Armin von Weschpfennig
Klausuren
Metal-Sampling
In der Klausur geht es um die Verfassungsbeschwerde eines Musikproduzenten, der sich durch zivilgerichtliche Entscheidungen in seiner Kunstfreiheit beeinträchtigt sieht. Der Fall thematisiert die Abwägung zwischen Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) und Eigentumsfreiheit (Art. 14 GG) am Beispiel des Samplings unter Berücksichtigung des Leistungsschutzrechts aus § 85 Abs. 1 UrhG.
»Doktor Ade«
Die Klausur behandelt den Entzug eines Doktorgrades wegen Plagiatsvorwürfen anhand eines fiktiven Sachverhalts um die Person P und fokussiert auf allgemeines Verwaltungsrecht. Zu prüfen sind insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen und das Verfahren zur Aberkennung des Titels sowie Fragen nach Grundrechten und der Öffentlichkeit des Verfahrens.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Armin von Weschpfennig prüfen besonders häufig Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht (1×), Ermessen und Verhältnismäßigkeit (1×), Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG) (1×), Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG) (1×), Materielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung (1×) und Verfassungsbeschwerde (1×).