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Öffentliches Recht

Grundrechtskonkurrenzen

Grundrechtskonkurrenzen betreffen das Verhältnis mehrerer Grundrechte zueinander, wenn ein staatlicher Eingriff zugleich verschiedene Schutzbereiche berührt. Zentrale Normen sind Art. 2 Abs. 1 GG (Allgemeine Handlungsfreiheit), Art. 5 GG (Meinungsfreiheit), Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit), Art. 14 GG (Eigentum), Art. 3 GG (Gleichheit). Examensrelevant: Konkurrenz zwischen Berufsfreiheit und Eigentum, Spezialitäts- und Subsidiaritätsprinzip, verdrängende/hinzutretende Konkurrenz.

Zu diesem Thema haben wir 73 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2026Fortgeschrittene

„Schwein gehabt?“

Die Klausur behandelt die rechtliche Zulässigkeit der Haltung von Minischweinen als Therapietiere in einem Berliner Wohngebiet unter Berücksichtigung des Bauplanungsrechts und vor dem Hintergrund der faktischen Funktionslosigkeit des Bebauungsplans. Dabei wird insbesondere auf § 14 BauNVO, die Abgrenzung Kleintier- versus Nutztierhaltung und die Berücksichtigungsfähigkeit von Grundrechten im Verwaltungsverfahren eingegangen. Zu prüfen ist die Erfolgsaussicht einer Klage gegen ein behördliches Verbot der Tierhaltung und die Beseitigungsanordnung.

Judith Hantel, Justus Tabbara· JA 2026, 836· 240 Min
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Materielles BauordnungsrechtFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+5 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: „Die Qual der Wahl“

Die Hausarbeit behandelt öffentlich-rechtliche Fragestellungen im Kontext von Wahlen und Wahlrechtsgrundsätzen. Im Mittelpunkt steht die Prüfung, ob und unter welchen Voraussetzungen Wahlrechtsregelungen mit Verfassungsrang mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Es werden zentrale Fragen der Staatsorganisation, der Verfassungsbeschwerde sowie einschlägige Grundrechte thematisiert.

Wahlen und WahlrechtsgrundsätzeVerfassungsbeschwerde+5 weitere
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Ausfuhrbeschränkung als extraterritorialer Grundrechtsschutz

Die Klausur behandelt den Grundrechtsschutz bei Ausfuhrbeschränkungen mit Fokus auf extraterritorialen Wirkungen. Es werden Probleme der allgemeinen Grundrechtslehren und der Grundrechtskonkurrenzen behandelt, insbesondere unter Bezug auf europarechtliche und unionsgrundrechtliche Aspekte. Die Klausur eignet sich besonders für fortgeschrittene Examenskandidaten im öffentlichen Recht.

Dr. Andreas Buser· JuS 2026, 611· 300 Min
Allgemeine GrundrechtslehrenGrundrechtskonkurrenzenFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+3 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Examensübungsklausur: Glücksspiel mit Grundrechten

Die Unternehmerin A begehrt als Betreiberin einer Einzelspielhalle in Baden-Württemberg nach Ablauf einer Härtefallbefreiung eine neue, unbefristete Erlaubnis zum Weiterbetrieb ihrer Spielhalle sowie hilfsweise eine erneute Befreiung. Die zuständige Behörde lehnt beide Anträge unter Verweis auf das landesrechtliche Abstandsgebot und die bestehende Erlaubnis einer Konkurrenzspielhalle ab. A unternimmt Widerspruch, Klage sowie eine Landesverfassungsbeschwerde und sieht ihre Grundrechte, insbesondere den chancengleichen Zugang zum Beruf und ihre Eigentumsfreiheit, verletzt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Auswahlentscheidung bei konkurrierenden Spielhallenbetrieben, das Abstandsgebot, die Härtefallregelung und Verfahrensfragen der Verfassungsbeschwerde sowie die Fortführbarkeit des Verfahrens nach dem Tod der Beschwerdeführerin.

Alexander Khorenko· ZJS 2026, 593
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+5 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

„Drohneneinsätze mit Folgen“

Die Klausur thematisiert die mögliche Verletzung der Pressefreiheit durch den Bundesnachrichtendienst gemäß BNDG im Zusammenhang mit der Überwachung journalistischer Recherche im Ausland. Zudem wird die Schutzpflicht der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Drohnenangriffen thematisiert und die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde durch einen ausländischen Betroffenen wegen einer letztinstanzlichen Gerichtsentscheidung geprüft.

Lena Albrecht, Böhringer· JA 2026, 303· 120 Min
VerfassungsbeschwerdePressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+3 weitere
JURA 2026Fortgeschrittene

ÖR-Fortgeschrittenenhausarbeit – Versammlungsfreiheit im befriedeten Bezirk

Die Klausur behandelt die versammlungsrechtliche Problematik von Demonstrationen im befriedeten Bezirk eines Parlamentsgebäudes. Gegenstand ist die Auslegung und Anwendung des Art. 8 GG sowie einschlägiger einfachrechtlicher Normen zum Versammlungsrecht. Prüfschwerpunkte sind Grundrechte und ihre Schranken sowie das Verhältnis von Versammlungs- und Polizeiordnungsrecht.

Leonard Hoeft· JURA 2026, 1172
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+3 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Zeugnisbemerkung bei Legasthenie

Die Klausur behandelt die grundrechtliche Bewertung einer Zeugnisbemerkung über eine bestehende Legasthenie. Im Zentrum steht die Frage, ob dadurch das Gleichheitsrecht aus Art. 3 GG verletzt wird und welche Prüfungsschritte bei der mittelbaren Diskriminierung heranzuziehen sind. Ergänzend wird das Verhältnis zu weiteren Grundrechten, insbesondere zum Persönlichkeitsrecht und zum schulbezogenen Grundrecht, thematisiert.

Jan Martinus Berger, Antonia Gövert· JuS 2025, 422· 120 Min
Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)GrundrechtskonkurrenzenRecht der öffentlichen Sachen+3 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – (Keine) Kunst am Kenotaph

Die Klausur thematisiert den Schutzbereich und die Schranken der Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG, diskutiert die grundrechtliche Einordnung einer Kunstaktion an einem öffentlichen Denkmal (Kenotaph) und geht auf Abgrenzungsfragen insbesondere zur Meinungsfreiheit ein. Die Studierenden üben dabei die allgemeine dogmatische Prüfung von Grundrechten und deren Wechselwirkungen sowie einfache fallbezogene Subsumtionen. Geeignet ist die Klausur insbesondere für Anfänger im Öffentlichen Recht und Grundrechtslehre.

Dr. Maximilian Schneider· JuS 2025, 232· 120 Min
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeine GrundrechtslehrenRecht der öffentlichen Sachen+3 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Zu freizügig für die Bundeswehr?

In der Klausur wird geprüft, ob ein Verweis gegen eine Berufssoldatin der Bundeswehr wegen ihres freizügigen Dating-Profils rechtmäßig war und ob der Verwaltungsrechtsweg bei einer Klage gegen diese Maßnahme eröffnet ist. Thematisiert werden dabei das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht gemäß § 17 II 3 SG, der Bestimmtheitsgrundsatz sowie soldaten- und disziplinarrechtliche Vorschriften.

Dr. Alexander Brade, Max E. Müller· JA 2025, 37· 180 Min
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Ermessen und VerhältnismäßigkeitBeamtenrecht+3 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

ÖR-Zwischenprüfungsklausur zur Berufsfreiheit und Grundrechtskonkurrenzen

Die Klausur befasst sich mit der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG und analysiert Konstellationen der Grundrechtskonkurrenz. Im Mittelpunkt steht die dogmatische Abgrenzung und das Verhältnis zu anderen Grundrechten.

Marie Beyrich· JURA 2025, 1233
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Grundrechtskonkurrenzen+1 weitere
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

ÖR-Examensklausur zum Verfassungsrecht

Der Klausur liegt das Urteil des BGH vom 29. 07. 2021 (BGHZ 230, 347) zur Grundrechtsbindung von Netzwerkbetreibern zugrunde. Mit dem Urteil entschied der BGH, dass sich Netzwerkbetreiber trotz einer starken Stellung am Markt dennoch auf Grundrechte berufen können und nicht staatsgleich an die Grundrechte gebunden sind. 1 Ein Schwerpunkt der Klausur lag damit auf den Grundsätzen der mittelbaren Drittwirkung. Darüber hinaus war die Anwendungserweiterung des Grundrechtsschutzes und die wesensmäßige Anwendbarkeit von Grundrechten anzusprechen.

Katharina Hanke· JURA 2025, 86
Allgemeine Grundrechtslehren+1 weitere
JURA 2025Anfänger:innen

Konsumverbot von Alkohol an bestimmten öffentlichen Orten?

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines bundesgesetzlichen Konsumverbots von Alkohol an bestimmten öffentlichen Orten, insbesondere mit Blick auf die allgemeine Handlungsfreiheit und den Gleichheitssatz. Thematisiert werden zudem Fragen der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz und die Erforderlichkeit des Gesetzes. Der Sachverhalt beruht auf aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen und richtet sich an Studierende im Grundstudium des Öffentlichen Rechts.

JURA 2025, 2212
Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)Gesetzgebungskompetenzen+1 weitere
JURA 2025Anfänger:innen

»Extrawurst für Verfassungsfeinde?«

Die Klausur thematisiert die Ablehnung der Zulassung eines Examinierten zum juristischen Vorbereitungsdienst mit der Begründung mangelnder Verfassungstreue wegen seiner führenden Rolle in einer verfassungsfeindlichen Partei. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Erfordernis der Verfassungstreue als Zugangsvoraussetzung mit Art. 12 GG (Berufsfreiheit) vereinbar ist. Behandelt werden zudem Grundrechtskonkurrenzen und die Voraussetzungen der Verfassungsbeschwerde sowie Eilrechtsschutz vor dem Bundesverfassungsgericht.

JURA 2025, 2131· 120 Min
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)GrundrechtskonkurrenzenVerfassungsbeschwerde+3 weitere
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

Der twitternde Bürgermeister

Die Klausur thematisiert die kommunalrechtliche und verfassungsrechtliche Einordnung von Äußerungen eines Bürgermeisters in sozialen Netzwerken im Zusammenhang mit Parteiöffentlichkeitsarbeit. Im Mittelpunkt steht ein Twitter-Beitrag des Bürgermeisters über eine Petition gegen die Ansiedlung einer rechtsextremistischen Partei und die Frage, ob und inwieweit dies mit dem Sachlichkeitsgebot, der Chancengleichheit politischer Parteien und dem Parteienrecht im Einklang steht.

JURA 2025, 2062· 300 Min
Der BürgermeisterPolitische ParteienMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)+4 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

»Die ›kleine‹ Online-Durchsuchung«

Die Klausur behandelt eine Gesetzesverfassungsbeschwerde gegen § 100a Abs. 1 S. 3 StPO, der staatlichen Stellen den Zugriff auf verschlüsselte Nachrichten in Instant-Messengern ermöglicht. Im Zentrum stehen verfassungsrechtliche Maßstäbe zum Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (IT-Grundrecht), Fragen der Grundrechtskonkurrenzen, sowie klassische Zulässigkeitsfragen bei der Verfassungsbeschwerde. Gegenstand ist u.a. das Verhältnis zu Telekommunikationsgeheimnis und Unverletzlichkeit der Wohnung.

JURA 2025, 2030
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG)Verfassungsbeschwerde+2 weitere
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

»Vereinsverbot oder Medienzensur?«

Die Klausur behandelt den verwaltungsrechtlichen vorläufigen Rechtsschutz gegen ein Vereinsverbot, das sich gegen eine Mediengesellschaft wendet. Im Zentrum stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein Vereinsverbot nach dem VereinsG, insbesondere das Verhältnis der Vereinigungsfreiheit zu anderen Grundrechten wie Presse- und Meinungsfreiheit. Thematisiert werden auch die typischen verfassungsrechtlichen Abwägungsprobleme bei extremistischen und antipluralistischen Bestrebungen innerhalb von Medienorganisationen.

JURA 2025, 2017· 300 Min
Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)+3 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Explosive Berufsfreiheit

Die Anfängerklausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG und ihrer dogmatischen Herleitung sowie Anwendung. Im Mittelpunkt steht die grundrechtliche Prüfung einer Beschränkung der Berufsfreiheit im öffentlichen Recht, flankiert durch allgemeine Grundrechtslehren und die Prüfung der Verhältnismäßigkeit. Die Klausur eignet sich ideal zur Einübung einer strukturierten Grundrechtsprüfung auf Anfängerniveau.

Professor Dr. Daniel Wolff, Salih Okur· JuS 2024, 943· 120 Min
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Allgemeine GrundrechtslehrenRecht der öffentlichen Sachen+2 weitere
JA 20241. Staatsexamen

„Energieversorgung in unsicheren Zeiten“

Die Klausur behandelt die energiepolitisch hochaktuelle Frage der staatlichen Treuhandverwaltung eines Energieversorgers während der Rohstoffkrise im Zuge des Ukraine-Kriegs. Schwerpunkte sind die Prüfung einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine ministerielle Anordnung nach dem Energiesicherungsgesetz, grundrechtliche Eigentumsgarantien und die europarechtlichen Grundfreiheiten, insbesondere unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit sowie das Entschädigungsregime nach § 17 EnSiG.

Dr. Jannika Jahn, Valentin von Stosch· JA 2024, 399· 300 Min
Ermessen und VerhältnismäßigkeitFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+4 weitere
JURA 2024Fortgeschrittene

»Das letzte Dorf«

Die Klausur behandelt die rechtliche Bewertung einer versammlungsrechtlichen Protestaktion gegen einen geplanten Kohleabbau in Niedersachsen und die Enteignung eines landwirtschaftlichen Grundstücks zu Gunsten eines Energiekonzerns. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Grundrechtsfähigkeit von Unionsbürgern, zur Versammlungsfreiheit und zum Eigentumsschutz, insbesondere zur Abgrenzung von Enteignung und Inhalts- und Schrankenbestimmung sowie deren Verhältnismäßigkeit.

JURA 2024, 2074
VerfassungsbeschwerdeVersammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+2 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

»Gelöscht wird nicht – oder doch?«

In der Klausur wird die Löschung eines Nutzerkommentars durch einen marktführenden Netzwerkbetreiber und die Grundrechtsbindung privater Plattformbetreiber thematisiert. Der Schwerpunkt liegt auf der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte, der Frage nach der 'staatsgleichen' Grundrechtsbindung und der wesensmäßigen Anwendbarkeit des Grundrechtsschutzes. Zugrunde liegt das BGH-Urteil BGHZ 230, 347 zur Grundrechtsbindung privater Netzwerkbetreiber.

JURA 2024, 2056· 300 Min
Allgemeine GrundrechtslehrenMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)+1 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Alles dank der Kunstfreiheit erlaubt?

Die Klausur behandelt einen Streit zwischen einer bekannten Satirikerin und einem Politiker über die Grenzen der Kunstfreiheit. Nach einem verbotenen satirischen Gedicht wird das Spannungsverhältnis zwischen Kunstfreiheit, Meinungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde thematisiert. Die Frage ist, ob die Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot Aussicht auf Erfolg hat.

Till Seyer, Dr. Martin Schwamborn· JA 2023, 1010· 120 Min
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Verfassungsbeschwerde+2 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Tristes Christfest – Das Weihnachtsbaum-Verkaufsverbot

Die Klausur thematisiert ein gesetzliches Verkaufsverbot für Weihnachtsbäume zwischen November und Dezember. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten von Verfassungsbeschwerden einer Privatperson und eines Bio-Weihnachtsbaumerzeugers, insbesondere im Hinblick auf Grundrechte wie Glaubensfreiheit, Eigentums- und Berufsfreiheit sowie deren Schrankensystematik. Zusätzlich soll die Betroffenheit einer ausländischen Firma aus unionsrechtlicher Sicht (Grundfreiheiten) erörtert werden.

Dr. Romy Klimke, Jannis Bertling· JA 2023, 847· 300 Min
VerfassungsbeschwerdeGlaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+5 weitere
JA 2023Anfänger:innen

Campen für das Klima

Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtliche Einordnung eines Klimaprotestcamps, insbesondere die Frage, ob und in welchem Umfang dessen Durchführung als Versammlung im Sinne von Art. 8 Abs. 1 GG geschützt ist. Prüfungsgegenstand sind die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerden eines Vereins und einer Einzelperson gegen verwaltungsrechtliche Beschränkungen eines Klimacamps durch die Versammlungsbehörde. Der Fokus liegt auf der Versammlungsfreiheit, dem Umgang mit nicht-versammlungsspezifischen Aktivitäten und dem Deutschengrundrecht.

Laura Sophie Ochner· JA 2023, 754· 120 Min
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Verfassungsbeschwerde+3 weitere
JA 20231. Staatsexamen

Der Berliner Mietendeckel

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Überprüfung des Berliner Mietendeckels durch das Bundesverfassungsgericht. Streitgegenstand sind vor allem die Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Land sowie Grundrechtsfragen wie Eigentumsgarantie und rechtsstaatlicher Vertrauensschutz. Die Rolle der Föderalismusreform und das Verhältnis von Landesrecht zu bundesrechtlichen Regeln werden eingehend diskutiert.

GesetzgebungskompetenzenFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Abstrakte Normenkontrolle+4 weitere
JURA 2023Examensklausur1. Staatsexamen

ÖR-Examensklausur zum Verfassungsrecht

Die Klausur behandelt verfassungsrechtliche Probleme um die Einführung und Anwendung von Data-Mining durch Polizei- und Sicherheitsbehörden im Rahmen der Terrorismusbekämpfung. Im Fokus stehen der Grundrechtsschutz bei der Durchführung von Unionsrecht, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Sicherheitsgesetzgebung, insbesondere am Beispiel des § 6a ATDG. Von den Bearbeitenden werden Kenntnisse der Rechtsprechung zum Recht auf Vergessen und zur Ausgestaltung von Eingriffsschwellen verlangt.

Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)GrundrechtskonkurrenzenStaatsstrukturprinzipien des GG+3 weitere
JURA 2023Anfänger:innen

Twitter und Hafer

Der Fall behandelt die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Dienstherr gegenüber einem Professor intervenieren darf, der sich in sozialen Netzwerken zu gesellschaftlichen Debatten äußert und dabei seine dienstliche Stellung betont. Thematisiert wird insbesondere die Abgrenzung zwischen Wissenschaftsfreiheit und Meinungsfreiheit sowie beamtenrechtliche Pflichten und Grundrechte im Kontext von Social-Media-Aktivitäten während der Corona-Pandemie.

Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Beamtenrecht+2 weitere
JA 20221. Staatsexamen

Sperrstunde für die Kunstfreiheit?

Gegenstand ist die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von § 28a Abs. 1 Nr. 7 und Nr. 11 IfSG (in der Fassung von 2020) durch das Bundesverfassungsgericht, wobei insbesondere die Vereinbarkeit mit dem Bestimmtheitsgebot und der Kunstfreiheit im Zentrum steht. Daneben werden staatsorganisationsrechtliche Aspekte wie die Gesetzgebung und das gesetzgeberische Verfahren, die Antragsberechtigung im Organstreitverfahren sowie der Beitritt zu Verfahren vor dem BVerfG problematisiert.

Leo Müller, Maximilian Roth· JA 2022, 307· 300 Min
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Abstrakte Normenkontrolle+4 weitere
JA 2022Anfänger:innen

Grundrechtskollisionen im digitalen Raum

Die Klausur behandelt eine Grundrechtskollision im Kontext digitaler Plattformen und sozialen Medien am Beispiel einer Löschung politischer Inhalte und des Accounts eines Bundestagskandidaten während der Covid-19-Pandemie. Schwerpunktmäßig steht das Verhältnis zwischen Meinungsfreiheit, Wahlkampfkommunikation und den Rechten des Plattformanbieters im Zentrum. Zu prüfen ist die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Löschung.

Katharina Longin, Wiebke de Raaf· JA 2022, 130· 180 Min
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)GrundrechtskonkurrenzenAllgemeine Grundrechtslehren+4 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

Wahlkampf der Maschinen

Die Klausur behandelt eine Examenssituation zum Einsatz von Social Bots im Bundestagswahlkampf durch eine Partei und die daraus entstehenden Probleme im Grundrechtsschutz, insbesondere im Hinblick auf die Meinungsfreiheit und die Integrität von Wahlen. Es werden sowohl examensrelevante Fragen der Verfassungsbeschwerde als auch Bezüge zum Unionsrecht, etwa zur Dienstleistungsfreiheit, geprüft.

Andrej Lang· JURA 2022, 988
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)VerfassungsbeschwerdeWahlen und Wahlrechtsgrundsätze+3 weitere
JURA 2022Anfänger:innen

Aufruhr im Hörsaal – Vorlesungsverhinderung durch Studierende

In der Hausarbeit wird ein Protest von Studierenden gegen eine universitäre Vorlesung thematisiert, bei dem es zu Störungen, Beleidigungen und dem Bewerfen der Professorin mit Schneebällen kommt. Zentral ist die verfassungsrechtliche Abwägung zwischen Versammlungs- und Meinungsfreiheit der Studierenden und der Lehrfreiheit der Professorin. Daneben werden die Friedlichkeit der Versammlung, die Verfassungstreuepflicht von Hochschullehrenden und die Frage behandelt, ob bestimmte Äußerungen Schmähkritik darstellen.

Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 GG)+4 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

Berliner Mietendeckel

Die Klausur spielt vor dem Hintergrund des sogenannten Berliner Mietendeckels und thematisiert eine abstrakte Normenkontrolle vor dem Landesverfassungsgericht. Im Mittelpunkt stehen die Zulässigkeit der abstrakten Normenkontrolle, Prüfungsmaßstäbe des Landesverfassungsgerichts, die Gesetzgebungskompetenz sowie ein möglicher Verstoß gegen die Eigentumsgarantie und das Rückwirkungsverbot.

Anne Marleen Könneke· JURA 2022, 756
Abstrakte NormenkontrolleGesetzgebungskompetenzenFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+2 weitere
JURA 2022Anfänger:innen

Justizfreunde

Die Anfängerhausarbeit behandelt die Urteilsverfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Aufnahme einer Journalistin in einen privaten Journalistenverein. Es stehen die möglichen Verletzungen der Vereinigungsfreiheit, der Pressefreiheit und des Gleichbehandlungsgebots sowie die Vereinbarkeit der Öffentlichkeitsarbeit des BVerfG mit dem Recht auf Gleichbehandlung im publizistischen Wettbewerb im Mittelpunkt.

Stefan Haack· JURA 2022, 746
VerfassungsbeschwerdeVereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)+5 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

ÖR-Examensklausur zum Verfassungsrecht (Zweckentfremdungsgesetz)

Diese Examensklausur behandelt das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz Berlin und dessen Verfassungsmäßigkeit. Thematisiert werden unter anderem das Verhältnis von Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG zum Gesetzesvorbehalt, die Sozialpflichtigkeit des Eigentums, die Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG, die Berufsfreiheit aus Art. 12 GG sowie die Fragen echter und unechter Rückwirkung.

Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Grundrechtskonkurrenzen+4 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Im Namen der Gesundheit

Die Fallklausur behandelt unter anderem Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes gegen behördliche Warnungen vor Lebensmitteln auf Websites, die Reichweite von Amtshaftungsansprüchen wegen Umsatzverlusten nach behördlichen Produktwarnungen und ein Vorlageverfahren zum Bundesverfassungsgericht wegen der Verfassungsmäßigkeit behördlicher Informationsbefugnisse aus § 40 I a LFGB. Im Zentrum stehen Abwägungen zum Rechtsschutz, zum Schadensersatz und zu den Grundrechten betroffener Unternehmen.

Tim Kerstges· JA 2021, 1008· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Konkrete Normenkontrolle+3 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Nicht ohne mein Kopftuch!

Im Fall geht es um eine neue EU-Richtlinie, die Unternehmen erlaubt, das Tragen sichtbarer religiöser oder politischer Zeichen am Arbeitsplatz zu verbieten. Eine muslimische Rezeptionistin wird von ihrem Arbeitgeber wegen ihres Kopftuchs gekündigt und zweifelt an der Vereinbarkeit der Richtlinie mit höherrangigem Unionsrecht, insbesondere den Grundrechten der EU. Das BAG legt dem EuGH die Frage zur Auslegung der Richtlinie und ihrer Vereinbarkeit mit den Grundrechten vor.

Semizoglu· JA 2021, 579· 240 Min
Unionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)+3 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Affäre auf Ibiza

Die Klausur behandelt eine Verfassungsbeschwerde einer Presseverlegerin gegen eine zivilgerichtliche Untersagung der Veröffentlichung heimlich aufgenommener Videoaufnahmen eines Politikers. Schwerpunkt ist die Kollision von Pressefreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht, insbesondere im Lichte der Bedeutung von Kommunikationsgrundrechten im politischen Diskurs. Es sind sowohl das Recht am eigenen Bild als auch Fragen rund um die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde zu prüfen.

Tina Bühner· JA 2021, 395· 180 Min
VerfassungsbeschwerdePressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+2 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

Kohleausstieg nach 25 Jahren Betrieb

Die Hausarbeit behandelt verfassungsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Kohleausstieg nach langjährigem Betrieb und legt dabei einen Schwerpunkt auf die Prüfung von Grundrechten.

Georg Hermes, Rusen Cikar· JURA 2021, 1375
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+2 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

Recht auf Vergessenwerden I

Die Klausur behandelt den Grundrechtsschutz im Mehrebenensystem am Beispiel des sogenannten 'Rechts auf Vergessenwerden', insbesondere im Kontext von Online-Publikationen, Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit. Im Mittelpunkt stehen die Abwägung zwischen dem Schutz personenbezogener Daten und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit sowie das Zusammenspiel von unionsrechtlichen und nationalen Grundrechten. Der Fall basiert auf einer BVerfG-Entscheidung und fragt nach den Erfolgsaussichten gegen ein letztinstanzliches Urteil.

Toni Fickentscher· JURA 2021, 718
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)Unionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)+3 weitere
JURA 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Recht auf Vergessenwerden II

Der Fall thematisiert eine Verfassungsbeschwerde im Spannungsfeld zwischen nationalem Grundrechtsschutz und Unionsgrundrechten anhand des 'Rechts auf Vergessenwerden'. Nach Ausstrahlung eines kritischen Pressebeitrags und der weiteren Verbreitung über Suchmaschinen verlangt die betroffene Geschäftsführerin die Löschung eines Links und begehrt gerichtlichen Rechtsschutz unter Berufung auf Grundrechte des GG und der EU-Grundrechtecharta. Die Klausur erfordert die methodisch korrekte Einordnung der unionsrechtlichen Einflüsse sowie die Behandlung eines mehrpoligen Grundrechtsverhältnisses.

Zachariasz Hussendörfer· JURA 2021, 705
VerfassungsbeschwerdeUnionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+4 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

28 days later

Im Sachverhalt wird die Verfassungsmäßigkeit einer landesrechtlichen Regelung über die Dauer des polizeilichen Präventivgewahrsams geprüft. Insbesondere die bis zu 28-tägige Gewahrsamsdauer wird hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und der EMRK sowie der Verhältnismäßigkeit problematisiert. Die Landesregierung eines anderen Bundeslandes stellt einen Antrag auf Überprüfung der Norm vor dem Bundesverfassungsgericht.

Alina Kulle, Jan-Peter Möhle· JA 2020, 517· 300 Min
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Strukturprinzip RechtsstaatAbstrakte Normenkontrolle+3 weitere
JA 2020Anfänger:innen

Dschihad

Die Klausur behandelt eine Verfassungsbeschwerde gegen ein behördlich ausgesprochenes Ausreiseverbot, das mit der geplanten Ausreise in den bewaffneten Dschihad begründet wurde. Schwerpunkt der Prüfung liegt auf der Verletzung der Grundrechte aus Art. 11 GG (Freizügigkeit) und Art. 2 GG, indem die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde nach Maßgabe der einschlägigen verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstäbe dargestellt werden.

Dr. Dr. Markus P. Beham, Lilly Dürmeier· JA 2020, 364· 120 Min
VerfassungsbeschwerdeFreizügigkeit (Art. 11 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)+2 weitere
JA 20201. Staatsexamen

Wahlkampf in Schleswig-Holstein

Der Fall behandelt die Grenzen staatlichen Handelns im Wahlkampf, insbesondere das Neutralitätsgebot für Regierungsmitglieder und die Chancengleichheit der Parteien. Es geht zudem um die Zulässigkeit und Reichweite der Meinungsfreiheit von Amtsträgern im Kontext staatlicher Ressourcen und Wahlwerbung.

Nicolas Harding, Lennart Laude· JA 2020, 284· 300 Min
Wahlen und WahlrechtsgrundsätzePolitische ParteienMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)+3 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Ausländische Staatsunternehmen, schnelle Gesetze und vorläufiger Rechtsschutz

Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde eines ausländischen (staatseigenen) Unternehmens gegen eine neue gesetzliche Preisansagepflicht im Telekommunikationsrecht. Im Mittelpunkt stehen die Grundrechtsfähigkeit ausländischer juristischer Personen, Probleme der Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie sowie Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes im Verfassungsprozess.

Monika Polzin· JURA 2020, 83
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+4 weitere
JA 2019Anfänger:innen

Demonstratives Demonstrieren

In dieser Anfängerklausur wird die Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Kollektivbeleidigung geprüft. Die Kandidatin hat mit dem T-Shirt-Aufdruck 'A.C.A.B.' an einer Demonstration teilgenommen und wurde daraufhin wegen Beleidigung verurteilt. Es sind insbesondere die Grundrechte aus Art. 5 GG und deren Beschränkbarkeit im Lichte einer Kollektivbezeichnung zu problematisieren.

Elisabeth Spiecker gen. Döhmann, Spieckergen· JA 2019, 597· 120 Min
VerfassungsbeschwerdeMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Grundrechtskonkurrenzen+2 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Des Herrn Creys Freud und Leid

Die Klausur thematisiert das Streikverbot für Beamte anhand eines Falles um einen verbeamteten Lehrer, der an Warnstreiks teilnimmt und dafür disziplinarrechtlich belangt wird. Sie prüft die Verfassungsmäßigkeit des Streikverbots, insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EGMR und der völkerrechtsfreundlichen Auslegung des Grundgesetzes. Zusätzlich wird die Möglichkeit einer Individualbeschwerde vor dem EGMR behandelt.

VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)+4 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

ACAB = Beleidigung?

Die Klausur behandelt die Frage, ob das öffentliche Tragen eines „ACAB“-Schriftzugs durch einen 16-Jährigen eine Beleidigung gegenüber der Polizei als Kollektiv und/oder einzelnen Beamten darstellt. Im Mittelpunkt stehen die Verfassungsbeschwerde des Jugendlichen, die Reichweite der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG, die Anforderungen an zulässige Kollektivbeleidigungen und die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde Minderjähriger.

Rike Krämer-Hoppe· JURA 2018, 621
VerfassungsbeschwerdeMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+2 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Stille Nacht

Der Bund für Geistesfreiheit, eine öffentlich-rechtliche Weltanschauungsgemeinschaft, veranstaltet eine Party am Karfreitag, die von der zuständigen Ordnungsbehörde auf Grundlage des bayerischen Feier­tags­gesetzes untersagt wird. Die Klausur verlangt ein umfassendes Rechtsgutachten zu den Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde, wobei insbesondere die Grundrechte Weltanschauungs- und Glaubensfreiheit sowie die Versammlungsfreiheit geprüft werden. Im Mittelpunkt steht zudem die prozessuale Beschwerdeberechtigung der Gemeinschaft.

Steffen Hübner· JURA 2018, 183
VerfassungsbeschwerdeGlaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)+2 weitere
JA 2017Anfänger:innen

Strafbare Satire?

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Verurteilung eines deutschen Satirikers nach § 103 Abs. 1 StGB wegen beleidigender Äußerungen über einen ausländischen Staatspräsidenten. Zu prüfen sind insbesondere die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit und Rundfunkfreiheit sowie des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen. Der Fall thematisiert das Spannungsverhältnis zwischen Grundrechten und strafrechtlicher Ehrschutznorm.

Corinne Rüchardt· JA 2017, 514· 120 Min
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+3 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Der Gesichtsschleier in der Schule

Die Klausur thematisiert die Frage, ob eine staatliche Schule eine Schülerin, die einen Gesichtsschleier (Niqab) trägt, vom Unterricht ausschließen darf. Sie behandelt das Spannungsverhältnis zwischen der Glaubensfreiheit der Schülerin und den schulrechtlichen Auflagen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Unterrichtsbetriebs.

Monika Polzin, Katharina Doll· JURA 2017, 1436
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Ermessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Ein Dach über dem Kopf

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Unterbringungsverfügung zur Abwehr gesundheitlicher Gefahren für obdachlose Flüchtlinge im strengen Winter. Im Mittelpunkt stehen die Abgrenzung zwischen Sicherstellung und polizeilicher Generalklausel, die Wesentlichkeitstheorie, das Vorgehen gegen Nichtstörer sowie die Frage nach der Verhältnismäßigkeit angesichts der Eingriffe in Eigentumsgrundrechte. Es sind keine spezialgesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen zu prüfen.

Philipp Singler· JURA 2017, 975
Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+4 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

tagesshow im Bundestag

Die Klausur thematisiert die Rechte von Medienvertretern im Bundestag und die Befugnisse des Bundestagspräsidenten, insbesondere im Zusammenhang mit einer abgelehnten Drehgenehmigung für eine Satiresendung. Im Zentrum stehen verwaltungsrechtliche Fragestellungen zum Hausrecht des Bundestags, zur Polizei- und Ordnungsgewalt sowie zu einschlägigen Grundrechten wie der Rundfunkfreiheit.

Matthias Friehe· JURA 2017, 852
Der BundestagRundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG)Öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch+4 weitere
JURA 2017Schwerpunktbereich

»Was ist und darf ein audiovisueller Mediendienst?«

Der Sachverhalt beschreibt einen international betriebenen Online-Mediendienst mit einer Video-Subdomain, deren Inhalte von deutschen Behörden wegen propagandistischen Charakter und möglicher Nähe zum 'Islamischen Staat' gesperrt wurden. Die Klausur stellt unter anderem die unionsrechtliche und nationale Einordnung des audiovisuellen Mediendienstes sowie die Prüfmöglichkeiten öffentlicher Behörden in den Vordergrund. Sie behandelt das Zusammenwirken von Medienfreiheit, unionsrechtlichen Vorgaben und nationalen Eingriffen.

Tobias Brings-Wiesen· JURA 2017, 819
Grundlagen des EuroparechtsRundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG)+3 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Metal-Sampling

In der Klausur geht es um die Verfassungsbeschwerde eines Musikproduzenten, der sich durch zivilgerichtliche Entscheidungen in seiner Kunstfreiheit beeinträchtigt sieht. Der Fall thematisiert die Abwägung zwischen Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) und Eigentumsfreiheit (Art. 14 GG) am Beispiel des Samplings unter Berücksichtigung des Leistungsschutzrechts aus § 85 Abs. 1 UrhG.

Armin von Weschpfennig· JURA 2017, 705
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Verfassungsbeschwerde+2 weitere
JURA 2017Schwerpunktbereich

Neuordnung des ungarischen Glücksspielwesens

Die Klausur behandelt die europarechtliche Überprüfung nationaler Glücksspielregelungen am Beispiel Ungarns. Schwerpunkte sind Fragen der Grundfreiheiten, des Kohärenzgebots sowie der unionsgrundrechtlichen Kontrolle, inklusive Vorabentscheidungsverfahren und Marktzugangskriterien. Im Mittelpunkt stehen die Vereinbarkeit ungarischer Beschränkungen für Geldspielautomaten mit Unionsrecht.

Maya Sofie Masuhr· JURA 2017, 553
Europäische IntegrationUnionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)+1 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Streit um das neue Spielhallengesetz

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Überprüfung des neuen Hamburger Spielhallengesetzes durch einen betroffenen Spielhallenbetreiber. Zu prüfen sind insbesondere die Gesetzgebungskompetenz Hamburgs, die Vereinbarkeit der Neuregelungen mit Art. 12 Abs. 1 GG sowie mögliche Verletzungen des Gleichheitssatzes gemäß Art. 3 Abs. 1 GG. Ein Schwerpunkt liegt auf der Abwägung zwischen Grundrechten und den Zielen des Gesetzgebers.

Prof. Dr. Guy Beaucamp· JA 2016, 834· 180 Min
GesetzgebungskompetenzenBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+2 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Ein spannungsgeladenes Verhältnis: Der erneute Ausstieg aus der Kernenergieerzeugung und die Eigentumsfreiheit des Grundgesetzes

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Implikationen eines erneuten Atomausstiegs und dessen Auswirkungen auf die Eigentumsfreiheit nach dem Grundgesetz. Thematisiert werden insbesondere die Abgrenzung zwischen Enteignung und zulässiger Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums sowie Fragen zur Grundrechtsfähigkeit europäischer juristischer Personen. Der Sachverhalt fokussiert auf gesetzgeberische Änderungen nach dem Atomunfall in Fukushima und deren Rückwirkung auf die Betreiber von Kernkraftwerken.

Chris Gutmann· JURA 2016, 1205
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Allgemeine GrundrechtslehrenEnteignungsentschädigung+3 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Im Zweifel gegen die Freiheit?

Ein Arzt bietet begleitete Suizidhilfe unter strengen Bedingungen an und wird mit einem neuen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit geschäftsmäßiger Suizidhilfe konfrontiert. Der Fall behandelt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Gesetzgebungsverfahrens, die Verhältnismäßigkeit der Strafnorm und deren Vereinbarkeit mit Grundrechten wie dem Recht auf Selbstbestimmung und Leben.

Alexander Brade· JURA 2016, 923
VerfassungsbeschwerdeGrundrechtskonkurrenzenGesetzgebungsverfahren+4 weitere
JA 2015Anfänger:innen

Die 'durchgeknallte Frau'

Die Übungsklausur befasst sich mit einer Politikerin, die als Model für ein Magazin posiert und daraufhin von einem Kolumnisten in einer Boulevardzeitung polemisch als 'durchgeknallte Frau' bezeichnet wird. Nach erfolgloser zivilrechtlicher Unterlassungsklage prüft sie, ob eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil Erfolg haben könnte. Thematisiert werden das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Meinungsfreiheit sowie die praktische Konkordanz und mittelbare Drittwirkung.

Christian Thomas· JA 2015, 366· 120 Min
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Verfassungsbeschwerde+2 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Der unmoralische Bebauungsplan

Die Gemeinden G und N stehen vor wirtschaftlichen Herausforderungen, wobei G mit einem Bebauungsplan gezielt die Neuansiedlung von Bordellen entlang der Gemeindegrenze fördert. Die benachbarte Gemeinde N sieht ihre städtebaulichen und familienfördernden Interessen durch die Planung von G gefährdet und beanstandet insbesondere steigenden Verkehr sowie negative Umweltwirkungen. Der Fall behandelt zentrale Fragestellungen des Bauplanungsrechts und kommunalen Abwägungspflichten zwischen Nachbargemeinden.

Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsDie SatzungKommunale Satzungen+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Gut für den Teint, aber schlecht für die Gesundheit

Der Fall behandelt eine Verfassungsbeschwerde eines Sonnenstudiobetreibers gegen das Nutzungsverbot für Minderjährige nach § 4 NiSG. Es sind insbesondere Fragen der Berufsfreiheit, Eigentumsfreiheit, der Gesetzgebungskompetenz, der Verhältnismäßigkeit und der Prüfung eines Grundrechtseingriffs unter umstrittener wissenschaftlicher Grundlage zu erörtern.

VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Gesetzgebungskompetenzen+4 weitere
JURA 2014Schwerpunktbereich

Schwerpunktklausur Medienrecht: Das Schweigen des BND

Ein Journalist begehrt vom Bundesnachrichtendienst (BND) Auskunft über die NS-Vergangenheit von BND-Mitarbeitern. Der BND lehnt ab und verweist auf fehlende Anspruchsgrundlagen und aufwändige Aktenauswertung. In weiteren Abwandlungen verlangt der Journalist ein Interview, das ebenfalls abgewiesen wird, und der BND fordert bei kritischer Berichterstattung eine Gegendarstellung.

Christian Alexander· JURA 2014, 1136
Allgemeine GrundrechtslehrenMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)+3 weitere
JA 2013Anfänger:innen

Demonstration im Shopping Center?

In der Anfängerklausur wird geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen in einem privat betriebenen, für jedermann zugänglichen Einkaufszentrum eine Demonstration und das Verteilen von Flugblättern zulässig ist. Schwerpunkte liegen auf dem Versammlungsrecht und der mittelbaren Grundrechtsbindung Privater an Grundrechte des Grundgesetzes.

Johan Horst, Steffen Kommer· JA 2013, 445· 120 Min
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Allgemeine Grundrechtslehren+2 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Wunschkind oder Kind nach Wunsch? Verfassungsfragen der beschränkten Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (§ 3 a ESchG)

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Fragen rund um die beschränkte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik gemäß § 3a ESchG. Thematisiert werden insbesondere Grundrechtsträgerschaft des Embryos in vitro, staatliche Schutzpflichten und das Untermaßverbot im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle.

Abstrakte NormenkontrolleLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)+2 weitere
JA 2012Anfänger:innen

Selbstverschuldete Rettungsbefragung

Die Klausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzesentwurfs, durch den unter bestimmten Voraussetzungen die Beibringung von Schmerzen gegenüber festgehaltenen Personen zur Rettung von Menschenleben oder zum Schutz zentraler Verfassungsgüter erlaubt werden soll. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Vereinbarkeit eines solchen Gesetzes mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes sowie verfahrensrechtliche Probleme des Gesetzgebungsverfahrens. Zu prüfen ist insbesondere, ob die Änderung mit Art. 1 Abs. 1 GG und weiteren grundgesetzlichen Vorgaben im Einklang steht.

Prof. Dr. Christoph Enders, Norman Jäckel· JA 2012, 119· 120 Min
Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)Grundrechtskonkurrenzen+3 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Versammlungsfreiheit am Flughafen

Die Übungsklausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer politischen Demonstration am Flughafen. Im Mittelpunkt stehen die Grundrechtsbindung gemischt-wirtschaftlicher Unternehmen und die Versammlungsfreiheit im öffentlichen Raum. Der Fall basiert auf einer bekannten Entscheidung des BVerfG und thematisiert aktuelle Probleme des Versammlungsrechts.

James Bews, Holger Greve· JURA 2012, 723
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)VerfassungsbeschwerdeVersammlungsrechtliche Maßnahmen+4 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Subventionsabbau ohne Grenzen?

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Grenzen des Abbaus von Subventionen, insbesondere im Bereich der Steinkohlesubventionen. Thematisiert werden der Schutz durch die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) sowie das Vertrauenseigentum und die Schutzwirkung des Eigentumsgrundrechts (Art. 14 Abs. 1 GG) im Zusammenhang mit dem StKFGAbG. Auch Grundrechtskonkurrenzen mit Art. 2 Abs. 1 GG werden angesprochen.

Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+3 weitere
JURA 2011Schwerpunktbereich

Übungshausarbeit Schwerpunktbereich Rechts- und Verfassungsgeschichte Assoziationsfreiheit und Rechtsfähigkeit des Vereins

Die Hausarbeit thematisiert die Entwicklung der Assoziations- bzw. Vereinigungsfreiheit und die rechtshistorische Evolution der Rechtsfähigkeit des Vereins vom preußischen ALR über das BGB bis zur Gegenwart. Anhand von Quellen aus verschiedenen Epochen werden der Freiheitsaspekt, privatrechtliche Typenbildung und verfassungsgeschichtliche Leitfragen beleuchtet. Die Arbeit erfordert die Analyse und den Vergleich gesetzlicher Regelungen sowie ihre Einordnung im rechtshistorischen Kontext.

Thomas Pierson· JURA 2011, 474
Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)Allgemeine Grundrechtslehren+2 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Grenzenlose Tariftreue

Die Klausur beschäftigt sich mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit des rheinland-pfälzischen Vergabegesetzes, insbesondere mit den Tariftreueklauseln und der Zuständigkeitsregelung der ordentlichen Gerichte bei Streitigkeiten unterhalb eines bestimmten Schwellenwerts. Geprüft wird, ob eine Verfassungsbeschwerde eines vom Auftrag ausgeschlossenen Unternehmens Aussicht auf Erfolg hätte, weil das Gesetz in Grundrechte, die Kompetenzordnung und den effektiven Rechtsschutz eingreife.

Dr. Markus Winkler· JA 2010, 274· 180 Min
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)GrundrechtskonkurrenzenVerfassungsbeschwerde+4 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Unheimliche Warnhinweise der heimlichen EG-Gesundheitsminister: grundrechtsfest?

Examensklausur zur Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zur Anbringung von Warnhinweisen auf Tabakerzeugnissen, insbesondere nach Streichung des Zusatzes „Die EG-Gesundheitsminister“ in der Tabakproduktverordnung. Thematisiert werden Zulässigkeit (u.a. Schriftform, Subsidiarität) sowie Begründetheit unter Bezug auf Grundrechte und europarechtliche Aspekte.

Tonio Gas· JURA 2010, 700
VerfassungsbeschwerdeMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+3 weitere
JA 2009Anfänger:innen

Grenzen der Kunstfreiheit

Die Klausur thematisiert die Grundrechtskollision zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einer betroffenen Person und der Kunstfreiheit eines Verlages, der einen Roman mit erkennbaren Bezügen zur Lebensgeschichte der Klägerin veröffentlicht hat. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten einer von der V-GmbH erhobenen Verfassungsbeschwerde nach einer zivilgerichtlichen Unterlassungsentscheidung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts.

Michael Betzinger· JA 2009, 125· 120 Min
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Verfassungsbeschwerde+2 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur ÖR Die unfaire Professorenbewertung

Die Klausur behandelt die rechtlichen Probleme rund um die Bewertung von Lehrerinnen, Lehrern und Professoren im Internet auf Plattformen wie Spickmich.de und MeinProf.de. Im Mittelpunkt steht die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Analyse dieser Grundrechte sowie deren Wechselwirkung.

Michaela Staufer· JURA 2009, 549
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+2 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Pater semper incertus

Die Klausur behandelt die Frage, ob ein mutmaßlicher biologischer Vater (nach deutschem Recht nicht rechtlicher Vater) und Beschwerdeführer mit Verfassungsbeschwerden gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der Feststellung der Vaterschaft und dem Umgangsrecht Aussicht auf Erfolg hat. Dabei werden insbesondere die Bedeutung von Art. 6 GG, die Bindung deutscher Gerichte an die EMRK sowie der Schutz des Kindeswohls thematisiert.

Dr. Markus Winkler· JA 2006, 784· 120 Min
Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Verfassungsbeschwerde+2 weitere
JA 2006Anfänger:innen

Großer Lauschangriff

Die Klausur thematisiert die Grundrechtsproblematik des 'Großen Lauschangriffs' im Zuge der Änderung von Art. 13 GG sowie der Einführung des § 100c I Nr. 3 StPO zur akustischen Wohnraumüberwachung. Geprüft wird insbesondere, ob die Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen erfolgsversprechend ist, unter Berücksichtigung der Menschenwürde (Art. 1 GG), des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) sowie der Anforderungen an eine Verfassungsänderung.

Holger Essig· JA 2006, 283· 120 Min
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)+3 weitere
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Grundrechtskonkurrenzen in der Jurafuchs-Lernapp

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