Krumme Geschäfte im Gerichtssaal
JA 2016, 440 · Öffentliches Recht für 1. Staatsexamen
Von David Jungbluth
Die Klausur befasst sich mit den verfassungsrechtlichen Grenzen und Voraussetzungen von Verständigungen im Strafverfahren, wie sie durch § 257c StPO geregelt sind. Zu prüfen ist, ob das Gesetz und dessen Anwendung durch das Gericht – insbesondere im Hinblick auf das Gebot effektiver Strafverfolgung, die Selbstbelastungsfreiheit sowie die Anforderungen an die richterliche Aufklärungspflicht und die Offenlegungs- bzw. Belehrungspflichten – mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Im Zentrum steht die Frage, ob und mit welcher Begründung eine Verfassungsbeschwerde gegen das strafgerichtliche Urteil Aussicht auf Erfolg hätte.
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