ÖR-Examensklausur zum Verfassungsrecht
Examensklausur · JURA 2025, 86 · Öffentliches Recht für 1. Staatsexamen
Von Katharina Hanke

Der Klausur liegt das Urteil des BGH vom 29. 07. 2021 (BGHZ 230, 347) zur Grundrechtsbindung von Netzwerkbetreibern zugrunde. Mit dem Urteil entschied der BGH, dass sich Netzwerkbetreiber trotz einer starken Stellung am Markt dennoch auf Grundrechte berufen können und nicht staatsgleich an die Grundrechte gebunden sind. 1 Ein Schwerpunkt der Klausur lag damit auf den Grundsätzen der mittelbaren Drittwirkung. Darüber hinaus war die Anwendungserweiterung des Grundrechtsschutzes und die wesensmäßige Anwendbarkeit von Grundrechten anzusprechen.
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- Allgemeine GrundrechtslehrenGrundrechtsbindung beim Vollzug völkerrechtlicher Verträge
- Allgemeine GrundrechtslehrenGR-Bindung beim Vollzug der EMRK
- Allgemeine GrundrechtslehrenGrundrechtsbindung beim Vollzug unionsrechtlich determinierter und offengelassener Gesetze
- Allgemeine GrundrechtslehrenAusnahmen vom Konfusionsargument – Wissenschaftsfreiheit juristischer Personen des öffentlichen Rechts
- Allgemeine GrundrechtslehrenGrundrechtsbindung privater Unternehmen bei Beteiligung eines ausländischen Staats?
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