssaal der Stadt M?

Im Fall wird thematisiert, ob die Stadt M einer Studentenverbindung den Zugang zum kommunalen Friedenssaal für einen Festkommers verweigern darf. Die Klausur behandelt die Vergabe kommunaler öffentlicher Einrichtungen, etwaige grundrechtliche Gleichbehandlungs- und Gleichberechtigungsfragen sowie mögliche Amtshaftungstatbestände bei kommunalaufsichtlichem Handeln.

Boas Kümper· JURA 2015, 1231
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeGleichheitsrecht (Art. 3 GG)Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Der ehemalige jüdische Friedhof

Die Fortgeschrittenenklausur behandelt die Änderung eines Bebauungsplans mit dem Ziel, einen ehemaligen jüdischen Friedhof als öffentliche Grünfläche auszuweisen und die Totenruhe zu bewahren. Thematisiert werden bauplanungsrechtliche Abwägungsfehler, das beschleunigte Änderungsverfahren und religionsbezogene Belange, insbesondere der Schutz von Gottesdienst und Seelsorge sowie das Selbstverständnis der Religionsgemeinschaften.

Martin Mengden· JURA 2015, 863
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Grundlagen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Marktplatzvergabe bei knapper Kapazität

Die Übungsklausur thematisiert die Vergabe von Marktplatzstandplätzen bei knapper Kapazität am Hamburger Dom. Im Fokus stehen Fragen des Gewerberechts, der Marktzulassung, das Auswahlverfahren und die Befangenheit im Verwaltungsverfahren sowie der einstweilige Rechtsschutz. Der Sachverhalt orientiert sich an einer Entscheidung des VG Bremen und behandelt die Ablehnung des Antragsstellers, Verfahrensmängel und mögliche Rechtsverletzungen.

GewerberechtErmessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
ZjS 2014Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit: Staatsorganisationsrecht – Nichtanerkennungsbeschwerde

Im Fall begehren mehrere politische Gruppierungen (ALT, BKP, VKM, VEREINIGUNG) die Zulassung zur Bundestagswahl, werden jedoch vom Bundeswahlausschuss aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt. Zentral ist die Frage, ob die Zuerkennung der Parteieigenschaft und die formellen Voraussetzungen der Beteiligungsanzeige erfüllt sind. Es stehen Bestimmungen aus dem Parteiengesetz und Wahlrecht im Mittelpunkt, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an Satzung, Parteinamen und Mitgliederstruktur. Außerdem sind verfassungsrechtliche Fragestellungen im Kontext politischer Chancengleichheit und einer möglichen rechtlichen Überprüfung der Entscheidungen angesprochen.

Politische ParteienEinführung in das StaatsorganisationsrechtRecht der öffentlichen Sachen+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Mindestlohn für das Volk! – Mindestlohn des Volkes?

Der Fall behandelt die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns in Deutschland und die damit verbundenen verfassungsrechtlichen Fragen. L, ein Arbeitnehmer, klagt gegen seinen Arbeitgeber T-GmbH vor dem Arbeitsgericht auf Nachzahlung der Differenz zum neuen gesetzlichen Mindestlohn. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die gesetzliche Ermächtigung zum Erlass der Mindestlohnverordnung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Prüfschwerpunkte liegen insbesondere im Gesetzgebungsverfahren, beim Gesetzgebungsinitiativrecht, der Beteiligung des Bundesrates sowie bei der Wesentlichkeitslehre und dem Demokratieprinzip im Zusammenhang mit der Verordnungsermächtigung.

Torben Ellerbrok· ZJS 2014, 527
Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)Materielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – EinführungMaterielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von Versammlungen+5 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Schluss mit lustig

Die hessische Gemeinde G erlässt eine Alkoholverbotsverordnung für das Musikerviertel, um nächtliche Trinkgelage und Lärmbelästigungen durch Touristen einzudämmen. Ein Student, dem im Rahmen der Verordnung Weinflaschen durch die Polizei sichergestellt werden, klagt vor dem Verwaltungsgericht auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme. Zu prüfen sind die Rechtmäßigkeit der Verordnung, der polizeilichen Sicherstellung sowie die Zulässigkeit und Begründetheit der Fortsetzungsfeststellungsklage.

Prof. Dr. Markus Ogorek, Heese, Rapp, Thönissen· JA 2014, 278· 300 Min
GefahrenabwehrverordnungErmessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
ZjS 2014Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit: Verzinsungspflicht für Kartellgeldbußen natürlicher Personen

Gorandy, ein Einzelkaufmann, wird vom Bundeskartellamt wegen illegaler Preisabsprachen mit einer Geldbuße belegt und später zur Zahlung von Zinsen auf das Bußgeld gemäß § 81 Abs. 6 GWB n.F. aufgefordert. Gorandy erhebt Einwendungen gegen die Verzinsungspflicht, insbesondere im Hinblick auf den Gleichheitssatz, effektiven Rechtsschutz und die Unschuldsvermutung. Das zuständige Oberlandesgericht setzt das Verfahren aus und legt dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vor, ob die Neuregelung verfassungsgemäß ist. Im Mittelpunkt stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Verzinsungspflicht von Kartellgeldbußen für natürliche Personen.

Markus Ludwigs, Richard Lauer· ZJS 2014, 387
Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)Konkrete NormenkontrolleRecht der öffentlichen Sachen+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall Allgemeines Verwaltungsrecht: Umwege einer Urne

Der Sohn S des verstorbenen Witwers W ließ eine einfache Urnenbestattung auf dem städtischen Friedhof M durchführen und bestimmte als gesetzlicher Alleinerbe über Art und Ort der Bestattung. Die ehemalige Geliebte G hielt die Bestattung für zu schlicht und beantragte bei der Friedhofsverwaltung eine Umbettung der Urne in eine prunkvolle Familiengrabstätte, worauf der zuständige Sachbearbeiter B trotz fehlender Verfügungsberechtigung die Umbettung anordnete. Nachdem S von der Umbettung erfuhr, verlangte er deren Rückgängigmachung von der Stadt M. Im Mittelpunkt des Falls stehen Fragen des Folgenbeseitigungsanspruchs, des Verwaltungsverfahrensrechts sowie die Bedeutung von Bestandskraft und Dreieckskonstellationen im Verwaltungsrecht.

Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)OFFENER PUNKT / RANGSTELLE Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ?+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Examensübungsklausur: Die streikende Beamtin

Im Fall fordert eine verbeamtete Lehrerin, dass disziplinarrechtliche Maßnahmen und der Einbehalt von Dienstbezügen wegen ihrer Teilnahme an einem Warnstreik aufgehoben werden. Im Zentrum steht das Spannungsverhältnis zwischen dem grundgesetzlichen Streikverbot für Beamte und der Europäischen Menschenrechtskonvention, insbesondere im Hinblick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Thematisiert wird, ob und inwieweit Beamte ein Streikrecht nach nationalem und europäischem Recht besitzen. Die rechtliche Bedeutung internationaler Vorgaben und deren Auswirkung auf deutsches Disziplinarrecht sind zentrale Fragen.

Dr. Holger Kremser· ZJS 2014, 74
VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Hausarbeit Öffentliches Recht: Bahnhofs-Demo mit Hindernissen

Der Verein „Peace e.V.“ möchte als Reaktion auf eine geplante rechtsextremistische Demonstration ein öffentliches Blockadetraining im und vor dem Hamburger Hauptbahnhof abhalten, um für Widerstand gegen solche Aufzüge zu mobilisieren. Die zuständige Behörde erteilt hierfür unter anderem Auflagen, die das Vermitteln von Blockadetechniken und einen musikalisch begleiteten Marsch durch den Bahnhof untersagen. Der Verein wehrt sich dagegen und beantragt einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht. Im Mittelpunkt stehen versammlungsrechtliche Fragestellungen, der Schutz der Grundrechte, die Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit behördlicher Auflagen sowie die besondere Schutzwürdigkeit des Bahnhofs als öffentlichem Raum.

Gabriele Buchholtz· ZJS 2014, 65
Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Aus den Augen, aus dem Sinn?

Die Klausur befasst sich mit der rechtlichen Zulässigkeit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen einer Stadt und der Deutschen Bahn AG über die Nutzung des Bahnhofsvorplatzes. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und inwieweit auf dieser Grundlage Hausordnungsregelungen auf einen öffentlichen Platz ausgedehnt und deren Einhaltung gegenüber Obdachlosen durchgesetzt werden dürfen.

Der öffentlich-rechtliche VertragStraßenrechtBesondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen+2 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsklausur Staatsorganisationsrecht: Präsidiale Privatisierungsprüfung

Die Regierungsfraktionen bringen ein Gesetz zur vollständigen Privatisierung des Maßregelvollzugs in psychiatrischen Krankenhäusern in den Bundestag ein. Das Gesetz sieht vor, dass künftig private Anbieter hoheitsrechtliche Zwangsmaßnahmen gegenüber den untergebrachten Personen durchführen dürfen. Die Bundespräsidentin weigert sich, das Gesetz auszufertigen, mit Verweis auf fehlende Zuständigkeit des Bundes, das Beamtenprivileg aus Art. 33 Abs. 4 GG und das Demokratieprinzip. Rechtlich stehen die präsidentielle Prüfungsbefugnis, die Verfassungsmäßigkeit der Privatisierung hoheitlicher Aufgaben und die Grundrechtsrelevanz im Mittelpunkt.

Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Formelle Anforderungen an versammlungsrechtliche MaßnahmenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall Staatshaftungsrecht: Jagd auf entlaufene Kühe

Der Viehhändler H lässt Jungrinder zu einem Landwirt transportieren, wobei zwei Rinder entlaufen. Die Polizei tötet eines der Tiere, wobei ein Beamter verletzt wird; das Land Nordrhein-Westfalen möchte die daraus resultierenden Kosten von H ersetzt bekommen. Das andere Rind verursacht einen Unfall, bei dem der Abschleppunternehmer U einen zweiten Unfall auslöst, durch den K erheblich verletzt wird. K verlangt vom Land NRW Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die Fallkonstellation betrifft Fragen des Staatshaftungsrechts, insbesondere Aufwendungsersatz und Schadensersatzansprüche gegen den Staat.

Dr. Boas Kümper· ZJS 2013, 389
Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Besondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenAusführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
ZjS 2013Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur Unionsrecht: Nationales Verbot des Online-Vertriebs von Kontaktlinsen

In diesem unionsrechtlichen Fall klagt die Gesellschaft K gegen die Untersagung des Online-Vertriebs von Kontaktlinsen durch die Gesundheitsbehörde eines Mitgliedstaats. Streitig ist, ob ein nationales Verbot des Internetvertriebs von Kontaktlinsen mit dem Unionsrecht, insbesondere mit der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr und den Grundfreiheiten, vereinbar ist. Im Mittelpunkt stehen die Frage der Anwendbarkeit der Richtlinie und der Warenverkehrsfreiheit gemäß Art. 34 AEUV auf den Online-Handel sowie der Gesundheitsschutz als Rechtfertigungsgrund. Das vorlegende Gericht legt den Fall dem EuGH in einem Vorabentscheidungsverfahren zur Klärung unionsrechtlicher Vorgaben vor.

Recht der öffentlichen SachenSchutz vor Ausbürgerung und Auslieferung (Art. 16 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: Störung am Volkstrauertag

A und B, politisch rechts orientierte Aktivisten, stören am Volkstrauertag eine Gedenkveranstaltung in der Stadt S durch provokative Plakate, Wehrmachtsuniformen und Parolen. Sie werden von Polizeibeamten erst aufgefordert, ihre Plakate auszuhändigen und die Umgebung des Friedhofs zu verlassen; A kehrt später zurück und äußert erneut lautstark seine Meinung vor Friedhofsbesuchern. Die Polizei nimmt A daraufhin mit und bringt ihn in seine Wohnung in einer anderen Stadt. Im Mittelpunkt stehen die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen, insbesondere in Bezug auf Gefahrenabwehr, Versammlungsrecht und Grundrechte wie Meinungsfreiheit und Totenruhe.

Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungshausarbeit: „Ungestörtes Einkaufen“

Die Tierschutzgruppe „Rettet alle Felle“ protestiert im Einkaufszentrum des Hauptbahnhofs L gegen den Verkauf von Pelzprodukten, woraufhin der Betreiber ein Bahnhofsverbot ausspricht. Die Aktivisten wehren sich gerichtlich und später verfassungsrechtlich gegen das Verbot, da sie sich in ihrer Versammlungs- und Meinungsfreiheit verletzt sehen. Zusätzlich kommt es zu einer weiteren Protestaktion mit Farbbeutelwürfen auf Kundinnen, bei der eine Frau verletzt wird. Die Gruppe fragt, ob das polizeiliche Eingreifen ihre Versammlungsfreiheit beeinträchtigt. Im Mittelpunkt stehen die Grundrechtsbindung privater Betreiber öffentlicher Einrichtungen, die Abwägung zwischen Versammlungs-, Meinungsfreiheit und Hausrecht sowie strafrechtliche und zivilrechtliche Aspekte bei Demonstrationshandlungen.

Norman Jäckel, Berend Koll· ZJS 2012, 347
Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Widersprichst Du noch oder lebst Du schon?

Die Klausur behandelt einen Widerspruch gegen die Ablehnung verkehrsberuhigender Maßnahmen in der Brockesstraße durch die Straßenverkehrsbehörde Lübeck. Thematisiert werden unter anderem die Zulässigkeit und Begründetheit des Widerspruchs, das Abhilfeverfahren, das Verhältnis von behördlichen Beschlüssen, die Voraussetzungen für Wiedereinsetzung und die verwaltungsrechtliche Situation nach Änderung der Verkehrsplanung, insbesondere unter Berücksichtigung der StVO und des VwVfG.

Dr. Anders Leopold· JA 2012, 136· 300 Min
Zulässigkeit des WiderspruchsverfahrensBegründetheit des WiderspruchsverfahrensEinführung in das allgemeine Verwaltungsrecht+4 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur Europarecht: „Ohne Risiken und Nebenwirkungen?“

Die niederländische Pillbox NV möchte in Deutschland eine Apotheke übernehmen und betreibt darüber hinaus einen Internetversandhandel mit Arzneimitteln. Die zuständige Behörde in Leipzig verweigert die Erlaubnis zur Apothekenübernahme mit Verweis auf das Fremdbesitzverbot des ApoG und untersagt zudem den Internetvertrieb von Medikamenten unter Berufung auf das Versandhandelsverbot des AMG. Pillbox wendet sich daraufhin an die Europäische Kommission mit der Bitte um Prüfung der deutschen Vorschriften im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens. Im Mittelpunkt stehen unionsrechtliche Grundfreiheiten, insbesondere die Niederlassungsfreiheit und Warenverkehrsfreiheit, sowie deren Beschränkung durch nationale Arzneimittelgesetzgebung.

Haftung für Verstöße gegen UnionsrechtLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: „Des Bürgermeisters frühes Ende“ Die Verkürzung laufender Wahlperioden am Beispiel kommunaler Wahlbeamter

Im Fall fordert die im Landtag vertretene Y-Fraktion, die Wahlperioden von Bürgermeistern und Gemeinderäten im Bundesland L durch Gesetz zu synchronisieren, indem die Amtszeit der Bürgermeister von 7 auf 5 Jahre verkürzt wird. Ziel ist eine gleichzeitige und gleichlange Wahl der kommunalen Organe, um die politische Arbeit zu erleichtern und Kosten einzusparen. Die X-Fraktion beanstandet die Verfassungsmäßigkeit des Vorhabens mit Blick auf das Demokratieprinzip, den Wählerwillen und den Vertrauensschutz sowie die kommunalen Selbstverwaltungsrechte. Der Fall untersucht die Vereinbarkeit eines solchen Eingriffs in laufende Amtszeiten mit dem Verfassungsrecht, einschließlich der Frage, ob eine Verlängerung der Gemeinderatsperioden verfassungskonform wäre.

Hana Kühr, Sebastian Ziehm· ZJS 2012, 206
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungRecht der öffentlichen SachenEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur: Das neue Kulturgutschutzgesetz

In diesem Fall geht es um das neue Kulturgutschutzgesetz, das zum Schutz deutschen Kulturgutes vor Abwanderung ins Ausland geschaffen werden soll. Bundestagsabgeordneter A bringt einen Gesetzentwurf ein, nach dem bestimmte Kulturgüter in ein Verzeichnis eingetragen und deren Ausfuhr genehmigungspflichtig wird; die Einzelheiten der Eintragung sollen per Verordnung durch den Bundesminister für Bildung und Forschung geregelt werden. Der Bundestag verabschiedet das Gesetz, doch der Bundespräsident weigert sich aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken, es auszufertigen, insbesondere hinsichtlich des Gesetzesinitiativrechts und der Verordnungsermächtigung. Die B-Fraktion im Bundestag stellt daraufhin einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht, um die Verpflichtung des Bundespräsidenten zur Ausfertigung festzustellen. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte sind das Organstreitverfahren, das Initiativrecht, die Anforderungen an Verordnungsermächtigungen sowie das materielle Prüfungsrecht des Bundespräsidenten.

Boas Kümper· ZJS 2012, 91
Recht der öffentlichen SachenFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Entscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Behördliche Untersagung «unerwünschten Verhaltens» im öffentlichen Raum

Die Klausur thematisiert die behördliche Untersagung unerwünschten Verhaltens im öffentlichen Raum am Beispiel eines Alkoholkonsumverbots in einer öffentlichen Grünanlage. Der Fall prüft die Wirksamkeit einer Benutzungsordnung und die Verhängung einer Geldbuße, eingebettet in die Problematik verschiedener Nutzungsformen und Rechtsgebiete (Kommunalrecht, Gefahrenabwehrrecht, Grundrechtsschutz).

Friedrich Schoch· JURA 2012, 858
Recht der öffentlichen SachenGrundlagen Allgemeine Grundrechtslehren+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungshausarbeit für Anfänger: Der Atomdeal

In dem Fall begehrt die Bundesregierung eine Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken und schließt dazu mit den Energiekonzernen einen Vertrag, der die Einführung gesetzlicher Regelungen und finanzieller Förderbeiträge vorsieht. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen auf der Frage der Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes im Bundesrat sowie der verfassungsrechtlichen Bedeutung vorab getroffener Vereinbarungen zwischen Exekutive und Privaten für den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess. Weiterhin wird die Bindung der Landesregierung an Stellungnahmen des Landtags beim Abstimmungsverhalten im Bundesrat geprüft. Im Zentrum stehen somit verfassungsrechtliche Aspekte der Gesetzgebung, Kompetenzverteilung und parlamentarischen Beteiligung.

Christoph Krönke· ZJS 2011, 250
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungJustizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)Recht der öffentlichen Sachen+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur: Europa ohne Grenzen

Im Mittelpunkt des Falls steht der deutsche Staatsbürger A, der nach einem Ausflug aus Frankreich kommend im Grenzgebiet von Rheinland-Pfalz von der Polizei im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Kontrolle (Schleierfahndung) angehalten wird. Nach der Kontrolle und der Feststellung von Messern im Kofferraum gibt sich A scherzhaft fälschlich als Terrorist aus, woraufhin die Polizei ihn in Gewahrsam nimmt und die Messer sicherstellt. A begehrt im Nachgang die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen. Der Fall thematisiert unter anderem die unions- und verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Kontrollen im Schengen-Raum, polizei- und ordnungsrechtliche Eingriffe (Gewahrsam, Sicherstellung), Anscheinsgefahr sowie Fragen des Rechtswegs zum Verwaltungsgericht.

Josef Ruthig· ZJS 2011, 63
Recht der öffentlichen SachenGefahr für polizeiliche SchutzgüterGefahr für polizeiliche Schutzgüter +5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Abgeordnete unter Verdacht

Die Bundestagsabgeordnete U sieht sich durch einen Beschluss des Bundestages in ihren Rechten verletzt, nachdem ihr Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in wesentlichen Teilen abgelehnt und die Sitzverteilung gegenüber ihrem Vorschlag geändert wurde. U und die S-Fraktion beantragen beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung der Verfassungswidrigkeit dieses Beschlusses. Im Mittelpunkt stehen das Minderheitenrecht auf Einsetzung und den Untersuchungsgegenstand sowie die Zusammensetzung des Ausschusses. Es geht insbesondere um mögliche Verletzungen parlamentarischer Rechte aus Art. 38 und Art. 20 GG im Organstreitverfahren.

Eva Marie Schnelle· ZJS 2010, 716
Politische ParteienRecht der öffentlichen SachenBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: „Rosinenpicken“ im Abfallgewerbe

Die A-GmbH, ein Entsorgungsunternehmen, stellte in der Stadt K Altpapiercontainer auf, um von Haushalten Papier, Pappe und Karton zu sammeln. Als die Stadt K dadurch Einnahmeverluste erlitt, erließ sie eine Verfügung gegen die A-GmbH, die das Sammeln und Entsorgen von Altpapier durch private Dritte untersagt und die Entfernung der Container anordnet, verbunden mit einem Zwangsgeld. Die A-GmbH legte dagegen einen Rechtsbehelf ein, wobei die Zulässigkeit (insbesondere Fristwahrung und Form) sowie materielle Fragen zum Überlassungsrecht, zur öffentlich-rechtlichen Pflichtenverteilung und zum Schutz des öffentlichen Interesses geprüft werden müssen. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig das Verwaltungsrecht, insbesondere das Abfallrecht, und verfahrensrechtliche Aspekte des Rechtsbehelfs.

Recht der öffentlichen SachenDer Verwaltungsakt in der KlausurZulässigkeit der Anfechtungsklage+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Rauchfreie Gaststätte

Im Mittelpunkt des Falls steht die Überprüfung eines vom Landesparlament erlassenen Nichtraucherschutzgesetzes im Land L, das unter anderem in Spielhallen ein Rauchverbot vorsieht. Die Betreiberin einer Spielhalle, gegen die aufgrund eines Verstoßes ein Bußgeld verhängt wurde, sieht sich in ihrer Gewerbefreiheit beeinträchtigt und hält das gesetzliche Rauchverbot – mangels Ausnahmeregelung wie für Gaststätten – für verfassungswidrig. Das Amtsgericht hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung und legt die entsprechende Norm dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Zentrale rechtliche Fragen betreffen die Zulässigkeit und Begründetheit einer konkreten Normenkontrolle sowie die Vereinbarkeit des Rauchverbots für Spielhallen mit dem Grundgesetz.

Holger Greve· ZJS 2010, 509
Rechte und Pflichten im Vorfeld einer VersammlungKörperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)Formelle Anforderungen an versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Shoppingcenter hinterm Gartenzaun

E, Eigentümer eines Wohnhauses in Landsberg am Lech, wendet sich gegen den Bebauungsplan "Ost 4", der die Neuausweisung eines Sondergebiets für großflächigen Einzelhandel vorsieht. E befürchtet negative Auswirkungen auf sein Wohngebiet durch das geplante Fachmarktzentrum und die Lärmbelastung, insbesondere auch vor dem Hintergrund der bestehenden Geruchs- und Geräuschimmissionen aus der Nachbarschaft. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Bauplanungsrechts, insbesondere das Abwägungsgebot, das Trennungsgebot sowie das Konfliktbewältigungsgebot. Der Fall thematisiert ferner die prozessuale Einkleidung des vorläufigen Rechtsschutzes im Normenkontrollverfahren und das Rechtsschutzinteresse des Klägers.

Christian Hufen· ZJS 2010, 225
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Zulässigkeit der AnfechtungsklageBegründetheit der Anfechtungsklage+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: „Grenzgänger“ – Autobahnblockade im Spiegel deutscher und europäischer Grundrechte und Grundfreiheiten

Eine deutsch-polnische Bürgerinitiative organisiert eine zweitägige Blockade einer Autobahn im Grenzbereich, um gegen den Ausbau der Strecke und die damit verbundene Naturzerstörung zu protestieren. Die polnischen Behörden planen, die Demonstration zuzulassen und den Verkehr umzuleiten, während die deutschen Behörden die Versammlung auf der Autobahn aus Sicherheitsgründen verbieten. Im Mittelpunkt stehen unionsrechtliche Fragen zum Verhalten der polnischen Behörden sowie verfassungsrechtliche Aspekte hinsichtlich des Versammlungsverbots durch die deutschen Behörden. Prüft werden unter anderem die Warenverkehrsfreiheit und nationale Grundrechte im Zusammenhang mit der Blockade.

Lothar Michael, Heiko Sauer· ZJS 2010, 86
Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungMaterielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von Versammlungen+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Streit um den Vertrag von Lissabon

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob der Vertrag von Lissabon und die begleitenden deutschen Umsetzungsgesetze mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Ein Bundestagsabgeordneter wendet sich mit Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zum EU-Vertrag sowie ein Begleitgesetz. Zentrale Schwerpunkte betreffen die Kompetenzverlagerungen auf die Europäische Union, die Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat im europäischen Gesetzgebungsprozess sowie den grundrechtlichen Schutz durch das Bundesverfassungsgericht. Außerdem ist die verfassungsrechtliche Kontrolle der Einbindung Deutscher Staatsorgane in die europäischen Integrationsschritte zu prüfen.

VerfassungsbeschwerdeRecht der öffentlichen SachenDie obersten Verfassungsorgane – Einführung+5 weitere
JA 20091. Staatsexamen

Einstweilige Anordnung zur Rückforderung vertraglich gewährter gemeinschaftsrechtswidriger Beihilfen

Im Mittelpunkt steht die Rückforderung einer staatlich gewährten, gemeinschaftsrechtswidrigen Beihilfe von der W-Werft GmbH. Nach Ablehnung der Beihilfe durch die Europäische Kommission und Ausbleiben einer Klage wird diskutiert, ob die Rückforderung per Verwaltungsakt oder nur im Wege gerichtlicher Maßnahmen erfolgen kann und wie das Gemeinschaftsrecht auf das deutsche Verwaltungsrecht wirkt.

Julia Haas, Jan Martin Hoffmann· JA 2009, 119· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Europäische IntegrationDer öffentlich-rechtliche Vertrag+5 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur Schwerpunktbereich Staat und Verwaltung: Rechtsgestaltung Flatrate-Partys

Die Examensklausur behandelt die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten gegen sogenannte Flatrate-Partys und exzessiven Alkoholkonsum unter Jugendlichen. Schwerpunkte sind die Zuständigkeit nach der Föderalismusreform, die rechtliche Zulässigkeit eines ausdrücklichen Verbots sowie verfassungsrechtliche Fragen insbesondere im Hinblick auf die Berufsfreiheit und Grundrechte. Die Fallbearbeitung erfordert eine Analyse der aktuellen Rechtslage im Gaststätten- und Jugendschutzrecht sowie der Gesetzgebungskompetenzen.

Birgit Schmidt am Busch· JURA 2009, 473
GaststättenrechtGesetzgebungskompetenzenBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+3 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Milchbauern in Aufruhr

Die Examensklausur behandelt einen Demonstrationszug von Milchbauern entlang einer Bundesstraße und beleuchtet dabei das Spannungsfeld zwischen Versammlungsrecht, polizeilichen Maßnahmen und europäischen Grundfreiheiten, insbesondere der Warenverkehrsfreiheit. Wesentliche Aspekte sind der Umgang der Staatsorgane mit der Versammlung sowie die Auswirkungen auf den internationalen Transportverkehr.

Eva Julia Lohse· JURA 2009, 458
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungEuropäische Integration+3 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Missliebige Fußgängerzone

Die Klausur behandelt einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Einrichtung einer Fußgängerzone in Münster. Im Mittelpunkt steht die Prüfung nach § 80 VwGO (Vorläufiger Rechtsschutz), insbesondere hinsichtlich Verkehrsregelungen, Erstreckung der aufschiebenden Wirkung auf Dritte und Folgenbeseitigungsanspruch sowie die Verbindung von Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht.

Timo Hartman· JA 2008, 884· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Straßenrecht+4 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Die Videoüberwachung

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob die durch die Stadt R geplante und auf Landesdatenschutzrecht gestützte Videoüberwachung eines öffentlichen Platzes mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ein Bürger (B), der sich dort regelmäßig aufhält, sieht sich durch die geplante Maßnahme in seinen Grundrechten verletzt und hat nach erfolglosem Instanzenzug Verfassungsbeschwerde erhoben. Thematisiert werden datenschutzrechtliche Fragen zur Zulässigkeit der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen sowie eine mögliche Grundrechtsbeeinträchtigung durch Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Im Kern ist die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde zu prüfen.

Holger Greve· ZJS 2008, 624
VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Eile mit Weile – die verspätete vorläufige Amtsenthebung

In diesem Fall verlangt eine Bank von Land und Behörden Schadensersatz, nachdem sie durch mehrfach unzutreffende Rangbestätigungen eines Notars hohe Darlehen ausgereicht und durch Täuschung den Großteil der Kreditsummen verloren hat. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Staatshaftung bei Pflichtverletzungen eines Notars, insbesondere aufgrund mangelhafter staatlicher Aufsicht und verzögerter vorläufiger Amtsenthebung. Zu prüfen sind die Voraussetzungen und Reichweite von Amtspflichten, ihre Drittbezogenheit sowie die mögliche Subsidiarität von Amtshaftungsansprüchen. Daneben spielen Aspekte des allgemeinen Schadensrechts eine Rolle.

Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOHaftung für Verstöße gegen UnionsrechtAmtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Es ist EM!

Im Rahmen der Fanmeile zur EM in Hamburg kommt es nach Ausschreitungen und Flaschenwürfen unter Fußballfans zu einem polizeilichen Einschreiten. Die Polizei bildet einen sogenannten Kessel um eine Zuschauergruppe, zu der auch der unbeteiligte Otto und Wladimir, ein Freund der Randalierer, gehören. Zentrale Frage ist die Rechtmäßigkeit des polizeilichen Vorgehens gegenüber diesen beiden Personen. Schwerpunkte bilden das Gefahrenabwehrrecht, die polizeiliche Freiheitsentziehung und mögliche Voraussetzungen sowie Grenzen eines polizeilichen Kessels.

Nele Dröscher, Anne Kindt· ZJS 2008, 388
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Materielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von VersammlungenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
JA 20061. Staatsexamen

Der Verwaltungskostenbeitrag

Die Klausur thematisiert die Einführung eines Verwaltungskostenbeitrags an Hochschulen im Bundesland L und prüft die Rechtmäßigkeit dieser nichtsteuerlichen Abgabe. Im Mittelpunkt stehen die verwaltungsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Probleme rund um die Erhebung von Gebühren, insbesondere die Gesetzgebungskompetenz, Grundrechtsfragen und der gerichtliche Rechtsschutz der Betroffenen. Zwei Studierende wehren sich auf unterschiedlichen Wegen gegen den Beitrag und ersuchen rechtliche Beratung.

Dr. Urs Kramer· JA 2006, 197· 300 Min
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtDie SatzungStrukturprinzip Rechtsstaat+5 weitere
JA 20061. Staatsexamen

ORIGINAL: "Schwierige Nachbarschaft

Die Klausur thematisiert ein nachbarschaftliches Konfliktfeld um den Neubau eines heilpädagogischen Behindertenheims in einem reinen Wohngebiet. Zu prüfen ist, ob und in welcher Weise der benachbarte Grundstückseigentümer erfolgreich gegen die erteilte Baugenehmigung vorgehen kann. Im Fokus stehen insbesondere Fragen des Drittschutzes, der Anwendbarkeit und Reichweite des § 15 BauNVO sowie die Argumentation zu nachbarlichen Abwehrrechten im öffentlichen Baurecht.

Dr. Martin Zilkens· JA 2006, 127· 300 Min
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Die BaugenehmigungMaterielles Bauordnungsrecht+2 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Ärger im Revierpark

Die Klausur behandelt die Anwaltsberatung im Zusammenhang mit einem Hausverbot für einen öffentlichen Park, das von der Stadt Gelsenkirchen wegen eines Vorfalls verhängt wurde. Thematisiert werden die Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes sowie die rechtlichen Voraussetzungen und die Angemessenheit von Sanktionen der Verwaltung. Die Mandantin begehrt die Prüfung ihrer rechtlichen Möglichkeiten, insbesondere gegen das Aufenthaltsverbot vorzugehen.

Proppe· JA 2005, 644
Die Merkmale des VerwaltungsaktsErmessen und VerhältnismäßigkeitVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Obdachlos

Der Fall behandelt die drohende Obdachlosigkeit einer Familie nach Mietkündigung, Räumungsurteil und gescheitertem Vollstreckungsschutz. Die Frage ist, ob die Stadt (Polizeibehörde) verpflichtet ist, die Familie (wieder) in die alte Wohnung einzuweisen oder ob ein Angebot, sie in einem Bürocontainer unterzubringen, genügt. Im Mittelpunkt steht das Polizei- und Ordnungsrecht in Verbindung mit der Eröffnung (vorläufigen) verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Obdachlos
Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Recht der öffentlichen SachenEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Zeitfrage

In dem Fall geht es um die Frage, ob der Oberbürgermeister verpflichtet ist, den Beginn der Sitzungen des Stadtrats der Stadt Saarheim auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen, damit eine größere Öffentlichkeit an den Sitzungen teilnehmen kann. Die Fraktion des B.D.B. sieht sich durch die derzeitige Regelung in ihrem Recht beeinträchtigt und klagt auf Änderung des Sitzungsbeginns. Es stehen kommunalrechtliche Ansprüche, das Recht auf Öffentlichkeit der Sitzungen und die Mitwirkungsrechte der Ratsmitglieder im Mittelpunkt.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Zeitfrage
Bürger und EinwohnerRecht der öffentlichen SachenEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich1. Staatsexamen

Sauna

Der Fall behandelt die Klage eines privaten Unternehmers gegen eine Stadt, die über eine kommunale GmbH Freizeitangebote wie eine Sauna und Sonnenliegen betreibt. Der Kläger sieht sich durch das Kommunalunternehmen in seiner wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit beeinträchtigt und wendet sich gegen die Stadt mit dem Ziel, den kommunalen Betrieb einzustellen. Die Klausur stellt Bezüge zum Kommunalrecht, wirtschaftlicher Betätigung der Gemeinde und Grundrechten her.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Sauna
Recht der öffentlichen SachenDer öffentlich-rechtliche VertragDie öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Sammlerstücke

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Sammlerstücke
Besondere öffentlich-rechtliche Primäransprüche: ÜberblickDie SatzungKommunale Satzungen+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

"SAARHEIM ALTERNATIV"

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: "SAARHEIM ALTERNATIV"
Haftung für Verstöße gegen UnionsrechtMaßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungDer Rat+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Räumliche Differenzen

In der Klausur steht die Ablehnung einer Saalüberlassung durch die Stadt Saarheim im Mittelpunkt. Die Klage richtet sich gegen die Entscheidung des Oberbürgermeisters, den Festsaal des Rathauses nicht für eine private Feier zu vermieten, wobei unter anderem persönlich begründete Erwägungen eine Rolle spielen. Zu prüfen sind insbesondere die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts sowie mögliche Diskriminierungen oder Ermessensfehler.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Räumliche Differenzen
Entscheidung durch GerichtsbescheidSchutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Bürger und Einwohner+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Parteilichkeit II- Verbot fordern verboten!

Der Landesverband Saar der Partei BRAUN beantragt beim Verwaltungsgericht einstweiligen Rechtsschutz, um dem Oberbürgermeister von Saarheim das öffentliche Fordern eines Parteiverbots sowie die Entfernung einer entsprechenden Presserklärung von der Homepage zu untersagen. Der Fall thematisiert die staatliche Neutralitätspflicht im Wahlkampf und das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit sowie die Zulässigkeit und Begründetheit des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen kommunale Maßnahmen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Parteilichkeit II- Verbot fordern verboten!
Politische ParteienRecht der öffentlichen SachenMaßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Parteilichkeit

Die Klausur befasst sich mit der Frage, ob der extrem rechten Partei BRAUN der Zugang zu einer kommunalen Einrichtung – dem Saarheimer Saalbau – aus politischen oder sicherheitsrechtlichen Gründen verweigert werden darf und inwieweit besondere Haftungsauflagen zulässig sind. Im Mittelpunkt steht die rechtliche Prüfung der kommunalrechtlichen Bindungen der Stadt gegenüber politischen Parteien sowie das kommunalaufsichtsrechtliche Beanstandungsverfahren. Zu beurteilen ist zudem die Einordnung der Nutzung gemeindlicher Einrichtungen inklusive möglicher Grundrechtsverletzungen und der öffentlich-rechtlichen Handlungsformen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Parteilichkeit
Recht der öffentlichen SachenEntscheidung durch GerichtsbescheidHaftung für Verstöße gegen Unionsrecht+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Ordnungsliebe

Die Klausur "Ordnungsliebe" behandelt die Erfolgsaussichten von Normenkontrollanträgen gegen eine lokale Polizeiverordnung der Stadt Saarheim über Sitte und Anstand. Es geht unter anderem um die Frage, ob die Antragsteller prozessführungsbefugt sind und ob die Verordnung mit höherrangigem Recht, insbesondere Grundrechten und den Vorgaben des Polizei- und Verordnungsrechts, vereinbar ist. Wesentliche Prüfungspunkte sind Normgeberkompetenz, formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Verordnung sowie ihre Vereinbarkeit insbesondere mit der allgemeinen Handlungsfreiheit und dem Gleichbehandlungsgrundsatz.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Ordnungsliebe
Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungDie öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Niederschläge

Die Klausur behandelt einen Streit um die Rechtmäßigkeit eines Bescheids, mit dem ein Grundstückseigentümer zum Anschluss seines Grundstücks an die Regenwasserkanalisation verpflichtet wird. Im Mittelpunkt steht die Prüfung der öffentlichen-rechtlichen Grundlagen für einen Anschluss- und Benutzungszwang, die formelle und materielle Rechtmäßigkeit einer kommunalen Satzung sowie deren Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die Grundstücksnutzung. Außerdem werden die Anforderungen an formgerechte Beschlussfassung im Stadtrat sowie das öffentliche Interesse an der Maßnahme thematisiert.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Niederschläge
Die SatzungRecht der öffentlichen SachenEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Märchenstunde

Die Klausur behandelt die rechtliche Bewertung einer erteilten Erlaubnis zur Durchführung einer Märchenstunde in einer kommunalen Stadtbibliothek. Es sind u.a. Fragen der Rechtmäßigkeit und der Widerrufbarkeit der Erlaubnis sowie die Anwendbarkeit gemeindlicher Vorschriften und Grundrechte – insbesondere hinsichtlich einer möglichen Zensur im Sinne von Art. 5 GG – zu klären. Dabei wird insbesondere auf das saarländische Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) sowie auf Art. 5 GG abgestellt.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Märchenstunde
Recht der öffentlichen SachenDie SatzungFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich1. Staatsexamen

Keinen Platz den Drogen!

Im Stadtmauerpark Saarheim wurde mittels Allgemeinverfügung nach § 12 Abs. 3 des Saarländischen Polizeigesetzes (SPolG) ein Aufenthaltsverbot für Personen mit Bezug zur Drogenszene verhängt. Der Fall behandelt die Rechtmäßigkeit dieser Verfügung, deren sofortige Vollziehbarkeit sowie den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs durch einen Betroffenen. Es werden insbesondere verwaltungsrechtliche und grundrechtliche Aspekte geprüft.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Keinen Platz den Drogen
Kommunale SatzungenRecht der öffentlichen SachenBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Dissonanzen

Die Klausur behandelt zwei verwaltungsgerichtliche Klagen im Zusammenhang mit Konflikten innerhalb des Musikschulchores der städtischen Musikschule Saarheim. Einerseits klagt Irene Igelbauer gegen ihren Ausschluss aus dem Chor, andererseits wendet sich Sebastian Schuriegel gegen das vom Chorleiter festgelegte Probenprogramm. Zentral sind verwaltungsrechtliche Fragestellungen rund um Verwaltungsakte, Satzungsrecht der öffentlichen Einrichtung und prozessuale Fragen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Dissonanzen
Recht der öffentlichen SachenEntscheidung durch GerichtsbescheidTenor+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Zu Tisch bei Petra Prächtle

Die Übungsklausur behandelt eine Kochsendung der Ehefrau des Bundespräsidenten, Petra Prächtle, die neben kulinarischen Themen vielfach öffentlich politische Äußerungen tätigt. Die Bundesregierung möchte vor dem Bundesverfassungsgericht feststellen lassen, dass Frau Prächtle gegen ihre grundgesetzliche Verpflichtung zur politischen Neutralität bei amtlichen Auftritten verstoßen habe und erwägt ein Verfahren auch gegen den Bundespräsidenten. Es ist zu prüfen, ob die Anträge Aussicht auf Erfolg haben und welche verfassungsrechtlichen Möglichkeiten bestehen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Zu Tisch bei Petra Prächtle
Die BundesregierungDer BundespräsidentPolitische Parteien+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich1. Staatsexamen

Wem die Stunde schlägt

Im Fall 'Wem die Stunde schlägt' geht es um die nächtliche Lärmbelästigung durch das Uhrenschlagen der Glocken einer katholischen Kirche in einer Wohngegend, gegen die sich ein Anwohner aus laizistischer Überzeugung sowie gesundheitlichen Gründen wehrt. Die juristische Auseinandersetzung betrifft die Zulässigkeit des Rechtswegs (Zivil- oder Verwaltungsgericht), die Abwägung von Eigentumsrechten und Nachbarschutz gegenüber religiösen Interessen sowie lärmschutzrechtliche Vorgaben. Im Mittelpunkt stehen privatrechtliche nachbarrechtliche Ansprüche und ihre Grenzen bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Wem die Stunde schlägt
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Recht der öffentlichen SachenFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Die "Saarheimer Verträge"

Die Klausur behandelt die Einführung zweier neuer Vorschriften durch die sogenannten "Saarheimer Verträge", mit denen sowohl eine Beflaggungspflicht für private und öffentliche Gebäude als auch die vollständige Übertragung der Steuerhoheit auf die Europäische Union eingeführt wird. Die Ratifizierung erfolgt durch ein nationales Zustimmungsgesetz, gegen das eine Individualbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben wird. Prüfungsgegenstand ist die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde, insbesondere im Hinblick auf die Grundrechtspositionen und die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Souveränitätsübertragung.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Die "Saarheimer Verträge"
VerfassungsbeschwerdeRecht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+5 weitere
ZjSFortgeschrittene

Übungsfall: Trautes Heim, dieses Glück gibt’s nur allein

Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei Käufer, A und B, die jeweils bei V hochwertige Espressomaschinen erworben haben. Beide Käufer reklamieren Mängel an den Maschinen und fordern von V Nacherfüllung, wobei insbesondere um die Modalitäten der Rückgabe bzw. Reparatur gestritten wird. A verlangt nach erfolgloser Aufforderung zur Abholung der defekten Maschine die Rückzahlung des Kaufpreises, während V im zweiten Fall nach Feststellung eines Bedienungsfehlers von B die Rückzahlung von Transportkosten sowie die Abholung der Maschine fordert. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Kaufrecht bei Fragen zum Erfüllungsort der Nacherfüllung, den Konsequenzen eines unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens sowie den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien nach Rücktritt und bei mangelfreier Ware.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+39 weitere
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