Klausuren
1 KlausurJA 20221. Staatsexamen
Sperrstunde für die Kunstfreiheit?
Gegenstand ist die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von § 28a Abs. 1 Nr. 7 und Nr. 11 IfSG (in der Fassung von 2020) durch das Bundesverfassungsgericht, wobei insbesondere die Vereinbarkeit mit dem Bestimmtheitsgebot und der Kunstfreiheit im Zentrum steht. Daneben werden staatsorganisationsrechtliche Aspekte wie die Gesetzgebung und das gesetzgeberische Verfahren, die Antragsberechtigung im Organstreitverfahren sowie der Beitritt zu Verfahren vor dem BVerfG problematisiert.
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Abstrakte Normenkontrolle+4 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Leo Müller prüfen besonders häufig Abstrakte Normenkontrolle (1×) und Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG) (1×).