Klausuren
3 KlausurenKrumme Geschäfte im Gerichtssaal
Die Klausur befasst sich mit den verfassungsrechtlichen Implikationen der Verständigung im Strafprozess gemäß § 257c StPO. Gegenstand ist die Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde gegen ein strafgerichtliches Urteil, das auf einer Verständigung beruht. Es sind insbesondere die Vereinbarkeit der gesetzlichen Regelungen und der praktischen Handhabung der Verständigung mit dem Grundgesetz zu prüfen.
Der Fall Gustl M. – Wahn oder Sinn?
Die Klausur behandelt einen Prüfungsfall im Kontext einer Unterbringung nach § 63 StGB und ihrer Fortdauer nach § 67 e StGB. Im Mittelpunkt stehen die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde gegen die fachgerichtliche Entscheidung, insbesondere im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, den Prüfungsmaßstab des Bundesverfassungsgerichts und den Anspruch auf rechtliches Gehör bei Ablehnung eines Gegengutachtens.
Übungsklausur ÖR Umweltrechtliche Verbandsklage und Bodenschutz
Die Klausur thematisiert die umweltrechtliche Verbandsklage im Kontext des Bodenschutzes und des Umweltschadensgesetzes. Im Mittelpunkt stehen Abgrenzungsfragen zwischen verschiedenen Umweltfachgesetzen sowie das behördliche Ermessen und die Störerauswahl. Aktuelle europarechtliche Vorgaben werden im Zusammenhang mit dem Umweltschadensgesetz aufgegriffen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von David Jungbluth prüfen besonders häufig Strukturprinzip Rechtsstaat (2×), Verfassungsbeschwerde (2×), Allgemeine Grundrechtslehren (1×), Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG) (1×) und Umweltrecht (1×).