Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – (Keine) Kunst am Kenotaph
Worum geht es
Die Klausur thematisiert den Schutzbereich und die Schranken der Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG, diskutiert die grundrechtliche Einordnung einer Kunstaktion an einem öffentlichen Denkmal (Kenotaph) und geht auf Abgrenzungsfragen insbesondere zur Meinungsfreiheit ein. Die Studierenden üben dabei die allgemeine dogmatische Prüfung von Grundrechten und deren Wechselwirkungen sowie einfache fallbezogene Subsumtionen. Geeignet ist die Klausur insbesondere für Anfänger im Öffentlichen Recht und Grundrechtslehre.
Themen
Fundstelle
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Diskussion
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Weitere Klausuren zu Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)
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