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Jurafuchs
JA 2024Anfänger:innen

Homöopathie für Tiere

Geck· JA 2024, 43· 120 Min Bearbeitungszeit
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Worum geht es

Die Klausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit des § 50 II TAMG, der es Laien wie Tierheilpraktikern verbietet, Humanhomöopathika an Tiere ohne Hinzuziehung eines Tierarztes zu verabreichen. Thematische Schwerpunkte sind die Rechtssatzverfassungsbeschwerde, die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG, die Drei-Stufen-Lehre, Verhältnismäßigkeit und Gleichheitsgrundsatz. Geprüft wird, ob die grundrechtlichen Beeinträchtigungen – insbesondere der Berufsausübung von Tierheilpraktikern – gerechtfertigt sind.

Themen

Fundstelle

JA
JA 2024, 43
Geck
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