Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – (Keine) Kunst am Kenotaph
JuS 2025, 232 · Öffentliches Recht für Anfänger:innen

Die Klausur thematisiert den Schutzbereich und die Schranken der Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG, diskutiert die grundrechtliche Einordnung einer Kunstaktion an einem öffentlichen Denkmal (Kenotaph) und geht auf Abgrenzungsfragen insbesondere zur Meinungsfreiheit ein. Die Studierenden üben dabei die allgemeine dogmatische Prüfung von Grundrechten und deren Wechselwirkungen sowie einfache fallbezogene Subsumtionen. Geeignet ist die Klausur insbesondere für Anfänger im Öffentlichen Recht und Grundrechtslehre.
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- Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Strafrechtliche Grenzen der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG)
- Allgemeine GrundrechtslehrenGrundrechtsbindung beim Vollzug völkerrechtlicher Verträge
- Allgemeine GrundrechtslehrenGR-Bindung beim Vollzug der EMRK
- Allgemeine GrundrechtslehrenGrundrechtsbindung beim Vollzug unionsrechtlich determinierter und offengelassener Gesetze
- Allgemeine GrundrechtslehrenGrundrechtsbindung bei Maßnahmen deutscher Behörden auf ausländischem Staatsgebiet
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