Klausuren
5 KlausurenDer Zwangsgenosse
Biobauer B, der die Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft aus weltanschaulichen Gründen ablehnt, begehrt die Feststellung, dass er nicht Mitglied ist. Im Mittelpunkt steht die Frage der Vereinbarkeit der gesetzlichen Zwangsmitgliedschaft mit Grundrechten, insbesondere Gewissensfreiheit und Eigentumsfreiheit. Die Klausur verlangt zudem eine Auseinandersetzung mit der Feststellungsklage und einer möglichen Vorlage an das Bundesverfassungsgericht.
Grenzenlose Tariftreue
Die Klausur beschäftigt sich mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit des rheinland-pfälzischen Vergabegesetzes, insbesondere mit den Tariftreueklauseln und der Zuständigkeitsregelung der ordentlichen Gerichte bei Streitigkeiten unterhalb eines bestimmten Schwellenwerts. Geprüft wird, ob eine Verfassungsbeschwerde eines vom Auftrag ausgeschlossenen Unternehmens Aussicht auf Erfolg hätte, weil das Gesetz in Grundrechte, die Kompetenzordnung und den effektiven Rechtsschutz eingreife.
Willkommen in der wunderbaren Welt der Windkraft
Die Klausur behandelt die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich einer Ortsgemeinde unter Berücksichtigung von Raumordnungs- und Flächennutzungsplänen. Im Mittelpunkt steht das Verhältnis von Gemeinde, Verbandsgemeinde und Kreisverwaltung sowie Fragen der Planungshoheit und rechtlicher Bindungen durch übergeordnete Pläne.
Pater semper incertus
Die Klausur behandelt die Frage, ob ein mutmaßlicher biologischer Vater (nach deutschem Recht nicht rechtlicher Vater) und Beschwerdeführer mit Verfassungsbeschwerden gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der Feststellung der Vaterschaft und dem Umgangsrecht Aussicht auf Erfolg hat. Dabei werden insbesondere die Bedeutung von Art. 6 GG, die Bindung deutscher Gerichte an die EMRK sowie der Schutz des Kindeswohls thematisiert.
Die Kindergartenkrise
Im Mittelpunkt steht der Streit um den zwangsweisen Beitritt einer Ortsgemeinde zu einem Kindergarten-Zweckverband im Rahmen des rheinland-pfälzischen Landesrechts. Geprüft werden die rechtlichen Voraussetzungen und die Zulässigkeit der zwangsweisen Einbeziehung einer widerspenstigen Gemeinde gegen deren Willen sowie die Auswirkungen auf die kommunale Selbstverwaltung.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Markus Winkler prüfen besonders häufig Verfassungsbeschwerde (2×), Außenbereich (§ 35 BauGB) (1×), Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) (1×), Die Baugenehmigung (1×), Die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde (1×), Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG) (1×), Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG) (1×) und Grundlagen (1×).