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Norman Jäckel

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Klausuren

4 Klausuren
JA 2017Fortgeschrittene

Protest auf dem Friedhof

Die Klausur behandelt einen Protest mittels Transparent auf einem Friedhof während einer städtischen Gedenkveranstaltung und prüft die Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Anordnung, das Transparent zu entfernen. Zu bewerten sind die Erfolgsaussichten einer Fortsetzungsfeststellungsklage gegen das Einschreiten der Polizei und die Vereinbarkeit der Maßnahme insbesondere mit den Grundrechten und Vorschriften der Friedhofssatzung.

Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Materielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von VersammlungenZulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+3 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungshausarbeit: Gebete in der Schule

Ein 15-jähriger Schüler begehrt im Wege der Verfassungsbeschwerde die Aufhebung eines von der Schulleitung ausgesprochenen Verbots, während der Unterrichtspausen in einer öffentlichen Schule islamische Gebete offen durchzuführen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Verbot mit der im Grundgesetz verankerten Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) und dem staatlichen Neutralitätsgebot vereinbar ist. Zudem werden mögliche Beeinträchtigungen des Schulbetriebs sowie Grundrechte anderer Schulen und Lehrer thematisiert. Streitpunkte sind auch die Rolle der Eltern als gesetzliche Vertreter und die Reichweite landesgesetzlicher Regelungen zu religiösem Verhalten an Schulen.

Anna Mrozek, Norman Jäckel· ZJS 2012, 521
VerfassungsbeschwerdeLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungshausarbeit: „Ungestörtes Einkaufen“

Die Tierschutzgruppe „Rettet alle Felle“ protestiert im Einkaufszentrum des Hauptbahnhofs L gegen den Verkauf von Pelzprodukten, woraufhin der Betreiber ein Bahnhofsverbot ausspricht. Die Aktivisten wehren sich gerichtlich und später verfassungsrechtlich gegen das Verbot, da sie sich in ihrer Versammlungs- und Meinungsfreiheit verletzt sehen. Zusätzlich kommt es zu einer weiteren Protestaktion mit Farbbeutelwürfen auf Kundinnen, bei der eine Frau verletzt wird. Die Gruppe fragt, ob das polizeiliche Eingreifen ihre Versammlungsfreiheit beeinträchtigt. Im Mittelpunkt stehen die Grundrechtsbindung privater Betreiber öffentlicher Einrichtungen, die Abwägung zwischen Versammlungs-, Meinungsfreiheit und Hausrecht sowie strafrechtliche und zivilrechtliche Aspekte bei Demonstrationshandlungen.

Norman Jäckel, Berend Koll· ZJS 2012, 347
Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen+5 weitere
JA 2012Anfänger:innen

Selbstverschuldete Rettungsbefragung

Die Klausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzesentwurfs, durch den unter bestimmten Voraussetzungen die Beibringung von Schmerzen gegenüber festgehaltenen Personen zur Rettung von Menschenleben oder zum Schutz zentraler Verfassungsgüter erlaubt werden soll. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Vereinbarkeit eines solchen Gesetzes mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes sowie verfahrensrechtliche Probleme des Gesetzgebungsverfahrens. Zu prüfen ist insbesondere, ob die Änderung mit Art. 1 Abs. 1 GG und weiteren grundgesetzlichen Vorgaben im Einklang steht.

Prof. Dr. Christoph Enders, Norman Jäckel· JA 2012, 119· 120 Min
Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)Grundrechtskonkurrenzen+3 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Norman Jäckel prüfen besonders häufig Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) (1×), Grundrechtskonkurrenzen (1×), Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG) (1×), Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung (1×), Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen (1×), Materielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von Versammlungen (1×), Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) (1×) und Verfassungsbeschwerde (1×).