Sperrstunde für die Kunstfreiheit?
JA 2022, 307 · Öffentliches Recht für 1. Staatsexamen
Von Leo Müller, Maximilian Roth
Gegenstand ist die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von § 28a Abs. 1 Nr. 7 und Nr. 11 IfSG (in der Fassung von 2020) durch das Bundesverfassungsgericht, wobei insbesondere die Vereinbarkeit mit dem Bestimmtheitsgebot und der Kunstfreiheit im Zentrum steht. Daneben werden staatsorganisationsrechtliche Aspekte wie die Gesetzgebung und das gesetzgeberische Verfahren, die Antragsberechtigung im Organstreitverfahren sowie der Beitritt zu Verfahren vor dem BVerfG problematisiert.
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- Abstrakte NormenkontrollePrüfungsmaßstab für verfassungswidriges Verfassungsrecht
- Abstrakte NormenkontrolleZustimmungsgesetz zu völkerrechtlichen Verträgen als Antragsgegenstand
- Abstrakte NormenkontrolleEntscheidungserheblicher Zeitpunkt
- Abstrakte NormenkontrolleInterne Verwaltungsanordnungen – Außenwirkung?
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