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Dr.

Markus Winkler

5 Klausuren im Portal

Klausuren

5 Klausuren
JA 2013Fortgeschrittene

Der Zwangsgenosse

Biobauer B, der die Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft aus weltanschaulichen Gründen ablehnt, begehrt die Feststellung, dass er nicht Mitglied ist. Im Mittelpunkt steht die Frage der Vereinbarkeit der gesetzlichen Zwangsmitgliedschaft mit Grundrechten, insbesondere Gewissensfreiheit und Eigentumsfreiheit. Die Klausur verlangt zudem eine Auseinandersetzung mit der Feststellungsklage und einer möglichen Vorlage an das Bundesverfassungsgericht.

Dr. Markus Winkler· JA 2013, 676· 180 Min
Zulässigkeit der FeststellungsklageFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)+4 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Grenzenlose Tariftreue

Die Klausur beschäftigt sich mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit des rheinland-pfälzischen Vergabegesetzes, insbesondere mit den Tariftreueklauseln und der Zuständigkeitsregelung der ordentlichen Gerichte bei Streitigkeiten unterhalb eines bestimmten Schwellenwerts. Geprüft wird, ob eine Verfassungsbeschwerde eines vom Auftrag ausgeschlossenen Unternehmens Aussicht auf Erfolg hätte, weil das Gesetz in Grundrechte, die Kompetenzordnung und den effektiven Rechtsschutz eingreife.

Dr. Markus Winkler· JA 2010, 274· 180 Min
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)GrundrechtskonkurrenzenVerfassungsbeschwerde+4 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Willkommen in der wunderbaren Welt der Windkraft

Die Klausur behandelt die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich einer Ortsgemeinde unter Berücksichtigung von Raumordnungs- und Flächennutzungsplänen. Im Mittelpunkt steht das Verhältnis von Gemeinde, Verbandsgemeinde und Kreisverwaltung sowie Fragen der Planungshoheit und rechtlicher Bindungen durch übergeordnete Pläne.

Dr. Markus Winkler· JA 2008, 274· 180 Min
Außenbereich (§ 35 BauGB)Die Baugenehmigung+2 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Pater semper incertus

Die Klausur behandelt die Frage, ob ein mutmaßlicher biologischer Vater (nach deutschem Recht nicht rechtlicher Vater) und Beschwerdeführer mit Verfassungsbeschwerden gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der Feststellung der Vaterschaft und dem Umgangsrecht Aussicht auf Erfolg hat. Dabei werden insbesondere die Bedeutung von Art. 6 GG, die Bindung deutscher Gerichte an die EMRK sowie der Schutz des Kindeswohls thematisiert.

Dr. Markus Winkler· JA 2006, 784· 120 Min
Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Verfassungsbeschwerde+2 weitere
JA 20051. Staatsexamen

Die Kindergartenkrise

Im Mittelpunkt steht der Streit um den zwangsweisen Beitritt einer Ortsgemeinde zu einem Kindergarten-Zweckverband im Rahmen des rheinland-pfälzischen Landesrechts. Geprüft werden die rechtlichen Voraussetzungen und die Zulässigkeit der zwangsweisen Einbeziehung einer widerspenstigen Gemeinde gegen deren Willen sowie die Auswirkungen auf die kommunale Selbstverwaltung.

Dr. Markus Winkler· JA 2005, 516· 300 Min
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeGrundlagen+2 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Dr. Markus Winkler prüfen besonders häufig Verfassungsbeschwerde (2×), Außenbereich (§ 35 BauGB) (1×), Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) (1×), Die Baugenehmigung (1×), Die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde (1×), Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG) (1×), Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG) (1×) und Grundlagen (1×).