Klausuren
Der Rastafari – religiöser Cannabiskonsum
Die Klausur behandelt die Frage, ob das im Betäubungsmittelgesetz geregelte Cannabisverbot einen Verstoß gegen die Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1, 2 GG) darstellt, insbesondere beim religiös motivierten Konsum durch einen Rastafari. Es sind der Schutzbereich und die Schranken der Glaubensfreiheit sowie das Verhältnis des Cannabisverbots zu Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (Recht auf körperliche Unversehrtheit) zu prüfen.
Anfängerklausur: Das Kopftuch der Richterin
Im Mittelpunkt des Falls steht die Richterin E, die nach ihrer Konversion zum Islam als überzeugte Muslima ihr Kopftuch auch während Gerichtsverhandlungen tragen möchte. Das nordrhein-westfälische Justizneutralitätsgesetz verbietet jedoch das Tragen religiöser Symbole oder Kleidungsstücke in gerichtlichen Verhandlungen. E fühlt sich durch dieses gesetzliche Verbot in ihrer Religionsfreiheit beeinträchtigt und erhebt Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz. Zentraler rechtlicher Schwerpunkt ist der Konflikt zwischen der Neutralitätspflicht im Justizdienst und der grundrechtlich geschützten Religionsfreiheit gemäß Grundgesetz.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Felix Thrun prüfen besonders häufig Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) (1×), Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) (1×), Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG) (1×), Rechte und Pflichten im Vorfeld einer Versammlung (1×), Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG) (1×) und Verfassungsbeschwerde (1×).