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Öffentliches Recht

Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)

Die Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG) schützt das Recht, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen zu bilden, zu besitzen und zu bekennen (forum internum), sowie diese zu äußern und auszuleben (forum externum). Erfasst sind Religion, Glaube und Weltanschauung, nicht jedoch rein satirische Parodien. Examensklassiker: Abgrenzung Religion/Weltanschauung, Schutzbereich bei 'Pastafari' und Scientology, Unterscheidung von Bekenntnis- und Betätigungsfreiheit (Art. 4 Abs. 1, 2 GG; vgl. auch Art. 3 GG).

Zu diesem Thema haben wir 26 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2026Anfänger:innen

„Der religiöse Schöffe“

A, ein bekennender Sikh, wird aufgrund einer neuen Neutralitätsvorschrift im baden-württembergischen AGGVG von der Schöffenliste gestrichen, weil er in der Hauptverhandlung einen Turban tragen will. Die Klausur prüft die Erfolgsaussichten von A's Verfassungsbeschwerde unter besonderer Berücksichtigung der Glaubensfreiheit (Art. 4 GG) und des Neutralitätsgebots des Staates. Thematisiert werden insbesondere das Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses nach Erledigung und die Übertragung der Neutralitätsanforderungen auf Schöffen.

JA 2026, 480· 120 Min
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Verfassungsbeschwerde+3 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Anfängerhausarbeit Grundrechte: Missionar am Steuer

Die Anfängerhausarbeit behandelt grundrechtliche Fragestellungen rund um das Verhalten eines Missionars, der während der Autofahrt am Steuer missioniert und polizeilich angehalten wird. Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen polizeilicher Maßnahmen auf Grundrechte, insbesondere die Glaubensfreiheit nach Art. 4 GG.

Jim Engelbrecht· ZJS 2026, 815
Allgemeine GrundrechtslehrenGlaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)
JA 2026Anfänger:innen

Ärger auf dem Wochenmarkt

In dem Fall plant ein humanistischer Verein eine Tanzveranstaltung am Karfreitag, um seine weltanschaulichen Ansichten auszudrücken. Die zuständige Behörde untersagt dies mittels des Feiertagsgesetzes, woraufhin der Verein Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung seiner Grundrechte, insbesondere der Weltanschauungsfreiheit und Versammlungsfreiheit, erhebt. Zu prüfen ist die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde.

Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)+2 weitere
JuS 2026Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Turban oder Motorrad?

Die Klausur thematisiert die Kollision zwischen der Tragepflicht eines Motorradhelms und dem Wunsch, aus religiösen Gründen einen Turban zu tragen. Im Zentrum stehen die Grundrechte aus Art. 4 und Art. 2 GG, insbesondere Fragen zum Prüfungsmaßstab, zur Abwägung und zur Verhältnismäßigkeit. Die Arbeit eignet sich besonders zur Einführung in grundrechtliche Falllösungen im öffentlichen Recht.

Luca Fynn Duda· JuS 2026, 41· 120 Min
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Recht der öffentlichen Sachen+4 weitere
JA 20251. Staatsexamen

Schulpflicht wider Willen

In der Klausur geht es um die Durchsetzung der Schulpflicht gegen den Willen von Eltern und Kind, einschließlich eines Zwangsgeldes im Falle der Nichtbefolgung. Die Adressaten wenden gegen den Verwaltungsakt insbesondere Grundrechte wie Religionsfreiheit und das Elternrecht ein. Zentral sind verwaltungsverfahrensrechtliche, verwaltungsprozessuale und grundrechtliche Fragen sowie die Auslegung schulrechtlicher Normen.

Dr. Daniel Berneith· JA 2025, 678· 90 Min
Materielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – EinführungSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)+5 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte und Verwaltungsrecht – Vollverschleierung am Steuer

Die Klausur behandelt die rechtlichen Probleme rund um das Verbot der Vollverschleierung während des Führens eines Fahrzeugs. Im Fokus stehen hierbei die Prüfung der Glaubensfreiheit aus Art. 4 GG, Abwägung mit den Anforderungen an die Verwaltung (Ermessen, Verhältnismäßigkeit) sowie die rechtlichen Voraussetzungen eines Verwaltungsakts. Zusätzlich werden Gleichheitsfragen sowie die materielle Rechtmäßigkeit einer Verwaltungsmaßnahme angerissen.

Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Ermessen und VerhältnismäßigkeitDie Merkmale des Verwaltungsakts+5 weitere
ZjS 2024Anfänger:innenFortgeschrittene

Anfängerhausarbeit: „Wie du mir, so ich dir“

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, wie Anreize zur Erhöhung der Organspendebereitschaft gesetzt werden können, ohne die aktuelle Entscheidungslösung beim Transplantationsgesetz zu verwerfen. Bundesgesundheitsminister B und seine Parteikollegin P erarbeiten einen Gesetzentwurf, der eine bevorzugte Organvergabe für registrierte Organspender vorsieht. Zentrale rechtliche Schwerpunkte betreffen die Differenzierung der Schutzbereiche der betroffenen Grundrechte sowie Abgrenzung zwischen gleichheits- und freiheitsrechtlichen Aspekten. Außerdem wird die Frage aufgeworfen, ob und inwieweit eine solche „Solidaritätsregel“ mit höherrangigem Recht, insbesondere dem Grundgesetz, vereinbar ist.

VerfassungsbeschwerdeLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur: Grundrechtseingriff durch pandemiebedingte Schließung eines Fitnessstudios als „Kirche des Bizeps“

A, österreichischer Staatsbürger und begeistertes Mitglied der aus Social-Media bekannten "Kirche des Bizeps", wendet sich gegen die pandemiebedingte Schließung eines Fitnessstudios in Deutschland. Er macht geltend, durch das Pandemie-Eindämmungsgesetz (PEG) in mehreren Grundrechten, insbesondere der Religionsfreiheit, verletzt zu sein, da ihm der tägliche Fitnessstudio-Besuch als religiöse Pflicht erscheint. Zudem sieht A sich durch Sonderregelungen für Polizeidienstkräfte in unzulässiger Weise ungleich behandelt und beruft sich auf weitere Freiheitsrechte wie die allgemeine Handlungsfreiheit und die Freizügigkeit. Schwerpunkt des Falls sind Grundrechteingriffe im Kontext der Pandemiebekämpfung, das Verhältnis verschiedener Grundrechte und die Einordnung der "Kirche des Bizeps" als Religionsgemeinschaft.

Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Sollte die Einbürgerung am Handschlag scheitern?

Der Fall behandelt die Versagung einer Einbürgerung auf Grund der Weigerung eines muslimischen Antragstellers, Frauen aus religiösen Gründen die Hand zu geben. Schwerpunkt ist die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der 'Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse' (§ 10 I StAG) sowie die Frage, ob die Verweigerung des Handschlags ein legitimer Ablehnungsgrund ist. Zudem werden formelle Fragen des Widerspruchsverfahrens und der Klageerhebung angesprochen.

Prof. Dr. Guy Beaucamp· JA 2024, 136· 180 Min
Besondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenErmessen und VerhältnismäßigkeitGlaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)+4 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Tristes Christfest – Das Weihnachtsbaum-Verkaufsverbot

Die Klausur thematisiert ein gesetzliches Verkaufsverbot für Weihnachtsbäume zwischen November und Dezember. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten von Verfassungsbeschwerden einer Privatperson und eines Bio-Weihnachtsbaumerzeugers, insbesondere im Hinblick auf Grundrechte wie Glaubensfreiheit, Eigentums- und Berufsfreiheit sowie deren Schrankensystematik. Zusätzlich soll die Betroffenheit einer ausländischen Firma aus unionsrechtlicher Sicht (Grundfreiheiten) erörtert werden.

Dr. Romy Klimke, Jannis Bertling· JA 2023, 847· 300 Min
VerfassungsbeschwerdeGlaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Verhüllungsverbot

Eine gläubige Muslima beantragt bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 StVO, um während des Führens eines Kraftfahrzeugs einen Niqab (Gesichtsschleier) tragen zu dürfen. Nach mehreren Schriftwechseln wird ihr Antrag abgelehnt; sie sieht dadurch ihre religiösen Rechte verletzt und stellt Überlegungen zur Rechtmäßigkeit des Verhüllungsverbots sowie zu verwaltungsprozessualen Optionen an. Die Klausur behandelt verfassungsrechtliche, verwaltungsverfahrenrechtliche und straßenverkehrsrechtliche Aspekte.

Yannick Paskamp· JA 2023, 59· 60 Min
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Ermessen und VerhältnismäßigkeitMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung+5 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Warnung in Afrika

Im Sachverhalt wird thematisiert, ob und in welcher Weise deutsche Grundrechte im Kontext einer im Ausland durchgeführten Informationskampagne der deutschen Botschaft Anwendung finden. Ein spiritueller Führer einer religiösen Gruppe klagt vor dem VG Berlin gegen amtliche Warnungen, die von der Botschaft in seinem Heimatstaat verteilt wurden, und macht insbesondere eine Verletzung seiner Religionsfreiheit geltend.

Allgemeine GrundrechtslehrenGlaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Folgenbeseitigungsanspruch
JA 2022Anfänger:innen

Der Rastafari – religiöser Cannabiskonsum

Der Fall behandelt die Frage, ob das Cannabisverbot des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) für einen Rastafari, der Cannabis aus religiösen Gründen konsumiert, einen Verstoß gegen seine Religionsfreiheit aus Art. 4 I, II GG darstellt. Prüfungsschwerpunkt ist die Verfassungsmäßigkeit des Verbots im Hinblick auf die Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit sowie das Recht auf gesundheitliche Selbstschädigung nach Art. 2 II 1 GG.

Felix Thrun, Meryem Fidan· JA 2022, 217· 120 Min
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)+2 weitere
JURA 2022Anfänger:innen

Von Freiheitsentfaltung und Freiheitssicherung: Grundrechte in der Schule

Die Klausur thematisiert die Geltung und Grenzen von Grundrechten im schulischen Kontext sowie deren Besonderheiten im staatsrechtlichen Mehrebenensystem. Anhand eines Falls zur Einführung eines bundesweiten 'Recht auf gute Schule'-Gesetzes durch die Bundesbildungsministerin wird verfassungsrechtlich geprüft, ob ein solches Vorhaben im Einklang mit dem Grundgesetz steht.

Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Allgemeine Grundrechtslehren+4 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Nicht ohne mein Kopftuch!

Im Fall geht es um eine neue EU-Richtlinie, die Unternehmen erlaubt, das Tragen sichtbarer religiöser oder politischer Zeichen am Arbeitsplatz zu verbieten. Eine muslimische Rezeptionistin wird von ihrem Arbeitgeber wegen ihres Kopftuchs gekündigt und zweifelt an der Vereinbarkeit der Richtlinie mit höherrangigem Unionsrecht, insbesondere den Grundrechten der EU. Das BAG legt dem EuGH die Frage zur Auslegung der Richtlinie und ihrer Vereinbarkeit mit den Grundrechten vor.

Semizoglu· JA 2021, 579· 240 Min
Unionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)+3 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

Burkini im Schwimmbad

Der Fall thematisiert ein Burkini-Verbot in öffentlichen Schwimmbädern und behandelt zentrale Fragen der Glaubensfreiheit und Gleichheitsrechte. Er enthält außerdem eine Problemschwerpunkt zur formellen und materiellen Beschlussfähigkeit des Bundestages im Rahmen der Gesetzgebung. Der Sachverhalt eignet sich insbesondere zur Prüfung der Grundrechte und des Staatsorganisationsrechts.

Ute Sacksofsky, Berit Völzmann· JURA 2021, 1105
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)Gesetzgebungsverfahren+3 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

Im Westen geht der Halbmond auf...

In Nordrhein-Westfalen wurde ein Gesetz verabschiedet, das vorschreibt, in jedem Gerichtsgebäude ein Hilal-Symbol (islamische Mondsichel) anzubringen, um gesellschaftlichen Zusammenhalt und Solidarität zu fördern. Bundestagsabgeordnete beantragen beim Bundesverfassungsgericht die abstrakte Normenkontrolle mit Blick auf Gesetzgebungskompetenz, Grundrechte der Justizbeamten sowie die Unparteilichkeit der Justiz. Die Aufgabe prüft die Zulässigkeit und Begründetheit des Antrags.

Abstrakte Normenkontrolle+4 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Stille Nacht

Der Bund für Geistesfreiheit, eine öffentlich-rechtliche Weltanschauungsgemeinschaft, veranstaltet eine Party am Karfreitag, die von der zuständigen Ordnungsbehörde auf Grundlage des bayerischen Feier­tags­gesetzes untersagt wird. Die Klausur verlangt ein umfassendes Rechtsgutachten zu den Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde, wobei insbesondere die Grundrechte Weltanschauungs- und Glaubensfreiheit sowie die Versammlungsfreiheit geprüft werden. Im Mittelpunkt steht zudem die prozessuale Beschwerdeberechtigung der Gemeinschaft.

Steffen Hübner· JURA 2018, 183
VerfassungsbeschwerdeGlaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)+2 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Religionsfreiheit und Erziehungsauftrag des Staates im Schulrecht

Im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Anwaltsklausur wenden sich Eltern einer muslimischen Schülerin an einen Rechtsanwalt, da ihre Tochter aufgrund ihres Glaubens nicht am koedukativen Schwimmunterricht teilnehmen möchte. Die Schule lehnt die beantragte Befreiung ab, die Eltern sehen sich in ihrer Religionsfreiheit verletzt und verlangen eine rechtliche Prüfung, wie eine Befreiung erreicht werden kann.

Dr. Arne-Patrik Heinze, Henning Heinze· JA 2017, 210· 300 Min
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+3 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Konflikte um die Koranverteilung

Im Fall beantragt ein salafistischer Verein die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Verteilung von Koranen in der Hamburger Innenstadt, die nach verbalen Auseinandersetzungen mit Islamgegnern wieder aufgehoben wird. Streitentscheidend sind Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes, der Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Erlaubnis sowie Grundrechtseingriffe. Der Schwerpunkt liegt auf der öffentlich-rechtlichen Beurteilung des Verwaltungshandelns und der Wahrung der Grundrechte.

Prof. Dr. Guy Beaucamp· JA 2017, 121· 180 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Die Merkmale des VerwaltungsaktsGlaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)+2 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Der Gesichtsschleier in der Schule

Die Klausur thematisiert die Frage, ob eine staatliche Schule eine Schülerin, die einen Gesichtsschleier (Niqab) trägt, vom Unterricht ausschließen darf. Sie behandelt das Spannungsverhältnis zwischen der Glaubensfreiheit der Schülerin und den schulrechtlichen Auflagen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Unterrichtsbetriebs.

Monika Polzin, Katharina Doll· JURA 2017, 1436
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Ermessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Der ehemalige jüdische Friedhof

Die Fortgeschrittenenklausur behandelt die Änderung eines Bebauungsplans mit dem Ziel, einen ehemaligen jüdischen Friedhof als öffentliche Grünfläche auszuweisen und die Totenruhe zu bewahren. Thematisiert werden bauplanungsrechtliche Abwägungsfehler, das beschleunigte Änderungsverfahren und religionsbezogene Belange, insbesondere der Schutz von Gottesdienst und Seelsorge sowie das Selbstverständnis der Religionsgemeinschaften.

Martin Mengden· JURA 2015, 863
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Grundlagen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Helm oder Glaube?«

Ein Motorradfahrer beantragt wegen seiner religiösen Überzeugung eine Ausnahmegenehmigung von der gesetzlichen Helmpflicht, welche ihm von der Behörde verweigert wird. Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Problematik um das Spannungsverhältnis zwischen Glaubensfreiheit und staatlicher Schutzpflicht für Leben und Sicherheit im Straßenverkehr. Im Fokus stehen die Reichweite des Schutzes von Art. 4 GG und die Zulässigkeit sowie Begründetheit der gerichtlichen Klage auf Ausnahme von der Helmpflicht.

Julia Kühn, Christina Wank· JURA 2014, 94
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Allgemeine Grundrechtslehren+4 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Der Zwangsgenosse

Biobauer B, der die Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft aus weltanschaulichen Gründen ablehnt, begehrt die Feststellung, dass er nicht Mitglied ist. Im Mittelpunkt steht die Frage der Vereinbarkeit der gesetzlichen Zwangsmitgliedschaft mit Grundrechten, insbesondere Gewissensfreiheit und Eigentumsfreiheit. Die Klausur verlangt zudem eine Auseinandersetzung mit der Feststellungsklage und einer möglichen Vorlage an das Bundesverfassungsgericht.

Dr. Markus Winkler· JA 2013, 676· 180 Min
Zulässigkeit der FeststellungsklageFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)+4 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur: Tagesmutter trotz Scientology-Mitgliedschaft?

Beate Glaubdran, seit vier Jahren als Tagesmutter in Jena tätig, wird wegen ihrer Mitgliedschaft bei der Scientology Kirche Deutschland e.V. vom Jugendamt die Erlaubnis zur Kindertagespflege entzogen. Das Jugendamt stützt den Entzug auf Zweifel an ihrer Eignung und einer daraus folgenden Gefährdung des Kindeswohls, da die Werte von Scientology angeblich dem Grundgesetz widersprächen. B wendet sich mit einem Widerspruch, der abgewiesen wird, und argumentiert mit ihrer fachlichen Qualifikation sowie einem Verstoß gegen ihre Religions- und Berufsfreiheit. Zentral geht es um die Rechtmäßigkeit des Entzugs der Pflegeerlaubnis wegen Scientology-Mitgliedschaft und die verfassungsrechtliche Bewertung des Eingriffs.

Rücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenFormelle Rechtmäßigkeit von VerwaltungsaktenBekanntgabe und Wirksamkeit von Verwaltungsakten+5 weitere
JA 20071. Staatsexamen

Hanseatische Sektenjagd

Die Klausur behandelt die Bekenntnisfreiheit nach Art. 4 GG am Beispiel der staatlichen Empfehlungen gegen Scientology und beleuchtet, ob und wie ein mittelbar-faktischer Eingriff in Grundrechte vorliegt. Vertieft wird zudem, wann dem Staat wirtschaftliche Nachteile infolge solcher Empfehlungen zurechenbar sind, auch unter Gesichtspunkten des Amtshaftungsrechts.

Hartmut Kahl, Ralph Zimmermann· JA 2007, 783· 300 Min
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Allgemeine Grundrechtslehren+2 weitere
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