Toni Fickentscher
Klausuren
Recht auf Vergessenwerden I
Die Klausur behandelt den Grundrechtsschutz im Mehrebenensystem am Beispiel des sogenannten 'Rechts auf Vergessenwerden', insbesondere im Kontext von Online-Publikationen, Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit. Im Mittelpunkt stehen die Abwägung zwischen dem Schutz personenbezogener Daten und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit sowie das Zusammenspiel von unionsrechtlichen und nationalen Grundrechten. Der Fall basiert auf einer BVerfG-Entscheidung und fragt nach den Erfolgsaussichten gegen ein letztinstanzliches Urteil.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Toni Fickentscher prüfen besonders häufig Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) (1×), Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG) (1×) und Unionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta) (1×).