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Öffentliches Recht

Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)

Art. 7 GG regelt schulbezogene Grundrechte und die staatliche Schulaufsicht. Im Mittelpunkt stehen das Elternrecht auf Erziehung (§ 7 II GG), die Zulässigkeit von Bekenntnisschulen, Religionsunterricht und Privatschulen (§§ 7 III–V GG). Examensklassiker: Konflikt zwischen Elternrecht und staatlichem Bildungsauftrag, Verbot von Sonderschulen aus religiösen Gründen, Gleichbehandlungsgebot nach Art. 3 GG.

Zu diesem Thema haben wir 71 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 20261. Staatsexamen

* "Stifte, die den Schulfrieden gefährden?

Acht Vorfälle an einer Grundschule mit beliebten Stiften führen zu einem Verbot durch die Schulleiterin, kommuniziert per E-Mail. Ein betroffenes Kind fragt nach rechtlichen Möglichkeiten, die Stifte weiterhin mit zur Schule bringen zu dürfen. Die Klausur prüft landesspezifisches Schulrecht, Verwaltungsakt, Ermächtigungsgrundlagen, Rechtsschutz und verwaltungsverfahrensrechtliche Aspekte.

Dr. Andy Groth, Pevi Schröder· JA 2026, 403· 180 Min
Die Merkmale des VerwaltungsaktsBekanntgabe und Wirksamkeit von VerwaltungsaktenErmessen und Verhältnismäßigkeit+5 weitere
JuS 2026Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Turban oder Motorrad?

Die Klausur thematisiert die Kollision zwischen der Tragepflicht eines Motorradhelms und dem Wunsch, aus religiösen Gründen einen Turban zu tragen. Im Zentrum stehen die Grundrechte aus Art. 4 und Art. 2 GG, insbesondere Fragen zum Prüfungsmaßstab, zur Abwägung und zur Verhältnismäßigkeit. Die Arbeit eignet sich besonders zur Einführung in grundrechtliche Falllösungen im öffentlichen Recht.

Luca Fynn Duda· JuS 2026, 41· 120 Min
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Recht der öffentlichen Sachen+4 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Spiel auf Zeit

Die Klausur behandelt grundlegende Fragen zum Thema Grundrechte im öffentlichen Recht. Sie eignet sich speziell für Anfänger:innen und führt in die allgemeinen Grundrechtslehren ein. Der Fall bietet einen idealen Einstieg in die dogmatischen Grundlagen des deutschen Grundrechtsschutzes.

Chiara Bach, Lukas Jahn· JuS 2025, 1132· 120 Min
Allgemeine GrundrechtslehrenRecht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Starker Staat

Die Klausur behandelt Grundfragen der Grundrechtsdogmatik im Kontext eines starken Staates. Es werden tatsächliche und rechtliche Grundlagen analysiert, wie weit und mit welchen Mitteln staatliche Eingriffe in Grundrechte erfolgen dürfen. Schwerpunkte liegen auf typischen Abwägungsentscheidungen und der Anwendung grundrechtlicher Prüfungsmaßstäbe.

Jan Dönges, Luisa Keßler· JuS 2025, 962· 300 Min
Allgemeine GrundrechtslehrenRecht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+2 weitere
JA 20251. Staatsexamen

Schulpflicht wider Willen

In der Klausur geht es um die Durchsetzung der Schulpflicht gegen den Willen von Eltern und Kind, einschließlich eines Zwangsgeldes im Falle der Nichtbefolgung. Die Adressaten wenden gegen den Verwaltungsakt insbesondere Grundrechte wie Religionsfreiheit und das Elternrecht ein. Zentral sind verwaltungsverfahrensrechtliche, verwaltungsprozessuale und grundrechtliche Fragen sowie die Auslegung schulrechtlicher Normen.

Dr. Daniel Berneith· JA 2025, 678· 90 Min
Materielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – EinführungSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)+5 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Einfahrt frei für den Arbeitskampf

Die Klausur behandelt zentrale Grundrechtsfragen, insbesondere die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit im Kontext des Arbeitskampfes. Anhand eines praxisnahen Szenarios müssen die Studierenden die Voraussetzungen und Schranken des Art. 9 GG analysieren. Zusätzlich werden Grundzüge der Grundrechtslehren thematisiert.

Siqi Lu· JuS 2025, 753· 120 Min
Allgemeine GrundrechtslehrenVereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)Recht der öffentlichen Sachen+1 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte und Verwaltungsrecht – Vollverschleierung am Steuer

Die Klausur behandelt die rechtlichen Probleme rund um das Verbot der Vollverschleierung während des Führens eines Fahrzeugs. Im Fokus stehen hierbei die Prüfung der Glaubensfreiheit aus Art. 4 GG, Abwägung mit den Anforderungen an die Verwaltung (Ermessen, Verhältnismäßigkeit) sowie die rechtlichen Voraussetzungen eines Verwaltungsakts. Zusätzlich werden Gleichheitsfragen sowie die materielle Rechtmäßigkeit einer Verwaltungsmaßnahme angerissen.

Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Ermessen und VerhältnismäßigkeitDie Merkmale des Verwaltungsakts+5 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht und Grundrechte – Nachts im Stadtpark

Die Klausur behandelt eine polizei- und ordnungsrechtliche Fallgestaltung mit Bezügen zu Grundrechten, insbesondere im Zusammenhang mit Maßnahmen im öffentlichen Raum nachts im Stadtpark. Geprüft werden die Voraussetzungen und Grenzen polizeilicher Maßnahmen sowie die Prüfung von Eingriffen in Grundrechte und deren Rechtfertigung. Besonderer Wert wird auf die Subsumtion polizeirechtlicher Standardtatbestände sowie die Verhältnismäßigkeit gelegt.

Professorin Dr. Bettina Stepanek· JuS 2025, 610· 300 Min
Grundlagen Ermessen und VerhältnismäßigkeitAllgemeine Grundrechtslehren+5 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht und Grundrechte – Käsetheke am Pranger

Die Klausur thematisiert am Beispiel einer vor Ort in einer Käsetheke öffentlich gemachten Verwaltungssanktion zentrale Fragen des Verwaltungsrechts sowie den Konflikt zwischen behördlichen Maßnahmen und Grundrechten. Zu prüfen sind insbesondere die Rechtmäßigkeit und Grenzen eingegriffener Maßnahmen in Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Daneben wird ein Schwerpunkt auf die Prüfung von Ermessensausübung und deren verfassungsrechtliche Schranken gelegt.

Fynn Gräber, Hannes Wittenberg· JuS 2025, 438· 300 Min
Ermessen und VerhältnismäßigkeitAllgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Die Merkmale des Verwaltungsakts+6 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Zeugnisbemerkung bei Legasthenie

Die Klausur behandelt die grundrechtliche Bewertung einer Zeugnisbemerkung über eine bestehende Legasthenie. Im Zentrum steht die Frage, ob dadurch das Gleichheitsrecht aus Art. 3 GG verletzt wird und welche Prüfungsschritte bei der mittelbaren Diskriminierung heranzuziehen sind. Ergänzend wird das Verhältnis zu weiteren Grundrechten, insbesondere zum Persönlichkeitsrecht und zum schulbezogenen Grundrecht, thematisiert.

Jan Martinus Berger, Antonia Gövert· JuS 2025, 422· 120 Min
Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)GrundrechtskonkurrenzenRecht der öffentlichen Sachen+3 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – (Keine) Kunst am Kenotaph

Die Klausur thematisiert den Schutzbereich und die Schranken der Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG, diskutiert die grundrechtliche Einordnung einer Kunstaktion an einem öffentlichen Denkmal (Kenotaph) und geht auf Abgrenzungsfragen insbesondere zur Meinungsfreiheit ein. Die Studierenden üben dabei die allgemeine dogmatische Prüfung von Grundrechten und deren Wechselwirkungen sowie einfache fallbezogene Subsumtionen. Geeignet ist die Klausur insbesondere für Anfänger im Öffentlichen Recht und Grundrechtslehre.

Dr. Maximilian Schneider· JuS 2025, 232· 120 Min
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeine GrundrechtslehrenRecht der öffentlichen Sachen+3 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Hundeführerschein

Die Klausur behandelt die grundrechtlichen Fragen rund um die Einführung eines Hundeführerscheins. Im Mittelpunkt steht die Prüfung der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG und eine erste Einführung in die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Grundrechtseingriffen. Ergänzend werden Bezüge zu Verwaltungsvollstreckung und dem Polizei- und Ordnungsrecht hergestellt.

Professor Dr. Daniel Wolff, Jana Hillenbrand· JuS 2025, 151· 120 Min
Allgemeine GrundrechtslehrenAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Recht der öffentlichen Sachen+4 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Explosive Berufsfreiheit

Die Anfängerklausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG und ihrer dogmatischen Herleitung sowie Anwendung. Im Mittelpunkt steht die grundrechtliche Prüfung einer Beschränkung der Berufsfreiheit im öffentlichen Recht, flankiert durch allgemeine Grundrechtslehren und die Prüfung der Verhältnismäßigkeit. Die Klausur eignet sich ideal zur Einübung einer strukturierten Grundrechtsprüfung auf Anfängerniveau.

Professor Dr. Daniel Wolff, Salih Okur· JuS 2024, 943· 120 Min
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Allgemeine GrundrechtslehrenRecht der öffentlichen Sachen+2 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit Europarecht: Die Rechtsstaatskrise als Demokratiekrise – Zum Vertragsverletzungsverfahren gegen die Lex Tusk

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Republik Polen vor dem EuGH. Streitig ist ein Gesetz („Lex Tusk“) über die Einrichtung einer Staatskommission zur Untersuchung russischer Einflussnahme, das nach Auffassung von Opposition und Kommission missbräuchlich dazu verwendet worden sein könnte, oppositionelle Politiker vor den Parlamentswahlen zu benachteiligen oder auszuschließen. Die Kommission rügt Verstöße gegen Art. 2 EUV (Demokratiegrundsatz), Art. 47 und 49 GRC (Recht auf wirksamen Rechtsbehelf, Gesetzmäßigkeit und Rückwirkungsverbot von Strafen). Zentrale rechtliche Schwerpunkte bilden das Verhältnis von Unionswerten zu nationalen Maßnahmen, der unionsrechtliche Schutz demokratischer Verfahren sowie die gerichtliche Kontrolle der Kommissionsentscheidungen.

Recht der öffentlichen SachenFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Asylrecht (Art. 16a GG)+5 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Übungsfall im Verwaltungsrecht: Werbung für die Weihnachtslotterie

Die Dorothee-Henriette-Pagliarini-Stiftung beantragt die behördliche Erlaubnis zur Durchführung einer bundesweiten Weihnachtslotterie und erhält diese mit der Auflage, dass Influencer-Marketing für die Lotterie untersagt ist. Die Stiftung wendet sich gegen diese Nebenbestimmung, da sie keinen sachlichen Unterschied zwischen Influencer-Marketing und klassischer Werbung sieht und die Zielgenauigkeit moderner Werbung für die Lotterie betont. Im Streit steht die behördliche Begrenzung der Werbemaßnahmen unter Berufung auf den Glücksspielstaatsvertrag 2021 sowie die Abwägung zwischen Werbefreiheit und gesetzlichen Spielerschutzvorgaben. Zentral zu prüfen sind die Rechtmäßigkeit der Werbebeschränkung und insbesondere die Vereinbarkeit mit Art. 12 und 5 GG sowie den einschlägigen Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags.

Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungDie Merkmale des VerwaltungsaktsDer Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur Allgemeines Verwaltungsrecht: Unbestimmte Rechtsbegriffe mit Beurteilungsspielraum

Der Fall betrifft den Gangsta-Rapper A, dessen neues Album wegen jugendgefährdender Inhalte von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien auf die Liste jugendgefährdender Medien gesetzt wird. A wendet sich gerichtlich gegen die Indizierung und beruft sich auf die Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG. Im Mittelpunkt steht die Auslegung und gerichtliche Überprüfbarkeit eines unbestimmten Rechtsbegriffs mit Beurteilungsspielraum gemäß § 18 JuSchG. Schwerpunkte bilden das Spannungsverhältnis zwischen Kunstfreiheit und Jugendschutz sowie der Umfang des gerichtlichen Kontrollmaßstabs bei fachbehördlichen Bewertungen.

Yannick Schumacher· ZJS 2024, 533
Unbestimmte RechtsbegriffeEntscheidung durch GerichtsbescheidLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur: Grundrechtseingriff durch pandemiebedingte Schließung eines Fitnessstudios als „Kirche des Bizeps“

A, österreichischer Staatsbürger und begeistertes Mitglied der aus Social-Media bekannten "Kirche des Bizeps", wendet sich gegen die pandemiebedingte Schließung eines Fitnessstudios in Deutschland. Er macht geltend, durch das Pandemie-Eindämmungsgesetz (PEG) in mehreren Grundrechten, insbesondere der Religionsfreiheit, verletzt zu sein, da ihm der tägliche Fitnessstudio-Besuch als religiöse Pflicht erscheint. Zudem sieht A sich durch Sonderregelungen für Polizeidienstkräfte in unzulässiger Weise ungleich behandelt und beruft sich auf weitere Freiheitsrechte wie die allgemeine Handlungsfreiheit und die Freizügigkeit. Schwerpunkt des Falls sind Grundrechteingriffe im Kontext der Pandemiebekämpfung, das Verhältnis verschiedener Grundrechte und die Einordnung der "Kirche des Bizeps" als Religionsgemeinschaft.

Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+5 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Anfänger:innenhausarbeit: Bundeszwang und Rededrang

Im Mittelpunkt des Falles steht die Frage, ob die Maßnahmen der Bundesregierung gegenüber dem Land L verfassungsrechtlich zulässig sind, nachdem kommunale Amtsträger die Durchführung bundesgesetzlicher Sozialleistungen verweigern. Die Bundesregierung entzieht dem Bundesland nach Zustimmung des Bundesrates die Stimmen im Bundesrat und setzt einen Bundesbeauftragten ein, um die Durchführung des AsylbLG im betroffenen Landkreis sicherzustellen. Kern des Falles sind die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und Grenzen des Bundeszwangs gemäß Art. 37 GG sowie die bundesstaatlichen Kompetenzverhältnisse zwischen Bund und Ländern. Der Fall fordert eine Auseinandersetzung mit den Bundesstaatsprinzipien, der Ausführung von Bundesgesetzen durch Länder und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Staatsorganisationsrecht.

Moritz Rhades, Stefan Martini· ZJS 2024, 390
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungFormelle Anforderungen an versammlungsrechtliche MaßnahmenPolitische Parteien+5 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Sterbehilfe für Strafgefangene

Die Klausur behandelt grundrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Sterbehilfe für Strafgefangene. Es werden insbesondere die Anwendung und mögliche Einschränkungen der Menschenwürde sowie des Grundrechts auf Leben im Kontext von staatlichem Handeln gegenüber Strafgefangenen geprüft. Der Schwerpunkt liegt auf der Darstellung der maßgeblichen Grundrechte, deren dogmatische Grundlagen und ihrer Wechselwirkungen.

Jonatan Klaedtke· JuS 2024, 37· 120 Min
Allgemeine GrundrechtslehrenLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)+4 weitere
ZjS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Baurecht: Problematische Massage

F betreibt eine Physiotherapiepraxis in der Stadt Y und erweitert sein Angebot um erotische Massagen, die keinen physiotherapeutischen Bezug haben. Die zuständige Behörde betrachtet dies als eine teilweise Umnutzung, die von der bestehenden Baugenehmigung nicht gedeckt ist, und untersagt die Nutzung der Räume für den 'Erotik-Betrieb'. F wehrt sich gegen die Nutzungsuntersagung und argumentiert unter anderem mit der Unbestimmtheit des Begriffs sowie dem Fehlen einer formellen Baurechtswidrigkeit. Im Mittelpunkt stehen baurechtliche Fragen zur zulässigen Nutzung, zur Bestimmtheit und zur Verhältnismäßigkeit der behördlichen Maßnahme.

Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
JuS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Demonstration vor dem Privathaus einer Richterin

Die Klausur behandelt zentrale Aspekte der Versammlungsfreiheit im Kontext einer Demonstration vor dem Privathaus einer Richterin. Im Mittelpunkt steht die Angemessenheit gerichtlicher Entscheidungen zu solchen Versammlungen, insbesondere der Konflikt zwischen Versammlungsthema und Privatheit der Betroffenen sowie das Einschüchterungspotenzial. Außerdem wird die Abgrenzung der Versammlungsfreiheit zur Meinungsäußerungsfreiheit und die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei einer spitz formulierten Meinungskundgabe analysiert. Kritische Erwägungen zur Wechselwirkungslehre und zur Machtkritik sind Teil der juristischen Bewertung.

Pielhoff, Plebuch, Plenter· JuS 2023, 745
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Europarecht und Grundrechte - Eine Pflegekammer aus Europa

Die Klausur beschäftigt sich mit der Verdrängung deutscher Grundrechte durch die Umsetzung einer europäischen Richtlinie sowie der Subsidiarität der allgemeinen Handlungsfreiheit im Kontext beruflicher Regelungen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Verhältnismäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft und Beitragspflicht in einer Pflegekammer, wobei der Prognose- und Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers sowie die Interessenabwägung beleuchtet werden. Zudem wird die Gesetzgebungskompetenz des Landes für das Pflegekammergesetz geprüft. Die Aufgaben orientieren sich dabei an zentralen grundrechtlichen und europarechtlichen Fragestellungen rund um die öffentliche Zwangsmitgliedschaft.

Thiele, Schmidt· JuS 2023, 668
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte und Verwaltungsrecht - Geld und Glaube

Im Zentrum der Klausur stehen die Verbandskompetenz der Gemeinde bei städtischen Zuwendungen an die örtliche Gemeinschaft, die verfassungsrechtlich abgesicherten Nebenziele sowie Fragen zur Verletzung der Religionsfreiheit, insbesondere die Plausibilisierung religiöser oder weltanschaulicher Überzeugungen und die Wesentlichkeitstheorie. Zudem spielen Rechtfertigungsanforderungen des Gleichheitssatzes eine zentrale Rolle. Die Aufgaben verlangen eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Grundrechten und verfassungsrechtlichen Vorgaben für das Verwaltungshandeln. Es werden gemeinderechtliche Kompetenzen und administrative Pflichten im Kontext religiöser Konflikte und Gleichbehandlungsfragen behandelt.

Erdmann· JuS 2023, 507
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht
JuS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Vegane Wiesn

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Meinungsfreiheit im Kontext von Schmähkritik und Formalbeleidigung. Zentrale Themen sind die verfassungsrechtliche Rechtfertigung und die sachliche Differenzierung zwischen Tatsachenbehauptungen und Werturteilen, insbesondere dann, wenn der Wahrheitsgehalt nicht überprüfbar ist oder Aussagen unterschiedlich gewertet werden müssen. Es wird zudem die Wechselwirkung bei Äußerungen gegenüber Amtsträgern sowie das Auftreten in der Öffentlichkeit beleuchtet. Wichtig ist auch die Auslegung der Aussagen und die Frage, ob eine Abwägung erforderlich ist, sofern Schmähkritik oder Formalbeleidigung vorliegt.

Stepanek· JuS 2023, 329
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Europarecht, Völkerrecht und Grundrechte - Verbot des Mitführens eines Blindenführhundes

In der Klausur steht die Überprüfung der gerichtlichen Gewichtung und des verhältnismäßigen Ausgleichs zwischen Art. 3 III 2 GG und kollidierenden Grundrechten im Mittelpunkt. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Anwendbarkeit der Grundrechte des Grundgesetzes bei überschießender Umsetzung einer EU-Richtlinie. Zudem wird die Wirkung von Art. 3 III 2 GG im Verhältnis zwischen Privaten, insbesondere anhand von § 3 II AGG, eingehend thematisiert. Die Bearbeitung verlangt eine fundierte Auseinandersetzung mit dem Diskriminierungsschutz und seiner Ausgestaltung im Zusammenspiel von nationalem, europäischem und Verfassungsrecht.

Weil, Fugel· JuS 2022, 1057
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung
JuS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Allgemeine Impfpflicht

In der Klausur geht es schwerpunktmäßig um die Verfassungsmäßigkeit einer allgemeinen gesetzlichen Impfpflicht. Zentrale Punkte sind dabei die Delegation entscheidender Regelungen an den Verordnungsgeber und der Wesentlichkeitsvorbehalt aus Art. 80 I 2 GG im Zusammenhang mit der Dynamik des Infektionsgeschehens, die Geeignetheit der Impfpflicht unter Berücksichtigung einer unsicheren wissenschaftlichen Erkenntnislage und des Prognosespielraums des Gesetzgebers, sowie die Angemessenheit der Maßnahme unter strukturierter Abwägung der Sachverhaltsangaben. Die Erforderlichkeit, insbesondere im Hinblick auf mildere Mittel wie freiwillige Impfangebote oder eingeschränkte Impfpflichten, wird ebenfalls eingehend geprüft. Insgesamt steht die verfassungsrechtliche Kontrolle legislativer Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung im Mittelpunkt.

Riegner, Bunse, Gundling, Palmen· JuS 2022, 938
Allgemeine GrundrechtslehrenAllgemeine ZulässigkeitsvoraussetzungenRecht der öffentlichen Sachen+3 weitere
JuS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Eindeutig zweideutig

Die Klausur behandelt insbesondere die Abgrenzung von Meinung und Tatsachenbehauptung anhand der zweideutigen Aussage „Nazis töten!“ unter Berücksichtigung extremer oder überspitzter Äußerungen. Im Schwerpunkt steht die Auslegung solcher Aussagen im Lichte der Meinungsfreiheit sowie der Wechselwirkungslehre des BVerfG. Zudem wird beleuchtet, wie das Bundesverfassungsgericht bei Urteilsverfassungsbeschwerden und der Prüfung allgemeiner Gesetze, wie etwa § 111 StGB, vorgeht. Zentral ist damit das Spannungsverhältnis zwischen Äußerungsdelikten und grundrechtlich geschützter Meinungsäußerung.

Korn· JuS 2022, 737
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: 2G+ im Deutschen Bundestag

Im Fall beantragen die A-Fraktion sowie der Abgeordnete B beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung, dass die 2G+-Regelung im Deutschen Bundestag sie als ungeimpfte Abgeordnete in ihren Rechten verletzt. Die Präsidentin des Bundestages hatte eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Zutritt zum Plenarsaal nur für geimpfte, genesene und zusätzlich getestete oder „geboosterte“ Personen ermöglicht. Kernfragen betreffen die Rechtmäßigkeit dieser Einschränkung sowie mögliche Verletzungen parlamentarischer Rechte, insbesondere das Recht auf Teilnahme an Plenarsitzungen und effektive Opposition aus dem Grundgesetz. Zu prüfen sind unter anderem die formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit der Regelung sowie das Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage.

Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO+5 weitere
ZjS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur: Vakantes Impfamt

Im Mittelpunkt steht ein Streit zwischen der Bundesregierung und dem Land L über die Verpflichtung zur Errichtung eines Impfamts nach bundesgesetzlicher Vorgabe (§ 20c IfSG). Die Bundesregierung verlangt von Land L die Umsetzung des Bundesgesetzes und beruft sich auf die aus Art. 83 und 84 GG folgende Pflicht der Länder zur Ausführung von Bundesgesetzen. Land L verweigert die Errichtung des Impfamts und sieht hierin einen Eingriff in die eigene staatliche Autonomie aus Art. 20 Abs. 1 GG. Zentral sind Fragen der Kompetenz- und Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern im föderalen System sowie die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Umsetzung von Bundesgesetzen durch die Länder.

Johannes Gallon, Claus Gienke· ZJS 2022, 402
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur mit völkerrechtlichen Bezügen: Die Bundesrepublik als „Hüterin des Völkerrechts“

A und K, jemenitische Staatsbürger, verlangen von der Bundesrepublik Deutschland, dass diese sich aktiv vergewissert, dass die US-amerikanische Air Base Ramstein nicht für völkerrechtswidrige Drohneneinsätze im Jemen genutzt wird. Hintergrund sind tödliche Angriffe, bei denen Angehörige von A und K als zivile Opfer eines Drohnenangriffs ums Leben kamen. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind der Grundrechtsschutz im Mehrebenensystem, die Verantwortung Deutschlands bei völkerrechtlichen Verstößen im Zusammenhang mit exterritorialen Militäraktivitäten sowie die Prüfung völkerrechtlicher Vorgaben im Zusammenhang mit dem Einsatz von Drohnen. Der Fall wurde bereits vor verschiedenen Verwaltungsgerichten und ist Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde.

Andreas Buser· ZJS 2022, 393
VerfassungsbeschwerdeKörperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
JuS 2022Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht und Grundrechte - Entziehung des Personalausweises

In der Klausur steht die Entziehung des Personalausweises im Zentrum, wobei insbesondere die verfassungsrechtliche Prüfung anhand der Wechselwirkungslehre auf den Grundrechtsschutz und die Verhältnismäßigkeit fokussiert wird. Zusätzlich wird die Frage der verfassungskonformen Vorlage eines Gesetzesentwurfs mit Leerstelle nach Art. 76 I GG behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Beschwerdebefugnis bei einer vollzugsbedürftigen Gesetzesregelung.

Kube· JuS 2022, 148
Einführung in das StaatsorganisationsrechtRecht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
JURA 2022Anfänger:innen

Von Freiheitsentfaltung und Freiheitssicherung: Grundrechte in der Schule

Die Klausur thematisiert die Geltung und Grenzen von Grundrechten im schulischen Kontext sowie deren Besonderheiten im staatsrechtlichen Mehrebenensystem. Anhand eines Falls zur Einführung eines bundesweiten 'Recht auf gute Schule'-Gesetzes durch die Bundesbildungsministerin wird verfassungsrechtlich geprüft, ob ein solches Vorhaben im Einklang mit dem Grundgesetz steht.

Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Allgemeine Grundrechtslehren+4 weitere
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Recht auf selbstbestimmtes Sterben

In der Klausur geht es um die grundrechtliche Einordnung des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und dessen Nähe zur Menschenwürde sowie um die Prüfung, ob die Inanspruchnahme von Suizidhilfe Teil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist. Ein Schwerpunkt liegt auf der Verhältnismäßigkeit eines staatlichen Eingriffs, insbesondere im Hinblick auf die Angemessenheit restriktiver Regelungen. Besondere Beachtung findet die strukturierte Prüfung der Angemessenheit, einschließlich der Durchbrechung der klassischen Drei-Stufen-Lehre bei einer funktionalen Verschränkung von Grundrechten.

von der Decken, Telschow· JuS 2021, 1061
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht - Corona-Hotspot in Memmingen

In der Klausur geht es um die rechtlichen Grundlagen und die Rechtmäßigkeit einer Allgemeinverfügung zur Bekämpfung eines Corona-Hotspots in Memmingen. Ein Schwerpunkt liegt auf der materiellen Rechtmäßigkeit, insbesondere auf der Prüfung, ob die angeordnete Maßnahme der Verhältnismäßigkeit entspricht und wie zwischen gebundener Entscheidung und Ermessen abzugrenzen ist. Weiterhin wird das Verfahren thematisiert, hier insbesondere Fragen der Beschlussfähigkeit und der Einhaltung des Öffentlichkeitsgrundsatzes bei einer Online-Stadtratssitzung. Die Prüfung der formellen wie materiellen Anforderungen liefert dabei den zentralen Rahmen zur Bewertung der Allgemeinverfügung.

Heidebach, Mayr· JuS 2021, 603
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Deutsche und Europäische Grundrechte - Schächten 2.0

Die Klausur behandelt die verfassungsmäßige Prüfung des § 4a II TierSchG im Spannungsfeld zwischen Art. 4 GG (Religionsfreiheit) und Art. 20a GG (Staatsziel Tierschutz). Ein Schwerpunkt liegt auf der verfassungskonformen Auslegung von § 4a II TierSchG bezüglich Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften und deren verbindlichen Vorschriften. Besonders eingehend wird die europarechtliche Dimension diskutiert, insbesondere die Anwendbarkeit der EU-Verordnung, die Schlachthofpflicht und deren Vereinbarkeit mit Art. 10 GRCh (kollektive Religionsfreiheit). Diese Punkte werden unter Berücksichtigung der europaweiten Sachlage und der Verhältnismäßigkeit analysiert.

Goldmann, Hinzen· JuS 2021, 442
Europäische IntegrationRecht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
JuS 2021Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Freitagsdemo und Schulpflicht

In der Klausur wird insbesondere die Gleichstellung von EU-Bürgern im persönlichen Schutzbereich des Art. 8 I GG sowie die Auslegung des sachlichen Schutzbereichs, einschließlich des Versammlungsbegriffs und des zulässigen Versammlungsortes (etwa auf dem Schulhof), thematisiert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Verfassungsmäßigkeit der Normanwendung, wobei insbesondere eine sorgfältige Verhältnismäßigkeitsprüfung mit Schwerpunkt auf Erforderlichkeit und der Abwägung zwischen Versammlungsfreiheit und staatlichem Bildungsauftrag verlangt wird. Die Klausur behandelt außerdem die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung innerhalb eines Sonderstatusverhältnisses.

Lührs, Kroemer· JuS 2021, 421
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
JuS 2021Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Ostern in der Pandemie

Die Klausur behandelt zentrale grundrechtliche Fragestellungen im Kontext von staatlichen Maßnahmen während der Corona-Pandemie. Schwerpunkte sind die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit einer Verordnung unter besonderer Berücksichtigung von Bestimmtheitsgrundsatz, Zitiergebot und Verhältnismäßigkeit, sowie die Frage der verfassungskonformen Anwendung dieser Verordnung. Außerdem steht die Schutzwirkung des Grundrechts aus Art. 4 GG in Diskussion, insbesondere im Spannungsfeld zu anderen Grundrechten. Die Bearbeitung setzt grundlegende Kenntnisse im Umgang mit Grundrechten, Prüfungsaufbau und Methodenkompetenz voraus.

Schäufler· JuS 2021, 332
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Blog-Berichterstattung über das Zittern der Bundeskanzlerin

In der Klausur steht die Abgrenzung der Schutzbereiche von Meinungs- und Pressefreiheit im Zentrum. Ein wichtiger Prüfungspunkt ist zudem die Betroffenheit des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Bundeskanzlerin, insbesondere im Hinblick auf einen möglichen unantastbaren Kernbereich. Schließlich wird die Gewichtung der Grundrechtsbeeinträchtigungen und die erforderliche Abwägung ausführlich behandelt. Schwerpunkt sind damit die Kollision und Abwägung zwischen Medienberichterstattung und Persönlichkeitsrechten im Kontext einer Blog-Berichterstattung.

Theß· JuS 2021, 247
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Die Online-Versammlung

Die Klausur befasst sich mit der Frage der Bindung von Plattformbetreibern durch die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte und den damit verbundenen Eingriff, insbesondere im Rahmen einer Online-Versammlung. Sie nimmt im Schwerpunkt die Rechtfertigung eines solchen Eingriffs anhand des Schrankenvorbehalts am Beispiel von Art. 8 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 GG sowie dem Prinzip der praktischen Konkordanz in den Blick. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG, wobei die Bindung des Plattformbetreibers, der Maßstab der Willkür und die Anhörung thematisiert werden. Die Klausur untersucht zudem, wie Grundrechte im virtuellen Versammlungsraum und deren Rechtsdurchsetzung ausgestaltet sind.

Mast, Gafus· JuS 2021, 153
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
ZjS 2020Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Parlamentarisches Frage- und Informationsrecht beim Export von Kriegswaffen

Im Mittelpunkt des Falls steht eine parlamentarische Anfrage einer Bundestagsabgeordneten an die Bundesregierung zum Export von 200 Panzern nach Saudi-Arabien durch den Bundessicherheitsrat. Die Abgeordnete will erfahren, ob eine entsprechende Genehmigung erteilt wurde und auf welchen Erkenntnissen die Entscheidung beruhte. Die Bundesregierung verweigert die Auskunft unter Berufung auf Geheimhaltungspflichten, den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung sowie das Staatswohl. Der Fall thematisiert das parlamentarische Fragerecht, das Informationsrecht von Abgeordneten und dessen mögliche Grenzen bei außen- und sicherheitspolitischen Entscheidungen im Kontext von Rüstungsexporten.

Sebastian Theß· ZJS 2020, 256
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+5 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Fridays for School

Ein Gymnasiast beantragt die Befreiung vom Unterricht zur Teilnahme an einer 'Fridays for Future'-Demonstration, was die Schulleitung ablehnt. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsrechtliche und verwaltungsprozessuale Fragen, insbesondere zur Versammlungsfreiheit, zum Ermessensspielraum der Schule und zum staatlichen Erziehungsauftrag.

Helmut Birner· JURA 2020, 1373
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtErmessen und VerhältnismäßigkeitVersammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2018Anfänger:innen

Anfängerklausur: Werbung für den Schwangerschaftsabbruch

Im Mittelpunkt des Falles steht eine Ärztin, die auf ihrer Webseite über die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs informiert und dafür nach § 219a StGB zu einer Geldstrafe verurteilt wird. Sie wendet sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das letztinstanzliche Urteil und sieht sich insbesondere in ihrer Meinungs- und Berufsfreiheit verletzt. Der Fall thematisiert somit die verfassungsrechtliche Zulässigkeit strafrechtlicher Werbebeschränkungen beim Schwangerschaftsabbruch. Zentral sind die Prüfung der Grundrechtsbeeinträchtigung sowie der Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit und die Grundrechtsabwägung zwischen Berufsausübungsfreiheit, Meinungsfreiheit und dem Schutz ungeborenen Lebens.

Alexander Hobusch· ZJS 2018, 269
VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Religionsfreiheit und Erziehungsauftrag des Staates im Schulrecht

Im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Anwaltsklausur wenden sich Eltern einer muslimischen Schülerin an einen Rechtsanwalt, da ihre Tochter aufgrund ihres Glaubens nicht am koedukativen Schwimmunterricht teilnehmen möchte. Die Schule lehnt die beantragte Befreiung ab, die Eltern sehen sich in ihrer Religionsfreiheit verletzt und verlangen eine rechtliche Prüfung, wie eine Befreiung erreicht werden kann.

Dr. Arne-Patrik Heinze, Henning Heinze· JA 2017, 210· 300 Min
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+3 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Der Gesichtsschleier in der Schule

Die Klausur thematisiert die Frage, ob eine staatliche Schule eine Schülerin, die einen Gesichtsschleier (Niqab) trägt, vom Unterricht ausschließen darf. Sie behandelt das Spannungsverhältnis zwischen der Glaubensfreiheit der Schülerin und den schulrechtlichen Auflagen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Unterrichtsbetriebs.

Monika Polzin, Katharina Doll· JURA 2017, 1436
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Ermessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Schule mit Courage

Der Fall behandelt die Frage, ob die rechtsextreme Jugendorganisation einer Partei Anspruch auf Nutzung der Mensa einer öffentlichen Schule für eine parteipolitische Veranstaltung hat. Im Mittelpunkt stehen kommunalrechtliche Zulassung zu öffentlichen Einrichtungen, die grundrechtlichen Anforderungen an die Gleichbehandlung politischer Parteien, das Parteienprivileg und die verfassungsrechtlichen Grenzen der Zulassung. Es ist insbesondere einstweiliger Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht zu prüfen.

Dr. Hannes Beyerbach· JA 2016, 521· 300 Min
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeGleichheitsrecht (Art. 3 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+2 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungshausarbeit: Brennende Neugier

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob 154 Bundestagsabgeordnete einen Anspruch auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Thema 'Gesetzgebungsoutsourcing' im Zusammenhang mit dem WFG-Gesetzgebungsverfahren haben. Sie wenden sich gegen die Ablehnung ihres Antrags durch die Bundestagsmehrheit mit der Begründung, dies greife unzulässig in den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung ein. Der Streit betrifft insbesondere die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer sogenannten Minderheitenenquête sowie den Umfang parlamentarischer Kontrollrechte gegenüber der Bundesregierung gemäß Art. 44 GG. Die Kläger rufen das Bundesverfassungsgericht an und berufen sich auf eine Verletzung ihrer verfassungsmäßigen Rechte.

Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOFormelle Anforderungen an versammlungsrechtliche MaßnahmenVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Die Masern und das zwangsweise Schulfrei

Im Sachverhalt besucht eine nicht gegen Masern geimpfte Schülerin trotz örtlichem Masernausbruch weiterhin die Schule, bis das Gesundheitsamt ein zeitlich begrenztes Schulbetretungsverbot erlässt. Die Schülerin und ihre Eltern halten dieses Verbot für unverhältnismäßig und fechten es vor dem Verwaltungsgericht an. Die Klausur thematisiert die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts und der dazu ergriffenen Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz.

Christopher Klotz· JA 2016, 123· 300 Min
Materielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – EinführungErmessen und Verhältnismäßigkeit+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Eltern vs. Grundschule

Die Klausur thematisiert den einstweiligen Rechtsschutz gegen eine schulische Empfehlung, die über den gymnasialen Bildungsweg eines Grundschülers entscheidet. Im Mittelpunkt steht die Rechtmäßigkeit der landesrechtlichen Übertrittsregelung sowie die Frage, ob Eltern oder Schüler rechtlich gegen eine versagte Gymnasialempfehlung vorgehen können. Es werden sowohl materiell-rechtliche als auch prozessuale Aspekte im Kontext der schulischen Selbstverwaltung und Grundrechte behandelt.

Prof. Dr. Guy Beaucamp· JA 2015, 683· 180 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+3 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Übungsfall: Die E-Mail-Steuer

Die Bundesregierung beschließt zur Sanierung kommunaler Haushalte und Bekämpfung von Spam eine Steuer auf E-Mails, die durch ein Gesetz eingeführt werden soll. Nach dem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren verweigert der Bundespräsident die Ausfertigung wegen verfahrens- und verfassungsrechtlicher Bedenken. Die Regierungsfraktion im Bundestag sieht darin eine Kompetenzüberschreitung und möchte vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Bundespräsidenten vorgehen, um die Gesetzgebung zum Abschluss zu bringen. Im Mittelpunkt stehen das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten, Fragen des Gesetzgebungsverfahrens, die Rückwirkung von Gesetzen sowie die Zulässigkeit gerichtlicher Schritte.

Politische ParteienAbstrakte NormenkontrolleRecht der öffentlichen Sachen+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Konflikte um die Kindergartenpflicht

Die Klausur thematisiert die Einführung einer verpflichtenden Kindergartenpflicht für Kinder ab vier Jahren. Geprüft wird die Gesetzgebungskompetenz des Bundes sowie die Vereinbarkeit eines solchen Gesetzes mit den Grundrechten von Eltern und Kindern, insbesondere in Bezug auf Erziehung und Entwicklung. Das Gutachten soll zudem die bestehenden gesetzlichen Regelungen, wie beispielsweise § 22 SGB VIII, berücksichtigen.

Prof. Dr. Guy Beaucamp· JA 2014, 682· 180 Min
Grundlagen der GesetzgebungSchutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+2 weitere
ZjS 2014Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit: Verzinsungspflicht für Kartellgeldbußen natürlicher Personen

Gorandy, ein Einzelkaufmann, wird vom Bundeskartellamt wegen illegaler Preisabsprachen mit einer Geldbuße belegt und später zur Zahlung von Zinsen auf das Bußgeld gemäß § 81 Abs. 6 GWB n.F. aufgefordert. Gorandy erhebt Einwendungen gegen die Verzinsungspflicht, insbesondere im Hinblick auf den Gleichheitssatz, effektiven Rechtsschutz und die Unschuldsvermutung. Das zuständige Oberlandesgericht setzt das Verfahren aus und legt dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vor, ob die Neuregelung verfassungsgemäß ist. Im Mittelpunkt stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Verzinsungspflicht von Kartellgeldbußen für natürliche Personen.

Markus Ludwigs, Richard Lauer· ZJS 2014, 387
Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)Konkrete NormenkontrolleRecht der öffentlichen Sachen+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Examensübungsklausur: Die streikende Beamtin

Im Fall fordert eine verbeamtete Lehrerin, dass disziplinarrechtliche Maßnahmen und der Einbehalt von Dienstbezügen wegen ihrer Teilnahme an einem Warnstreik aufgehoben werden. Im Zentrum steht das Spannungsverhältnis zwischen dem grundgesetzlichen Streikverbot für Beamte und der Europäischen Menschenrechtskonvention, insbesondere im Hinblick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Thematisiert wird, ob und inwieweit Beamte ein Streikrecht nach nationalem und europäischem Recht besitzen. Die rechtliche Bedeutung internationaler Vorgaben und deren Auswirkung auf deutsches Disziplinarrecht sind zentrale Fragen.

Dr. Holger Kremser· ZJS 2014, 74
VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

St. Martin oder St. Michael?

Die Klausur behandelt die schulspezifische Frage der Zurückstellung eines Kindes vom regulären Grundschulbesuch und die damit verbundene Verpflichtung zum Besuch eines Schulkindergartens in Niedersachsen. Im Mittelpunkt stehen formale und materielle Fragen zur Rechtmäßigkeit der Verwaltungsentscheidung und deren Anfechtung im Widerspruchsverfahren.

Möller· JA 2013, 695· 300 Min
Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Formelle Rechtmäßigkeit von VerwaltungsaktenMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsklausur Staatsorganisationsrecht: Präsidiale Privatisierungsprüfung

Die Regierungsfraktionen bringen ein Gesetz zur vollständigen Privatisierung des Maßregelvollzugs in psychiatrischen Krankenhäusern in den Bundestag ein. Das Gesetz sieht vor, dass künftig private Anbieter hoheitsrechtliche Zwangsmaßnahmen gegenüber den untergebrachten Personen durchführen dürfen. Die Bundespräsidentin weigert sich, das Gesetz auszufertigen, mit Verweis auf fehlende Zuständigkeit des Bundes, das Beamtenprivileg aus Art. 33 Abs. 4 GG und das Demokratieprinzip. Rechtlich stehen die präsidentielle Prüfungsbefugnis, die Verfassungsmäßigkeit der Privatisierung hoheitlicher Aufgaben und die Grundrechtsrelevanz im Mittelpunkt.

Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Formelle Anforderungen an versammlungsrechtliche MaßnahmenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
ZjS 2013Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur Unionsrecht: Nationales Verbot des Online-Vertriebs von Kontaktlinsen

In diesem unionsrechtlichen Fall klagt die Gesellschaft K gegen die Untersagung des Online-Vertriebs von Kontaktlinsen durch die Gesundheitsbehörde eines Mitgliedstaats. Streitig ist, ob ein nationales Verbot des Internetvertriebs von Kontaktlinsen mit dem Unionsrecht, insbesondere mit der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr und den Grundfreiheiten, vereinbar ist. Im Mittelpunkt stehen die Frage der Anwendbarkeit der Richtlinie und der Warenverkehrsfreiheit gemäß Art. 34 AEUV auf den Online-Handel sowie der Gesundheitsschutz als Rechtfertigungsgrund. Das vorlegende Gericht legt den Fall dem EuGH in einem Vorabentscheidungsverfahren zur Klärung unionsrechtlicher Vorgaben vor.

Recht der öffentlichen SachenSchutz vor Ausbürgerung und Auslieferung (Art. 16 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur: Das neue Kulturgutschutzgesetz

In diesem Fall geht es um das neue Kulturgutschutzgesetz, das zum Schutz deutschen Kulturgutes vor Abwanderung ins Ausland geschaffen werden soll. Bundestagsabgeordneter A bringt einen Gesetzentwurf ein, nach dem bestimmte Kulturgüter in ein Verzeichnis eingetragen und deren Ausfuhr genehmigungspflichtig wird; die Einzelheiten der Eintragung sollen per Verordnung durch den Bundesminister für Bildung und Forschung geregelt werden. Der Bundestag verabschiedet das Gesetz, doch der Bundespräsident weigert sich aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken, es auszufertigen, insbesondere hinsichtlich des Gesetzesinitiativrechts und der Verordnungsermächtigung. Die B-Fraktion im Bundestag stellt daraufhin einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht, um die Verpflichtung des Bundespräsidenten zur Ausfertigung festzustellen. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte sind das Organstreitverfahren, das Initiativrecht, die Anforderungen an Verordnungsermächtigungen sowie das materielle Prüfungsrecht des Bundespräsidenten.

Boas Kümper· ZJS 2012, 91
Recht der öffentlichen SachenFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Entscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur ÖR Das allzu kritische Schulbuch

In diesem Übungsfall erhebt ein Schulbuchverleger Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung eines Lehrbuchs durch das Kultusministerium. Streitentscheidend sind insbesondere Fragen der Meinungs- und Pressefreiheit, des Zensurverbots sowie der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates, wobei die rechtlichen Maßstäbe der Schulbuchzulassung zu prüfen sind.

Christian Ernst· JURA 2012, 145
VerfassungsbeschwerdeMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+1 weitere
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Majonäse und Nugat

Es handelt sich um eine Examensklausur zum Staatsorganisationsrecht, die sich mit der Regelung der deutschen Rechtschreibung, deren Einführung durch die Kultusministerkonferenz und Landesministerien sowie die Problematik der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern befasst. Zentrale Themen bilden Gesetzesvorbehalt, die Wesentlichkeitstheorie, die Funktionen von Bund und Ländern im Bildungsbereich sowie schulrechtliche Aspekte. Die Klausur verlangt eine Prüfung der formellen und materiellen Verfassungsmäßigkeit der Rechtschreibreform unter besonderer Berücksichtigung des Grundgesetzes.

Robert Herterich· JURA 2011, 628
GesetzgebungskompetenzenGrundlagen der GesetzgebungSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+3 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Der Atomkonsens

Das Land L wendet sich gegen eine Weisung des Bundesumweltministers, die die Wiederaufnahme des Betriebs eines zuvor abgeschalteten Kernkraftwerks an weitere bundesaufsichtliche Zustimmung knüpft und eine personelle Umsetzung im Landesministerium vorsieht. Zudem beanstandet das Land Passagen einer zwischen dem Bund und Energieversorgungsunternehmen geschlossenen Vereinbarung zum schrittweisen Atomausstieg, die Vorgaben für das Genehmigungsverfahren beinhalten. Im Kern geht es um den Konflikt zwischen Bundes- und Landeskompetenzen bei der Ausführung des Atomrechts, insbesondere um Eingriffe in die Rechte des Landes gem. Art. 85 Abs. 3 GG. Das Land beantragt beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Weisung und der entsprechenden Vereinbarungspassagen.

Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungFormelle Anforderungen an versammlungsrechtliche MaßnahmenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Satellitenempfangsanlage

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer kommunalen Satzung der Stadt Saarheim, die die Errichtung von Satellitenempfangsanlagen zum Schutz des historischen Stadtbildes und im Interesse des Denkmalschutzes reglementiert. Im Streit steht, ob die Satzung als Ermächtigungsgrundlage und hinsichtlich des Eingriffs in Grundrechte wie Informationsfreiheit, Glaubensfreiheit und Gleichbehandlung Bestand hat und ob sie mit dem Unionsrecht (Dienstleistungsfreiheit) und Landesrecht vereinbar ist. Im Rahmen eines Normenkontrollantrags wird insbesondere auf die Ermächtigungsgrundlagen, den Grundrechtsschutz sowie die Anforderungen des Saarländischen Denkmalschutzgesetzes abgestellt.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Satellitenempfangsanlage
Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Presseflug

Die Klausur 'Presseflug' behandelt die rechtliche Prüfung einer Teilnahmeverweigerung an einem Informationsflug und anschließender Pressekonferenz, organisiert vom Bundesministerium für Verkehr und der Deutschen Lufthansa AG. Die Analyse umfasst insbesondere presserechtliche Auskunftsansprüche und die Grundrechte auf Informations- und Pressefreiheit im Zusammenhang mit der Auswahl von Journalist:innen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Presseflug
Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Zu Tisch bei Petra Prächtle

Die Übungsklausur behandelt eine Kochsendung der Ehefrau des Bundespräsidenten, Petra Prächtle, die neben kulinarischen Themen vielfach öffentlich politische Äußerungen tätigt. Die Bundesregierung möchte vor dem Bundesverfassungsgericht feststellen lassen, dass Frau Prächtle gegen ihre grundgesetzliche Verpflichtung zur politischen Neutralität bei amtlichen Auftritten verstoßen habe und erwägt ein Verfahren auch gegen den Bundespräsidenten. Es ist zu prüfen, ob die Anträge Aussicht auf Erfolg haben und welche verfassungsrechtlichen Möglichkeiten bestehen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Zu Tisch bei Petra Prächtle
Die BundesregierungDer BundespräsidentPolitische Parteien+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichAnfänger:innen

Todesstrafe

Die Klausur thematisiert die Wiedereinführung der Todesstrafe in Deutschland im Wege eines neuen Bundesgesetzes und die hieran anknüpfenden verfassungsrechtlichen Fragen. Im Mittelpunkt stehen die möglichen Verletzungen von Grundrechten durch die Verurteilung zum Tode und die formelle sowie materielle Verfassungsmäßigkeit des entsprechenden Gesetzes. Besonderes Augenmerk gilt der Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerden gegen die Todesstrafe und deren gesetzliche Grundlage.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Todesstrafe
VerfassungsbeschwerdeSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

The Rock

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit und Begründetheit der 'Staatsnotstandsverfügung' der Bundeskanzlerin, insbesondere im Hinblick auf die damit verbundenen Einschränkungen der Grundrechte der inhaftierten 'Putschisten'. Schwerpunkt ist die Frage der Bindung der Exekutive an Gesetz und Recht gemäß Art. 20 Abs. 3 GG auch im Staatsnotstand sowie spezifisch das Verhältnis von Exekutive und Parlament. Prüfungsgegenstand sind außerdem ein Organstreitverfahren durch eine Bundestagsfraktion und eine Verfassungsbeschwerde eines betroffenen Inhaftierten.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: The Rock
VerfassungsbeschwerdeVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichAnfänger:innen

Sondergericht

Im Fall geht es um die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes, das der Bundesregierung die Möglichkeit einräumt, für bestimmte Straftaten sogenannte Sondergerichte mit besonderen Verfahrensregeln einzusetzen. Ein Verurteilter rügt nach seiner Verurteilung durch ein solches Sondergericht als mutmaßlicher Terrorist per Verfassungsbeschwerde insbesondere die Verletzung des Rechts auf ein ordentliches gesetzliches Gericht und seines Anspruchs auf ein faires Verfahren. Die Bundesregierung bestreitet die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Sondergericht
VerfassungsbeschwerdeSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Die "Saarheimer Verträge"

Die Klausur behandelt die Einführung zweier neuer Vorschriften durch die sogenannten "Saarheimer Verträge", mit denen sowohl eine Beflaggungspflicht für private und öffentliche Gebäude als auch die vollständige Übertragung der Steuerhoheit auf die Europäische Union eingeführt wird. Die Ratifizierung erfolgt durch ein nationales Zustimmungsgesetz, gegen das eine Individualbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben wird. Prüfungsgegenstand ist die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde, insbesondere im Hinblick auf die Grundrechtspositionen und die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Souveränitätsübertragung.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Die "Saarheimer Verträge"
VerfassungsbeschwerdeRecht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Rechtschreibreform

Die Klausur behandelt die Einführung der Rechtschreibreform in den Schulen des Saarlandes durch Verwaltungsvorschrift und die hiergegen gerichteten verfassungsrechtlichen Einwände betroffener Eltern und Schülerin. Schwerpunktmäßig wird der Schutz von Grundrechten wie das Elternrecht, das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf Chancengleichheit thematisiert sowie die Frage der verfahrensmäßigen Umsetzung (Verwaltungsvorschrift, § 123 VwGO, Verfassungsbeschwerde). Die Klausur umfasst zudem die Anforderungen an die Regelungsform, insbesondere die Abgrenzung von Verwaltungsvorschrift und Gesetz.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Rechtschreibreform
VerfassungsbeschwerdeBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich1. Staatsexamen

Peepshow

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Peepshow
VerfassungsbeschwerdeBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOMenschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich1. Staatsexamen

Luftangriff

Der Fall Luftangriff behandelt die verfassungsrechtliche Überprüfung eines Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes, insbesondere hinsichtlich Zuständigkeiten, Einsatz der Bundeswehr und der Zulässigkeit von Kollateralschäden bei terroristischen Luftangriffen. Die Saarländische Landesregierung stellt einen Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit, insbesondere unter Berufung auf Grundrechte und Zuständigkeitsfragen. Gefragt wird nach der Zulässigkeit des Antrags im Organstreitverfahren.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Luftangriff
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungKörperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichAnfänger:innen

Kriegsspielzeug

In der Klausur wird das gesetzliche Verkaufsverbot von Kriegsspielzeug (JuSchuVerVerKriegsSpielG) und dessen Auswirkungen auf die Saarheimer Spielzeugwerke AG behandelt. Die AG erhebt Verfassungsbeschwerde und sieht sich in ihrer Berufsfreiheit sowie Eigentumsfreiheit verletzt; zudem werden unionsrechtliche Aspekte und der Anwendungsbereich der Grundrechte-Charter thematisiert. Zu prüfen ist die Zulässigkeit und Erfolgsaussicht der Beschwerde unter Einbezug der relevanten verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Normen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Kriegsspielzeug
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich1. Staatsexamen

Freigesetzt!

In diesem Fall wendet sich der Kläger gegen die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses aufgrund seiner Heterosexualität und macht neben nationalem Recht insbesondere auch unionsrechtliche Diskriminierungsverbote und Grundrechte geltend. Im Zentrum steht die Prüfung einer Verfassungsbeschwerde gegen arbeitsgerichtliche Urteile, insbesondere hinsichtlich der möglichen Verletzung der Berufsfreiheit, des Diskriminierungsverbots und der Garantie des gesetzlichen Richters. Thematisiert werden zudem die Reichweite von § 1 und § 23 KSchG, die Anwendbarkeit des AGG, die Bindungswirkung der Richtlinie 2000/78/EG, sowie der unionsrechtliche Grundrechtsschutz und eine mögliche Vorlagepflicht an den EuGH.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Freigesetzt!
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Entscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
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Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG) in der Jurafuchs-Lernapp

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