Homöopathie für Tiere
JA 2024, 43 · Öffentliches Recht für Anfänger:innen
Von Jonas Geck
Die Klausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit des § 50 II TAMG, der es Laien wie Tierheilpraktikern verbietet, Humanhomöopathika an Tiere ohne Hinzuziehung eines Tierarztes zu verabreichen. Thematische Schwerpunkte sind die Rechtssatzverfassungsbeschwerde, die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG, die Drei-Stufen-Lehre, Verhältnismäßigkeit und Gleichheitsgrundsatz. Geprüft wird, ob die grundrechtlichen Beeinträchtigungen – insbesondere der Berufsausübung von Tierheilpraktikern – gerechtfertigt sind.
Passend dazu in der Jurafuchs-Lernapp
Vertiefe die Klausur-Themen interaktiv — direkt in der Jurafuchs-App, ein Klick oder QR-Scan reicht.
- VerfassungsbeschwerdeRechtswegerschöpfung innerhalb des Eilrechtsschutzes
- VerfassungsbeschwerdeSonderfall: Durchsetzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts
- VerfassungsbeschwerdeMöglichkeit der Grundrechtsverletzung bei Unterlassen des Gesetzgebers
- VerfassungsbeschwerdeRechtsnachfolge bei eigenem Interesse?
Weitere Klausuren zu Verfassungsbeschwerde
Übung macht den Meister — hier sind 6 weitere Klausuren mit verwandter Themenstellung.