🚧 Diese Plattform ist in der Beta. Gefunden was nicht stimmt? Schreib uns: feedback@jurafuchs.de

Jurafuchs
Öffentliches Recht

Grundrechte

1 Klausur im Portal — von Anfänger:innen-Niveau bis Examen.

Die Grundrechte (Art. 1–19 GG) sind das verfassungsrechtliche Fundament der freiheitlichen Ordnung. Sie binden die staatliche Gewalt unmittelbar (Art. 1 III GG) und schützen den Einzelnen gegen staatliches Handeln. Im Examen prüfen Klausuren typischerweise eine Verfassungsbeschwerde nach Art. 93 I Nr. 4a GG: Zulässigkeit (Beschwerdegegenstand, Beschwerdebefugnis, Rechtswegerschöpfung, Frist) — Begründetheit (Schutzbereich, Eingriff, verfassungsrechtliche Rechtfertigung).

  • Drei-Stufen-Aufbau Begründetheit: Schutzbereich — Eingriff — Rechtfertigung
  • Verhältnismäßigkeitsprüfung: legitimer Zweck — geeignet — erforderlich — angemessen
  • Schranken-Schranken: Wesensgehaltsgarantie (Art. 19 II), Zitiergebot (Art. 19 I 2)
  • Konkurrenz: speziellere Grundrechte gehen vor, Auffanggrundrechte (Art. 2 I) zuletzt

Unterthemen

Klausuren zum Thema

Häufige Fragen zu Grundrechte

Wie prüfe ich die Verhältnismäßigkeit eines Grundrechtseingriffs?
Vier Stufen: (1) Legitimer Zweck — verfassungsrechtlich erlaubt. (2) Geeignetheit — Maßnahme fördert den Zweck. (3) Erforderlichkeit — kein milderes, gleich effektives Mittel. (4) Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit i. e. S.) — Einzelfallabwägung zwischen Eingriffsintensität und Zweckgewicht.
Was ist der Wesensgehalt eines Grundrechts?
Nach Art. 19 II GG darf kein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden. Was der ‚Wesensgehalt‘ ist, wird zwischen absoluter und relativer Theorie diskutiert: absolute Theorie — feste Kerngarantie; relative Theorie — Ergebnis der Verhältnismäßigkeit. Praktisch greift Art. 19 II selten als eigene Schranke, meist deckt die Verhältnismäßigkeit den Wesensgehaltsschutz mit ab.
Wann ist eine Verfassungsbeschwerde subsidiär?
Nach § 90 II BVerfGG muss der Beschwerdeführer den Rechtsweg erschöpft haben. Subsidiarität geht weiter: alle prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft (z. B. einstweiliger Rechtsschutz, fachgerichtliche Verfahren). Ausnahmen: allgemeine Bedeutung, schwerer und unabwendbarer Nachteil (§ 90 II 2).
🦊

Grundrechte in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

Jurafuchs-Lernapp öffnen