Die Bundesregierung
Die Bundesregierung (Art. 62–69 GG) ist zentrales Verfassungsorgan und leitet die staatlichen Geschäfte. Prüfungsrelevant sind insbesondere das Verfahren zur Parlamentsauflösung nach gescheiterter Vertrauensfrage (Art. 68 GG), das Informationshandeln der Regierung im Lichte von Demokratie- und Neutralitätsgebot (Art. 20, Art. 5 GG) sowie der Informationszugang zu Kabinettsprotokollen. Examensklassiker: Osho-Fall (staatliche Öffentlichkeitsarbeit), Seehofer-Urteil (amtliche Neutralität), Parlamentsauflösung.
Klausuren zum Thema
Anfängerhausarbeit – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – „B muss weg!“
Die Anfängerhausarbeit im öffentlichen Recht behandelt eine populistische Abberufungskampagne gegen ein politisches Amt nach dem Motto „B muss weg!“. Im Mittelpunkt stehen staatsorganisationsrechtliche Fragestellungen, insbesondere das Zusammenspiel und die gegenseitigen Kompetenzen von Verfassungsorganen.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatsrecht – Bundestagsauflösung mit Hindernissen
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und Abläufe einer Bundestagsauflösung. Besonderes Augenmerk liegt auf den Schwierigkeiten und Hindernissen bei der Umsetzung nach Grundgesetz. Es werden die Rollen und Befugnisse der obersten Bundesorgane analysiert.
Beratung im Gesetzgebungsverfahren und Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes
Im Mittelpunkt der Klausur steht die Frage, ob der Bundespräsident die Ausfertigung eines Gesetzes verweigern darf, das im Schnellverfahren durch den Bundestag verabschiedet wurde und möglicherweise völkerrechtlichen Verpflichtungen widerspricht. Neben dem Gesetzgebungsverfahren werden das Demokratieprinzip, das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten sowie die Rechte einzelner Abgeordneter erörtert, einschließlich der Option verfassungsrechtlicher Streitverfahren.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Von legalem Cannabis und entlassenen Ministern
Die Klausur behandelt typische Fragestellungen des Staatsorganisationsrechts, insbesondere zur Rolle der Bundesregierung, zum Entlassungsverfahren von Ministern und zur Gesetzgebungskompetenz. Am Beispiel eines Gesetzgebungsvorhabens rund um legales Cannabis und politischer Vorgänge werden prüfungsrelevante Abläufe und Zuständigkeiten im Bundesstaat vermittelt. Ziel ist es, einen Einstieg in die Strukturen des öffentlichen Rechts zu ermöglichen und Grundkenntnisse zu vertiefen.
Legalisierung durchs Schlupfloch
Im Mittelpunkt des Falls steht die formelle Verfassungsmäßigkeit des Bundes-Cannabisgesetzes (CanG), das unter Ausnutzung von verfahrensrechtlichen Besonderheiten durch den Bundestag initiiert und beschlossen wurde. Das Land B hält den Gesetzgebungsprozess für verfassungswidrig und beantragt beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung der Nichtigkeit des Gesetzes. Die Klausur prüft die Anforderungen an das Gesetzgebungsverfahren, die Beteiligung des Bundesrates und die Gesetzgebungskompetenz des Bundes.
ÖR-Examensklausur Verfassungsrecht: Transparenz im Lebensmittelrecht und »no means no« bei der Wahl einer Ministerpräsidentin
Die Klausur behandelt verfassungsrechtliche Fragen rund um Transparenz im Lebensmittelrecht sowie das Prinzip 'no means no' bei der Wahl einer Ministerpräsidentin. Im Mittelpunkt stehen Grundrechte und staatsorganisationsrechtliche Aspekte, insbesondere Wahlrechtsgrundsätze und der Schutz effektiver Regierungsbildung.
»Das darf man als Kanzlerin wohl noch sagen dürfen!«
Die Examensklausur befasst sich mit Fragestellungen aus dem Staatsorganisationsrecht und thematisiert insbesondere Äußerungen der Kanzlerin im Lichte des öffentlichen Rechts. Besonderes Augenmerk liegt auf der Rolle der Bundesregierung sowie der Bedeutung einschlägiger Grundrechte.
»Schutz der Zivilbevölkerung – aber schnell«
Die Klausur behandelt aktuelle Fragen des Staatsorganisationsrechts anhand eines beschleunigten Gesetzgebungsverfahrens für ein Zivilschutzgesetz. Schwerpunkte sind das Beratungsrecht der Abgeordneten (Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG), die Dauer und Organisation parlamentarischer Verfahren sowie die Geschäftsordnungsautonomie des Bundestages (Art. 40 Abs. 1 S. 2 GG), insbesondere im Kontext von Organstreitverfahren.
»Waffenlieferungen in Kriegszeiten«
Die Anfängerklausur behandelt ein Organstreitverfahren zwischen einer Bundestagsfraktion und der Bundesregierung. Zu prüfen ist, ob die Bundesregierung durch die Weigerung, parlamentarische Anfragen zu Waffenlieferungen an die Ukraine zu beantworten, die Rechte der Fraktion verletzt hat.
Im Visier des Verfassungsschutzes
Der Fall behandelt das Frage- und Informationsrecht des Bundestages bzw. einzelner Abgeordneter gegenüber der Bundesregierung sowie die verfassungsrechtlichen Grenzen dieses Rechts, namentlich im Bereich geheimhaltungsbedürftiger Informationen des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Schwerpunktmäßig stehen ein Organstreitverfahren, Antragsbefugnis und Parteifähigkeit eines Abgeordneten sowie die Abwägung zwischen parlamentarischem Informationsrecht und dem Schutz des Staatswohls im Mittelpunkt.
Corona-Chaos in der Bundesregierung
Der Fall thematisiert einen inneren Streit innerhalb der Bundesregierung über Kompetenzen bei der Impfstoffbeschaffung während der Coronakrise. Zudem geht es um die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Weisungen der Bundeskanzlerin gegenüber einem Bundesminister und um formelle Fragen der Gesetzgebungskompetenz, Gegenzeichnung von Gesetzen sowie mögliche Rechtsschutzmöglichkeiten gegen ein umstrittenes Schulgesetz.
Immer Ärger mit dem BAföG
Die Klausur thematisiert das Änderungsgesetz zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dessen rückwirkende Auswirkungen auf Studierende. Im Fragenteil werden Anforderungen an Rechtsverordnungen und die Wahlrechtsgrundsätze sowie die Zulässigkeit eines Organstreitverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht erläutert. Die Falllösung prüft die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes aus staatsorganisationsrechtlicher Sicht, ohne Grundrechte.
Schwierige Regierungsbildung oder: präsidialer KoKo-Jambo
Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtlichen Probleme rund um das Verfahren zur Wahl und Ernennung des Bundeskanzlers, insbesondere bei einer 'Kooperationskoalition' (KoKo) als Minderheitsregierung. Zu prüfen ist die Zulässigkeit und Erfolgsaussicht eines Organstreitverfahrens gegen die ausbleibende Ernennung des gewählten Kanzlerkandidaten durch den Bundespräsidenten sowie die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines alternativen Vorgehens über ein konstruktives Misstrauensvotum nach Art. 67 GG.
Bundestagswahl mit Bonus
Die Klausur thematisiert eine Änderung des Bundeswahlgesetzes, durch die der nach Zweitstimmen stärksten Partei ein Mandatsbonus von 50 zusätzlichen Sitzen gewährt werden soll. Es wird die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung, die Zulässigkeit sowie die Begründetheit eines Antrags einer Landesregierung auf einstweilige Aussetzung der Gesetzesänderung zum Bundesverfassungsgericht geprüft.
Richtlinienkompetenz versus Ressortprinzip in turbulenten Zeiten
Die Klausur thematisiert das Zusammenspiel von Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers und Ressortprinzip unter der geschäftsführenden Bundesregierung am Beispiel einer umstrittenen Stimmabgabe im Rat der Europäischen Union. Im Fokus stehen die staatsorganisationsrechtlichen Grundsätze, europarechtliche Konsequenzen eines Verfassungsverstoßes sowie die Wirkung einer fehlerhaften Regierungsentscheidung im Außenverhältnis. Grundlage bildet ein abgewandelter Sachverhalt nach dem Vorbild des sogenannten Glyphosat-Falles.
Durchblick in dicker Luft
Der Fall behandelt Informationsbegehren gegenüber Bundestagsverwaltung und Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Abgasskandal bei Dienstfahrzeugen und Omnibussen. Nach erfolglosen Auskunftsanträgen werden verwaltungsgerichtliche und verfassungsgerichtliche Verfahren angestrengt, insbesondere im Hinblick auf Informationsfreiheits- und Grundrechtsfragen. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten von Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht.
Übungsklausur zum wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalt
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Problematik des Parlamentsvorbehalts beim bewaffneten Auslandseinsatz der Bundeswehr, konkret am Beispiel einer Evakuierungsmission aus Libyen. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen, die Beteiligung des Bundestages gemäß ParlBG sowie zentrale Fragen aus dem Wehrverfassungsrecht.
Demokratieförderung unter dem Grundgesetz - Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Volksbefragungen
Das Demokratieförderungsgesetz (DemfG), das die Durchführung unverbindlicher Volksbefragungen vorsieht, wird in formeller und materieller Hinsicht auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Zulässigkeit plebiszitärer Elemente im bundesdeutschen Gesetzgebungsverfahren sowie zu formellen Anforderungen an das Zustandekommen von Bundesgesetzen und der Einschaltung des Bundesverfassungsgerichts. Zusätzlich werden staatsorganisationsrechtliche Grundbegriffe wie das konstruktive Misstrauensvotum und die Gewaltenteilung behandelt.
Staatliches Mauttheater
Die Klausur behandelt das Gesetzgebungsverfahren und die Verfassungsmäßigkeit eines fiktiven Mautgesetzes. Thematisiert werden dabei die Kompetenzen der Bundesorgane, die Rolle des Bundesrates, die Verwaltungszuständigkeiten zwischen Bund und Ländern sowie mögliche Rechtsverstöße im Rahmen der Gesetzgebung. Die Aufgabenstellung verlangt eine umfassende verfassungsrechtliche Prüfung der Annahme der Staatsregierung aus B.
Wahlkampfgetöse – Bundesminister versus Landespartei
Im Sachverhalt veröffentlicht ein Bundesminister während des Wahlkampfs zur Hamburgischen Bürgerschaft eine amtliche Stellungnahme über eine Landespartei und ruft die Bevölkerung zur Nichtwahl dieser Partei auf. Die betroffene Partei sieht darin eine Verletzung ihrer Rechte und beantragt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Zu prüfen ist insbesondere das staatsorganisationsrechtliche Verhältnis zwischen Bundesminister und Landespartei sowie die Chancengleichheit der Parteien im Wahlkampf.
Der verschlossene Bundesnachrichtendienst
Der Fall behandelt die verwaltungsprozessuale Untätigkeitsklage eines Journalisten gegen den Bundesnachrichtendienst auf Auskunft zu dessen Mitarbeiterstruktur, insbesondere im Hinblick auf NS-Bezüge. Schwerpunktmäßig thematisiert werden presserechtliche Auskunftsansprüche, Gesetzgebungskompetenz im Bund-Länder-Verhältnis und die Reichweite des Landespresserechts. Die Klausur verknüpft staatsorganisationsrechtliche Fragestellungen mit Grundrechten und aktuellen höchstrichterlichen Entscheidungen.
Streit um das Betreuungsgeld
Die Klausur thematisiert das Betreuungsgeldgesetz und dessen Zustandekommen. Im Zentrum steht ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das die Ordnungsgemäßheit des Gesetzgebungsverfahrens, die Gesetzgebungskompetenz sowie die Beteiligung des Bundesrates prüft. Die materielle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes ist zu unterstellen.
Der enttäuschte Parteispender
Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Rückwirkung bei der Abschaffung steuerlicher Begünstigungen für Parteispenden sowie klassische Probleme des Gesetzgebungsverfahrens, insbesondere zur uneinheitlichen Stimmabgabe im Bundesrat. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und wie eine rückwirkende Änderung der Parteienfinanzierung verfassungsrechtlich zulässig ist.
Bundeswehreinsatz zur Terrorbekämpfung?
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Einsatz der Bundeswehr im Inland und zur Abwehr terroristischer Anschläge wirft prozessuale Fragen des Gesetzgebungsverfahrens (u.a. Beteiligung des Bundestags und Bundesrats, Vermittlungsausschuss) und materiell-rechtliche Fragen zum Eingreifen der Streitkräfte (insb. finaler Rettungsschuss, Flugzeugabschuss) im Lichte der Verfassungsrechtsprechung auf.
Ehec-Alarm
Im Zusammenhang mit einem Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes zur Bekämpfung einer möglichen erneuten Ehec-Welle wird die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes und die Zustimmungserfordernisse geprüft. Schwerpunkte sind die formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit, das Prüfungsrecht des Bundeskanzlers sowie Möglichkeiten eines Rechtsbehelfs gegen dessen Weigerung zur Gegenzeichnung. Die Klausur behandelt insbesondere das Organstreitverfahren zwischen Bundestag und Bundeskanzler.
Examensklausur ÖR Bewährungsprobe für das parlamentarische Informationsrecht
Der Bundestagsabgeordnete Z begehrt von der Bundesregierung Auskunft über externe Beratungsleistungen bei der Vorbereitung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen. Die Bundesregierung verweigert detaillierte Angaben unter Berufung auf das Staatswohl und den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Z ruft das Bundesverfassungsgericht im Organstreitverfahren wegen einer vermeintlichen Verletzung seiner parlamentarischen Informationsrechte an.
Verfassungsrecht: Die Privatisierung der Deutschen Flugsicherung
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Probleme rund um die geplante weitgehende Privatisierung der Deutschen Flugsicherung, insbesondere das Prüfungsrecht und die Ausfertigungskompetenz des Bundespräsidenten gegenüber Parlamentsgesetzen. Im Zentrum steht dabei die Vereinbarkeit der geplanten Privatisierung mit den Vorgaben der bundeseigenen Verwaltung und der hoheitlichen Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Flugsicherung.
Ein Kanzler will Neuwahlen
Der Bundeskanzler möchte Neuwahlen herbeiführen, obwohl er eine parlamentarische Mehrheit besitzt und die jüngsten Gesetze erfolgreich verabschiedet wurden. Es sollen die verfassungsrechtlichen Wege für Neuwahlen, deren Voraussetzungen und mögliche Probleme erläutert und bewertet werden, um den Einfluss der Opposition zu minimieren und eine schnelle Durchführung zu ermöglichen.
"SaarheimInForm"
Im Fall 'SaarheimInForm' geht es um die Frage, ob ein Stadtratsmitglied einen Anspruch auf Veröffentlichung politischer Meinungsäußerungen im amtlichen Mitteilungsblatt hat und ob eine Ermahnung wegen fehlender Sitzungsteilnahme rechtmäßig ist. Zentral sind dabei kommunalrechtliche und grundrechtliche Aspekte, insbesondere Meinungsfreiheit und das freie Mandat kommunaler Mandatsträger.
Zu Tisch bei Petra Prächtle
Die Übungsklausur behandelt eine Kochsendung der Ehefrau des Bundespräsidenten, Petra Prächtle, die neben kulinarischen Themen vielfach öffentlich politische Äußerungen tätigt. Die Bundesregierung möchte vor dem Bundesverfassungsgericht feststellen lassen, dass Frau Prächtle gegen ihre grundgesetzliche Verpflichtung zur politischen Neutralität bei amtlichen Auftritten verstoßen habe und erwägt ein Verfahren auch gegen den Bundespräsidenten. Es ist zu prüfen, ob die Anträge Aussicht auf Erfolg haben und welche verfassungsrechtlichen Möglichkeiten bestehen.
Tumult im Bundestag
Die Klausur thematisiert die parlamentarische Rede- und Verhaltensfreiheit eines Abgeordneten, dem wegen einer kritischen Äußerung zur Rentenreform eine Rüge durch die Bundestagspräsidentin erteilt wird. Es ist zu prüfen, ob die Rüge gegen die Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (Meinungsfreiheit) und die Rechte aus Art. 38 GG (Abgeordnetenstatus) verstößt und ein entsprechender Antrag beim Bundesverfassungsgericht zulässig und begründet ist.
Tod eines Bundeskanzlers
Die Klausur thematisiert Fragen der Organisation und Handlungsfähigkeit der Bundesregierung nach dem Tod des Bundeskanzlers, insbesondere zur Zulässigkeit der Ernennung eines geschäftsführenden Bundeskanzlers durch den Bundespräsidenten, zur rechtmäßigen Amtsausübung der Kabinettsmitglieder und zu Befugnissen der geschäftsführenden Regierung. Untersucht wird zudem, ob Maßnahmen der geschäftsführenden Bundesregierung wirksam sind und ob in dieser Phase Gesetzesinitiativen ergriffen werden dürfen.
Südumfahrung Saarheim
In der Klausur geht es um das sogenannte 'Gesetz über den Bau der Südumfahrung Saarheim', das ein Infrastrukturprojekt für eine europäische Hochgeschwindigkeitsbahn regelt und weitreichende Auswirkungen auf die Stadt Saarheim sowie private Eigentümer und Umweltverbände hat. Diskutiert wird insbesondere die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, an dessen Planung die Stadt Saarheim nicht ordnungsgemäß beteiligt war und deren Eigentumsrechte durch Enteignungen betroffen sind. Der Stadtrat erhebt daher Verfassungsbeschwerde und macht Grundrechtsverstöße geltend.
Sondergericht
Im Fall geht es um die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes, das der Bundesregierung die Möglichkeit einräumt, für bestimmte Straftaten sogenannte Sondergerichte mit besonderen Verfahrensregeln einzusetzen. Ein Verurteilter rügt nach seiner Verurteilung durch ein solches Sondergericht als mutmaßlicher Terrorist per Verfassungsbeschwerde insbesondere die Verletzung des Rechts auf ein ordentliches gesetzliches Gericht und seines Anspruchs auf ein faires Verfahren. Die Bundesregierung bestreitet die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde.
Sezessionskrieg
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit der Einführung einer speziesspezifischen Grundgesetzvorschrift (Art. 118b GG) zur Länderneugliederung und Gestaltung föderaler Strukturen sowie die verfassungsrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten des Bundes auf einen behaupteten Sezessionsversuch eines Bundeslandes. Zentral sind Fragen zur Bindung der Bundesorgane an die verfassungsmäßige Ordnung, der Legitimität von Bundeszwang und dem Einsatz von Bundespolizei oder Militär gegenüber Ländern bzw. deren Organen.
Die "Piätsch-Affaire
In der 'Piätsch-Affaire' geht es um die Frage, ob ein Vorstandsvorsitzender nach einer diffamierenden Äußerung durch einen parlamentarischen Staatssekretär im Rahmen einer Bundestagsdebatte gegen diese und die darauf basierende Ablehnung von Rechtsschutz durch das Bundesverwaltungsgericht mit einer Verfassungsbeschwerde vorgehen kann. Die Klausur thematisiert die parlamentarische Redefreiheit sowie die Möglichkeiten und Grenzen des Justizrechtsschutzes gegen politische Regierungsakte.
Out of Area
Die Klausur thematisiert die Verfassungsmäßigkeit des neu geschaffenen Gesetzes zur Regelung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr (BWAusEinG), das insbesondere den Parlamentsvorbehalt, die wehrverfassungsrechtlichen Kompetenzen, das Verhältnis von Exekutive und Legislative sowie die Beteiligung von Wehrpflichtigen an Auslandseinsätzen regelt. Schwerpunktmäßig sind dabei Fragen zum Parlamentsbeteiligungsrecht, zur Gesetzgebungskompetenz des Bundes und zur Bindung an Grundgesetzartikel zu prüfen.
Leistungsorientiertes Wahlrecht
In dieser Klausur wird die Verfassungsmäßigkeit eines "leistungsorientierten Wahlrechts" geprüft, das die Bundestagswahl nach Einkommensgruppen differenziert und abweichend von den bisherigen Wahlrechtsgrundsätzen gestaltet. Die Sachverhaltsfrage bezieht sich auf die Erfolgsaussichten eines Organstreitverfahrens durch eine Bundestagsfraktion und auf die Zulässigkeit sowie Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde einer einzelnen Wahlbürgerin. Dabei werden mögliche Grundrechtsverletzungen sowie Verstöße gegen das Staatsorganisationsrecht, insbesondere die Wahlrechtsgrundsätze und den Grundsatz der Volkssouveränität, thematisiert.
Gleichgeschaltet
Die Klausur behandelt das sog. Berlin-Gleichschaltungsgesetz. Im Mittelpunkt stehen verfassungsrechtliche Probleme des föderalen Systems, der Parteienfreiheit und der staatlichen Organisation. Die Zulässigkeit und Begründetheit von Anträgen des Parteivorstands und eines Landes vor dem Bundesverfassungsgericht werden anhand des Eingriffs des Bundes in die Landesverfassung und der Auflösung einer Partei geprüft.
Chefsache II - Tag der Abrechnung
Die Klausur behandelt einen verfassungsrechtlichen Streit über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Auflösung des Deutschen Bundestages nach Art. 68 GG. Im Zentrum steht die Frage, ob der Bundespräsident verpflichtet ist, dem Vorschlag der Bundeskanzlerin zur Auflösung des Bundestages nach erfolglos gestellter Vertrauensfrage zu folgen, und inwiefern das BVerfG in das Verfahren eingreifen kann. Dies umfasst Fragen zum Organstreitverfahren sowie zum Umgang mit politischen Motiven bei der Entscheidung des Bundespräsidenten.
Bahnreform
Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtlichen Fragen rund um die Ausfertigung des "Gesetzes zur Publifizierung der Deutschen Bahn AG". Im Zentrum steht insbesondere, ob der amtierende Präsident des Bundesrates Urquell anstelle des verletzten Bundespräsidenten das Gesetz ausfertigen durfte oder musste und ob die Verweigerung der Ausfertigung angesichts Art. 87e GG gerechtfertigt war. Es werden sowohl staatsorganisationsrechtliche Aspekte als auch die Frage der Vereinbarkeit des Gesetzes mit Art. 87e GG geprüft.
An die Kette gelegt
Die Klausur thematisiert die Bindung der Mitglieder einer Landesregierung an Weisungen des Landtags bezüglich des Stimmverhaltens im Bundesrat sowie deren mögliche Verankerung in der saarländischen Verfassung. Streitig ist insbesondere, ob und wie weit der Landtag das Stimmverhalten der Bundesratsvertreter steuern darf und welche Anforderungen das Verfahren einer Landesverfassungsänderung stellt. Rechtsfragen zum Verhältnis von Landesverfassungen zum Grundgesetz und zu den verfassungsgerichtlichen Verfahren stehen im Vordergrund.
Die Bundesregierung in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.