Corinne Rüchardt
Klausuren
1 KlausurStrafbare Satire?
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Verurteilung eines deutschen Satirikers nach § 103 Abs. 1 StGB wegen beleidigender Äußerungen über einen ausländischen Staatspräsidenten. Zu prüfen sind insbesondere die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit und Rundfunkfreiheit sowie des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen. Der Fall thematisiert das Spannungsverhältnis zwischen Grundrechten und strafrechtlicher Ehrschutznorm.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Corinne Rüchardt prüfen besonders häufig Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) (1×), Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG) (1×) und Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG) (1×).