Norman Jäckel
Klausuren
4 KlausurenProtest auf dem Friedhof
In der Klausur geht es um einen Protest auf dem Friedhof während einer öffentlichen Gedenkveranstaltung, bei dem Teilnehmer mit einem Transparent gegen die Veranstaltung protestieren und polizeilich zur Unterlassung verpflichtet werden. Nach dem Vorfall erheben die Betroffenen Fortsetzungsfeststellungsklage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahme. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen der Fortsetzungsfeststellungsklage, versammlungsrechtliche Fragen an einem Ort allgemeinen kommunikativen Verkehrs und die Rechtmäßigkeit der Einschränkungen unter Berücksichtigung grundrechtlicher Positionen.
Übungshausarbeit: Gebete in der Schule
Ein 15-jähriger Schüler begehrt im Wege der Verfassungsbeschwerde die Aufhebung eines von der Schulleitung ausgesprochenen Verbots, während der Unterrichtspausen in einer öffentlichen Schule islamische Gebete offen durchzuführen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Verbot mit der im Grundgesetz verankerten Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) und dem staatlichen Neutralitätsgebot vereinbar ist. Zudem werden mögliche Beeinträchtigungen des Schulbetriebs sowie Grundrechte anderer Schulen und Lehrer thematisiert. Streitpunkte sind auch die Rolle der Eltern als gesetzliche Vertreter und die Reichweite landesgesetzlicher Regelungen zu religiösem Verhalten an Schulen.
Übungshausarbeit: „Ungestörtes Einkaufen“
Die Tierschutzgruppe „Rettet alle Felle“ protestiert im Einkaufszentrum des Hauptbahnhofs L gegen den Verkauf von Pelzprodukten, woraufhin der Betreiber ein Bahnhofsverbot ausspricht. Die Aktivisten wehren sich gerichtlich und später verfassungsrechtlich gegen das Verbot, da sie sich in ihrer Versammlungs- und Meinungsfreiheit verletzt sehen. Zusätzlich kommt es zu einer weiteren Protestaktion mit Farbbeutelwürfen auf Kundinnen, bei der eine Frau verletzt wird. Die Gruppe fragt, ob das polizeiliche Eingreifen ihre Versammlungsfreiheit beeinträchtigt. Im Mittelpunkt stehen die Grundrechtsbindung privater Betreiber öffentlicher Einrichtungen, die Abwägung zwischen Versammlungs-, Meinungsfreiheit und Hausrecht sowie strafrechtliche und zivilrechtliche Aspekte bei Demonstrationshandlungen.
Selbstverschuldete Rettungsbefragung
Die Klausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes, das die sogenannte 'selbstverschuldete Rettungsbefragung' zur Rettung von Leben oder zum Schutz wesentlicher Verfassungsgüter ermöglichen soll. Der Sachverhalt thematisiert insbesondere mögliche Verstöße gegen Menschenwürde und Verfahrensfragen im Rahmen der Gesetzgebung. Es sind sowohl materiell-rechtliche als auch formell-rechtliche Aspekte zu prüfen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Norman Jäckel prüfen besonders häufig Der Bundesrat (1×), Der Bundestag (1×), Der Verwaltungsakt in der Klausur (1×), Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) (1×), Grundlagen der Gesetzgebung (1×), Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG) (1×), Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung (1×) und Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen (1×).