Hans Michael Heinig
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Klausuren
JURA 2023Anfänger:innen
Twitter und Hafer
Der Fall behandelt die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Dienstherr gegenüber einem Professor intervenieren darf, der sich in sozialen Netzwerken zu gesellschaftlichen Debatten äußert und dabei seine dienstliche Stellung betont. Thematisiert wird insbesondere die Abgrenzung zwischen Wissenschaftsfreiheit und Meinungsfreiheit sowie beamtenrechtliche Pflichten und Grundrechte im Kontext von Social-Media-Aktivitäten während der Corona-Pandemie.
Hans Michael Heinig, Sebastian Schwab· JURA 2023, 212
Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Beamtenrecht+2 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Hans Michael Heinig prüfen besonders häufig Beamtenrecht (1×), Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG) (1×) und Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 GG) (1×).