Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)
Die Justizgrundrechte sichern zentrale rechtsstaatliche Verfahrensgarantien: Das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) schützt vor willkürlicher Richterauswahl, etwa bei Verstoß gegen den Geschäftsverteilungsplan. Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) gewährleistet, dass Beteiligte vor gerichtlicher Entscheidung zu Wort kommen können. Examensrelevant: Besetzungsrüge, Verletzung des rechtlichen Gehörs und deren Auswirkungen, insbesondere Nachholmöglichkeiten im Instanzenzug.
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Klausuren zum Thema
Abschlussklausur Grundrechte: Altersgrenze für Notare
Die Notarin N möchte auch nach Vollendung ihres 70. Lebensjahres weiterhin ihren Beruf ausüben, trifft jedoch auf die gesetzlich festgelegte Altersgrenze der Bundesnotarordnung, wonach das Amt mit Erreichen dieser Grenze erlischt. N sieht hierin einen Verstoß gegen ihre Berufsfreiheit, insbesondere da die Altersgrenze ihrer Ansicht nach die Versorgung mit notariellen Dienstleistungen beeinträchtigt und eine Härtefallregelung fehlt. Sie erhebt Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die einschlägigen Vorschriften der BNotO. Im Mittelpunkt stehen grundrechtliche Fragen zur Berufsfreiheit und zur Rechtfertigung der Altersgrenze im Notaramt.
Verfassungskonformität von KI-gestütztem Predictive Policing
Die Klausur prüft die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von KI-gestütztem Predictive Policing nach dem Polizeirechtsmodernisierungsgesetz Baden-Württemberg. Schwerpunkt ist die Vereinbarkeit mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG und dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG. Die Frage nach der Pflicht zur Begründung und der Differenzierung der verschiedenen KI-Maßnahmen steht im Mittelpunkt.
Zwischenprüfungsklausur: Kunstfreiheit und Jugendschutz
Der Rapper B wendet sich gegen die Aufnahme seines neuen Albums in die Liste jugendgefährdender Medien, die von einer Bundesoberbehörde nach Entscheidung eines unabhängigen Gremiums erfolgt ist. Die Indizierung wurde mit der Verherrlichung von Gewalt und Selbstjustiz in den Songtexten begründet, während B sich auf seine Kunstfreiheit beruft und eine Verletzung seiner Grundrechte geltend macht. Nach erfolgloser Klage vor den Verwaltungsgerichten legt B Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Zentral sind Fragestellungen zum Verhältnis von Kunstfreiheit und Jugendschutz sowie zur verfassungsrechtlichen Überprüfung der Indizierung und der gesetzlichen Grundlagen.
Semesterabschlussklausur im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht: Shampoo für den Schulhund
Im Fall geht es um die steuerliche Behandlung verschiedener Einkünfte und Aufwendungen einer Lehrerin und ihres Ehemannes. Anna Akita möchte unter anderem Aufwendungen für einen Schulhund als Werbungskosten bei ihrer Einkommensteuer geltend machen, während Bernd Beagle als Gesellschafter und Geschäftsführer der Wau Wau-GmbH Gewinn- und Gehaltszahlungen sowie Sachzuwendungen handhabt. Die Klausur thematisiert zentrale Fragen zum Werbungskostenabzug, zur Abschreibung und privaten bzw. beruflichen Nutzung von Wirtschaftsgütern, zur verdeckten Gewinnausschüttung sowie zur Anwendung von § 8b KStG bei Dividenden. Es geht um die Ermittlung der Einkünfte der beiden Eheleute sowie die Körperschaftsteuerpflicht einer GmbH.
Semesterabschlussklausur im Wirtschaftsvölkerrecht: New Tyres for Mesalien
Der WTO-Mitgliedstaat Mesalien hat ein Gesetz erlassen, das den Import und Verkauf von ausländisch hergestellten runderneuerten Reifen verbietet. In Mesalien produzierte runderneuerte Reifen sind weiterhin zugelassen. Die Regierung von Mesalien begründet das Verbot mit Umwelt- und Gesundheitsschutz aufgrund der kurzen Lebensdauer und den damit verbundenen Abfallproblemen runderneuerter Reifen. Die Eutanische Union, größter Exporteur runderneuerter Reifen nach Mesalien, zweifelt an der WTO-Konformität der Maßnahme und erwägt Konsultationen nach dem DSU. Im Mittelpunkt stehen die Vereinbarkeit des mesalischen Importverbots mit dem GATT, insbesondere Art. XI:1, Art. III:4 und eine mögliche Rechtfertigung nach Art. XX(b) GATT.
Anfängerklausur: Grundrechtseingriff durch pandemiebedingte Schließung eines Fitnessstudios als „Kirche des Bizeps“
A, österreichischer Staatsbürger und begeistertes Mitglied der aus Social-Media bekannten "Kirche des Bizeps", wendet sich gegen die pandemiebedingte Schließung eines Fitnessstudios in Deutschland. Er macht geltend, durch das Pandemie-Eindämmungsgesetz (PEG) in mehreren Grundrechten, insbesondere der Religionsfreiheit, verletzt zu sein, da ihm der tägliche Fitnessstudio-Besuch als religiöse Pflicht erscheint. Zudem sieht A sich durch Sonderregelungen für Polizeidienstkräfte in unzulässiger Weise ungleich behandelt und beruft sich auf weitere Freiheitsrechte wie die allgemeine Handlungsfreiheit und die Freizügigkeit. Schwerpunkt des Falls sind Grundrechteingriffe im Kontext der Pandemiebekämpfung, das Verhältnis verschiedener Grundrechte und die Einordnung der "Kirche des Bizeps" als Religionsgemeinschaft.
Tristes Christfest – Das Weihnachtsbaum-Verkaufsverbot
Die Klausur befasst sich mit der Rechtmäßigkeit des Verkaufsverbots für Weihnachtsbäume (§ 1 TanNe-G) und der möglichen Verletzung von Grundrechten. Es werden die Zulässigkeit und Begründetheit von Verfassungsbeschwerden diskutiert, insbesondere Schrankensystematik bei Art. 4 GG, die Abgrenzung von Art. 14 und Art. 12 GG sowie unionsrechtliche Grundfreiheiten. Auch das Verhältnis von Berufsausübungs- und Berufswahlregelungen wird untersucht.
Schwerpunktbereichsklausur Steuerverwaltungsrecht: Die alkoholisierte Angestellte
C, angestellter Chemiker, möchte die Kosten für einen Laborkittel als Werbungskosten in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen, was das Finanzamt Tempelhof ablehnt. Nach Erhalt des Steuerbescheids beauftragt C einen Rechtsanwalt, fristgerecht Einspruch einzulegen. Aufgrund des Verhaltens der alkoholisierten Rechtsanwaltsfachangestellten N erfolgt der Einwurf des Einspruchs jedoch erst am Tag nach Fristablauf. Im Mittelpunkt des Falles steht die Frage, ob der verspätete Einspruch zulässig ist, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 110 AO) sowie der Verschuldenszurechnung bei der Versäumung von Fristen durch Bevollmächtigte.
Aufruhr im Hörsaal – Vorlesungsverhinderung durch Studierende
In der Hausarbeit wird ein Protest von Studierenden gegen eine universitäre Vorlesung thematisiert, bei dem es zu Störungen, Beleidigungen und dem Bewerfen der Professorin mit Schneebällen kommt. Zentral ist die verfassungsrechtliche Abwägung zwischen Versammlungs- und Meinungsfreiheit der Studierenden und der Lehrfreiheit der Professorin. Daneben werden die Friedlichkeit der Versammlung, die Verfassungstreuepflicht von Hochschullehrenden und die Frage behandelt, ob bestimmte Äußerungen Schmähkritik darstellen.
Zwischenprüfungsklausur: Tanzen und feiern im Wohngebiet
A plant den Bau einer Tanzschule mit Partybetrieb auf einem Grundstück im Wohngebiet, das durch einen Bebauungsplan eingeschränkt wird. Sie beantragt eine Baugenehmigung für ein fünfgeschossiges Gebäude, obwohl dort maximal drei Vollgeschosse erlaubt sind und keine Parkplätze vorgesehen werden. Nachbar N wehrt sich gegen die Genehmigung und argumentiert, das Vorhaben sei baurechtlich unzulässig, da es sich zumindest teilweise um eine Diskothek handele und das Gebäude zu hoch sowie zu nah an seinem Grundstück geplant sei. Schwerpunkte des Falls sind die baurechtliche Zulässigkeit im Wohngebiet, der Gebietscharakter, die Maßfestsetzungen im Bebauungsplan und der Drittschutz zugunsten der Nachbarschaft.
Übungshausarbeit: Wirtschaftsförderung in der Pandemie
Im Fall begehrt ein in den Niederlanden ansässiges Hotelunternehmen (K) die Auszahlung staatlicher sowie europäischer Corona-Hilfen, nachdem deren Anträge auf Subventionen vom Landeswirtschaftsministerium abgelehnt wurden, während ein regionales Hotel (H) die Förderung erhält. Gegenstand der rechtlichen Prüfung sind insbesondere die Voraussetzungen und die Gleichbehandlung bei der Vergabe öffentlicher Subventionen, der Grundrechtsschutz nach Art. 14, 12 und 3 GG sowie nach der EU-Grundrechte-Charta. K macht eine Verletzung ihrer Grundrechte wegen Ablehnung der Fördermittel geltend. Der Fall behandelt außerdem die Zuständigkeit und Rechtsgrundlagen bei nationalen und europäischen Wirtschaftshilfen.
Examensübungsklausur: Rechtsschutz gegen landes- und bundesrechtliche Verbote in der Pandemie
Im Mittelpunkt des Falls steht P, ein Sexarbeiter in Hamburg, der sich gegen die pandemiebedingten Schließungen von Prostitutionsstätten wendet. Er beanstandet, dass Fitnessstudios und Massagesalons unter Auflagen wieder öffnen dürfen, während Prostitutionsstätten weiterhin geschlossen bleiben. Kern des Falles sind Fragen des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen bundes- und landesrechtliche Verbote sowie die Vereinbarkeit dieser Maßnahmen mit Grundrechten, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung. Thematisiert wird das Zusammenspiel der Bundesnotbremse mit landesrechtlichen Verordnungen sowie die Abwägung von Infektionsschutz und Freiheitsrechten im Kontext der Pandemie.
Anfängerklausur: Caroline Zugleich ein Beitrag zur mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte in der Fallbearbeitung
Caroline, Mitglied eines europäischen Königshauses, klagt gegen den Y-Verlag vor deutschen Zivilgerichten auf Unterlassung der Veröffentlichung heimlich aufgenommener Fotos, die sie in Alltagssituationen zeigen. Die deutschen Gerichte einschließlich des BGH weisen die Klage mit Verweis auf Caroline als absolute Person der Zeitgeschichte und die Pressefreiheit ab. Nach einer Beschwerde stellt der EGMR eine Verletzung von Art. 8 EMRK fest, während die deutschen Gerichte die Wirkung der EGMR-Entscheidung und die Stellung der EMRK im deutschen Recht unterschiedlich bewerten. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, zur Pressefreiheit, zur mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte und zur Wirkung von EGMR-Urteilen in der deutschen Rechtsordnung.
Referendarexamensklausur: Die fiesen Tricks der Arbeitgeber
Berta Böse (B), Geschäftsführerin eines Unternehmens, verlangt von Google (G), die Anzeige eines Links zu einem kritischen Fernsehbeitrag bei Eingabe ihres Namens zu unterlassen. Nach erfolgloser gerichtlicher Durchsetzung erhebt B Verfassungsbeschwerde mit der Begründung einer Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts und ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Die zentrale Konstellation betrifft die Anwendbarkeit der EU-Grundrechtecharta versus nationaler Grundrechte im light der DSGVO sowie Löschansprüche im Online-Kontext. Wesentliche Schwerpunkte liegen in der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde, dem Prüfungsmaßstab und der Drittwirkung von Unionsgrundrechten.
Examensklausur: Verschwenderische Abgeordnete?
Eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt (R) verlangt vom Deutschen Bundestag Auskunft darüber, welche Abgeordneten im Rahmen einer Sachleistungspauschale mehr als zwei iPads erworben haben. Alternativ begehrt R anonymisierte statistische Daten zur Anzahl und den Kosten der beschafften iPads. Der Bundestag lehnt die Auskunft wegen mangelnder Anspruchsgrundlage sowie datenschutzrechtlicher Bedenken ab. Im Streit stehen insbesondere presserechtliche Auskunftsansprüche, grundrechtliche Erwägungen und datenschutzrechtliche Interessen. R verfolgt ihr Anliegen gerichtlich vor dem Verwaltungsgericht mit Berufung auf verschiedene presserechtliche Normen und verfassungsrechtliche Vorgaben.
Examensklausur: Die A-Partei und ihre Probleme mit dem Rechtsstaat
Im Mittelpunkt des Falls steht zum einen die Frage, ob Äußerungen und deren Veröffentlichung durch den Bundesinnenminister gegenüber einer oppositionellen Partei einen Verstoß gegen die parteipolitische Neutralitätspflicht von Hoheitsträgern darstellen und dadurch die Rechte der betroffenen Partei verletzen. Zum anderen geht es im zweiten Teil um die Rechtmäßigkeit eines Fraktionsausschlusses einer Landtagsabgeordneten wegen ihres Kontakts zu einem beobachteten Verein und die damit verbundenen Auswirkungen auf ihre parlamentarische Stellung. Die Prüfung betrifft schwerpunktmäßig das Staatsorganisationsrecht, die Grenzen der Meinungsäußerung von Amtsträgern sowie vereins- und fraktionsinterne Entscheidungsbefugnisse im Landtag.
Qual der Wahl
Die Klausur thematisiert die sogenannte ungleichartige Wahlfeststellung im Strafurteil und ihre verfassungsrechtliche Bewertung. Im Zentrum steht eine Verurteilung wegen Diebstahls oder gewerbsmäßiger Hehlerei, wobei das Gericht nicht sicher feststellen kann, welches Delikt begangen wurde. Gegenstand der Prüfung sind mögliche Verstöße gegen die Justizgrundrechte, insbesondere das Bestimmtheitsgebot (nullum crimen sine lege), den Vorrang des Gesetzes, die Unschuldsvermutung und der Vorbehalt des Gesetzes nach Art. 20 III GG sowie Art. 103 II GG.
Schwerpunktklausur Öffentliches Wettbewerbsrecht: „Kommunale Fahrgeschäfte“
Im Mittelpunkt des Falls steht die kreisfreie Stadt S, die zum Ausgleich ausgelasteter Buslinien ein Bürgerruftaxi als Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr einrichtet und hierfür eine städtische GmbH gründet. Die T, Inhaberin eines lokalen Taxiunternehmens, sieht sich durch das neue Angebot in ihrem Geschäft beeinträchtigt und stellt rechtliche Ansprüche gegen die Stadt. Der Fall behandelt zentrale Fragen des kommunalwirtschaftsrechtlichen Wettbewerbs, die Zulässigkeit kommunaler Unternehmenstätigkeit und mögliche Unterlassungsansprüche privater Anbieter. Darüber hinaus werden Aspekte der Finanzierung, Organisation und der Beteiligung kommunaler Unternehmen am Markt beleuchtet. Rechtliche Schwerpunkte sind das öffentliche Wettbewerbsrecht, das Kommunalwirtschaftsrecht sowie zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen.
Examensübungsklausur: „Bayxit“
Im Mittelpunkt dieses Falls steht der Versuch der bayerischen Landesregierung, gestützt auf eine Landtagsmehrheit, die Sezession Bayerns von der Bundesrepublik Deutschland zu erklären und unmittelbare Maßnahmen zu vollziehen, darunter die Einstellung der Zahlungen im Länderfinanzausgleich sowie die Abberufung der bayerischen Bundesratsmitglieder. Die Bundesregierung reagiert mit der Androhung von Zwangsmaßnahmen und plant im Extremfall sogar die Auflösung des Bundeslandes Bayern. Streitgegenstand ist insbesondere die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines solchen Sezessionsvorhabens nach dem Grundgesetz, die analoge Anwendbarkeit des Art. 29 GG sowie die Prüfung bundesrechtlicher Eingriffsbefugnisse gegen das Land Bayern. Die Problematik umfasst zentrale Fragen des Staatsorganisationsrechts und des föderalen Systems der Bundesrepublik Deutschland.
Schwerpunktbereichsklausur: Frieden für Afrin? Völkerrechtliche Probleme unilateraler Gewalt
Die Klausur behandelt völkerrechtliche Fragen im Zusammenhang mit den 2018 von der Türkei durchgeführten Militäroperationen in der syrischen Region Afrin. Im Mittelpunkt steht die zentrale Konstellation zwischen der Türkei und Syrien, wobei die Türkei ihr Vorgehen mit Terroranschlägen aus Syrien und einer Sicherheitsratsresolution rechtfertigt. Zu prüfen sind insbesondere das völkerrechtliche Gewaltverbot, das Recht auf Selbstverteidigung gegenüber nichtstaatlichen Akteuren sowie die Reichweite und Bedeutung von UN-Sicherheitsratsresolutionen. Die Bewertung von möglichen Völkerrechtsverstößen erfolgt unter Ausschluss der Prüfung von Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht.
Schwerpunktbereichsklausur: Neptune’s Navy
Im vorliegenden Fall geht es um eine völkerrechtliche Streitigkeit im Bereich des Seevölkerrechts zwischen Staaten. Zentral sind die Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit einer Schiedsklage nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ). Thematisch steht die Behandlung aktueller Rechtsfragen zur Piraterie im Vordergrund. Zudem wird ein Anspruch auf Schadensersatz wegen des unrechtmäßigen Aufbringens von Schiffen auf hoher See untersucht.
Zwischenprüfungsklausur: 30 Fragen zum Europarecht
Die Klausur befasst sich mit grundlegenden Fragestellungen des Europarechts im Rahmen einer Zwischenprüfung. Thematisiert werden unter anderem das Verfahren zur Änderung der Anzahl der Richterstellen am Europäischen Gerichtshof, das Initiativrecht zur Errichtung weiterer Fachgerichte sowie die Möglichkeiten des Europäischen Parlaments, Gesetzesinitiativen einzubringen. Weiterhin werden Unterschiede und das Verhältnis zwischen Richtlinien und Verordnungen sowie die unionsrechtlichen Maßstäbe für die Wahl der Handlungsform behandelt. Schwerpunkte liegen dabei auf institutionellen Kompetenzen, Sekundärrechtsakten und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Hausarbeit: Die Zweitverleihung des Körperschaftsstatus an eine Religionsgemeinschaft
Der Verband Deutscher Muslime e.V. beantragt beim Land Berlin die Zweitverleihung des Körperschaftsstatus als Religionsgemeinschaft, nachdem er diesen Status bereits in Baden-Württemberg erhalten hat. Im Fokus stehen dabei die Voraussetzungen und Reichweite der Verleihung dieses öffentlich-rechtlichen Status an eine Religionsgemeinschaft in mehreren Bundesländern. Im Zusammenhang werden verfassungsrechtliche Fragen des Religionsverfassungsrechts, insbesondere zur Religionsfreiheit und zur Gleichbehandlung unterschiedlicher Glaubensgemeinschaften, thematisiert. Zusätzlich berührt der Fall föderalismusrechtliche Aspekte und wirft Fragen zur innerverbandlichen Organisation sowie zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen auf.
Hausarbeit: Weibliche Beschneidung vor Erziehungs-, Religions- und Gleichheitsgrundrecht
Im vorliegenden Fall lassen die Eltern E ihre fünfjährige Tochter T in Deutschland nach der Flucht aus ihrem Heimatland beschneiden, wobei ein Arzt unter medizinischen Standards einen kleinen Teil der Klitorisvorhaut entfernt. Die Eltern begründen die Beschneidung mit kulturellen und religiösen Wertvorstellungen, insbesondere zur Erziehung von T zu Reinheit, Keuschheit, Treue und Gehorsam. Nach Anzeige und amtsgerichtlicher Verurteilung wegen Körperverletzung nach § 223 StGB machen E geltend, die Entscheidung verletze ihre Grundrechte, insbesondere das Elternrecht und die Religionsfreiheit, und verweisen auf die angebliche Gleichheit zur Knabenbeschneidung (§ 1631d BGB). Es geht zentral um die Frage, ob das gerichtliche Urteil Grundrechte der Eltern verletzt und wie diese gegen den staatlichen Schutz vor Körperverletzung abzuwägen sind.
Hausarbeit: „Deutschland zuerst“?
Im Mittelpunkt des Falls steht die Anordnung eines Referendums durch die Bundesregierung über einen möglichen Austritt Deutschlands aus der Europäischen Union, basierend auf einem eigens verabschiedeten Gesetz. Die oppositionelle Bundestagsfraktion sowie eine Landesregierung beantragen beim Bundesverfassungsgericht eine abstrakte Normenkontrolle, um das Referendum zu verhindern. Streitentscheidend sind dabei grundsätzliche Fragen des Staatsorganisationsrechts zur Zulässigkeit von Volksabstimmungen und der Beteiligung von Auslandsdeutschen am Referendum. Thematisiert werden die verfassungsrechtliche Einbindung von Referenden, Wahlrechtsgleichheit sowie die Rechtfertigung von Ausschlussregelungen für Deutsche im Ausland.
Hausarbeit: Die unbeugsame Bürgerschaft
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Beschluss der Bürgerschaft von Greifswald zur Sanierung eines historischen Bürgerhauses, das an die Stadtbäckerei vermietet ist. Nach Kontroversen um die Verantwortlichkeit für Dachschäden und Befangenheitsvorwürfen gegen einen Bürgerschaftsvertreter beschließt die Bürgerschaft, das Land als Eigentümer zur Reparatur heranzuziehen. Der Innenminister hebt diesen Beschluss auf und verlangt eine Rücknahme, was die Bürgerschaft ablehnt. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen beim Kommunalaufsichtsrecht, insbesondere der Rechtmäßigkeit der Beanstandung und Aufhebung des Bürgerschaftsbeschlusses sowie Fragen zu Klagezulässigkeit und Begründetheit.
Übungsfall: Die Suche nach dem Richtigen
Im Mittelpunkt des Falls steht eine ordnungsbehördliche Verfügung der Stadt T gegen die H-GmbH, die als Verwalterin eines Einkaufszentrums verpflichtet werden soll, während eines erwarteten Kundenandrangs infolge einer Produktneuheit geeignete Abfallbehälter und mobile Toiletten bereitzustellen. Die H-GmbH wehrt sich gegen die Anordnung und argumentiert insbesondere, nicht die richtige Störerin zu sein und verweist auf alternative Verantwortliche wie die C-AG als Mieterin sowie den Grundstückseigentümer. Gegenstand der Prüfung sind Fragen zur Polizei- und Ordnungsrechtlichen Störereigenschaft und Störerauswahl sowie verwaltungsrechtliche und verwaltungsprozessuale Aspekte. Zu untersuchen ist unter anderem die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Krumme Geschäfte im Gerichtssaal
Die Klausur befasst sich mit den verfassungsrechtlichen Grenzen und Voraussetzungen von Verständigungen im Strafverfahren, wie sie durch § 257c StPO geregelt sind. Zu prüfen ist, ob das Gesetz und dessen Anwendung durch das Gericht – insbesondere im Hinblick auf das Gebot effektiver Strafverfolgung, die Selbstbelastungsfreiheit sowie die Anforderungen an die richterliche Aufklärungspflicht und die Offenlegungs- bzw. Belehrungspflichten – mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Im Zentrum steht die Frage, ob und mit welcher Begründung eine Verfassungsbeschwerde gegen das strafgerichtliche Urteil Aussicht auf Erfolg hätte.
Schwerpunktbereichsklausur: Das Krim-Märchen und der Krieg
Im Mittelpunkt des Falls stehen die Ereignisse rund um die Abspaltung der Krim von der Ukraine und deren Anschluss an Russland im Jahr 2014. Thematisiert wird das Vorgehen Russlands, das unter anderem durch militärisches Eingreifen und die Unterstützung separatistischer Bewegungen Einfluss nimmt. Zu prüfen sind vor allem völkerrechtliche Fragen, etwa zum Selbstbestimmungsrecht der Völker, zur Zulässigkeit von Sezessionen, zur Rechtmäßigkeit des militärischen Eingreifens sowie zur Verantwortlichkeit für Handlungen nichtstaatlicher Akteure. Ferner wird auf das Verhalten der Ukraine gegenüber separatistischen Gruppierungen und die Angriffe auf militärische wie zivile Ziele eingegangen.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Profit, Moral und die rechtlichen Grenzen der Kriegswaffenexportkontrolle – Teil 1
Im Mittelpunkt des Falls steht die kontroverse Gesetzesinitiative einer Bundestagsfraktion zur Einrichtung eines parlamentarischen Kriegswaffen-Kontrollausschusses (KWKA), der in die bisherige Exekutivkompetenz bei Waffenexportgenehmigungen eingreifen soll. Die Bundesregierung sieht darin eine unzulässige Beschränkung ihrer Handlungsspielräume und einen Verstoß gegen den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, insbesondere im Hinblick auf Art. 26 Abs. 2 GG und den Gewaltenteilungsgrundsatz. Zentrale rechtliche Schwerpunkte betreffen die Abgrenzung von Exekutive und Legislative bei hochpolitischen Entscheidungen, die Reichweite der Berufsfreiheit betroffener Unternehmen sowie unionsrechtliche Aspekte. Der Sachverhalt illustriert das Spannungsfeld zwischen parlamentarischer Kontrolle, demokratischer Legitimation und praktischer Handhabung der Rüstungsexportkontrolle.
Der Fall Gustl M. – Wahn oder Sinn?
Die Klausur behandelt einen Prüfungsfall im Kontext einer Unterbringung nach § 63 StGB und ihrer Fortdauer nach § 67 e StGB. Im Mittelpunkt stehen die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde gegen die fachgerichtliche Entscheidung, insbesondere im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, den Prüfungsmaßstab des Bundesverfassungsgerichts und den Anspruch auf rechtliches Gehör bei Ablehnung eines Gegengutachtens.
Übungsfall: Von erschlichenen Einbürgerungen und Sprachnachweisen
A, vormals Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaats, erhält durch unvollständige Angaben im Einbürgerungsantrag die deutsche Staatsangehörigkeit, worauf seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit automatisch erlischt. Nach Bekanntwerden eines gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahrens nimmt die Stadtverwaltung Mainz die Einbürgerung zurück. A klagt gegen diese Entscheidung, macht einen Verstoß gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung sowie Verstöße gegen grundrechtlich geschützte Positionen, insbesondere wegen eingetretener Staatenlosigkeit und deren Auswirkungen auf seinen Aufenthalt und das eheliche Zusammenleben geltend. Die zentrale rechtliche Problematik betrifft die Rücknahme der Einbürgerung, den Umgang mit Ermittlungsverfahren, den Schutz vor Staatenlosigkeit und grundrechtliche Aspekte.
Übungsfall: Mindestlohn für das Volk! – Mindestlohn des Volkes?
Der Fall behandelt die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns in Deutschland und die damit verbundenen verfassungsrechtlichen Fragen. L, ein Arbeitnehmer, klagt gegen seinen Arbeitgeber T-GmbH vor dem Arbeitsgericht auf Nachzahlung der Differenz zum neuen gesetzlichen Mindestlohn. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die gesetzliche Ermächtigung zum Erlass der Mindestlohnverordnung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Prüfschwerpunkte liegen insbesondere im Gesetzgebungsverfahren, beim Gesetzgebungsinitiativrecht, der Beteiligung des Bundesrates sowie bei der Wesentlichkeitslehre und dem Demokratieprinzip im Zusammenhang mit der Verordnungsermächtigung.
Anfängerhausarbeit: Verzinsungspflicht für Kartellgeldbußen natürlicher Personen
Gorandy, ein Einzelkaufmann, wird vom Bundeskartellamt wegen illegaler Preisabsprachen mit einer Geldbuße belegt und später zur Zahlung von Zinsen auf das Bußgeld gemäß § 81 Abs. 6 GWB n.F. aufgefordert. Gorandy erhebt Einwendungen gegen die Verzinsungspflicht, insbesondere im Hinblick auf den Gleichheitssatz, effektiven Rechtsschutz und die Unschuldsvermutung. Das zuständige Oberlandesgericht setzt das Verfahren aus und legt dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vor, ob die Neuregelung verfassungsgemäß ist. Im Mittelpunkt stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Verzinsungspflicht von Kartellgeldbußen für natürliche Personen.
Übungsfall Allgemeines Verwaltungsrecht: Umwege einer Urne
Der Sohn S des verstorbenen Witwers W ließ eine einfache Urnenbestattung auf dem städtischen Friedhof M durchführen und bestimmte als gesetzlicher Alleinerbe über Art und Ort der Bestattung. Die ehemalige Geliebte G hielt die Bestattung für zu schlicht und beantragte bei der Friedhofsverwaltung eine Umbettung der Urne in eine prunkvolle Familiengrabstätte, worauf der zuständige Sachbearbeiter B trotz fehlender Verfügungsberechtigung die Umbettung anordnete. Nachdem S von der Umbettung erfuhr, verlangte er deren Rückgängigmachung von der Stadt M. Im Mittelpunkt des Falls stehen Fragen des Folgenbeseitigungsanspruchs, des Verwaltungsverfahrensrechts sowie die Bedeutung von Bestandskraft und Dreieckskonstellationen im Verwaltungsrecht.
Übungsfall: „…und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ Zu verfassungs- und unionsrechtlichen Problemen des Fremdbesitzverbots für Apotheken
Eine französische Aktiengesellschaft (MPTLM S.A.) möchte eine Apotheke in Deutschland übernehmen und beantragt hierfür die notwendige Betriebserlaubnis. Das zuständige Landesamt gewährt die Genehmigung, obwohl das sogenannte Fremdbesitzverbot aus dem Apothekengesetz eigentlich verhindert, dass Nicht-Apotheker Eigentümer oder Betreiber einer Apotheke werden. Dagegen klagen lokale Apotheker und die Landesapothekerkammer auf dem Verwaltungsrechtsweg, da sie eine Ungleichbehandlung und Gefährdung der Arzneimittelversorgung sehen. Im Zentrum stehen verfassungs- sowie unionsrechtliche Fragen zur Rechtmäßigkeit des Fremdbesitzverbots und seiner Vereinbarkeit mit den EU-Grundfreiheiten, die im Rahmen einer konkreten Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht zu beurteilen sind.
Übungshausarbeit für Anfänger: Der Atomdeal
In dem Fall begehrt die Bundesregierung eine Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken und schließt dazu mit den Energiekonzernen einen Vertrag, der die Einführung gesetzlicher Regelungen und finanzieller Förderbeiträge vorsieht. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen auf der Frage der Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes im Bundesrat sowie der verfassungsrechtlichen Bedeutung vorab getroffener Vereinbarungen zwischen Exekutive und Privaten für den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess. Weiterhin wird die Bindung der Landesregierung an Stellungnahmen des Landtags beim Abstimmungsverhalten im Bundesrat geprüft. Im Zentrum stehen somit verfassungsrechtliche Aspekte der Gesetzgebung, Kompetenzverteilung und parlamentarischen Beteiligung.
Übungsfall: Busunternehmen vs. Fußgängerzone
Das Busunternehmen O-GmbH klagt gegen die Entscheidung der Stadt S, den Marktplatz für den Busverkehr zu sperren und nur Anlieferern sowie Taxen Zugang zu gewähren. O sieht sich durch diese Verfügung wirtschaftlich bedroht und macht eine Verletzung ihrer Grundrechte geltend, insbesondere der Eigentumsfreiheit, der Berufs- und Unternehmensfreiheit sowie der Gleichheit vor dem Gesetz. Schwerpunktmäßig sind Fragen des Verwaltungsrechts, des subjektiven Rechtsschutzes und der Grundrechtsprüfung relevant. Der Fall umfasst die gerichtliche Ablehnung der Klage und die Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG.
Übungsfall: Grundstücksverkehr im Spannungsfeld von Grundgesetz und Europarecht
Die „Organic Food Limited“, eine nach englischem Recht gegründete Gesellschaft, möchte von einem deutschen Landwirt ein Grundstück erwerben und legt den Kaufvertrag der Kreisverwaltung zur Genehmigung vor. Die Behörde versagt die Genehmigung mit Verweis auf einen anderen Landwirt, der das Grundstück zur Sicherung seiner betrieblichen Existenz benötigt, und beruft sich auf §§ 2 Abs. 1, 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG. Die OF Ltd. verfolgt daraufhin den Rechtsweg bis zum Bundesgerichtshof und schließlich zum Bundesverfassungsgericht, wobei sie die Vereinbarkeit der Grundstücksverkehrsvorschriften mit dem Grundgesetz und den unionsrechtlichen Grundfreiheiten in Zweifel zieht. Der Fall fokussiert auf die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen der Genehmigungsversagung im landwirtschaftlichen Grundstücksverkehr, die Bedeutung von Grundrechten und Unionsrecht sowie die Vorlagepflicht an den EuGH.
Übungsfall: Die Weinprobe
Der Winzer K begehrt von der zuständigen Behörde die Zuteilung einer amtlichen Prüfnummer für seinen Rotwein, um diesen als Qualitätswein b.A. vermarkten zu können. Die Behörde verweigerte die Prüfnummer aufgrund einer negativen Bewertung durch eine Sachverständigenkommission im Rahmen der Sinnenprüfung, wobei K die Zusammensetzung und Durchführung der Kommission sowie das Bewertungsverfahren beanstandet. Im Verlauf erhebt K Klage vor dem Verwaltungsgericht und verlangt später die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Versagung, um einen Anspruch auf Schadensersatz geltend zu machen. Rechtliche Schwerpunkte sind das Verfahren zur Zuteilung der Prüfnummer nach Weingesetz und Weinverordnung, das Bewertungs- und Prüfungsverfahren sowie mögliche Amtspflichtverletzungen und Fragen der Rechtsschutzmöglichkeiten.
Die einsturzgefährdete Mauer
Die Klausur behandelt eine anwaltliche Beratung im Zusammenhang mit einer bauordnungsrechtlichen Ordnungsverfügung der Stadt Köln zur Wiederherstellung der Standsicherheit einer einsturzgefährdeten Grundstücksmauer. Schwerpunktmäßig werden Erfolgsaussichten eines Widerspruchs und eines Antrags nach § 80 V VwGO, Fragen zur Störereigenschaft, zur Verhaltensverantwortlichkeit durch Unterlassen, zur Widerspruchsfrist und zum Vollzug der Verfügung geprüft.
Geschlossene Gesellschaft
Die Klausur behandelt die Verfassungsbeschwerde einer politischen Partei gegen ein höchstrichterliches Urteil, das einen Aufnahmeanspruch eines Bewerbers in die Partei aufgrund erfüllter satzungsmäßiger Voraussetzungen festgestellt hat. Zentral geht es um die Vereinbarkeit eines richterlich angenommenen Kontrahierungszwangs mit den Rechten aus Art. 21 und Art. 9 Abs. 1 GG sowie um das Demokratieprinzip und das Recht auf eigenständige Entscheidungen der Parteien nach § 10 Abs. 1 PartG. Im Streit steht auch, ob im Wege der verfassungskonformen Auslegung oder im Rahmen einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG zu entscheiden gewesen wäre.
Freigesetzt!
In diesem Fall wendet sich der Kläger gegen die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses aufgrund seiner Heterosexualität und macht neben nationalem Recht insbesondere auch unionsrechtliche Diskriminierungsverbote und Grundrechte geltend. Im Zentrum steht die Prüfung einer Verfassungsbeschwerde gegen arbeitsgerichtliche Urteile, insbesondere hinsichtlich der möglichen Verletzung der Berufsfreiheit, des Diskriminierungsverbots und der Garantie des gesetzlichen Richters. Thematisiert werden zudem die Reichweite von § 1 und § 23 KSchG, die Anwendbarkeit des AGG, die Bindungswirkung der Richtlinie 2000/78/EG, sowie der unionsrechtliche Grundrechtsschutz und eine mögliche Vorlagepflicht an den EuGH.
Südumfahrung Saarheim
In der Klausur geht es um das sogenannte 'Gesetz über den Bau der Südumfahrung Saarheim', das ein Infrastrukturprojekt für eine europäische Hochgeschwindigkeitsbahn regelt und weitreichende Auswirkungen auf die Stadt Saarheim sowie private Eigentümer und Umweltverbände hat. Diskutiert wird insbesondere die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, an dessen Planung die Stadt Saarheim nicht ordnungsgemäß beteiligt war und deren Eigentumsrechte durch Enteignungen betroffen sind. Der Stadtrat erhebt daher Verfassungsbeschwerde und macht Grundrechtsverstöße geltend.
Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG) in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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