Strukturprinzip Rechtsstaat
Das Strukturprinzip Rechtsstaat (Art. 20 Abs. 3 GG) verpflichtet alle staatlichen Organe zur Bindung an Gesetz und Recht. Kernthemen sind Gesetzesbindung und Gesetzesvorbehalt (z.B. beim Informationshandeln, „Osho“-Fall) sowie die Neutralitätspflicht staatlicher Amtsträger gegenüber Grundrechtsträgern (etwa bei Versammlungen, „Licht aus“ Dügida). Examensklassiker: Grenzen staatlicher Meinungsäußerung und hoheitlichen Handelns im Licht der Grundrechte (Art. 1, 2, 12 GG).
Klausuren zum Thema
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Wer regelt die Triage?
Eine Anfängerklausur zum Staatsorganisationsrecht behandelt die Frage, welche staatlichen Organe für die rechtliche Regelung einer medizinischen Triage zuständig sind. Es werden die verfassungsrechtlichen Grundlagen und gesetzgeberischen Kompetenzen erörtert.
Fortgeschrittenenhausarbeit: „Die Qual der Wahl“
Die Hausarbeit behandelt öffentlich-rechtliche Fragestellungen im Kontext von Wahlen und Wahlrechtsgrundsätzen. Im Mittelpunkt steht die Prüfung, ob und unter welchen Voraussetzungen Wahlrechtsregelungen mit Verfassungsrang mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Es werden zentrale Fragen der Staatsorganisation, der Verfassungsbeschwerde sowie einschlägige Grundrechte thematisiert.
„Der religiöse Schöffe“
A, ein bekennender Sikh, wird aufgrund einer neuen Neutralitätsvorschrift im baden-württembergischen AGGVG von der Schöffenliste gestrichen, weil er in der Hauptverhandlung einen Turban tragen will. Die Klausur prüft die Erfolgsaussichten von A's Verfassungsbeschwerde unter besonderer Berücksichtigung der Glaubensfreiheit (Art. 4 GG) und des Neutralitätsgebots des Staates. Thematisiert werden insbesondere das Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses nach Erledigung und die Übertragung der Neutralitätsanforderungen auf Schöffen.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht – CO2 in der Luft
Die Klausur behandelt grundrechtliche und verfassungsrechtliche Fragen rund um den staatlichen Umgang mit CO2 in der Luft. Neben der Auslegung von Grundrechten wie der körperlichen Unversehrtheit werden umweltrechtliche und gleichheitsrechtliche Aspekte erörtert. Schwerpunkt liegt auf der verfassungsrechtlichen Bewertung staatlicher Maßnahmen zum Schutz vor klimaschädlichen Emissionen.
„Drohneneinsätze mit Folgen“
Die Klausur thematisiert die mögliche Verletzung der Pressefreiheit durch den Bundesnachrichtendienst gemäß BNDG im Zusammenhang mit der Überwachung journalistischer Recherche im Ausland. Zudem wird die Schutzpflicht der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Drohnenangriffen thematisiert und die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde durch einen ausländischen Betroffenen wegen einer letztinstanzlichen Gerichtsentscheidung geprüft.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Online-Wahl statt Briefwahl
Die Klausur behandelt die Voraussetzungen und Grenzen einer Online-Wahl als Alternative zur Briefwahl aus Sicht des Staatsorganisationsrechts. Im Fokus stehen die Wahlrechtsgrundsätze des Grundgesetzes und das Demokratieprinzip. Die Aufgabenstellung prüft die Vereinbarkeit einer Online-Wahl mit dem bestehenden Wahlrecht sowie verfassungsrechtliche Problemfelder.
Schulpflicht wider Willen
In der Klausur geht es um die Durchsetzung der Schulpflicht gegen den Willen von Eltern und Kind, einschließlich eines Zwangsgeldes im Falle der Nichtbefolgung. Die Adressaten wenden gegen den Verwaltungsakt insbesondere Grundrechte wie Religionsfreiheit und das Elternrecht ein. Zentral sind verwaltungsverfahrensrechtliche, verwaltungsprozessuale und grundrechtliche Fragen sowie die Auslegung schulrechtlicher Normen.
Zu freizügig für die Bundeswehr?
In der Klausur wird geprüft, ob ein Verweis gegen eine Berufssoldatin der Bundeswehr wegen ihres freizügigen Dating-Profils rechtmäßig war und ob der Verwaltungsrechtsweg bei einer Klage gegen diese Maßnahme eröffnet ist. Thematisiert werden dabei das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht gemäß § 17 II 3 SG, der Bestimmtheitsgrundsatz sowie soldaten- und disziplinarrechtliche Vorschriften.
ÖR-Examensklausur Verfassungsrecht: Transparenz im Lebensmittelrecht und »no means no« bei der Wahl einer Ministerpräsidentin
Die Klausur behandelt verfassungsrechtliche Fragen rund um Transparenz im Lebensmittelrecht sowie das Prinzip 'no means no' bei der Wahl einer Ministerpräsidentin. Im Mittelpunkt stehen Grundrechte und staatsorganisationsrechtliche Aspekte, insbesondere Wahlrechtsgrundsätze und der Schutz effektiver Regierungsbildung.
Die Wirksamkeit öffentlich-rechtlicher Verträge
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit öffentlich-rechtlicher Verträge am Beispiel eines Arbeitsverhältnisses mit dem Ziel der Übernahme in ein Beamtenverhältnis. Anhand des Ausgangsfalls werden typische Problemfelder wie Nichtigkeit, schwebende Unwirksamkeit, Koppelungsverbot und Vergleichsvertrag sowie die einschlägigen gesetzlichen Regelungen diskutiert.
Verfassungskonformität von KI-gestütztem Predictive Policing
Die Klausur prüft die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von KI-gestütztem Predictive Policing nach dem Polizeirechtsmodernisierungsgesetz Baden-Württemberg. Schwerpunkt ist die Vereinbarkeit mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG und dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG. Die Frage nach der Pflicht zur Begründung und der Differenzierung der verschiedenen KI-Maßnahmen steht im Mittelpunkt.
„Böllerverbot in Eile“
Im Sachverhalt geht es um ein eilbedingtes Gesetzgebungsverfahren zur Einführung eines bundesweiten Böllerverbots durch eine Ergänzung des Sprengstoffgesetzes. Die wirtschaftlich betroffene Z-GmbH erwägt Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz und behauptet, das Gesetz verletze sowohl ihre Rechte als auch die Rechte von Abgeordneten sowie Grundrechte der Öffentlichkeit. Zu prüfen ist die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde hinsichtlich § 6a SprengG.
Dating-Apps und Bundeswehr
Die Klausur behandelt den Fall einer Berufssoldatin, die aufgrund der Nutzung einer Dating-App und damit verbundener Selbstdarstellung einen Disziplinarverweis wegen Verstoßes gegen die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht (§ 17 SG) erhält. Im Mittelpunkt steht die verfassungsrechtliche Prüfung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, insbesondere im Spannungsfeld zwischen der sexuellen Selbstbestimmung und der Bindung an dienstrechtliche Pflichten im Wehrdienstverhältnis.
»Schutz der Zivilbevölkerung – aber schnell«
Die Klausur behandelt aktuelle Fragen des Staatsorganisationsrechts anhand eines beschleunigten Gesetzgebungsverfahrens für ein Zivilschutzgesetz. Schwerpunkte sind das Beratungsrecht der Abgeordneten (Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG), die Dauer und Organisation parlamentarischer Verfahren sowie die Geschäftsordnungsautonomie des Bundestages (Art. 40 Abs. 1 S. 2 GG), insbesondere im Kontext von Organstreitverfahren.
Der Berliner Mietendeckel
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Überprüfung des Berliner Mietendeckels durch das Bundesverfassungsgericht. Streitgegenstand sind vor allem die Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Land sowie Grundrechtsfragen wie Eigentumsgarantie und rechtsstaatlicher Vertrauensschutz. Die Rolle der Föderalismusreform und das Verhältnis von Landesrecht zu bundesrechtlichen Regeln werden eingehend diskutiert.
Status oecologicus? Klimaschutz in Karlsruhe
Die Hausarbeit prüft die verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Dimensionen des Steinkohleausstiegsgesetzes im Lichte der Klimaschutzpolitik. Im Zentrum steht die Frage nach der Beteiligung des Bundesrates am Gesetzgebungsverfahren sowie die grundrechtlichen Schutzpflichten im Kontext der Treibhausgasemissionen und des Klimaschutzes, aufbauend auf den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz.
Berliner Mietendeckel
Die Klausur spielt vor dem Hintergrund des sogenannten Berliner Mietendeckels und thematisiert eine abstrakte Normenkontrolle vor dem Landesverfassungsgericht. Im Mittelpunkt stehen die Zulässigkeit der abstrakten Normenkontrolle, Prüfungsmaßstäbe des Landesverfassungsgerichts, die Gesetzgebungskompetenz sowie ein möglicher Verstoß gegen die Eigentumsgarantie und das Rückwirkungsverbot.
Im Visier des Verfassungsschutzes
Der Fall behandelt das Frage- und Informationsrecht des Bundestages bzw. einzelner Abgeordneter gegenüber der Bundesregierung sowie die verfassungsrechtlichen Grenzen dieses Rechts, namentlich im Bereich geheimhaltungsbedürftiger Informationen des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Schwerpunktmäßig stehen ein Organstreitverfahren, Antragsbefugnis und Parteifähigkeit eines Abgeordneten sowie die Abwägung zwischen parlamentarischem Informationsrecht und dem Schutz des Staatswohls im Mittelpunkt.
Der König Fußball und das Gebührenrecht
Die Klausur befasst sich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Veranstalter gewinnorientierter Großveranstaltungen (hier Fußballspiele) zur Kostenübernahme zusätzlicher Polizeieinsätze herangezogen werden können. Im Mittelpunkt stehen die verfassungsrechtlichen Grenzen einer Gebührenpflicht und deren Einbettung in das Verwaltungsrecht, speziell in eine Anfechtungsklage gegen einen Gebührenbescheid.
Bayerische Grenzerfahrungen
Die Klausur befasst sich mit polizeilichen Identitätskontrollen und Durchsuchungen durch die bayerische Polizei im Grenzgebiet und durch die Bayerische Grenzpolizei. Schwerpunktmäßig werden die Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen von Bund und Ländern, die Zulässigkeit der gesetzlichen Grundlagen sowie eventuelle Grundrechtsverletzungen geprüft. Zudem ist das Verhältnis von Bundes- und Landespolizei am Beispiel des Grenzschutzes zu beurteilen.
Burkini im Schwimmbad
Der Fall thematisiert ein Burkini-Verbot in öffentlichen Schwimmbädern und behandelt zentrale Fragen der Glaubensfreiheit und Gleichheitsrechte. Er enthält außerdem eine Problemschwerpunkt zur formellen und materiellen Beschlussfähigkeit des Bundestages im Rahmen der Gesetzgebung. Der Sachverhalt eignet sich insbesondere zur Prüfung der Grundrechte und des Staatsorganisationsrechts.
28 days later
Im Sachverhalt wird die Verfassungsmäßigkeit einer landesrechtlichen Regelung über die Dauer des polizeilichen Präventivgewahrsams geprüft. Insbesondere die bis zu 28-tägige Gewahrsamsdauer wird hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und der EMRK sowie der Verhältnismäßigkeit problematisiert. Die Landesregierung eines anderen Bundeslandes stellt einen Antrag auf Überprüfung der Norm vor dem Bundesverfassungsgericht.
»Pandemiebedingte Betriebsschließung«
Die Klausur behandelt die Auswirkungen infektionsschutzrechtlicher Betriebsschließungen während der COVID-19-Pandemie. Schwerpunkte sind die Fortsetzungsfeststellungsklage gegen infektionsschutzrechtliche Allgemeinverfügungen, die Prüfung der Eingriffsnormen aus dem Infektionsschutzgesetz sowie die Vereinbarkeit der Maßnahmen mit der Berufsfreiheit und dem Gleichheitssatz. Es werden typische verfassungs- und verwaltungsrechtliche Fragestellungen im Kontext pandemiebedingter Einschränkungen behandelt.
E-Mobilität: Der Zweck heiligt nicht die Mittel
Der Fall befasst sich mit der Rechtmäßigkeit der Verweigerung von Aktenvorlagen durch die Bundesregierung gegenüber einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Im Mittelpunkt stehen dabei mögliche verfassungsrechtliche Konflikte zwischen dem parlamentarischen Untersuchungsrecht, dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen und grundrechtlichen Positionen betroffener Unternehmen sowie Beamter.
Ausländische Staatsunternehmen, schnelle Gesetze und vorläufiger Rechtsschutz
Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde eines ausländischen (staatseigenen) Unternehmens gegen eine neue gesetzliche Preisansagepflicht im Telekommunikationsrecht. Im Mittelpunkt stehen die Grundrechtsfähigkeit ausländischer juristischer Personen, Probleme der Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie sowie Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes im Verfassungsprozess.
Saarabstimmung – die Dritte
Die Klausur thematisiert die Möglichkeit des Austritts oder Ausschlusses eines Bundeslandes (Saarland) aus der Bundesrepublik Deutschland mittels Bundesgesetz sowie per Grundgesetzänderung. Geprüft werden insbesondere die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen des Rechtsschutzes vor dem Bundesverfassungsgericht, die Zulässigkeit und Begründetheit einschlägiger Antragsarten sowie die materiellen Grenzen einfacher und verfassungsändernder Gesetzgebung nach dem Grundgesetz.
Qual der Wahl
Im Rahmen einer Klausur zum Öffentlichen Recht wird die Verfassungsmäßigkeit der sogenannten ungleichartigen Wahlfeststellung im Strafurteil anhand einer Verfassungsbeschwerde der Betroffenen B überprüft. Dazu werden insbesondere die Justizgrundrechte, der Grundsatz nullum crimen sine lege und der Vorbehalt des Gesetzes sowie der Grundsatz in dubio pro reo behandelt. In einer Abwandlung wird zudem diskutiert, ob sich eine Verletzung der Grundrechte ergibt, wenn Delikte mit unterschiedlichem Unwertgehalt in der Wahlfeststellung kombiniert werden.
Richtlinienkompetenz versus Ressortprinzip in turbulenten Zeiten
Die Klausur thematisiert das Zusammenspiel von Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers und Ressortprinzip unter der geschäftsführenden Bundesregierung am Beispiel einer umstrittenen Stimmabgabe im Rat der Europäischen Union. Im Fokus stehen die staatsorganisationsrechtlichen Grundsätze, europarechtliche Konsequenzen eines Verfassungsverstoßes sowie die Wirkung einer fehlerhaften Regierungsentscheidung im Außenverhältnis. Grundlage bildet ein abgewandelter Sachverhalt nach dem Vorbild des sogenannten Glyphosat-Falles.
Der Entzug des Doktortitels
Die Klausur behandelt die Anfechtung des Entzugs eines Doktortitels wegen Plagiatsverdachts rund 30 Jahre nach der Promotion. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Wirksamkeit der Ermächtigungsgrundlage, zum Vertrauensschutz, zur Verwirkung und zur Verhältnismäßigkeit des Verwaltungshandelns.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser?
Die Klausur behandelt die Frage, ob ein deutscher Angeklagter wegen einer Tat in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden darf, wenn in Polen wegen derselben Tat bereits ein Strafverfahren eingeleitet und nach nationalem polnischem Recht eingestellt wurde. Kernproblem ist der europarechtliche Strafklageverbrauch (ne bis in idem) nach Art. 54 SDÜ im Verhältnis zwischen deutschen und polnischen Behörden.
Post vom Dekan – plötzlich ist der Doktortitel weg
Die Klausur thematisiert die Verfassungsmäßigkeit des Dissertationsdruckzwangs und die Rechtmäßigkeit der Aberkennung des Doktortitels nach Versäumung der Ablieferungsfrist für Pflichtexemplare. Gegenstand ist unter anderem die grundrechtliche Überprüfung der Druck- und Publikationspflicht sowie deren Auswirkungen auf die Wissenschaftsfreiheit, das Gleichheitsgebot und den Schutz vor Enteignung. Es ist eine Übungsklausur auf Examensniveau, die eine Verfassungsbeschwerde prüft.
Krumme Geschäfte im Gerichtssaal
Die Klausur befasst sich mit den verfassungsrechtlichen Implikationen der Verständigung im Strafprozess gemäß § 257c StPO. Gegenstand ist die Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde gegen ein strafgerichtliches Urteil, das auf einer Verständigung beruht. Es sind insbesondere die Vereinbarkeit der gesetzlichen Regelungen und der praktischen Handhabung der Verständigung mit dem Grundgesetz zu prüfen.
Fraktionslos = rechtlos?
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Stellung von fraktionslosen Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die unterschiedlichen Begrenzungen der Mitwirkungsrechte – wie Rederecht, Stimmrecht im Ausschuss und der Zugang zu parlamentarischen Prozessen – mit dem freien Mandat gemäß Art. 38 Abs. 1 GG vereinbar sind und inwiefern fraktionslose Abgeordnete effektiven Rechtsschutz erlangen können.
Im Zweifel gegen die Freiheit?
Ein Arzt bietet begleitete Suizidhilfe unter strengen Bedingungen an und wird mit einem neuen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit geschäftsmäßiger Suizidhilfe konfrontiert. Der Fall behandelt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Gesetzgebungsverfahrens, die Verhältnismäßigkeit der Strafnorm und deren Vereinbarkeit mit Grundrechten wie dem Recht auf Selbstbestimmung und Leben.
Karlo Krawall – Präventivgewahrsam im Lichte der EMRK
Die Klausur behandelt die polizeiliche Maßnahme des Präventivgewahrsams anlässlich eines Fußballspiels und prüft deren Vereinbarkeit insbesondere mit Art. 5 EMRK unter Berücksichtigung der EGMR-Rechtsprechung. Weitere Schwerpunkte liegen auf begleitenden Maßnahmen wie dem Handyverbot, dessen Sicherstellung und staatshaftungsrechtlichen Ansprüchen wegen eines beschädigten Mobiltelefons.
Gesetzgebungsoutsourcing und Arzneimittelwerbeverbot
Die Klausur behandelt eine Verfassungsbeschwerde gegen das Arzneimittelwerbeverbotsgesetz (AWV-G). Thematisiert werden insbesondere Probleme des grundrechtlichen Schutzes kommerzieller Kommunikation, die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Gesetzgebungsoutsourcings sowie die Prüfung der Verhältnismäßigkeit eines umfassenden Publikumswerbeverbots für Arzneimittel.
Schützt die Legehennen!
In dieser öffentlich-rechtlichen Übungsklausur wird die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes zur artgerechten Haltung von Legehennen anhand einer abstrakten Normenkontrolle geprüft. Schwerpunkte sind Mängel im Gesetzgebungsverfahren (Zuständigkeit der Einbringung, Beschlussfähigkeit, Einspruchsbehandlung), das Bestimmtheitsgebot, das Rückwirkungsverbot und das Delegationsverbot nach Art. 80 GG. Grundrechte sind ausdrücklich nicht zu prüfen.
Immun gegen Durchsuchungen?
In der Klausur geht es um die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Aufhebung der Immunität eines Bundestagsabgeordneten im Zusammenhang mit polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen, insbesondere einer Durchsuchung. Es wird unter anderem geprüft, ob das Vorgehen des Stellvertreters des Bundestagspräsidenten und der generelle Immunitätsbeschluss des Bundestages mit dem Grundgesetz vereinbar sind und ob ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg haben könnte.
Der Fall Gustl M. – Wahn oder Sinn?
Die Klausur behandelt einen Prüfungsfall im Kontext einer Unterbringung nach § 63 StGB und ihrer Fortdauer nach § 67 e StGB. Im Mittelpunkt stehen die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde gegen die fachgerichtliche Entscheidung, insbesondere im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, den Prüfungsmaßstab des Bundesverfassungsgerichts und den Anspruch auf rechtliches Gehör bei Ablehnung eines Gegengutachtens.
Der unmoralische Bebauungsplan
Die Gemeinden G und N stehen vor wirtschaftlichen Herausforderungen, wobei G mit einem Bebauungsplan gezielt die Neuansiedlung von Bordellen entlang der Gemeindegrenze fördert. Die benachbarte Gemeinde N sieht ihre städtebaulichen und familienfördernden Interessen durch die Planung von G gefährdet und beanstandet insbesondere steigenden Verkehr sowie negative Umweltwirkungen. Der Fall behandelt zentrale Fragestellungen des Bauplanungsrechts und kommunalen Abwägungspflichten zwischen Nachbargemeinden.
Bundeswehreinsatz zur Terrorbekämpfung?
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Einsatz der Bundeswehr im Inland und zur Abwehr terroristischer Anschläge wirft prozessuale Fragen des Gesetzgebungsverfahrens (u.a. Beteiligung des Bundestags und Bundesrats, Vermittlungsausschuss) und materiell-rechtliche Fragen zum Eingreifen der Streitkräfte (insb. finaler Rettungsschuss, Flugzeugabschuss) im Lichte der Verfassungsrechtsprechung auf.
Ein neues Transplantationsgesetz
Der Fall thematisiert die abstrakte Normenkontrolle eines neuen Transplantationsgesetzes und die Prüfung seiner formellen Verfassungsmäßigkeit. Schwerpunkte sind die Gesetzgebungskompetenz des Bundes, die Anforderungen an die Erforderlichkeitsklausel des Art. 72 Abs. 2 GG sowie die Beschlussfähigkeit und das Mehrheitsprinzip im Bundestag nach Art. 42 Abs. 2 GG.
Vertrauensschutz für einen Bootsliegeplatz?
Die Klausur behandelt den Anspruch auf Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung (Bootsliegeplatz), insbesondere den Gleichbehandlungsanspruch und Vertrauensschutz nach Ausgliederung des Betriebs in eine privatrechtliche GmbH. Im Sachverhalt werden die Vergaberichtlinien einer Gemeinde für Bootsliegeplätze und deren Veränderung im Zusammenhang mit prioritätsbasierter Vergabepraxis, Unregelmäßigkeiten und Vertrauensschutz thematisiert. Die Fallbearbeitung verlangt außerdem die richtige Klageart zu formulieren.
Selbstverschuldete Rettungsbefragung
Die Klausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzesentwurfs, durch den unter bestimmten Voraussetzungen die Beibringung von Schmerzen gegenüber festgehaltenen Personen zur Rettung von Menschenleben oder zum Schutz zentraler Verfassungsgüter erlaubt werden soll. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Vereinbarkeit eines solchen Gesetzes mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes sowie verfahrensrechtliche Probleme des Gesetzgebungsverfahrens. Zu prüfen ist insbesondere, ob die Änderung mit Art. 1 Abs. 1 GG und weiteren grundgesetzlichen Vorgaben im Einklang steht.
Übungshausarbeit Schwerpunktbereich Rechts- und Verfassungsgeschichte Assoziationsfreiheit und Rechtsfähigkeit des Vereins
Die Hausarbeit thematisiert die Entwicklung der Assoziations- bzw. Vereinigungsfreiheit und die rechtshistorische Evolution der Rechtsfähigkeit des Vereins vom preußischen ALR über das BGB bis zur Gegenwart. Anhand von Quellen aus verschiedenen Epochen werden der Freiheitsaspekt, privatrechtliche Typenbildung und verfassungsgeschichtliche Leitfragen beleuchtet. Die Arbeit erfordert die Analyse und den Vergleich gesetzlicher Regelungen sowie ihre Einordnung im rechtshistorischen Kontext.
Geteilte Arbeit, vermischte Verantwortlichkeit
Im Mittelpunkt der Klausur steht die kommunalverfassungsrechtliche Überprüfung der Aufgaben- und Organisationsverteilung bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II. Zu prüfen ist insbesondere, ob die verpflichtende Zusammenarbeit in den Arbeitsgemeinschaften eine Verletzung von Organisations- und Finanzhoheit sowie das Verbot der Mischverwaltung darstellt. Der Kreis K rügt Eingriffe in seine Selbstverwaltungsrechte und erstrebt eine Kontrolle im Wege der Kommunalverfassungsbeschwerde.
Alles Gute kommt von oben
Im Zuge einer politischen Krise im Nahen Osten beschließt der Bundestag das "Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung (EVSG)", wodurch Preisfestsetzung, Genehmigungspflichten und Vorratshaltung für Mineralölhandel eingeführt werden. Ein betroffener Mineralölhändler, die Ulrich Mineralölprodukte GmbH, erhebt Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz und sieht sich in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sowie in Grundrechten verletzt. Die Klausur prüft Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde, insbesondere im Hinblick auf Berufsfreiheit und Eigentumsfreiheit.
Vor- und Nachwirkungen eines G8-Gipfels
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Einsetzungsbeschlusses für einen Untersuchungsausschuss des Bundestages im Nachgang zu Polizeiaktionen gegen Demonstranten beim G8-Gipfel. Es geht insbesondere um die Zulässigkeit von Minderheitenanträgen, die Reichweite des Untersuchungsrechts und die mögliche Erweiterung oder Änderung des Untersuchungsauftrags. Thematisiert werden außerdem die Kompetenzen des Bundes bzw. der Länder sowie der Schutz individueller Rechte.
Examensklausur ÖR Onlinedurchsuchungen
Die Klausur behandelt die Einführung einer gesetzlichen Grundlage für Onlinedurchsuchungen und deren Vereinbarkeit mit Grundrechten. Es wird die Möglichkeit und Erfolgsaussicht einer Organstreitklage der Bundestagsfraktion gegen die Ausfertigungsverweigerung des Bundespräsidenten geprüft. Dabei werden das Verfahren, relevante Grundrechte sowie das materielle Prüfungsrecht des Bundespräsidenten analysiert.
Änderung einer Rechtsverordnung durch den parlamentarischen Gesetzgeber
In der Examensübungsklausur wird das Zusammenspiel von Parlamentsgesetzen und Rechtsverordnungen anhand einer Änderung des Haftungshöchstbetrags im Umzugsrecht thematisiert. Im Mittelpunkt stehen die verfassungsrechtlichen Probleme bei der Änderung einer Rechtsverordnung durch ein Parlamentsgesetz sowie die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Konkreten Normenkontrolle vor dem Bundesverfassungsgericht.
Großer Lauschangriff
Die Klausur thematisiert die Grundrechtsproblematik des 'Großen Lauschangriffs' im Zuge der Änderung von Art. 13 GG sowie der Einführung des § 100c I Nr. 3 StPO zur akustischen Wohnraumüberwachung. Geprüft wird insbesondere, ob die Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen erfolgsversprechend ist, unter Berücksichtigung der Menschenwürde (Art. 1 GG), des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) sowie der Anforderungen an eine Verfassungsänderung.
Der Verwaltungskostenbeitrag
Die Klausur thematisiert die Einführung eines Verwaltungskostenbeitrags an Hochschulen im Bundesland L und prüft die Rechtmäßigkeit dieser nichtsteuerlichen Abgabe. Im Mittelpunkt stehen die verwaltungsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Probleme rund um die Erhebung von Gebühren, insbesondere die Gesetzgebungskompetenz, Grundrechtsfragen und der gerichtliche Rechtsschutz der Betroffenen. Zwei Studierende wehren sich auf unterschiedlichen Wegen gegen den Beitrag und ersuchen rechtliche Beratung.
Strukturprinzip Rechtsstaat in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.