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Öffentliches Recht

Allgemeine Grundrechtslehren

Die allgemeinen Grundrechtslehren erfassen die verschiedenen Funktionen der Grundrechte (Abwehrrechte, Leistungsrechte, Gleichheitsrechte, Teilhabe-, Mitwirkungs- und Schutzrechte) nach dem Grundgesetz (§§ Art. 1–19 GG). Im Fokus: Schutzpflichtendimension der Grundrechte, mittelbare Drittwirkung, objektiv-rechtlicher Gehalt (z.B. Einrichtungsgarantie), sowie die Abgrenzung von Grundrechtsfunktionen. Examensklassiker: Gleichbehandlungsansprüche (Art. 3 GG), Abwehrrechte gegen Eingriffe (Art. 5, 12 GG), grundrechtliche Schutzpflichten gegenüber Dritten.

Zu diesem Thema haben wir 193 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2026Fortgeschrittene

„Das Demokratiefördergesetz (DFördG)“

Die Klausur befasst sich mit verfassungsrechtlichen Fragestellungen rund um das Demokratiefördergesetz (DFördG). Im Mittelpunkt stehen grundrechtliche und staatsorganisationsrechtliche Fragen, insbesondere die Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem Grundgesetz.

Staatsstrukturprinzipien des GGAllgemeine Grundrechtslehren+2 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

„Schwein gehabt?“

Die Klausur behandelt die rechtliche Zulässigkeit der Haltung von Minischweinen als Therapietiere in einem Berliner Wohngebiet unter Berücksichtigung des Bauplanungsrechts und vor dem Hintergrund der faktischen Funktionslosigkeit des Bebauungsplans. Dabei wird insbesondere auf § 14 BauNVO, die Abgrenzung Kleintier- versus Nutztierhaltung und die Berücksichtigungsfähigkeit von Grundrechten im Verwaltungsverfahren eingegangen. Zu prüfen ist die Erfolgsaussicht einer Klage gegen ein behördliches Verbot der Tierhaltung und die Beseitigungsanordnung.

Judith Hantel, Justus Tabbara· JA 2026, 836· 240 Min
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Materielles BauordnungsrechtFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+5 weitere
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht – Kein Raum für Ungleichbehandlung

Die Klausur behandelt verfassungsrechtliche Fragen zur Ungleichbehandlung und den Voraussetzungen zulässiger Differenzierung. Dabei steht Art. 3 GG im Mittelpunkt; es geht um die Rechte betroffener Personen gegen diskriminierende staatliche Maßnahmen und um die verfassungsrechtlichen Maßstäbe der Gleichbehandlung.

Darius Ruff, Niklas Steinhoff· JuS 2026, 978
Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+1 weitere
JuS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit – Öffentliches Recht: Versammlungsrecht – Versammlungsfreie Grillmeile?

Die Hausarbeit befasst sich mit einer polizeilichen Maßnahme zum Verbot einer sogenannten 'versammlungsfreien Grillmeile' unter freiem Himmel und prüft insbesondere die Reichweite des Versammlungsbegriffs und der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Abs. 1 GG. Es werden die Grundlagen und Grenzen polizeilichen Einschreitens gegenüber spontanen Ansammlungen im öffentlichen Raum aus verwaltungs- und verfassungsrechtlicher Sicht analysiert.

Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)+3 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

„Die Referendarin – Zwischen Berufsfreiheit und freiheitlicher demokratischer Grundordnung“

Die Klausur thematisiert die Stellung einer Referendarin zwischen der Berufsfreiheit und den Anforderungen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Im Mittelpunkt stehen verfassungsrechtliche Problemstellungen und mögliche Konflikte zwischen Grundrechten und staatsorganisationsrechtlichen Prinzipien.

Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Staatsstrukturprinzipien des GG+1 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: „Die Qual der Wahl“

Die Hausarbeit behandelt öffentlich-rechtliche Fragestellungen im Kontext von Wahlen und Wahlrechtsgrundsätzen. Im Mittelpunkt steht die Prüfung, ob und unter welchen Voraussetzungen Wahlrechtsregelungen mit Verfassungsrang mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Es werden zentrale Fragen der Staatsorganisation, der Verfassungsbeschwerde sowie einschlägige Grundrechte thematisiert.

Wahlen und WahlrechtsgrundsätzeVerfassungsbeschwerde+5 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Abschlussklausur Grundrechte: Keine Versammlungsfreiheit auf Autobahnen?

Die Klausur behandelt die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Demonstrationen auf Autobahnen unter die Versammlungsfreiheit des Art. 8 GG fallen und welche rechtlichen Beschränkungsmöglichkeiten bestehen. Im Mittelpunkt steht die polizeirechtliche und versammlungsrechtliche Beurteilung eines Verbots bzw. einer Auflage gegen eine auf einer Autobahn geplante Versammlung.

Jonas Schumacher· ZJS 2026, 1042
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Materielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von Versammlungen+4 weitere
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Ausfuhrbeschränkung als extraterritorialer Grundrechtsschutz

Die Klausur behandelt den Grundrechtsschutz bei Ausfuhrbeschränkungen mit Fokus auf extraterritorialen Wirkungen. Es werden Probleme der allgemeinen Grundrechtslehren und der Grundrechtskonkurrenzen behandelt, insbesondere unter Bezug auf europarechtliche und unionsgrundrechtliche Aspekte. Die Klausur eignet sich besonders für fortgeschrittene Examenskandidaten im öffentlichen Recht.

Dr. Andreas Buser· JuS 2026, 611· 300 Min
Allgemeine GrundrechtslehrenGrundrechtskonkurrenzenFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+3 weitere
JA 2026Anfänger:innen

„Der religiöse Schöffe“

A, ein bekennender Sikh, wird aufgrund einer neuen Neutralitätsvorschrift im baden-württembergischen AGGVG von der Schöffenliste gestrichen, weil er in der Hauptverhandlung einen Turban tragen will. Die Klausur prüft die Erfolgsaussichten von A's Verfassungsbeschwerde unter besonderer Berücksichtigung der Glaubensfreiheit (Art. 4 GG) und des Neutralitätsgebots des Staates. Thematisiert werden insbesondere das Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses nach Erledigung und die Übertragung der Neutralitätsanforderungen auf Schöffen.

JA 2026, 480· 120 Min
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Verfassungsbeschwerde+3 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Anfängerhausarbeit Grundrechte: Missionar am Steuer

Die Anfängerhausarbeit behandelt grundrechtliche Fragestellungen rund um das Verhalten eines Missionars, der während der Autofahrt am Steuer missioniert und polizeilich angehalten wird. Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen polizeilicher Maßnahmen auf Grundrechte, insbesondere die Glaubensfreiheit nach Art. 4 GG.

Jim Engelbrecht· ZJS 2026, 815
Allgemeine GrundrechtslehrenGlaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)
JA 2026Fortgeschrittene

* "Schwanensee

Im Fall "Schwanensee" wendet sich Siegfried gegen mehrere polizeiliche Maßnahmen, die am Ufer des Schwanensees in Berlin im Zusammenhang mit vermeintlichem Drogenhandel erfolgt sind. Geprüft werden insbesondere die Rechtmäßigkeit von Identitätsfeststellung und Platzverweis sowie die Störerauswahl und die Voraussetzungen der Fortsetzungsfeststellungsklage.

Dr. Carl-Wendelin Neubert· JA 2026, 387· 120 Min
GrundlagenPolizeiliche Generalklausel (§ 17 Abs. 1 ASOG)Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+3 weitere
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht – CO2 in der Luft

Die Klausur behandelt grundrechtliche und verfassungsrechtliche Fragen rund um den staatlichen Umgang mit CO2 in der Luft. Neben der Auslegung von Grundrechten wie der körperlichen Unversehrtheit werden umweltrechtliche und gleichheitsrechtliche Aspekte erörtert. Schwerpunkt liegt auf der verfassungsrechtlichen Bewertung staatlicher Maßnahmen zum Schutz vor klimaschädlichen Emissionen.

Professor Dr. Daniel Wolff, Max Kelch· JuS 2026, 434· 300 Min
Allgemeine GrundrechtslehrenKörperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)Umweltrecht+3 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Schwerpunktbereichsklausur Nationales Medienrecht: Rundfunkbeitragsbescheid – Nein Danke!

A betreibt ein Restaurant in NRW und wehrt sich gegen einen Rundfunkbeitragsbescheid des WDR, indem sie u. a. die Wirksamkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags und das Vorliegen eines beitragsbegründenden Vorteils bestreitet. Im Zentrum steht eine Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht gegen den Bescheid, wobei A unter anderem argumentiert, der Auftrag zur Ausgewogenheit und Vielfalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werde nicht erfüllt. Die Fallbearbeitung betrifft insbesondere die Prüfung der Ermächtigungsgrundlage für den Rundfunkbeitrag, das Beitragsverständnis sowie die Grenzen der gerichtlichen Kontrolle des Rundfunkauftrags. Zudem steht die Frage im Raum, ob und inwieweit eine parteiische Berichterstattung Auswirkungen auf die Beitragspflicht hat.

Die Merkmale des VerwaltungsaktsMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – EinführungRundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG)+4 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Examensübungsklausur: Glücksspiel mit Grundrechten

Die Unternehmerin A begehrt als Betreiberin einer Einzelspielhalle in Baden-Württemberg nach Ablauf einer Härtefallbefreiung eine neue, unbefristete Erlaubnis zum Weiterbetrieb ihrer Spielhalle sowie hilfsweise eine erneute Befreiung. Die zuständige Behörde lehnt beide Anträge unter Verweis auf das landesrechtliche Abstandsgebot und die bestehende Erlaubnis einer Konkurrenzspielhalle ab. A unternimmt Widerspruch, Klage sowie eine Landesverfassungsbeschwerde und sieht ihre Grundrechte, insbesondere den chancengleichen Zugang zum Beruf und ihre Eigentumsfreiheit, verletzt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Auswahlentscheidung bei konkurrierenden Spielhallenbetrieben, das Abstandsgebot, die Härtefallregelung und Verfahrensfragen der Verfassungsbeschwerde sowie die Fortführbarkeit des Verfahrens nach dem Tod der Beschwerdeführerin.

Alexander Khorenko· ZJS 2026, 593
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+5 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

„Drohneneinsätze mit Folgen“

Die Klausur thematisiert die mögliche Verletzung der Pressefreiheit durch den Bundesnachrichtendienst gemäß BNDG im Zusammenhang mit der Überwachung journalistischer Recherche im Ausland. Zudem wird die Schutzpflicht der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Drohnenangriffen thematisiert und die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde durch einen ausländischen Betroffenen wegen einer letztinstanzlichen Gerichtsentscheidung geprüft.

Lena Albrecht, Böhringer· JA 2026, 303· 120 Min
VerfassungsbeschwerdePressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+3 weitere
JA 2026Anfänger:innen

Ärger auf dem Wochenmarkt

In dem Fall plant ein humanistischer Verein eine Tanzveranstaltung am Karfreitag, um seine weltanschaulichen Ansichten auszudrücken. Die zuständige Behörde untersagt dies mittels des Feiertagsgesetzes, woraufhin der Verein Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung seiner Grundrechte, insbesondere der Weltanschauungsfreiheit und Versammlungsfreiheit, erhebt. Zu prüfen ist die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde.

Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)+2 weitere
JURA 2026Anfänger:innen

ÖR-Anfängerklausur zu Grundrechten: Politische Pflicht oder privat im Pool?

Draufgängerin D fühlt sich pflichtbewusst und politisch. Besonders gerne nutzt sie seit einiger Zeit Deepfakes, um in der Öffentlichkeit mitzumischen und diese» aufzurütteln «. Deepfakes sind mithilfe von Künstlicher Intelligenz erzeugte oder manipulierte Medien, die so realistisch wirken, dass sie von unbearbeiteten Fotografien und Videoaufnahmen kaum zu unterscheiden sind. Um solche Deepfakes rechtlich besser handhaben zu können, bringt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor

Konrad Schilling· JURA 2026, 1057
Allgemeine GrundrechtslehrenAllgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+1 weitere
JURA 2026Anfänger:innen

ÖR-Anfängerhausarbeit zu Genderpflicht in universitären Prüfungen

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Genderpflicht in universitären Prüfungen. Geprüft wird insbesondere, ob eine solche Pflicht gegen Grundrechte, insbesondere das Gleichheitsrecht oder die Meinungsfreiheit, verstößt.

Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+3 weitere
JURA 2026Fortgeschrittene

ÖR-Fortgeschrittenenklausur zum öffentlich-rechtlichen Äußerungsrecht

Die Klausur behandelt typische Problemkreise des öffentlich-rechtlichen Äußerungsrechts und fordert die vertiefte Prüfung grundrechtlicher Abwehransprüche gegen staatliche Äußerungen. Es werden die Voraussetzungen und Grenzen des Äußerungsrechts im Kontext von Meinungs- und Persönlichkeitsrechten thematisiert.

Jim Engelbrecht· JURA 2026, 371
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)+2 weitere
JURA 2026Anfänger:innen

ÖR-Anfängerklausur zu Grundrechten

Klausuren in Ausbildungszeitschriften erwecken oft einen falschen Eindruck. Die veröffentlichten Lösungsvorschläge behandeln die Probleme so umsichtig, definieren die Tatbestandsmerkmale so genau und subsumieren den Sachverhalt so geschliffen, dass Leserinnen und Leser sich unweigerlich fragen: Wie soll, wie kann ich das nur schaffen? Unsere Antwort: Sollen Sie nicht, und können Sie nicht. Sie können unmöglich leisten, was die Lösungshinweise leisten. Denn unsere Lösungen entstehen anders als Ihre: Wir lesen nach, wir tauschen uns aus, und wir nehmen uns Zeit. All das ist in der Abgeschlossenheit der Klausur (von lat. clausura, Verschluss, Schloss, Sperre) anders. Die gute Nachricht: Sie müssen keinesfalls leisten, was die Lösungshinweise leisten. Nicht um zu bestehen, und auch nicht, um eine gute Note zu bekommen. Das belegt dieser Beitrag. Wir veröffentlichen nämlich nicht nur, wie üblich, Sachverhalt und Lösungshinweise, sondern wir ergänzen, kursiv gesetzt, eine Original-Bearbeitung, mit» gut (15 P.)«bewertet und mit dem Best Paper Award ausgezeichnet.

Allgemeine Grundrechtslehren
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Spiel auf Zeit

Die Klausur behandelt grundlegende Fragen zum Thema Grundrechte im öffentlichen Recht. Sie eignet sich speziell für Anfänger:innen und führt in die allgemeinen Grundrechtslehren ein. Der Fall bietet einen idealen Einstieg in die dogmatischen Grundlagen des deutschen Grundrechtsschutzes.

Chiara Bach, Lukas Jahn· JuS 2025, 1132· 120 Min
Allgemeine GrundrechtslehrenRecht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Starker Staat

Die Klausur behandelt Grundfragen der Grundrechtsdogmatik im Kontext eines starken Staates. Es werden tatsächliche und rechtliche Grundlagen analysiert, wie weit und mit welchen Mitteln staatliche Eingriffe in Grundrechte erfolgen dürfen. Schwerpunkte liegen auf typischen Abwägungsentscheidungen und der Anwendung grundrechtlicher Prüfungsmaßstäbe.

Jan Dönges, Luisa Keßler· JuS 2025, 962· 300 Min
Allgemeine GrundrechtslehrenRecht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+2 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Online-Wahl statt Briefwahl

Die Klausur behandelt die Voraussetzungen und Grenzen einer Online-Wahl als Alternative zur Briefwahl aus Sicht des Staatsorganisationsrechts. Im Fokus stehen die Wahlrechtsgrundsätze des Grundgesetzes und das Demokratieprinzip. Die Aufgabenstellung prüft die Vereinbarkeit einer Online-Wahl mit dem bestehenden Wahlrecht sowie verfassungsrechtliche Problemfelder.

Julia Klaren, Claus-Dieter Köster· JuS 2025, 840· 120 Min
Wahlen und WahlrechtsgrundsätzeStaatsstrukturprinzipien des GGEinführung in das Staatsorganisationsrecht+3 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Einfahrt frei für den Arbeitskampf

Die Klausur behandelt zentrale Grundrechtsfragen, insbesondere die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit im Kontext des Arbeitskampfes. Anhand eines praxisnahen Szenarios müssen die Studierenden die Voraussetzungen und Schranken des Art. 9 GG analysieren. Zusätzlich werden Grundzüge der Grundrechtslehren thematisiert.

Siqi Lu· JuS 2025, 753· 120 Min
Allgemeine GrundrechtslehrenVereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)Recht der öffentlichen Sachen+1 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht und Grundrechte – Nachts im Stadtpark

Die Klausur behandelt eine polizei- und ordnungsrechtliche Fallgestaltung mit Bezügen zu Grundrechten, insbesondere im Zusammenhang mit Maßnahmen im öffentlichen Raum nachts im Stadtpark. Geprüft werden die Voraussetzungen und Grenzen polizeilicher Maßnahmen sowie die Prüfung von Eingriffen in Grundrechte und deren Rechtfertigung. Besonderer Wert wird auf die Subsumtion polizeirechtlicher Standardtatbestände sowie die Verhältnismäßigkeit gelegt.

Professorin Dr. Bettina Stepanek· JuS 2025, 610· 300 Min
Grundlagen Ermessen und VerhältnismäßigkeitAllgemeine Grundrechtslehren+5 weitere
JA 2025Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: „Eine Pflegekammer und ihr Dachverband“

Die Klausur thematisiert die Verfassungsmäßigkeit der zwangsweisen Mitgliedschaft einer Pflegefachkraft in einer durch Landesgesetz errichteten Pflegekammer, insbesondere im Hinblick auf Gesetzgebungskompetenz, negative Vereinigungsfreiheit und Berufsfreiheit. Weiterhin wird die Rolle von Dachverbänden und deren Mandat sowie der Anspruch auf Austritt aus dem Verband geprüft. Über einen konkreten Normenkontrollantrag des Verwaltungsgerichts entscheidet das BVerfG.

Professor Dr. Dr. Stefan Muckel· JA 2025, 316· 300 Min
Abstrakte NormenkontrolleVereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+3 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – (Keine) Kunst am Kenotaph

Die Klausur thematisiert den Schutzbereich und die Schranken der Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG, diskutiert die grundrechtliche Einordnung einer Kunstaktion an einem öffentlichen Denkmal (Kenotaph) und geht auf Abgrenzungsfragen insbesondere zur Meinungsfreiheit ein. Die Studierenden üben dabei die allgemeine dogmatische Prüfung von Grundrechten und deren Wechselwirkungen sowie einfache fallbezogene Subsumtionen. Geeignet ist die Klausur insbesondere für Anfänger im Öffentlichen Recht und Grundrechtslehre.

Dr. Maximilian Schneider· JuS 2025, 232· 120 Min
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeine GrundrechtslehrenRecht der öffentlichen Sachen+3 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Hundeführerschein

Die Klausur behandelt die grundrechtlichen Fragen rund um die Einführung eines Hundeführerscheins. Im Mittelpunkt steht die Prüfung der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG und eine erste Einführung in die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Grundrechtseingriffen. Ergänzend werden Bezüge zu Verwaltungsvollstreckung und dem Polizei- und Ordnungsrecht hergestellt.

Professor Dr. Daniel Wolff, Jana Hillenbrand· JuS 2025, 151· 120 Min
Allgemeine GrundrechtslehrenAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Recht der öffentlichen Sachen+4 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

ÖR-Fortgeschrittenenklausur zum Polizeirecht

Die Klausur behandelt zahlreiche grundlegende Fragen des Polizeirechts. Abgeprüft werden mehrere Primärmaßnahmen und eine Sekundärmaßnahme. Neben Klausurklassikern wie der Frage nach der Rechtsnatur von polizeilichen Maßnahmen bildet die Rechtmäßigkeitsprüfung des unmittelbaren Zwangs einen Schwerpunkt. Trotz des landesrechtlichen Einschlags lässt sich der Sachverhalt problemlos auf andere Bundesländer übertragen. Prozessual ist die Klausur in eine Fortsetzungsfeststellungsklage eingekleidet. Die Klausur bewegt sich auf mittlerem Schwierigkeitsniveau. Neben einem breiten Wissen zum Sicherheitsrecht ist auch ein zügiges, strukturiertes und zu einer tiefgehenden Subsumtion führendes Arbeiten eng am Sachverhalt gefordert. Damit handelt es sich um eine repräsentative, gar idealtypische Polizeirechtsklausur.

Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselSekundäransprüche gegen polizeiliches Handeln+4 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

ÖR-Zwischenprüfungsklausur zur Berufsfreiheit und Grundrechtskonkurrenzen

Die Klausur befasst sich mit der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG und analysiert Konstellationen der Grundrechtskonkurrenz. Im Mittelpunkt steht die dogmatische Abgrenzung und das Verhältnis zu anderen Grundrechten.

Marie Beyrich· JURA 2025, 1233
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Grundrechtskonkurrenzen+1 weitere
JURA 2025Anfänger:innen

ÖR-Anfängerhausarbeit zu Art. 2 I i. V. m. Art. 1 I GG und Art. 19 IV GG

Bei dieser öffentlich-rechtlichen Übungshausarbeit handelt es sich um einen Fall, der sich schwerpunktmäßig mit dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG sowie dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG befasst. Prüfungsgegenstand sind Voraussetzungen, Reichweite und mögliche Beeinträchtigungen dieser Grundrechte.

Daniel Feuerstack· JURA 2025, 1117
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+2 weitere
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

ÖR-Examensklausur zur Vereinigungsfreiheit

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Grundlagen und Schranken der Vereinigungsfreiheit nach Art. 9 GG. Im Mittelpunkt steht die Prüfung grundrechtlicher Positionen im Kontext des öffentlichen Rechts. Der Fall eignet sich zur Vertiefung der Grundrechtsdogmatik, insbesondere zur Anwendung und Einschränkung der Vereinigungsfreiheit.

Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)+1 weitere
JURA 2025Anfänger:innen

ÖR-Anfängerhausarbeit zum IT-Grundrecht

In dieser öffentlich-rechtlichen Anfängerhausarbeit wird eine aktuelle Fragestellung zum IT-Grundrecht behandelt und die Auswirkungen informationstechnischer Maßnahmen auf Grundrechtspositionen analysiert. Der Fall fordert eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht sowie der Rechtsprechung zum IT-Grundrecht.

Björnstjern Baade· JURA 2025, 690
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+1 weitere
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

ÖR-Examensklausur zum presserechtlichen Auskunftsanspruch

Die Klausur behandelt den presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber staatlichen Stellen. Die Kandidat:innen sollen die Anspruchsgrundlagen, Grundrechte sowie das Verwaltungsprozessrecht analysieren und dabei insbesondere die Pressefreiheit und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit berücksichtigen.

Jonas Lange, Nik Roeingh· JURA 2025, 589
Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)Besondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenBegründetheit der Allgemeinen Leistungs- und Unterlassungsklage+3 weitere
JURA 2025Anfänger:innen

ÖR-Anfängerhausarbeit zu Art. 12 I GG

Die Klausur stellt einen Anfängersachverhalt im Öffentlichen Recht mit Bezug zu Art. 12 Abs. 1 GG, der Berufsfreiheit, bereit. Studierende sollen die Voraussetzungen, den Schutzbereich und mögliche Rechtfertigungen einer Berufsausübungsregelung gutachtlich prüfen. Der Fall eignet sich als Einstieg in die vertiefte Grundrechtsprüfung und methodische Auseinandersetzung mit Art. 12 GG.

Constantin Born· JURA 2025, 464
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+1 weitere
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

ÖR-Examensklausur Verfassungsrecht: Transparenz im Lebensmittelrecht und »no means no« bei der Wahl einer Ministerpräsidentin

Die Klausur behandelt verfassungsrechtliche Fragen rund um Transparenz im Lebensmittelrecht sowie das Prinzip 'no means no' bei der Wahl einer Ministerpräsidentin. Im Mittelpunkt stehen Grundrechte und staatsorganisationsrechtliche Aspekte, insbesondere Wahlrechtsgrundsätze und der Schutz effektiver Regierungsbildung.

Wahlen und WahlrechtsgrundsätzeAllgemeine Grundrechtslehren+3 weitere
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

ÖR-Examensklausur zum Verfassungsrecht

Der Klausur liegt das Urteil des BGH vom 29. 07. 2021 (BGHZ 230, 347) zur Grundrechtsbindung von Netzwerkbetreibern zugrunde. Mit dem Urteil entschied der BGH, dass sich Netzwerkbetreiber trotz einer starken Stellung am Markt dennoch auf Grundrechte berufen können und nicht staatsgleich an die Grundrechte gebunden sind. 1 Ein Schwerpunkt der Klausur lag damit auf den Grundsätzen der mittelbaren Drittwirkung. Darüber hinaus war die Anwendungserweiterung des Grundrechtsschutzes und die wesensmäßige Anwendbarkeit von Grundrechten anzusprechen.

Katharina Hanke· JURA 2025, 86
Allgemeine Grundrechtslehren+1 weitere
JURA 2025Schwerpunktbereich

ÖR-Anfängerklausur zum Außenverfassungsrecht

Die Klausur handelt von einer Verfassungsbeschwerde einer deutschen Antragstellerin gegen die Ablehnung ihrer Anerkennung als Heilpraktikerin auf Grundlage eines Landesgesetzes, das zur Umsetzung einer EU-Richtlinie erlassen wurde. Thematisiert werden europarechtliche Grundrechtsfragen, der Grundrechtsschutz im Mehrebenensystem und die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei Anwendung von Unionsrecht.

VerfassungsbeschwerdeEuropäische IntegrationBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+1 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

Verfassungskonformität von KI-gestütztem Predictive Policing

Die Klausur prüft die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von KI-gestütztem Predictive Policing nach dem Polizeirechtsmodernisierungsgesetz Baden-Württemberg. Schwerpunkt ist die Vereinbarkeit mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG und dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG. Die Frage nach der Pflicht zur Begründung und der Differenzierung der verschiedenen KI-Maßnahmen steht im Mittelpunkt.

JURA 2025, 2112
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)+4 weitere
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

Der twitternde Bürgermeister

Die Klausur thematisiert die kommunalrechtliche und verfassungsrechtliche Einordnung von Äußerungen eines Bürgermeisters in sozialen Netzwerken im Zusammenhang mit Parteiöffentlichkeitsarbeit. Im Mittelpunkt steht ein Twitter-Beitrag des Bürgermeisters über eine Petition gegen die Ansiedlung einer rechtsextremistischen Partei und die Frage, ob und inwieweit dies mit dem Sachlichkeitsgebot, der Chancengleichheit politischer Parteien und dem Parteienrecht im Einklang steht.

JURA 2025, 2062· 300 Min
Der BürgermeisterPolitische ParteienMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)+4 weitere
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

»Vereinsverbot oder Medienzensur?«

Die Klausur behandelt den verwaltungsrechtlichen vorläufigen Rechtsschutz gegen ein Vereinsverbot, das sich gegen eine Mediengesellschaft wendet. Im Zentrum stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein Vereinsverbot nach dem VereinsG, insbesondere das Verhältnis der Vereinigungsfreiheit zu anderen Grundrechten wie Presse- und Meinungsfreiheit. Thematisiert werden auch die typischen verfassungsrechtlichen Abwägungsprobleme bei extremistischen und antipluralistischen Bestrebungen innerhalb von Medienorganisationen.

JURA 2025, 2017· 300 Min
Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)+3 weitere
JuS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Aufhebung eines teilrechtswidrigen Subventionsbescheids

Die Klausur behandelt die Voraussetzungen und Grenzen der Rücknahme eines teilrechtswidrigen Subventionsbescheids im Verwaltungsrecht. Geprüft wird insbesondere die verwaltungsverfahrensrechtliche Einordnung, die materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts sowie einschlägige Folgefragen. Die Bearbeitung erfordert vertiefte Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht und Grundrechtslehren.

Professor Dr. Eckhard Pache, Amelie Volkert· JuS 2024, 1146· 120 Min
Rücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – EinführungRecht der öffentlichen Sachen+3 weitere
JA 2024Anfänger:innen

Vergesellschaftung jetzt!

Die Klausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit des Berliner Gesetzes zur Überführung von Großimmobilien in Gemeineigentum (ÜGG) durch eine konkrete Normenkontrolle. Streitig ist insbesondere die Vereinbarkeit der gesetzlichen Vergesellschaftung und der Höhe der Entschädigung mit der Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG.

Benjamin Nadolczak· JA 2024, 828· 120 Min
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Konkrete Normenkontrolle+2 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Explosive Berufsfreiheit

Die Anfängerklausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG und ihrer dogmatischen Herleitung sowie Anwendung. Im Mittelpunkt steht die grundrechtliche Prüfung einer Beschränkung der Berufsfreiheit im öffentlichen Recht, flankiert durch allgemeine Grundrechtslehren und die Prüfung der Verhältnismäßigkeit. Die Klausur eignet sich ideal zur Einübung einer strukturierten Grundrechtsprüfung auf Anfängerniveau.

Professor Dr. Daniel Wolff, Salih Okur· JuS 2024, 943· 120 Min
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Allgemeine GrundrechtslehrenRecht der öffentlichen Sachen+2 weitere
JA 20241. Staatsexamen

Genschere für zuhause

Die E-GmbH vertreibt ein Experimentier-Set, das es Laien ermöglicht, Gentechnik im privaten Umfeld auszuführen. Nach einer öffentlichen Warnung der zuständigen Landesbehörde prüft E prozessuale Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes zum Schutz ihrer Berufsausübung und gegen die Warnung. Die Klausur thematisiert unter anderem behördliche Warnungen, den Rechtsschutz im einstweiligen Verfahren und Grundrechtseingriffe.

Johannes Freise, Dr. Timo Faltus· JA 2024, 755· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Grundlagen+4 weitere
JA 2024Anfänger:innen

„Böllerverbot in Eile“

Im Sachverhalt geht es um ein eilbedingtes Gesetzgebungsverfahren zur Einführung eines bundesweiten Böllerverbots durch eine Ergänzung des Sprengstoffgesetzes. Die wirtschaftlich betroffene Z-GmbH erwägt Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz und behauptet, das Gesetz verletze sowohl ihre Rechte als auch die Rechte von Abgeordneten sowie Grundrechte der Öffentlichkeit. Zu prüfen ist die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde hinsichtlich § 6a SprengG.

Elisabeth Pape· JA 2024, 649· 180 Min
VerfassungsbeschwerdeGrundlagen der GesetzgebungAusführung der Gesetze durch die Verwaltung+3 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisations-, Verfassungsprozess-, Verwaltungsrecht – Kleine Anfragen zu großen Bahn-Themen

Die Klausur behandelt verfassungs- und verwaltungsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit kleinen Anfragen im Bundestag, insbesondere im Bereich der Bahnpolitik. Thematisiert werden das parlamentarische Fragerecht sowie die prozessuale Durchsetzung gegenüber Exekutive und Verwaltung. Schwerpunkte liegen auf staatsorganisationsrechtlichen Fragen, dem Organstreitverfahren und verwaltungsprozessualen Klagearten.

Der BundestagOrganstreitverfahrenZulässigkeit der Feststellungsklage+4 weitere
JA 20241. Staatsexamen

„Energieversorgung in unsicheren Zeiten“

Die Klausur behandelt die energiepolitisch hochaktuelle Frage der staatlichen Treuhandverwaltung eines Energieversorgers während der Rohstoffkrise im Zuge des Ukraine-Kriegs. Schwerpunkte sind die Prüfung einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine ministerielle Anordnung nach dem Energiesicherungsgesetz, grundrechtliche Eigentumsgarantien und die europarechtlichen Grundfreiheiten, insbesondere unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit sowie das Entschädigungsregime nach § 17 EnSiG.

Dr. Jannika Jahn, Valentin von Stosch· JA 2024, 399· 300 Min
Ermessen und VerhältnismäßigkeitFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+4 weitere
JA 2024Anfänger:innen

„Aufregung rund um eine Party-Playlist“

Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde einer GmbH gegen ein behördliches Verbot, einen bestimmten Song auf einem Volksfest abzuspielen. Schwerpunkte sind die Beschwerdebefugnis juristischer Personen, die Reichweite der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) sowie ihre Abgrenzung zur Meinungs- und Berufsfreiheit und die Schrankenbestimmung. Außerdem sind Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit staatlicher Eingriffe zu prüfen.

Lara Lindlahr, Larissa Schuler· JA 2024, 390· 120 Min
VerfassungsbeschwerdeKunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)+3 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht – Finanzspritze für parteinahe Stiftungen

Die Klausur befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit und Gestaltung staatlicher Förderungen für parteinahe Stiftungen. Im Fokus stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine gleichheitsgerechte Mittelvergabe sowie die Ausgestaltung von Rechtsschutzmöglichkeiten. Dabei werden Grundzüge des Parteien- und Stiftungsrechts sowie zentrale Prüfungsmechanismen des Grundgesetzes behandelt.

Laura Jäckel, Timo Laven, Yannick Schoog· JuS 2024, 256· 300 Min
Politische ParteienStaatsstrukturprinzipien des GGVerfassungsbeschwerde+4 weitere
JuS 2024Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Racial Profiling an kriminalitätsbelasteten Orten

Die Klausur behandelt die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen polizeilicher Maßnahmen im Kontext von Racial Profiling an kriminalitätsbelasteten Orten. Schwerpunktmäßig werden Aspekte des Polizei- und Ordnungsrechts sowie des Gleichheitsrechts (Art. 3 GG) geprüft. Es geht um die Bewertung des rechtlichen Rahmens, Ermessensentscheidungen und grundrechtliche Implikationen solcher Maßnahmen.

Dr. Björnstjern Baade· JuS 2024, 158· 300 Min
Grundlagen Polizeiliche StandardmaßnahmenGleichheitsrecht (Art. 3 GG)+3 weitere
JA 2024Anfänger:innen

Homöopathie für Tiere

Die Klausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit des in § 50 II TAMG geregelten Tierarztvorbehalts bei der Anwendung von Humanhomöopathika an Tieren im Lichte der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG und des Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG. Geprüft werden die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde, insbesondere im Hinblick auf die Drei-Stufen-Lehre und Verhältnismäßigkeit.

Jonas Geck· JA 2024, 43· 120 Min
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+2 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Sterbehilfe für Strafgefangene

Die Klausur behandelt grundrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Sterbehilfe für Strafgefangene. Es werden insbesondere die Anwendung und mögliche Einschränkungen der Menschenwürde sowie des Grundrechts auf Leben im Kontext von staatlichem Handeln gegenüber Strafgefangenen geprüft. Der Schwerpunkt liegt auf der Darstellung der maßgeblichen Grundrechte, deren dogmatische Grundlagen und ihrer Wechselwirkungen.

Jonatan Klaedtke· JuS 2024, 37· 120 Min
Allgemeine GrundrechtslehrenLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)+4 weitere
JURA 2024Anfänger:innen

»Der Soldat und der verweigerte Handschlag«

Die Klausur befasst sich mit einer öffentlich-rechtlichen Fragestellung im Verwaltungsrecht und thematisiert die rechtlichen Konsequenzen eines verweigerten Handschlags durch einen Soldaten. Es handelt sich um einen Anfängerklausurfall, der Grundlagen des Verwaltungsrechts und möglicherweise Fragen zu Grundrechten berührt.

Roman Kollenberg, Max Weber· JURA 2024, 875
Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht+1 weitere
JURA 2024Fortgeschrittene

Verwaltungsrecht und Europarecht

Die Hausarbeit thematisiert zum einen den Umgang mit geschlechtersensibler Sprache durch Lehrkräfte im Schulunterricht und die Reaktion eines Elternteils, der ein aufsichtliches Einschreiten der Schulbehörde begehrt. Im zweiten Teil wird das Erscheinungsbild von Beamten im schulischen Kontext im Rahmen einer Individualbeschwerde vor dem EGMR behandelt, wobei Grundkenntnisse der EMRK erforderlich sind.

Robert Böttner, Eric Böttner· JURA 2024, 772
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Unionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)+4 weitere
JURA 2024Fortgeschrittene

Fliegenkunst oder Kunstfliegen?

In einem staatlichen Museum wird eine Kunstinstallation gezeigt, deren Bestandteil lebende Fliegen sind, die durch eine elektrische Fliegenfalle getötet werden. Nach einem Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz stellt sich die Frage, ob die Kunstfreiheit den Umgang mit Tieren in der beschriebenen Form rechtfertigt oder hinter dem Tierschutz zurücktreten muss.

Lukas Paul Korn· JURA 2024, 653
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Verfassungsbeschwerde+1 weitere
JURA 2024Anfänger:innen

Dating-Apps und Bundeswehr

Die Klausur behandelt den Fall einer Berufssoldatin, die aufgrund der Nutzung einer Dating-App und damit verbundener Selbstdarstellung einen Disziplinarverweis wegen Verstoßes gegen die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht (§ 17 SG) erhält. Im Mittelpunkt steht die verfassungsrechtliche Prüfung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, insbesondere im Spannungsfeld zwischen der sexuellen Selbstbestimmung und der Bindung an dienstrechtliche Pflichten im Wehrdienstverhältnis.

Jan Dönges, Luisa Keßler· JURA 2024, 316
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Allgemeine Grundrechtslehren+3 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

Der schweigsame Bundespräsident

Die Examensklausur behandelt den presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber dem Bundespräsidenten im Kontext von Begnadigungen nach Art. 60 II GG. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Anwendbarkeit des Landespressegesetzes, zum konkreten Geltungsbereich grundrechtlicher Auskunftsansprüche und der Abgrenzung zwischen Verwaltungstätigkeit und verfassungsrechtlicher Funktion des Bundespräsidenten. Es werden fundierte Kenntnisse zum Zusammenhang von Pressefreiheit, Staatsorganisationsrecht und landesrechtlichen Vorschriften abgeprüft.

JURA 2024, 2231· 300 Min
Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)Die obersten Verfassungsorgane – EinführungBesondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen+5 weitere
JURA 2024Fortgeschrittene

Auflösung eines Wochenmarktes

Die Klausur thematisiert die kommunalrechtlichen Voraussetzungen und Grenzen der Auflösung eines Wochenmarktes als öffentliche Einrichtung durch eine nordrhein-westfälische Gemeinde. Im Fokus stehen der Widerruf einer Standplatzzuweisung, Ratsbeschlüsse zur Auflösung und Aufhebung der Satzung sowie die Rechte des betroffenen Standplatzinhabers, wobei Selbstverwaltungsgarantie, Verwaltungsakt und Vertrauensschutz eine zentrale Rolle spielen.

JURA 2024, 2120
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeRücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenKommunale Satzungen+5 weitere
JURA 2024Fortgeschrittene

»Das letzte Dorf«

Die Klausur behandelt die rechtliche Bewertung einer versammlungsrechtlichen Protestaktion gegen einen geplanten Kohleabbau in Niedersachsen und die Enteignung eines landwirtschaftlichen Grundstücks zu Gunsten eines Energiekonzerns. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Grundrechtsfähigkeit von Unionsbürgern, zur Versammlungsfreiheit und zum Eigentumsschutz, insbesondere zur Abgrenzung von Enteignung und Inhalts- und Schrankenbestimmung sowie deren Verhältnismäßigkeit.

JURA 2024, 2074
VerfassungsbeschwerdeVersammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+2 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

»Gelöscht wird nicht – oder doch?«

In der Klausur wird die Löschung eines Nutzerkommentars durch einen marktführenden Netzwerkbetreiber und die Grundrechtsbindung privater Plattformbetreiber thematisiert. Der Schwerpunkt liegt auf der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte, der Frage nach der 'staatsgleichen' Grundrechtsbindung und der wesensmäßigen Anwendbarkeit des Grundrechtsschutzes. Zugrunde liegt das BGH-Urteil BGHZ 230, 347 zur Grundrechtsbindung privater Netzwerkbetreiber.

JURA 2024, 2056· 300 Min
Allgemeine GrundrechtslehrenMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)+1 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Tristes Christfest – Das Weihnachtsbaum-Verkaufsverbot

Die Klausur thematisiert ein gesetzliches Verkaufsverbot für Weihnachtsbäume zwischen November und Dezember. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten von Verfassungsbeschwerden einer Privatperson und eines Bio-Weihnachtsbaumerzeugers, insbesondere im Hinblick auf Grundrechte wie Glaubensfreiheit, Eigentums- und Berufsfreiheit sowie deren Schrankensystematik. Zusätzlich soll die Betroffenheit einer ausländischen Firma aus unionsrechtlicher Sicht (Grundfreiheiten) erörtert werden.

Dr. Romy Klimke, Jannis Bertling· JA 2023, 847· 300 Min
VerfassungsbeschwerdeGlaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+5 weitere
JA 2023Anfänger:innen

Freiheit in km/h

In dieser Klausur geht es um die Einführung eines generellen Tempolimits auf deutschen Autobahnen per Rechtsverordnung. Ein betroffener Bürger macht dessen Verfassungsmäßigkeit geltend und bringt insbesondere die freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie berufliche Auswirkungen vor. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde und alle verfassungsrechtlichen Fragen rund um Grundrechte, Gesetzgebungskompetenz und die Rechtfertigung des Tempolimits.

Florian Köhler· JA 2023, 475· 120 Min
Allgemeine GrundrechtslehrenAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)+3 weitere
JA 20231. Staatsexamen

'Coronaausbrüche in der Fleischfabrik' – Arbeitsstopp für Grenzpendler aus Großbetrieben der Fleischproduktion

Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde eines tschechischen Fleischbetriebs gegen vorübergehende Einreisebeschränkungen für Grenzpendler, die zur Eindämmung einer Virusvariante während der Corona-Pandemie erlassen wurden. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich Grundrechte, insbesondere Gleichbehandlung und Berufsfreiheit, sowie im Verhältnis zum Unionsrecht (Freizügigkeit von Arbeitnehmern und Unternehmern nach dem AEUV und FreizügG/EU). Zudem sind prozessuale Fragen wie die Beschwerdebefugnis und das Prüfungsprogramm des Bundesverfassungsgerichts zu erörtern.

Dr. Jannika Jahn, Paula Anna Jenner· JA 2023, 400· 180 Min
VerfassungsbeschwerdeGleichheitsrecht (Art. 3 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+3 weitere
JA 2023Anfänger:innen

Umstrittene Wahlplakate – Alles im grünen Bereich?

Die D-Partei bringt im Wahlkampf Plakate mit der Aufschrift „HÄNGT DIE GRÜNEN!“ an, woraufhin die Stadt Z deren Entfernung anordnet. Die Partei sieht sich u.a. in ihrer Meinungsfreiheit verletzt und erhebt Verfassungsbeschwerde gegen den Bescheid und die gerichtliche Bestätigung. Die Klausur prüft die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde, insbesondere mit Blick auf die Grundrechte.

Konrad Schröder· JA 2023, 306· 120 Min
VerfassungsbeschwerdeMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)+3 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Verhüllungsverbot

Eine gläubige Muslima beantragt bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 StVO, um während des Führens eines Kraftfahrzeugs einen Niqab (Gesichtsschleier) tragen zu dürfen. Nach mehreren Schriftwechseln wird ihr Antrag abgelehnt; sie sieht dadurch ihre religiösen Rechte verletzt und stellt Überlegungen zur Rechtmäßigkeit des Verhüllungsverbots sowie zu verwaltungsprozessualen Optionen an. Die Klausur behandelt verfassungsrechtliche, verwaltungsverfahrenrechtliche und straßenverkehrsrechtliche Aspekte.

Yannick Paskamp· JA 2023, 59· 60 Min
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Ermessen und VerhältnismäßigkeitMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung+5 weitere
JURA 2023Schwerpunktbereich

ÖR-Schwerpunktklausur zum Datenschutzrecht

Die Schwerpunktklausur behandelt im ersten Teil datenschutzrechtliche Ansprüche, insbesondere den Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DSGVO) und die Verantwortlichkeit bei Weitergabe von Bewerbungsunterlagen durch Mitarbeiter, einschließlich der Haftung und Exkulpationsmöglichkeiten nach Art. 82 DSGVO. Im zweiten Teil wird die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit von Bewertungsportalen für Ärzte im Licht der Jameda-Rechtsprechung sowie datenschutz- und grundrechtliche Implikationen erörtert.

Daniel Bayer· JURA 2023, 1164
Weitere RechtsgebieteAllgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+2 weitere
JURA 2023Anfänger:innen

Status oecologicus? Klimaschutz in Karlsruhe

Die Hausarbeit prüft die verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Dimensionen des Steinkohleausstiegsgesetzes im Lichte der Klimaschutzpolitik. Im Zentrum steht die Frage nach der Beteiligung des Bundesrates am Gesetzgebungsverfahren sowie die grundrechtlichen Schutzpflichten im Kontext der Treibhausgasemissionen und des Klimaschutzes, aufbauend auf den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz.

Lucas Hartmann, Rike Sinder· JURA 2023, 367
GesetzgebungskompetenzenStaatsstrukturprinzipien des GGAllgemeine Grundrechtslehren+2 weitere
JURA 2023Anfänger:innen

Twitter und Hafer

Der Fall behandelt die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Dienstherr gegenüber einem Professor intervenieren darf, der sich in sozialen Netzwerken zu gesellschaftlichen Debatten äußert und dabei seine dienstliche Stellung betont. Thematisiert wird insbesondere die Abgrenzung zwischen Wissenschaftsfreiheit und Meinungsfreiheit sowie beamtenrechtliche Pflichten und Grundrechte im Kontext von Social-Media-Aktivitäten während der Corona-Pandemie.

Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Beamtenrecht+2 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Warnung in Afrika

Im Sachverhalt wird thematisiert, ob und in welcher Weise deutsche Grundrechte im Kontext einer im Ausland durchgeführten Informationskampagne der deutschen Botschaft Anwendung finden. Ein spiritueller Führer einer religiösen Gruppe klagt vor dem VG Berlin gegen amtliche Warnungen, die von der Botschaft in seinem Heimatstaat verteilt wurden, und macht insbesondere eine Verletzung seiner Religionsfreiheit geltend.

Allgemeine GrundrechtslehrenGlaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Folgenbeseitigungsanspruch
JURA 2023Anfänger:innen

Der verfassungsrechtliche Schutz der Mobilität

In der Klausur wird anhand von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, insbesondere den Ausgangsbeschränkungen gem. § 28b IfSG, der verfassungsrechtliche Schutz der Mobilität beleuchtet. Der Schwerpunkt liegt auf den Grundrechten der Freiheit der Person und der Freizügigkeit, die durch pandemiebedingte Einschränkungen relevant geworden sind.

Thorsten Kingreen· JURA 2023, 43
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Freizügigkeit (Art. 11 GG)+1 weitere
JuS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Allgemeine Impfpflicht

In der Klausur geht es schwerpunktmäßig um die Verfassungsmäßigkeit einer allgemeinen gesetzlichen Impfpflicht. Zentrale Punkte sind dabei die Delegation entscheidender Regelungen an den Verordnungsgeber und der Wesentlichkeitsvorbehalt aus Art. 80 I 2 GG im Zusammenhang mit der Dynamik des Infektionsgeschehens, die Geeignetheit der Impfpflicht unter Berücksichtigung einer unsicheren wissenschaftlichen Erkenntnislage und des Prognosespielraums des Gesetzgebers, sowie die Angemessenheit der Maßnahme unter strukturierter Abwägung der Sachverhaltsangaben. Die Erforderlichkeit, insbesondere im Hinblick auf mildere Mittel wie freiwillige Impfangebote oder eingeschränkte Impfpflichten, wird ebenfalls eingehend geprüft. Insgesamt steht die verfassungsrechtliche Kontrolle legislativer Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung im Mittelpunkt.

Riegner, Bunse, Gundling, Palmen· JuS 2022, 938
Allgemeine GrundrechtslehrenAllgemeine ZulässigkeitsvoraussetzungenRecht der öffentlichen Sachen+3 weitere
JA 20221. Staatsexamen

* "Ordnung im Bundestag

Die Klausur befasst sich mit Maßnahmen der Bundestagspolizei gegenüber einer Bundestagsabgeordneten, die an ihrem Bürofenster ein politisches Plakat angebracht hat, sowie mit Sitzungsausschlüssen von Abgeordneten der N-Fraktion nach einem Ordnungsverstoß im Bundestag. Geprüft werden insbesondere die verfassungsrechtlichen Rechte der Abgeordneten, die polizeilichen Befugnisse des Bundestagspräsidenten und die Zulässigkeit sowie Begründetheit verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes.

Zelda Bamberger, Max Paul Behrend· JA 2022, 661· 300 Min
Der BundestagMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Organstreitverfahren+3 weitere
JA 2022Anfänger:innen

Der Rastafari – religiöser Cannabiskonsum

Der Fall behandelt die Frage, ob das Cannabisverbot des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) für einen Rastafari, der Cannabis aus religiösen Gründen konsumiert, einen Verstoß gegen seine Religionsfreiheit aus Art. 4 I, II GG darstellt. Prüfungsschwerpunkt ist die Verfassungsmäßigkeit des Verbots im Hinblick auf die Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit sowie das Recht auf gesundheitliche Selbstschädigung nach Art. 2 II 1 GG.

Felix Thrun, Meryem Fidan· JA 2022, 217· 120 Min
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)+2 weitere
JA 2022Anfänger:innen

Grundrechtskollisionen im digitalen Raum

Die Klausur behandelt eine Grundrechtskollision im Kontext digitaler Plattformen und sozialen Medien am Beispiel einer Löschung politischer Inhalte und des Accounts eines Bundestagskandidaten während der Covid-19-Pandemie. Schwerpunktmäßig steht das Verhältnis zwischen Meinungsfreiheit, Wahlkampfkommunikation und den Rechten des Plattformanbieters im Zentrum. Zu prüfen ist die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Löschung.

Katharina Longin, Wiebke de Raaf· JA 2022, 130· 180 Min
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)GrundrechtskonkurrenzenAllgemeine Grundrechtslehren+4 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Klimaschützer in Karlsruhe

Im Mittelpunkt steht eine Verfassungsbeschwerde von Klimaschützern und einem Umweltverband gegen das Klimaschutzgesetz (§ 3 KSG), insbesondere den vorgegebenen Reduktionspfad. Die Beschwerdeführer sehen sich in ihren Grundrechten sowie durch Schutzpflichten des Staates verletzt und machen auch eine intertemporale Freiheitssicherung geltend. Neben der Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde werden Schutzpflichten und die grundrechtliche Relevanz von Art. 20a GG diskutiert.

Tobias Birk, Jasper Mührel, Oliver Pieper· JA 2022, 47· 180 Min
VerfassungsbeschwerdeAllgemeine Grundrechtslehren+5 weitere
JURA 2022Fortgeschrittene

Zeig mir, wie du heißt und ich sag dir, wer du bist!

Die Klausur thematisiert die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte auf Grundlage einer Änderung des Polizeigesetzes im Land X. Im Mittelpunkt stehen die Grundrechte des betroffenen Beamten (insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung), der Verwaltungsrechtsweg sowie die Frage nach der Zulässigkeit und Begründetheit einer Feststellungsklage.

Tobias Mast· JURA 2022, 1223
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Zulässigkeit der FeststellungsklageMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung+5 weitere
JURA 2022Anfänger:innen

Der meinungsstarke Ministerpräsident

Die Klausur behandelt einen Organstreit im Landesverfassungsrecht (NRW) über die rechtlichen Grenzen ministerpräsidentlicher Äußerungen zur politischen Betätigung einer Oppositionspartei im Kontext von Klimaprotesten. Kernprobleme sind das Recht auf Chancengleichheit der Parteien und die Äußerungsbefugnisse von Hoheitsträgern, insbesondere im Lichte der BVerfG-Rechtsprechung.

Oskar Schumacher· JURA 2022, 1215
OrganstreitverfahrenStaatsstrukturprinzipien des GGPolitische Parteien+3 weitere
JURA 2022Anfänger:innen

Von Freiheitsentfaltung und Freiheitssicherung: Grundrechte in der Schule

Die Klausur thematisiert die Geltung und Grenzen von Grundrechten im schulischen Kontext sowie deren Besonderheiten im staatsrechtlichen Mehrebenensystem. Anhand eines Falls zur Einführung eines bundesweiten 'Recht auf gute Schule'-Gesetzes durch die Bundesbildungsministerin wird verfassungsrechtlich geprüft, ob ein solches Vorhaben im Einklang mit dem Grundgesetz steht.

Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Allgemeine Grundrechtslehren+4 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

Wahlkampf der Maschinen

Die Klausur behandelt eine Examenssituation zum Einsatz von Social Bots im Bundestagswahlkampf durch eine Partei und die daraus entstehenden Probleme im Grundrechtsschutz, insbesondere im Hinblick auf die Meinungsfreiheit und die Integrität von Wahlen. Es werden sowohl examensrelevante Fragen der Verfassungsbeschwerde als auch Bezüge zum Unionsrecht, etwa zur Dienstleistungsfreiheit, geprüft.

Andrej Lang· JURA 2022, 988
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)VerfassungsbeschwerdeWahlen und Wahlrechtsgrundsätze+3 weitere
JURA 2022Anfänger:innen

Aufruhr im Hörsaal – Vorlesungsverhinderung durch Studierende

In der Hausarbeit wird ein Protest von Studierenden gegen eine universitäre Vorlesung thematisiert, bei dem es zu Störungen, Beleidigungen und dem Bewerfen der Professorin mit Schneebällen kommt. Zentral ist die verfassungsrechtliche Abwägung zwischen Versammlungs- und Meinungsfreiheit der Studierenden und der Lehrfreiheit der Professorin. Daneben werden die Friedlichkeit der Versammlung, die Verfassungstreuepflicht von Hochschullehrenden und die Frage behandelt, ob bestimmte Äußerungen Schmähkritik darstellen.

Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 GG)+4 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

ÖR-Examensklausur zum Verfassungsrecht (Zweckentfremdungsgesetz)

Diese Examensklausur behandelt das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz Berlin und dessen Verfassungsmäßigkeit. Thematisiert werden unter anderem das Verhältnis von Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG zum Gesetzesvorbehalt, die Sozialpflichtigkeit des Eigentums, die Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG, die Berufsfreiheit aus Art. 12 GG sowie die Fragen echter und unechter Rückwirkung.

Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Grundrechtskonkurrenzen+4 weitere
JURA 2022Fortgeschrittene

Thor für Deutschland

Thor, ein 15-jähriger Schüler, nimmt aus politischen Gründen während der Unterrichtszeit an Demonstrationen teil und wird deshalb von seiner Schule sanktioniert. Die Klausur prüft Konflikte zwischen Schulpflicht und Grundrechten wie Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie das Gleichheitsrecht und die behördliche Ermessensausübung. Zudem werden verfassungsprozessuale Fragen, insbesondere zur Verfassungsbeschwerde und zum einstweiligen Rechtsschutz beim Bundesverfassungsgericht, thematisiert.

Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+3 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

Mit Megaphon und Namensschild

Die Klausur behandelt die Verhältnismäßigkeit von versammlungsrechtlichen Maßnahmen wie das Verbot des Lautsprechereinsatzes und das Verbot einer Spontanversammlung. Zudem wird die Rechtmäßigkeit der Verpflichtung von Polizeibeamten zum Tragen von Namensschildern im Rahmen einer konkreten Normenkontrolle thematisiert und der Fall verbindet Versammlungs- und Verfassungsrecht.

Laura Hering, Erik Tuchtfeld· JURA 2022, 229
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungVersammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

Der König Fußball und das Gebührenrecht

Die Klausur befasst sich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Veranstalter gewinnorientierter Großveranstaltungen (hier Fußballspiele) zur Kostenübernahme zusätzlicher Polizeieinsätze herangezogen werden können. Im Mittelpunkt stehen die verfassungsrechtlichen Grenzen einer Gebührenpflicht und deren Einbettung in das Verwaltungsrecht, speziell in eine Anfechtungsklage gegen einen Gebührenbescheid.

Lisa Kanzler, Simon Schurz· JURA 2022, 220
Grundlagen Sekundäransprüche gegen polizeiliches HandelnKlausurtypen & Prozessrecht+5 weitere
JA 2021Anfänger:innen

Corona im Bundestag

Im Frühjahr 2020 ordnen die Gesundheitsbehörden wegen einer Corona-Infektion eines AfW-Abgeordneten Quarantäne für alle Fraktionsmitglieder an. Nach Aufhebung der Immunität im Bundestag bestreitet die AfW-Fraktion die Rechtmäßigkeit der Maßnahme und begehrt die Feststellung einer Verletzung ihrer Rechte, nachdem der Bundestag die Freigabe zur Teilnahme an einer Bundestagssitzung verweigert hat. Zu prüfen sind insbesondere die Bedeutung der Abgeordnetenimmunität im Kontext infektionsschutzrechtlicher Quarantänen und subjektive Rechtspositionen des einzelnen Abgeordneten.

Prof. Dr. Matthias Friehe· JA 2021, 831· 120 Min
Der BundestagStaatsstrukturprinzipien des GGOrganstreitverfahren+2 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

Der Corona-Galgen

Die Übungsklausur behandelt einen verfassungsrechtlichen Sachverhalt, der im Zusammenhang mit Maßnahmen während der Corona-Pandemie steht. Im Fokus stehen dabei allgemeine Grundrechtsfragen sowie die verfassungsrechtliche Bewertung entsprechender Maßnahmen.

Allgemeine Grundrechtslehren
JURA 2021Fortgeschrittene

Kohleausstieg nach 25 Jahren Betrieb

Die Hausarbeit behandelt verfassungsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Kohleausstieg nach langjährigem Betrieb und legt dabei einen Schwerpunkt auf die Prüfung von Grundrechten.

Georg Hermes, Rusen Cikar· JURA 2021, 1375
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+2 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

Burkini im Schwimmbad

Der Fall thematisiert ein Burkini-Verbot in öffentlichen Schwimmbädern und behandelt zentrale Fragen der Glaubensfreiheit und Gleichheitsrechte. Er enthält außerdem eine Problemschwerpunkt zur formellen und materiellen Beschlussfähigkeit des Bundestages im Rahmen der Gesetzgebung. Der Sachverhalt eignet sich insbesondere zur Prüfung der Grundrechte und des Staatsorganisationsrechts.

Ute Sacksofsky, Berit Völzmann· JURA 2021, 1105
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)Gesetzgebungsverfahren+3 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

Recht auf Vergessenwerden I

Die Klausur behandelt den Grundrechtsschutz im Mehrebenensystem am Beispiel des sogenannten 'Rechts auf Vergessenwerden', insbesondere im Kontext von Online-Publikationen, Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit. Im Mittelpunkt stehen die Abwägung zwischen dem Schutz personenbezogener Daten und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit sowie das Zusammenspiel von unionsrechtlichen und nationalen Grundrechten. Der Fall basiert auf einer BVerfG-Entscheidung und fragt nach den Erfolgsaussichten gegen ein letztinstanzliches Urteil.

Toni Fickentscher· JURA 2021, 718
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)Unionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)+3 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

Dicke Luft um Komfortkamine

Die Klausur behandelt umweltrechtliche Probleme unter Einbindung polizeirechtlicher Instrumente. Im Fokus stehen der Erlass von Polizeiverordnungen zur Luftreinheit, das Ersetzen von Ermessensentscheidungen im Widerspruchsverfahren sowie die Vollstreckung rechtswidriger Verwaltungsakte. Es wird das Zusammenspiel von Umweltrecht, Polizei- und Ordnungsrecht sowie Vollstreckungsrecht in einer Feinstaub-Problematik diskutiert.

Grundlagen GefahrenabwehrverordnungVerwaltungsvollstreckung+4 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

28 days later

Im Sachverhalt wird die Verfassungsmäßigkeit einer landesrechtlichen Regelung über die Dauer des polizeilichen Präventivgewahrsams geprüft. Insbesondere die bis zu 28-tägige Gewahrsamsdauer wird hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und der EMRK sowie der Verhältnismäßigkeit problematisiert. Die Landesregierung eines anderen Bundeslandes stellt einen Antrag auf Überprüfung der Norm vor dem Bundesverfassungsgericht.

Alina Kulle, Jan-Peter Möhle· JA 2020, 517· 300 Min
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Strukturprinzip RechtsstaatAbstrakte Normenkontrolle+3 weitere
JA 2020Anfänger:innen

Dschihad

Die Klausur behandelt eine Verfassungsbeschwerde gegen ein behördlich ausgesprochenes Ausreiseverbot, das mit der geplanten Ausreise in den bewaffneten Dschihad begründet wurde. Schwerpunkt der Prüfung liegt auf der Verletzung der Grundrechte aus Art. 11 GG (Freizügigkeit) und Art. 2 GG, indem die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde nach Maßgabe der einschlägigen verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstäbe dargestellt werden.

Dr. Dr. Markus P. Beham, Lilly Dürmeier· JA 2020, 364· 120 Min
VerfassungsbeschwerdeFreizügigkeit (Art. 11 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)+2 weitere
JA 20201. Staatsexamen

Showdown am Alexanderplatz

Im Fall geht es um eine Mahnwache auf dem Berliner Alexanderplatz, deren Veranstalterin von der Polizei Auflagen bezüglich Ort und Nutzung von Sitz- beziehungsweise Liegegegenständen erhält. Nach gerichtlichem Eilverfahren stellt sich die Frage, ob eine Verfassungsbeschwerde gegen diese gerichtlichen Entscheidungen Erfolg hätte. Thematisiert werden insbesondere die Versammlungsfreiheit, der Bestimmtheitsgrundsatz und die Zulässigkeit und Begründetheit von Auflagen nach dem Versammlungsgesetz.

Dr. Björnstjern Baade· JA 2020, 202· 300 Min
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)+5 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Fridays for School

Ein Gymnasiast beantragt die Befreiung vom Unterricht zur Teilnahme an einer 'Fridays for Future'-Demonstration, was die Schulleitung ablehnt. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsrechtliche und verwaltungsprozessuale Fragen, insbesondere zur Versammlungsfreiheit, zum Ermessensspielraum der Schule und zum staatlichen Erziehungsauftrag.

Helmut Birner· JURA 2020, 1373
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtErmessen und VerhältnismäßigkeitVersammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)+5 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Verbot von Friseurbetrieben zur Eindämmung einer Pandemie

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines während der Pandemie erlassenen Verbots von Friseurbetrieben. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Infektionsschutzrechts, die Anforderungen an eine Schutzmaßnahme, das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes sowie grundrechtliche Eingriffe und deren Verhältnismäßigkeit.

Jens Gerlach· JURA 2020, 1246
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Ermessen und VerhältnismäßigkeitDie Rechtsverordnung+3 weitere
JURA 2020Anfänger:innen

Das Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 GG)

Die Klausur behandelt das Telekommunikationsgeheimnis nach Art. 10 GG anhand aktueller Probleme in der Fallbearbeitung. Im Mittelpunkt stehen Fallgestaltungen zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und zur Überwachung internationaler Kommunikation durch den BND. Die Einordnung und Lösung erfolgt anhand des Wortlauts und verfassungsrechtlicher Anforderungen.

Johannes Eichenhofer· JURA 2020, 684
Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG)+1 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Ausländische Staatsunternehmen, schnelle Gesetze und vorläufiger Rechtsschutz

Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde eines ausländischen (staatseigenen) Unternehmens gegen eine neue gesetzliche Preisansagepflicht im Telekommunikationsrecht. Im Mittelpunkt stehen die Grundrechtsfähigkeit ausländischer juristischer Personen, Probleme der Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie sowie Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes im Verfassungsprozess.

Monika Polzin· JURA 2020, 83
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+4 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Kapitalverkehrsfreiheit

Die Klausur thematisiert die Löschung von Nießbrauchsrechten an landwirtschaftlichen Flächen in Ungarn unter einem neuen Gesetz und deren Vereinbarkeit mit den unionsrechtlichen Kapitalverkehrsfreiheiten. Im Zentrum steht die Prüfung von Eingriffen in die Kapitalverkehrsfreiheit, der Unionsgrundrechte sowie die Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit nationaler Regelungen im Kontext eines Vorabentscheidungsverfahrens.

Linda Karl· JA 2019, 683· 150 Min
Europäische IntegrationUnionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)+2 weitere
JA 2019Anfänger:innen

Demonstratives Demonstrieren

In dieser Anfängerklausur wird die Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Kollektivbeleidigung geprüft. Die Kandidatin hat mit dem T-Shirt-Aufdruck 'A.C.A.B.' an einer Demonstration teilgenommen und wurde daraufhin wegen Beleidigung verurteilt. Es sind insbesondere die Grundrechte aus Art. 5 GG und deren Beschränkbarkeit im Lichte einer Kollektivbezeichnung zu problematisieren.

Elisabeth Spiecker gen. Döhmann, Spieckergen· JA 2019, 597· 120 Min
VerfassungsbeschwerdeMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Grundrechtskonkurrenzen+2 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Die misslungene Hausarbeit

Im Fall muss S gegen die Bewertung seiner Hausarbeit und die daraus folgende Verwehrung der Abschlussprüfung vorgehen. Thematisiert wird der einstweilige Rechtsschutz gegen eine prüfungsrechtliche Entscheidung, insbesondere die Rechtmäßigkeit von Bewertung, Prüferauswahl und formellen Anforderungen nach Studienordnung.

Prof. Dr. Guy Beaucamp· JA 2019, 203· 180 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Ermessen und Verhältnismäßigkeit+3 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

»Was lange währt, wird endlich gut«

Die Klausur behandelt die Ablehnung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft einer Referendarin nach einer strafgerichtlichen Verurteilung wegen Beleidigung und thematisiert die rechtlichen Anforderungen an die Berufswürdigkeit nach § 7 Nr. 5 BRAO. Schwerpunkte sind die verfassungsrechtliche Prüfung am Maßstab der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG), die Drei-Stufen-Theorie sowie der Begriff des allgemeinen Gesetzes im Sinne von Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 103 Abs. 3 GG.

Semra Sagir· JURA 2019, 1297
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Verfassungsbeschwerde+2 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Der kaltgestellte Aktionskünstler

K, ein Aktionskünstler, führt eine öffentlichkeitswirksame Kunstaktion auf einem Platz in Düsseldorf durch, die zu kurzfristigen Gefahrensituationen für Passanten führt. Ein Polizist untersagt die Aktion mit Verweis auf die Gefährdung, woraufhin K vor dem Verwaltungsgericht gegen das Land NRW klagt und die Rücknahme einer abwertenden polizeilichen Aussage verlangt.

Marcel Kühn, Martin Thelen· JURA 2019, 1285
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)GrundlagenPolizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)+3 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Protestcampen verboten!

A plant als Leiter ein Protestcamp im Hamburger Stadtpark während des G20-Gipfels, das von der Versammlungsbehörde verboten wird. Er erhebt Widerspruch und stellt einen Eilrechtsschutzantrag beim Verwaltungsgericht, wobei insbesondere der Schutzbereich von Art. 8 GG, die rechtliche Einordnung von Protestcamps und das Verhältnis zum besonderen Ordnungsrecht zu prüfen sind.

Kristin Pfeffer, Nele Achten· JURA 2019, 1099
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
JURA 2019Schwerpunktbereich

Klausur Asylrecht Sommersemester 2017 von Pro Bono Heidelberg e. V. zur Qualifikation zur Beratung im Rahmen der studentischen Rechtsberatung

Die Klausur stellt typische Beratungssituationen im Asylrecht dar, insbesondere zur Zuständigkeit im Asylverfahren nach der Dublin III-VO und den unionsrechtlichen Vorgaben. Thematisiert werden die Möglichkeiten der Rechtsmittel gegen ablehnende Bescheide des BAMF, die Anforderungen an humanitäre Aufenthaltstitel nach § 28 AsylG und Beratungshandwerk, z.B. Anhörungsvorbereitung und interkulturelle Kommunikation.

Weitere RechtsgebieteGrundlagen des Europarechts+4 weitere
JURA 2019Anfänger:innen

Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)

Die Klausur behandelt den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG anhand mehrerer Fallkonstellationen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind die Prüfung von Ungleichbehandlungen durch Gesetzgebung und Verwaltung, insbesondere im Strafrecht, Steuerrecht und Beamtenrecht. Ziel ist, die Prüfungsstruktur und Problemfelder von Art. 3 Abs. 1 GG zu vermitteln.

Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+1 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Der 'Tornado'-Überflug

Im Zuge des G-8-Gipfels in Düsseldorf 2018 setzt die Polizei zur Aufklärung eines Protestcamps ein Tornado-Kampfflugzeug der Bundeswehr ein. A, Teilnehmer des Camps, sieht darin eine Verletzung seiner Grundrechte und möchte Verfassungsbeschwerde erheben. Die Klausur prüft insbesondere die Grundrechtsbetroffenheit durch den Überflug sowie die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde.

Alexander Hobusch· JA 2018, 838· 120 Min
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Allgemeine Grundrechtslehren+3 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Rote Karte für wen?

Die rechtsextreme A-Partei veranstaltet eine Demonstration, woraufhin Bundesministerin W eine kritische Pressemitteilung auf der Homepage ihres Ministeriums veröffentlicht. Die A-Partei sieht sich dadurch in ihrer Chancengleichheit verletzt und beantragt beim Bundesverfassungsgericht ein Organstreitverfahren. Streitig ist, ob die Äußerung von W gegen das Neutralitätsgebot verstößt und die Chancengleichheit politischer Parteien beeinträchtigt.

Aleksandra Kozlowska· JA 2018, 515· 120 Min
OrganstreitverfahrenPolitische ParteienStaatsstrukturprinzipien des GG+1 weitere
JA 2018Anfänger:innen

Verbotene Automaten

Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtliche Überprüfung eines bundesweiten Betriebsverbots für Spielhallen mit Spielautomaten. Ein Spielhallenbetreiber sieht sich durch das neue SpielHG in seinen Grundrechten verletzt und beabsichtigt, Verfassungsbeschwerde zum BVerfG zu erheben. Zu prüfen sind die Auswirkungen des Gesetzes auf die Grundrechte sowie die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde.

Annika Kieck· JA 2018, 351· 90 Min
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Verfassungsbeschwerde+1 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Kauft deutsche Milch!

Im Jahr 2016 initiiert die Bundesregierung die Werbekampagne „Kauft deutsche Milch!“, um angesichts einer Milchmarktkrise einheimische Milchbauern zu unterstützen. Zeitgleich werden ausländische Milchbauer wie M aus F durch Blockaden beim Import und Absatz ihrer Produkte behindert. M begehrt die rechtliche Überprüfung der staatlichen Kampagne sowie des behördlichen Untätigbleibens im Hinblick auf das Unionsrecht.

Dr. Yury Safoklov· JA 2018, 194· 120 Min
Europäische Integration+4 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Extremisten unerwünscht

Die Examensklausur thematisiert verwaltungsprozessuale und grundrechtliche Fragen anhand des Falls, dass eine Bürgerinitiative wegen Protesten gegen Jugendoffiziere der Bundeswehr namentlich im Verfassungsschutzbericht unter 'Linksextremismus' genannt wird. Dabei werden unter anderem die Reichweite der Meinungsfreiheit sowie die Rechtmäßigkeit der Nennung und Äußerung durch das Bundesinnenministerium geprüft.

Jakob Hohnerlein· JURA 2018, 1045
Allgemeine GrundrechtslehrenMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Politische Parteien+3 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Aufenthaltsverbot für Fußballfans?

Die Klausur behandelt den Fall eines pauschalen Aufenthaltsverbots für Fußballfans von Eintracht Frankfurt anlässlich eines Lokalderbys in Darmstadt. Thematisiert werden formelle und materielle Voraussetzungen eines solchen Verbots, insbesondere Anhörung, Bestimmtheit, Rechtsgrundlage, Verhältnismäßigkeit und sofortige Vollziehung. Der Sachverhalt orientiert sich an einer Entscheidung des VG Darmstadt.

Sebastian Bretthauer· JURA 2018, 409
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtErmessen und VerhältnismäßigkeitGrundlagen +5 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Stille Nacht

Der Bund für Geistesfreiheit, eine öffentlich-rechtliche Weltanschauungsgemeinschaft, veranstaltet eine Party am Karfreitag, die von der zuständigen Ordnungsbehörde auf Grundlage des bayerischen Feier­tags­gesetzes untersagt wird. Die Klausur verlangt ein umfassendes Rechtsgutachten zu den Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde, wobei insbesondere die Grundrechte Weltanschauungs- und Glaubensfreiheit sowie die Versammlungsfreiheit geprüft werden. Im Mittelpunkt steht zudem die prozessuale Beschwerdeberechtigung der Gemeinschaft.

Steffen Hübner· JURA 2018, 183
VerfassungsbeschwerdeGlaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)+2 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Religionsfreiheit und Erziehungsauftrag des Staates im Schulrecht

Im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Anwaltsklausur wenden sich Eltern einer muslimischen Schülerin an einen Rechtsanwalt, da ihre Tochter aufgrund ihres Glaubens nicht am koedukativen Schwimmunterricht teilnehmen möchte. Die Schule lehnt die beantragte Befreiung ab, die Eltern sehen sich in ihrer Religionsfreiheit verletzt und verlangen eine rechtliche Prüfung, wie eine Befreiung erreicht werden kann.

Dr. Arne-Patrik Heinze, Henning Heinze· JA 2017, 210· 300 Min
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+3 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Metal-Sampling

In der Klausur geht es um die Verfassungsbeschwerde eines Musikproduzenten, der sich durch zivilgerichtliche Entscheidungen in seiner Kunstfreiheit beeinträchtigt sieht. Der Fall thematisiert die Abwägung zwischen Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) und Eigentumsfreiheit (Art. 14 GG) am Beispiel des Samplings unter Berücksichtigung des Leistungsschutzrechts aus § 85 Abs. 1 UrhG.

Armin von Weschpfennig· JURA 2017, 705
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Verfassungsbeschwerde+2 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Ronald McDonald und die Ernährungswende

Die Klausur behandelt die Frage, ob die Verfassungsbeschwerde eines Ernährungswissenschaftlers Aussicht auf Erfolg hat, nachdem ihm untersagt wurde, karikierende Zeichnungen der Werbefigur Ronald McDonald im Rahmen seiner öffentlichen Kampagne gegen Fast-Food-Unternehmen und für gesunde Ernährung zu verwenden. Die Falllösung konzentriert sich auf die Prüfung der Grundrechte, insbesondere Meinungs- und Kunstfreiheit, im Spannungsverhältnis zum Unternehmenspersönlichkeitsrecht und Urheberrecht.

Nadja Kronenberger· JURA 2017, 333
VerfassungsbeschwerdeMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)+3 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

,Tag der deutschen Patrioten' - polizeilicher Notstand im Versammlungsrecht

Die Klausur thematisiert die Erfolgsaussichten des gerichtlichen Vorgehens gegen ein Verbot einer Versammlung unter dem Motto 'Tag der deutschen Patrioten' in Hamburg. Im Mittelpunkt stehen der Polizeinotstand, die Möglichkeit des Versammlungsverbots, die Verantwortlichkeit der Versammlungsbehörde und die Anforderungen an einstweiligen Rechtsschutz. Die Bearbeitung erfordert eine vertiefte Prüfung polizeilicher Eingriffsbefugnisse und des Versammlungsrechts im Kontext massiver Gegendemonstrationen.

Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungVersammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
JA 2016Anfänger:innen

'Heißer' Nebenjob im Studium

In diesem Fall geht es um die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes, das die Inanspruchnahme von Prostituierten unter Strafe stellt, während die Prostituierten selbst straffrei bleiben. Geprüft werden die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde, die sich auf Art. 12 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG stützt, erhoben von einer selbstbestimmt agierenden Sexarbeiterin.

Matthias Friehe· JA 2016, 602· 180 Min
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+1 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Mit dem falschen Lenkrad zurück nach Polen

In dem Fall weigert sich eine polnische Zulassungsbehörde, einen aus dem Vereinigten Königreich nach Polen verbrachten Rechtslenker-Pkw zuzulassen. Die EU-Kommission sieht darin eine unzulässige Beschränkung des freien Warenverkehrs gemäß Art. 34 AEUV und erhebt eine Aufsichtsklage gegen Polen nach Art. 258 AEUV. Zu prüfen sind die Zulässigkeit und Begründetheit dieser Klage.

Prof. Dr. Markus Ludwigs, Patrick Sikora· JA 2016, 514· 120 Min
Europäische Integration+2 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Krumme Geschäfte im Gerichtssaal

Die Klausur befasst sich mit den verfassungsrechtlichen Implikationen der Verständigung im Strafprozess gemäß § 257c StPO. Gegenstand ist die Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde gegen ein strafgerichtliches Urteil, das auf einer Verständigung beruht. Es sind insbesondere die Vereinbarkeit der gesetzlichen Regelungen und der praktischen Handhabung der Verständigung mit dem Grundgesetz zu prüfen.

David Jungbluth· JA 2016, 440· 300 Min
VerfassungsbeschwerdeAllgemeine GrundrechtslehrenStrukturprinzip Rechtsstaat+1 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Arbeitsfreie Samstage

Die Klausur befasst sich mit der Verfassungsmäßigkeit landesrechtlicher Vorgaben zu arbeitsfreien Samstagen im Einzelhandel. Zu prüfen ist insbesondere, ob die Regelung des § 12 III TLadÖffG gegen die Berufsfreiheit juristischer Personen verstößt und ob das Land für deren Erlass gesetzgebungskompetent war. Daneben werden Zulässigkeit und etwaige Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen die Vorschrift behandelt.

Dr. Ulrike Pollin· JA 2016, 272· 120 Min
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)VerfassungsbeschwerdeGesetzgebungskompetenzen+1 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Die Masern und das zwangsweise Schulfrei

Im Sachverhalt besucht eine nicht gegen Masern geimpfte Schülerin trotz örtlichem Masernausbruch weiterhin die Schule, bis das Gesundheitsamt ein zeitlich begrenztes Schulbetretungsverbot erlässt. Die Schülerin und ihre Eltern halten dieses Verbot für unverhältnismäßig und fechten es vor dem Verwaltungsgericht an. Die Klausur thematisiert die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts und der dazu ergriffenen Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz.

Christopher Klotz· JA 2016, 123· 300 Min
Materielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – EinführungErmessen und Verhältnismäßigkeit+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Fraktionslos = rechtlos?

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Stellung von fraktionslosen Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die unterschiedlichen Begrenzungen der Mitwirkungsrechte – wie Rederecht, Stimmrecht im Ausschuss und der Zugang zu parlamentarischen Prozessen – mit dem freien Mandat gemäß Art. 38 Abs. 1 GG vereinbar sind und inwiefern fraktionslose Abgeordnete effektiven Rechtsschutz erlangen können.

Der BundestagOrganstreitverfahrenAllgemeine Grundrechtslehren+3 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Ein spannungsgeladenes Verhältnis: Der erneute Ausstieg aus der Kernenergieerzeugung und die Eigentumsfreiheit des Grundgesetzes

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Implikationen eines erneuten Atomausstiegs und dessen Auswirkungen auf die Eigentumsfreiheit nach dem Grundgesetz. Thematisiert werden insbesondere die Abgrenzung zwischen Enteignung und zulässiger Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums sowie Fragen zur Grundrechtsfähigkeit europäischer juristischer Personen. Der Sachverhalt fokussiert auf gesetzgeberische Änderungen nach dem Atomunfall in Fukushima und deren Rückwirkung auf die Betreiber von Kernkraftwerken.

Chris Gutmann· JURA 2016, 1205
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Allgemeine GrundrechtslehrenEnteignungsentschädigung+3 weitere
JURA 2016Schwerpunktbereich

Abschlussklausur: Die Tagesschau-App

Die Klausur behandelt die rechtliche Zulässigkeit der Tagesschau-App im Kontext des Rundfunk- und Presserechts. Ein großer privater Presseverlag sieht sich durch die öffentlich-rechtliche Tagesschau-App in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht und greift verschiedene Argumente gegen deren Freigabe im Rahmen des Drei-Stufen-Tests nach dem Rundfunkstaatsvertrag auf. Die öffentlich-rechtliche Seite verteidigt das Angebot als mit dem gesetzlichen Auftrag vereinbar.

Claudio Franzius, Anna Schimke· JURA 2016, 639
Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)Wiederholung+2 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Karlo Krawall – Präventivgewahrsam im Lichte der EMRK

Die Klausur behandelt die polizeiliche Maßnahme des Präventivgewahrsams anlässlich eines Fußballspiels und prüft deren Vereinbarkeit insbesondere mit Art. 5 EMRK unter Berücksichtigung der EGMR-Rechtsprechung. Weitere Schwerpunkte liegen auf begleitenden Maßnahmen wie dem Handyverbot, dessen Sicherstellung und staatshaftungsrechtlichen Ansprüchen wegen eines beschädigten Mobiltelefons.

Jeanine Greim-Diroll· JURA 2016, 545
Polizeiliche StandardmaßnahmenAllgemeine Grundrechtslehren+3 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Gesetzgebungsoutsourcing und Arzneimittelwerbeverbot

Die Klausur behandelt eine Verfassungsbeschwerde gegen das Arzneimittelwerbeverbotsgesetz (AWV-G). Thematisiert werden insbesondere Probleme des grundrechtlichen Schutzes kommerzieller Kommunikation, die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Gesetzgebungsoutsourcings sowie die Prüfung der Verhältnismäßigkeit eines umfassenden Publikumswerbeverbots für Arzneimittel.

Eva Ellen Wagner· JURA 2016, 83
VerfassungsbeschwerdeGrundlagen der GesetzgebungBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+4 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Die Warnung

Die Klausur thematisiert die rechtliche Bewertung öffentlicher Äußerungen des Düsseldorfer Oberbürgermeisters sowie von Aufrufen auf offiziellen Kanälen der Stadt Düsseldorf im Zusammenhang mit einer angemeldeten Versammlung einer politisch aktiven Vereinigung. Es geht um die Frage, ob und wie gegen diese Äußerungen rechtlich vorgegangen werden kann, insbesondere in Hinblick auf kommunalrechtliche Vorgaben und den Grundsatz der Unparteilichkeit kommunaler Amtsträger. Versammlungsrechtliche Vorschriften sind ausdrücklich nicht zu prüfen.

Simon Heetkamp, Dr. David Stadermann· JA 2015, 933· 300 Min
GrundlagenDie öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+2 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Immun gegen Durchsuchungen?

In der Klausur geht es um die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Aufhebung der Immunität eines Bundestagsabgeordneten im Zusammenhang mit polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen, insbesondere einer Durchsuchung. Es wird unter anderem geprüft, ob das Vorgehen des Stellvertreters des Bundestagspräsidenten und der generelle Immunitätsbeschluss des Bundestages mit dem Grundgesetz vereinbar sind und ob ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg haben könnte.

Dr. Lutz Lammers, Susann Lehmann· JA 2015, 526· 300 Min
OrganstreitverfahrenDie obersten Verfassungsorgane – EinführungUnverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)+3 weitere
JA 2015Anfänger:innen

Die nackte Oberbürgermeisterin

Die Klausur behandelt einen Konflikt zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht am Beispiel eines künstlerischen Gemäldes, das eine bekannte Oberbürgermeisterin unbekleidet darstellt. Thematisiert wird insbesondere die Reichweite der Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG im Spannungsfeld zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht sowie dem Recht am eigenen Bild. Die Fallfrage lautet, ob die Untersagung der Bildverbreitung die Künstlerin in ihrer Kunstfreiheit verletzt.

Dr. Katrin Merhof, Christopher Giogios· JA 2015, 519· 90 Min
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+1 weitere
JA 2015Anfänger:innen

Die 'durchgeknallte Frau'

Die Übungsklausur befasst sich mit einer Politikerin, die als Model für ein Magazin posiert und daraufhin von einem Kolumnisten in einer Boulevardzeitung polemisch als 'durchgeknallte Frau' bezeichnet wird. Nach erfolgloser zivilrechtlicher Unterlassungsklage prüft sie, ob eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil Erfolg haben könnte. Thematisiert werden das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Meinungsfreiheit sowie die praktische Konkordanz und mittelbare Drittwirkung.

Christian Thomas· JA 2015, 366· 120 Min
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Verfassungsbeschwerde+2 weitere
JA 2015Anfänger:innen

Der Anwalt und sein Recht auf Papier

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Überprüfung der Verpflichtung für Rechtsanwälte, Schriftsätze ausschließlich elektronisch an Gerichte zu übermitteln. Ausgangspunkt ist die Frage, ob die neue Regelung gegen die Berufsfreiheit des betroffenen Rechtsanwalts verstößt. Zu prüfen sind vor allem die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen die Regelung.

Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Verfassungsbeschwerde+1 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Was lange währt ...?!

Die Klausur behandelt die Aufhebung eines über 35 Jahre alten Bewilligungsbescheids über Eingliederungshilfe nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) für eine ehemalige DDR-Häftling. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Rücknahme von Verwaltungsakten, zur Verwirkung sowie zur Anwendung der Ausschlussgründe des HHG und dem rechtlichen Gehör.

Dr. Birgit Peters· JA 2015, 115· 120 Min
Rücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenWiederaufgreifen des Verfahrens bei bestandskräftigen VerwaltungsaktenFormelle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten+2 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Maler – ein gefährliches Handwerk?

Der Fall behandelt die Erfolgsaussichten einer Feststellungsklage eines ausgebildeten Malergesellen, der ohne Meisterprüfung, aber mit abgeschlossener Gesellenausbildung und Berufserfahrung, ein Malergewerbe betreiben möchte. Thematisiert werden die Zulassungsvoraussetzungen nach der Handwerksordnung, die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG, mögliche Inländerdiskriminierung im europäischen Kontext sowie das Bestimmtheitsgebot. Die europarechtlichen Vorgaben über die Anerkennung von Berufsqualifikationen werden dabei als eingehalten unterstellt.

Thomas Traub· JA 2015, 42· 300 Min
Zulässigkeit der FeststellungsklageBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Gewerberecht+3 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Der Fall Gustl M. – Wahn oder Sinn?

Die Klausur behandelt einen Prüfungsfall im Kontext einer Unterbringung nach § 63 StGB und ihrer Fortdauer nach § 67 e StGB. Im Mittelpunkt stehen die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde gegen die fachgerichtliche Entscheidung, insbesondere im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, den Prüfungsmaßstab des Bundesverfassungsgerichts und den Anspruch auf rechtliches Gehör bei Ablehnung eines Gegengutachtens.

David Jungbluth· JURA 2015, 1242
VerfassungsbeschwerdeStrukturprinzip RechtsstaatLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Tierische Kunst

Die Künstlerin A möchte im Rahmen einer Performance zwei Hundewelpen töten; das Veterinäramt München untersagt dies vorab per Bescheid unter Anordnung der sofortigen Vollziehung. Zu prüfen ist im verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz das Verhältnis zwischen Kunstfreiheit und Tierschutz unter Berücksichtigung der einschlägigen einfach- und verfassungsrechtlichen Normen.

Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Ermessen und VerhältnismäßigkeitVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+1 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Der ehemalige jüdische Friedhof

Die Fortgeschrittenenklausur behandelt die Änderung eines Bebauungsplans mit dem Ziel, einen ehemaligen jüdischen Friedhof als öffentliche Grünfläche auszuweisen und die Totenruhe zu bewahren. Thematisiert werden bauplanungsrechtliche Abwägungsfehler, das beschleunigte Änderungsverfahren und religionsbezogene Belange, insbesondere der Schutz von Gottesdienst und Seelsorge sowie das Selbstverständnis der Religionsgemeinschaften.

Martin Mengden· JURA 2015, 863
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Grundlagen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

»Verbot der Beförderung von Kindern in Fahrradanhängern«

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines durch Bundesrechtsverordnung erlassenen Verbots der Beförderung von Kindern in Fahrradanhängern (§ 21 III StVO n.F.). Im Mittelpunkt stehen dabei die unionsrechtliche Warenverkehrsfreiheit im Lichte der EuGH-Rechtsprechung und die Frage des Rechtsschutzes gegen Verwaltungsrechtsverordnungen. Auch die Betroffenheit grundrechtlicher Positionen und die prozessuale Einordnung sind zu prüfen.

Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Unionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)Normenkontrollverfahren+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

»Sukzessivadoption und Ehegattensplitting – Gleichheit und die Ausgestaltung von Freiheit«

Die Klausur behandelt einen Fall, in dem ein eingetragener Lebenspartner die Sukzessivadoption eines zuvor allein adoptierten Kindes begehrt, wobei diese für eingetragene Lebenspartnerschaften gesetzlich ausgeschlossen ist. Thematisiert werden die verfassungsrechtlichen Aspekte des Gleichheitsrechts und der Familienfreiheit im Kontext von Ehe, Lebenspartnerschaft und Adoption. Die Fallfrage richtet sich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses.

Anna Sophie Poschenrieder· JURA 2015, 638
Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+1 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Mehr Transparenz!

Im Vorfeld der Bundestagswahl wird ein Gesetz erlassen, das die Anzeige- und Veröffentlichungspflichten der Nebentätigkeiten von Abgeordneten drastisch ausweitet. Die Klausur behandelt die Frage, ob das gestiegene Maß an Transparenz mit dem freien Mandat vereinbar ist und wie weit Transparenzanforderungen parlamentarischer Abgeordneter im Lichte des Grundgesetzes reichen dürfen.

Laura Münkler· JURA 2015, 292
OrganstreitverfahrenAllgemeine GrundrechtslehrenDer Bundestag+2 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Gut für den Teint, aber schlecht für die Gesundheit

Der Fall behandelt eine Verfassungsbeschwerde eines Sonnenstudiobetreibers gegen das Nutzungsverbot für Minderjährige nach § 4 NiSG. Es sind insbesondere Fragen der Berufsfreiheit, Eigentumsfreiheit, der Gesetzgebungskompetenz, der Verhältnismäßigkeit und der Prüfung eines Grundrechtseingriffs unter umstrittener wissenschaftlicher Grundlage zu erörtern.

VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Gesetzgebungskompetenzen+4 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Konflikte um die Kindergartenpflicht

Die Klausur thematisiert die Einführung einer verpflichtenden Kindergartenpflicht für Kinder ab vier Jahren. Geprüft wird die Gesetzgebungskompetenz des Bundes sowie die Vereinbarkeit eines solchen Gesetzes mit den Grundrechten von Eltern und Kindern, insbesondere in Bezug auf Erziehung und Entwicklung. Das Gutachten soll zudem die bestehenden gesetzlichen Regelungen, wie beispielsweise § 22 SGB VIII, berücksichtigen.

Prof. Dr. Guy Beaucamp· JA 2014, 682· 180 Min
Grundlagen der GesetzgebungSchutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+2 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Kein Platz für Kinder

In dieser Klausur begehrt eine alleinerziehende Mutter im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die weitere Unterbringung ihrer Tochter in einem städtischen Hort. Streitig ist insbesondere der Anspruch auf Benutzung der öffentlichen Einrichtung, die rechtliche Einordnung des Betreuungsverhältnisses sowie die Rechtmäßigkeit der Kündigung durch die Stadt. Die Klausur behandelt dabei kommunalrechtliche Fragestellungen im Kontext begrenzter Kapazitäten und deren Auswahlkriterien.

Klaus Weber· JA 2014, 460· 60 Min
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeZulässigkeit der FortsetzungsfeststellungsklageVorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+2 weitere
JURA 2014Schwerpunktbereich

Schwerpunktklausur Medienrecht: Das Schweigen des BND

Ein Journalist begehrt vom Bundesnachrichtendienst (BND) Auskunft über die NS-Vergangenheit von BND-Mitarbeitern. Der BND lehnt ab und verweist auf fehlende Anspruchsgrundlagen und aufwändige Aktenauswertung. In weiteren Abwandlungen verlangt der Journalist ein Interview, das ebenfalls abgewiesen wird, und der BND fordert bei kritischer Berichterstattung eine Gegendarstellung.

Christian Alexander· JURA 2014, 1136
Allgemeine GrundrechtslehrenMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)+3 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Landeskleinkinder«

Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von landesrechtlich ausgestalteten Förderleistungen für Kleinkinder, insbesondere die Frage der Ungleichbehandlung von Nicht-Landeskindern und Ausländern. Im Mittelpunkt steht die Prüfung der Gleichheitsrechte und die Begründung von Wohnsitzerfordernissen sowie Staatsangehörigkeitsvoraussetzungen im Rahmen einer Landesverordnung.

Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+4 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Damit der Landarzt nicht nur im Fernsehen kommt

Die Bundesregierung plant zur Bekämpfung des Landarztmangels die Einführung eines Landarztdienstes als Zulassungsvoraussetzung für die kassenärztliche Tätigkeit sowie die Erhebung einer Landarztabgabe von bereits zugelassenen Kassenärzten. Der Sachverhalt thematisiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von verpflichtenden Landarztdiensten und Beitragszahlungen, insbesondere im Hinblick auf die Berufsfreiheit und den Gleichheitssatz. Die Bundesärztekammer stellt die Notwendigkeit und Verfassungskonformität des Konzepts in Frage.

Birgit Reese· JURA 2014, 740
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+3 weitere
JURA 2014Schwerpunktbereich

»Reiz«-wäsche im Strafvollzug

Der Fall behandelt die rechtlichen Möglichkeiten eines transsexuellen männlichen Strafgefangenen, Damenbekleidung im geschlossenen Männervollzug zu tragen. Im Mittelpunkt steht die gerichtliche Überprüfung einer ablehnenden Ermessensentscheidung der Justizvollzugsanstalt im Lichte von Grundrechten, allgemeinen Vollzugsgrundsätzen sowie dem Strafvollzugsrecht. Darüber hinaus werden Diskriminierungsfragen und Sicherheitsaspekte in der Haft thematisiert.

Sebastian Sobota· JURA 2014, 608
Ermessen und VerhältnismäßigkeitWeitere Rechtsgebiete+4 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Finanzmarktstabilisierung um jeden Preis?

Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtlichen Fragen rund um die Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes während der Finanzmarktkrise 2008. Im Fokus stehen Eingriffe des Staates in das Gesellschaftsrecht der Aktiengesellschaft durch den Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin), insbesondere die Kapitalerhöhung und der Ausschluss von Minderheitsaktionären (Squeeze-Out) sowie deren verfassungsrechtliche Grenzen, insbesondere in Bezug auf Inhalts- und Schrankenbestimmungen und enteignungsgleiche Eingriffe.

Michael Droege, Nils Schulz· JURA 2014, 230
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Ausgleichspflichtige Inhalts- und SchrankenbestimmungenEnteignungsgleicher Eingriff+3 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Helm oder Glaube?«

Ein Motorradfahrer beantragt wegen seiner religiösen Überzeugung eine Ausnahmegenehmigung von der gesetzlichen Helmpflicht, welche ihm von der Behörde verweigert wird. Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Problematik um das Spannungsverhältnis zwischen Glaubensfreiheit und staatlicher Schutzpflicht für Leben und Sicherheit im Straßenverkehr. Im Fokus stehen die Reichweite des Schutzes von Art. 4 GG und die Zulässigkeit sowie Begründetheit der gerichtlichen Klage auf Ausnahme von der Helmpflicht.

Julia Kühn, Christina Wank· JURA 2014, 94
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Allgemeine Grundrechtslehren+4 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Der Zwangsgenosse

Biobauer B, der die Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft aus weltanschaulichen Gründen ablehnt, begehrt die Feststellung, dass er nicht Mitglied ist. Im Mittelpunkt steht die Frage der Vereinbarkeit der gesetzlichen Zwangsmitgliedschaft mit Grundrechten, insbesondere Gewissensfreiheit und Eigentumsfreiheit. Die Klausur verlangt zudem eine Auseinandersetzung mit der Feststellungsklage und einer möglichen Vorlage an das Bundesverfassungsgericht.

Dr. Markus Winkler· JA 2013, 676· 180 Min
Zulässigkeit der FeststellungsklageFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)+4 weitere
JA 2013Anfänger:innen

Demonstration im Shopping Center?

In der Anfängerklausur wird geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen in einem privat betriebenen, für jedermann zugänglichen Einkaufszentrum eine Demonstration und das Verteilen von Flugblättern zulässig ist. Schwerpunkte liegen auf dem Versammlungsrecht und der mittelbaren Grundrechtsbindung Privater an Grundrechte des Grundgesetzes.

Johan Horst, Steffen Kommer· JA 2013, 445· 120 Min
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Allgemeine Grundrechtslehren+2 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Ausreise unerwünscht

Ein deutscher Staatsangehöriger beantragt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen eine Verfügung der Stadt, die ihm die Ausreise in den Iran zum Zwecke einer Teilnahme an einer Konferenz verweigert. Die Behörde befürchtet negative Auswirkungen auf das Ansehen Deutschlands sowie eine strafbare Holocaustleugnung. Der Fall thematisiert passrechtliche Eingriffsmaßnahmen, Ermessensfehler und Grundrechtsbezug.

Allgemeine GrundrechtslehrenAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+2 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Wunschkind oder Kind nach Wunsch? Verfassungsfragen der beschränkten Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (§ 3 a ESchG)

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Fragen rund um die beschränkte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik gemäß § 3a ESchG. Thematisiert werden insbesondere Grundrechtsträgerschaft des Embryos in vitro, staatliche Schutzpflichten und das Untermaßverbot im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle.

Abstrakte NormenkontrolleLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)+2 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Kein Alkoholverbot ist auch keine Lösung?

Die Klausur behandelt zwei Fallkomplexe: Zum einen ist die Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde eines Supermarktes gegen das nächtliche Verkaufsverbot von Alkohol nach § 3a I LadÖG Baden-Württemberg zu prüfen. Zum anderen ist die Erfolgsaussicht einer Klage gegen einen auf eine Polizeiverordnung gestützten Platzverweis wegen Alkoholkonsums im öffentlichen Raum zu beurteilen. Thematisch geht es u.a. um Grundrechte, Polizeirecht und die verfassungsrechtlichen Anforderungen an gesetzliche Ermächtigungsgrundlagen.

Christian Malte Frank, Maximilian Platzer· JA 2012, 680· 300 Min
Materielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – EinführungErmessen und VerhältnismäßigkeitAllgemeine Grundrechtslehren+5 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Der Tannenbaumverkauf

In der Fallklausur "Der Tannenbaumverkauf" wehrt sich ein Nachbar im allgemeinen Wohngebiet gegen einen saisonalen Weihnachtsbaumverkauf und dessen Begleiterscheinungen auf dem angrenzenden Grundstück. Der Fall prüft insbesondere bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Fragestellungen sowie Zulässigkeit und Formwirksamkeit verwaltungsgerichtlicher Klagearten und Widerspruchsverfahren.

Dr. Mischa Hecker· JA 2012, 521· 300 Min
Zulässigkeit der VerpflichtungsklageBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Die Baugenehmigung+4 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Geld oder Schläge

Der Fall behandelt eine polizeiliche Wohnungsverweisung nach § 34a PolG NRW infolge von behaupteter häuslicher Gewalt. Der Kläger begehrt im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage die Feststellung der Rechtswidrigkeit des gegen ihn ausgesprochenen Rückkehrverbots, nachdem er die Wohnung verlassen hat und das Verbot mittlerweile abgelaufen ist. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage sowie zur materiellen Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahme.

Günter Proppe· JA 2012, 458· 60 Min
Zulässigkeit der FortsetzungsfeststellungsklagePolizeiliche StandardmaßnahmenErmessen und Verhältnismäßigkeit+2 weitere
JA 2012Anfänger:innen

Selbstverschuldete Rettungsbefragung

Die Klausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzesentwurfs, durch den unter bestimmten Voraussetzungen die Beibringung von Schmerzen gegenüber festgehaltenen Personen zur Rettung von Menschenleben oder zum Schutz zentraler Verfassungsgüter erlaubt werden soll. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Vereinbarkeit eines solchen Gesetzes mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes sowie verfahrensrechtliche Probleme des Gesetzgebungsverfahrens. Zu prüfen ist insbesondere, ob die Änderung mit Art. 1 Abs. 1 GG und weiteren grundgesetzlichen Vorgaben im Einklang steht.

Prof. Dr. Christoph Enders, Norman Jäckel· JA 2012, 119· 120 Min
Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)Grundrechtskonkurrenzen+3 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Demokratisierung durch Militärausbildung?

Die Klausur thematisiert die rechtlichen und verfassungsrechtlichen Fragen rund um die Bundeswehrausbildung ausländischer Soldaten in Deutschland im Kontext einer Militärkooperation mit einem westafrikanischen Staat nach einem Putsch. Schwerpunkte sind die parlamentarische Kontrolle durch einen Untersuchungsausschuss, die Rechte des Bundestages gegenüber der Bundesregierung sowie die Geheimhaltungsinteressen und Grundrechte betroffener Dritter (Unternehmen). Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen von Aktenvorlage und Aussagegenehmigung sowie die Rechte des Untersuchungsausschusses.

Barış Çalışkan· JURA 2012, 876
OrganstreitverfahrenStaatsstrukturprinzipien des GGAllgemeine Grundrechtslehren+3 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Behördliche Untersagung «unerwünschten Verhaltens» im öffentlichen Raum

Die Klausur thematisiert die behördliche Untersagung unerwünschten Verhaltens im öffentlichen Raum am Beispiel eines Alkoholkonsumverbots in einer öffentlichen Grünanlage. Der Fall prüft die Wirksamkeit einer Benutzungsordnung und die Verhängung einer Geldbuße, eingebettet in die Problematik verschiedener Nutzungsformen und Rechtsgebiete (Kommunalrecht, Gefahrenabwehrrecht, Grundrechtsschutz).

Friedrich Schoch· JURA 2012, 858
Recht der öffentlichen SachenGrundlagen Allgemeine Grundrechtslehren+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Versammlungsfreiheit am Flughafen

Die Übungsklausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer politischen Demonstration am Flughafen. Im Mittelpunkt stehen die Grundrechtsbindung gemischt-wirtschaftlicher Unternehmen und die Versammlungsfreiheit im öffentlichen Raum. Der Fall basiert auf einer bekannten Entscheidung des BVerfG und thematisiert aktuelle Probleme des Versammlungsrechts.

James Bews, Holger Greve· JURA 2012, 723
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)VerfassungsbeschwerdeVersammlungsrechtliche Maßnahmen+4 weitere
JURA 2012Anfänger:innen

Übungsklausur (Anfänger) ÖR Fragen über Fragen

Der Fall behandelt das Fragerecht von Abgeordneten im Bundestag und die Antwortpflicht der Bundesregierung. Es geht um die Frage, ob ein Abgeordneter einen Anspruch auf Beantwortung seiner Zusatzfragen hat, insbesondere bei politisch heiklen oder rhetorischen Fragen, und wie weit diese Rechte im Rahmen eines Organstreitverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht reichen.

OrganstreitverfahrenDie obersten Verfassungsorgane – EinführungAllgemeine Grundrechtslehren+2 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur ÖR Präimplantationsdiagnostik

Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtlichen Fragen zur Zulässigkeit eines strafrechtlichen Verbots der Präimplantationsdiagnostik (PID) im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle. Besonders im Fokus stehen der Schutz der Menschenwürde sowie der objektiv-rechtliche Gehalt der Grundrechte bei ethisch und gesellschaftlich kontroversen Gesetzesänderungen.

Carsten Bäcker· JURA 2012, 399
Abstrakte NormenkontrolleMenschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)+1 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Umwandlung einer Gaststätte zur Diskothek

Im Sachverhalt geht es um die Umwandlung einer genehmigten Schankwirtschaft zur Diskothek durch den Betreiber F. Die zuständige Behörde entzieht ihm daraufhin die Gaststättenerlaubnis wegen unbefugter Betriebsartänderung und Unzuverlässigkeit, gestützt auch auf eine Vorstrafe und das Preisabgabemodell. Es sind insbesondere gaststättenrechtliche und bau- bzw. immissionsschutzrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit behördlichen Eingriffsakten zu prüfen.

GaststättenrechtDie BaugenehmigungMaterielles Bauordnungsrecht+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Herr K und die Flut

Die Klausur behandelt staatshaftungsrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit einer Überschwemmung, bei der K als Eigentümer eines Hausgrundstücks in Berlin Sachschäden und Körperschäden erlitten hat. Im Fokus stehen mögliche Haftungsgrundlagen gegen das Land Berlin wegen unterlassener Warnung und Fehlern des Rettungsdienstes sowie die Einordnung der rechtlichen Verantwortung, Mitverschulden und Aufrechnungsmöglichkeiten. Zusätzlich wird die Frage des zuständigen Gerichts angesprochen.

GrundlagenÖffentlich-rechtlicher ErstattungsanspruchAmtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)+4 weitere
JURA 2011Schwerpunktbereich

Übungshausarbeit Schwerpunktbereich Rechts- und Verfassungsgeschichte Assoziationsfreiheit und Rechtsfähigkeit des Vereins

Die Hausarbeit thematisiert die Entwicklung der Assoziations- bzw. Vereinigungsfreiheit und die rechtshistorische Evolution der Rechtsfähigkeit des Vereins vom preußischen ALR über das BGB bis zur Gegenwart. Anhand von Quellen aus verschiedenen Epochen werden der Freiheitsaspekt, privatrechtliche Typenbildung und verfassungsgeschichtliche Leitfragen beleuchtet. Die Arbeit erfordert die Analyse und den Vergleich gesetzlicher Regelungen sowie ihre Einordnung im rechtshistorischen Kontext.

Thomas Pierson· JURA 2011, 474
Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)Allgemeine Grundrechtslehren+2 weitere
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Bildungsstreik mit Langzeitfolge

Der Fall behandelt die Auswirkungen eines strafrechtlichen Urteils im Zusammenhang mit Hörsaalbesetzungen auf die Zulassung eines Jurastudenten zum juristischen Vorbereitungsdienst. Thematisiert werden Fragen zur Versammlungsfreiheit, Berufsfreiheit, Unbestimmtheit des Rechtsbegriffs der Unwürdigkeit sowie Fristenberechnung und Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts.

Carsten Lund, Esther Rabeling· JURA 2011, 463
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Zulässigkeit der Verpflichtungsklage+3 weitere
JURA 2011Anfänger:innen

Übungsklausur (Anfänger) ÖR Alkohol in der Schwangerschaft?

Die Klausur behandelt die Frage, ob die gesetzliche Verpflichtung für Hersteller alkoholhaltiger Getränke, Warnhinweise bezüglich der Gefahren von Alkoholkonsum während der Schwangerschaft anzubringen, Grundrechte – insbesondere die negative Meinungsfreiheit und Berufsfreiheit – der betroffenen Unternehmen verletzt. Im Mittelpunkt steht die Analyse, ob die Warnhinweispflicht einen verfassungsrechtlich zulässigen Eingriff darstellt.

Michael Schwarz· JURA 2011, 379
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+1 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Flatrate – All You Can Drink!

Die Klausur enthält einen Sachverhalt zu einer Diskothek, die mit einer 'All You Can Drink'-Flatrate wirbt. Streitpunkt ist das Verbot des unbegrenzten Alkoholausschanks durch die Behörde sowie die Anfechtungsklage des Diskothekenbetreibers unter Bezugnahme auf Aspekte wie Nebenbestimmungen, Grundrechte und Gefahrenprognose. Die rechtliche Beurteilung erfolgt anhand des GastG des Bundes; zusätzlich sind Folgefragen zu alternativen Angeboten und den Auswirkungen der Föderalismusreform I zu beantworten.

Prof. Dr. Arndt Schmehl· JA 2010, 128· 180 Min
Zulässigkeit der AnfechtungsklageNebenbestimmungen zu VerwaltungsaktenGaststättenrecht+2 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur ÖR Zugangserschwerungsgesetz

Die Klausur behandelt das Zugangserschwerungsgesetz ('Internet-Sperren') und prüft vor allem staatsrechtliche Grundprobleme wie Gesetzgebungskompetenz und Gesetzgebungsverfahren. Zudem werden Übertragungsfragen der klassischen Grundrechtsdogmatik auf das Internet thematisiert und Raum für eigene Argumentation gelassen.

Ansgar Koreng· JURA 2010, 931
Grundlagen der GesetzgebungGesetzgebungskompetenzenAllgemeine Grundrechtslehren+2 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Unheimliche Warnhinweise der heimlichen EG-Gesundheitsminister: grundrechtsfest?

Examensklausur zur Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zur Anbringung von Warnhinweisen auf Tabakerzeugnissen, insbesondere nach Streichung des Zusatzes „Die EG-Gesundheitsminister“ in der Tabakproduktverordnung. Thematisiert werden Zulässigkeit (u.a. Schriftform, Subsidiarität) sowie Begründetheit unter Bezug auf Grundrechte und europarechtliche Aspekte.

Tonio Gas· JURA 2010, 700
VerfassungsbeschwerdeMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+3 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungshausarbeit ÖR Verbot von Killerspielen

Im Mittelpunkt der Übungshausarbeit steht die verfassungsrechtliche Überprüfung eines gesetzlichen Verbots sogenannter 'Killerspiele'. Geprüft werden insbesondere Kunstfreiheit, Menschenwürde, Berufsfreiheit sowie die grundrechtlichen Schutzpflichten des Staates im Kontext virtueller Gewaltspiele.

Tobias Handschell· JURA 2010, 461
VerfassungsbeschwerdeKunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+2 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Die ungerechte Prüfung

Die Examensklausur behandelt Prüfungsrecht am Beispiel eines Falls zur Bewertung einer juristischen Staatsprüfung im Bundesland Hessen. Die Studentin S erlangt wegen vermeintlich fehlerhafter Korrektur erst nach Klage zur Neubewertung die Zulassung zur mündlichen Prüfung und begehrt anschließend Schadensersatz wegen entgangenen Einkommens. Schwerpunkt sind die Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage auf Neubeurteilung der Prüfungsleistung sowie ein möglicher öffentlich-rechtlicher Schadensersatzanspruch.

Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtEröffnung des VerwaltungsrechtswegsStaatshaftungsrechtliche Sekundäransprüche: Überblick+5 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Bewährungsprobe für das parlamentarische Informationsrecht

Der Bundestagsabgeordnete Z begehrt von der Bundesregierung Auskunft über externe Beratungsleistungen bei der Vorbereitung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen. Die Bundesregierung verweigert detaillierte Angaben unter Berufung auf das Staatswohl und den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Z ruft das Bundesverfassungsgericht im Organstreitverfahren wegen einer vermeintlichen Verletzung seiner parlamentarischen Informationsrechte an.

Eike Michael Frenzel· JURA 2010, 220
OrganstreitverfahrenDer BundestagDie Bundesregierung+5 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Die Polizei in der Versammlung

Die Klausur behandelt polizeiliche Maßnahmen im Kontext einer öffentlichen Versammlung, insbesondere das Anwesenheitsrecht und heimliche Tonaufnahmen durch Polizeibeamte sowie deren rechtliche Grundlage. Im Mittelpunkt stehen dabei Abgrenzungsfragen zwischen präventivem und repressivem Handeln, das Verhältnis zwischen Polizei- und Versammlungsrecht und betroffene Grundrechte. Der Kläger begehrt verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz gegen das Vorgehen der Polizei während einer von ihm organisierten Veranstaltung.

Daniel Riedel· JURA 2010, 144
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Versammlungsrechtliche MaßnahmenPolizeifestigkeit der Versammlung+5 weitere
JA 2009Anfänger:innen

Grenzen der Kunstfreiheit

Die Klausur thematisiert die Grundrechtskollision zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einer betroffenen Person und der Kunstfreiheit eines Verlages, der einen Roman mit erkennbaren Bezügen zur Lebensgeschichte der Klägerin veröffentlicht hat. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten einer von der V-GmbH erhobenen Verfassungsbeschwerde nach einer zivilgerichtlichen Unterlassungsentscheidung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts.

Michael Betzinger· JA 2009, 125· 120 Min
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Verfassungsbeschwerde+2 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Nichtraucherschutz in Berliner Kiezkneipen

Die Klausur behandelt das Nichtraucherschutzrecht in Berliner Kiezkneipen mit Bezug auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.07.2008. Zu prüfen ist insbesondere der einstweilige Rechtsschutz sowie ein Problem im Zusammenhang mit Art. 100 Abs. 1 GG. Der Fall fordert die Übertragung verfassungsrechtlicher Erkenntnisse auf eine verwaltungsrechtliche Fallgestaltung.

Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+4 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur ÖR Die unfaire Professorenbewertung

Die Klausur behandelt die rechtlichen Probleme rund um die Bewertung von Lehrerinnen, Lehrern und Professoren im Internet auf Plattformen wie Spickmich.de und MeinProf.de. Im Mittelpunkt steht die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Analyse dieser Grundrechte sowie deren Wechselwirkung.

Michaela Staufer· JURA 2009, 549
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+2 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur Schwerpunktbereich Staat und Verwaltung: Rechtsgestaltung Flatrate-Partys

Die Examensklausur behandelt die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten gegen sogenannte Flatrate-Partys und exzessiven Alkoholkonsum unter Jugendlichen. Schwerpunkte sind die Zuständigkeit nach der Föderalismusreform, die rechtliche Zulässigkeit eines ausdrücklichen Verbots sowie verfassungsrechtliche Fragen insbesondere im Hinblick auf die Berufsfreiheit und Grundrechte. Die Fallbearbeitung erfordert eine Analyse der aktuellen Rechtslage im Gaststätten- und Jugendschutzrecht sowie der Gesetzgebungskompetenzen.

Birgit Schmidt am Busch· JURA 2009, 473
GaststättenrechtGesetzgebungskompetenzenBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+3 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Die Konzessionsvergabe

Die Examensklausur behandelt die rechtliche Überprüfung der nicht öffentlichen Konzessionsvergabe eines kommunalen Freizeitbades. Im Zentrum stehen die Erfolgsaussichten vergaberechtlicher und verwaltungsrechtlicher Rechtsbehelfe eines unterlegenen Bieters, wobei das Zusammenspiel von Vergaberecht, verwaltungsgerichtlichem Rechtsschutz und unionsrechtlichen Grundfreiheiten geprüft wird.

Jens Weyd· JURA 2009, 448
Grundlagen des EuroparechtsVorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+4 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur (Fortgeschrittene) ÖR Blauer Dunst ade

Im Bundesland X wird auf Grundlage gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse ein umfassendes Rauchverbot in Gaststätten erlassen. Ein Gastwirt erhebt Verfassungsbeschwerde gegen das Rauchverbot, da er insbesondere eine Verletzung seiner Berufsfreiheit, seines Eigentums und des Gleichheitssatzes geltend macht. Der Fall behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit des Rauchverbots sowie der grundrechtlichen Aspekte.

Thomas Reuter, Marcel Wiedmann· JURA 2009, 221
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+3 weitere
JA 20081. Staatsexamen

Krankenhausbehandlung im EU-Ausland

Die Klausur thematisiert die Erstattung von Kosten für eine im EU-Ausland durchgeführte Krankenhausbehandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob nationale Regelungen, die Auslandsbehandlungen einschränken und Kostenerstattung versagen, gegen die Dienstleistungsfreiheit nach EU-Recht verstoßen und ob die Klage der Kommission gegen einen Mitgliedstaat vor dem EuGH zulässig und begründet ist.

Dr. Thomas Trautwein· JA 2008, 442· 300 Min
Europäische Integration+1 weitere
JA 2008Anfänger:innen

Deutsche Sprache – schwere Sprache

Ein libanesischer Staatsangehöriger, der seit vielen Jahren in Deutschland lebt und Analphabet ist, beantragt die Einbürgerung nach § 10 StAG. Die Behörde verweigert die Einbürgerung wegen unzureichender Deutschkenntnisse. Zu prüfen ist, ob der Widerspruch des Betroffenen gegen die Einbürgerungsversagung begründet ist.

Prof. Dr. Marc Wagner· JA 2008, 39· 120 Min
Besondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenAllgemeine Grundrechtslehren
JA 20071. Staatsexamen

Hanseatische Sektenjagd

Die Klausur behandelt die Bekenntnisfreiheit nach Art. 4 GG am Beispiel der staatlichen Empfehlungen gegen Scientology und beleuchtet, ob und wie ein mittelbar-faktischer Eingriff in Grundrechte vorliegt. Vertieft wird zudem, wann dem Staat wirtschaftliche Nachteile infolge solcher Empfehlungen zurechenbar sind, auch unter Gesichtspunkten des Amtshaftungsrechts.

Hartmut Kahl, Ralph Zimmermann· JA 2007, 783· 300 Min
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Allgemeine Grundrechtslehren+2 weitere
JA 20071. Staatsexamen

Rechtsschutz bei Feinstaubbelastungen

Die Klausur behandelt den Rechtsschutz eines Anliegers gegen Feinstaubbelastung durch starken KFZ-Verkehr in einer deutschen Großstadt. K begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung die Erstellung eines Aktionsplans sowie verkehrsbeschränkende Maßnahmen, wobei zentrale Probleme das Auffinden eines subjektiven Rechts und die Auslegung einschlägiger immissionsschutzrechtlicher Vorschriften bilden. Die Klausur thematisiert insbesondere das Verhältnis von nationalen und europäischen Regelungen zur Luftreinhaltung und den Drittschutz.

Dr. Sabine Schlacke· JA 2007, 362· 300 Min
UmweltrechtVorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Besondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen+3 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Gestörte Fußballfreude

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Ausreiseuntersagung gegenüber einer als Hooligan bekannten Person im Vorfeld eines Fußballspiels sowie die Einordnung und rechtliche Wirkung eines sogenannten Gefährderanschreibens. Es stehen die Voraussetzungen polizeilicher Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, mögliche Grundrechtseingriffe und die prozessuale Durchsetzung der Rechte des Betroffenen im Vordergrund.

Kai Engelbrecht· JA 2007, 197· 180 Min
Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselZulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+3 weitere
JA 20061. Staatsexamen

Der Verwaltungskostenbeitrag

Die Klausur thematisiert die Einführung eines Verwaltungskostenbeitrags an Hochschulen im Bundesland L und prüft die Rechtmäßigkeit dieser nichtsteuerlichen Abgabe. Im Mittelpunkt stehen die verwaltungsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Probleme rund um die Erhebung von Gebühren, insbesondere die Gesetzgebungskompetenz, Grundrechtsfragen und der gerichtliche Rechtsschutz der Betroffenen. Zwei Studierende wehren sich auf unterschiedlichen Wegen gegen den Beitrag und ersuchen rechtliche Beratung.

Dr. Urs Kramer· JA 2006, 197· 300 Min
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtDie SatzungStrukturprinzip Rechtsstaat+5 weitere
JA 2005Anfänger:innen

Bessere Chancen für den Nachwuchs?

Im Mittelpunkt steht ein Gesetz, das Architekten ab 65 Jahren die weitere Berufsausübung untersagt, um Jüngeren Chancen zu geben und altersbedingte Fehler zu verhindern. Ein betroffener Architekt erhebt Verfassungsbeschwerde und beruft sich auf Grundrechte, insbesondere seine Berufsfreiheit, eine mögliche Enteignung sowie Gleichheitsrechte. Die Klausur prüft die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde unter besonderer Berücksichtigung der einschlägigen Grundrechte.

Dr. Winfried Bausback, Dr. Michael Hein· JA 2005, 873· 120 Min
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+2 weitere
JA 20051. Staatsexamen

Das Botschaftsasyl

Die Klausur behandelt völkerrechtliche Fragen rund um das sogenannte Botschaftsasyl. Schwerpunkte sind die Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs, die diplomatischen Rechte im Kontext eines Botschaftsasyls sowie die Beurteilung der Menschenrechtskonformität zwischenstaatlicher Maßnahmen. Bewerter werden gebeten, insbesondere auf Fragen der Zulässigkeit und Begründetheit völkerrechtlicher Klagen sowie auf die einschlägigen völkerrechtlichen Verträge und Prinzipien einzugehen.

Dr. Christoph Tangermann· JA 2005, 197· 300 Min
Weitere Rechtsgebiete+2 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Leinen los!

In dem Fall 'Leinen los!' wendet sich eine Hundehalterin gegen die ihr auferlegte Anleinpflicht für ihren Hund aufgrund einer örtlichen Polizeiverordnung der Stadt Saarheim. Im Fokus stehen die Rechtmäßigkeit der behördlichen Anordnung, die Voraussetzungen und Wirksamkeit der HundAnleinVO sowie eventuelle Grundrechtsverletzungen. Die Klage richtet sich gegen einen belastenden Verwaltungsakt vor dem Verwaltungsgericht und thematisiert einschlägige öffentlich-rechtliche Voraussetzungen und Normen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Leinen los!
Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Schutz vor Ausbürgerung und Auslieferung (Art. 16 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich1. Staatsexamen

Die Göttin

In diesem Fall geht es um staatshaftungsrechtliche Ansprüche nach einem polizeilichen Schusswaffengebrauch zur Verfolgung eines gestohlenen Fahrzeugs. Die Eigentümerin des Autos verlangt vom Land Schadenersatz wegen der durch Polizeimaßnahmen entstandenen Beschädigungen, während das Ministerium eine Ersatzpflicht ablehnt. Die Klausur prüft primär Anspruchsgrundlagen und Rechtfertigungen staatlichen Handelns im Polizei- und Staatshaftungsrecht.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Die Göttin
Weitere RechtsgebieteAllgemeine GrundrechtslehrenAllgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Gelinkt

Die Klausur befasst sich mit der Frage, ob ein Unternehmen, das einen Nachtclub mit Striptease-Angebot betreibt, einen Anspruch auf Aufnahme in eine von der Stadt Saarheim betriebene öffentliche Linkliste für Gastronomie- und Freizeitbetriebe hat. Neben prozessualen Zulässigkeitsfragen (insbesondere hinsichtlich der Antragsform und des richtigen Beklagten) geht es im Schwerpunkt um die Anspruchsgrundlage, die kommunalrechtliche Zulässigkeit der Linkliste als wirtschaftliche Betätigung sowie diskretionsleitende Erwägungen mit Bezug auf die Gleichbehandlung und den Ausschluss einzelner Angebote.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Gelinkt
Entscheidung durch GerichtsbescheidWirtschaftliche Betätigung der GemeindeAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Be- und Erstattung

Die Klausur behandelt die zwangsweise Inanspruchnahme eines Angehörigen zur Kostenerstattung für eine behördlich durchgeführte Bestattung nach Ablauf der Bestattungsfrist und ergebnisloser Ermittlung weiterer Pflichtiger. Der Schwerpunkt liegt auf der Rechtmäßigkeit der Kostenbelastung, der Bestattungspflicht, Angemessenheit der Kosten sowie möglichen Einwendungen des Pflichtigen gegen den Gebührenbescheid. Die Fallbearbeitung bezieht Aspekte des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts, des Vollstreckungsrechts und Landesrechts (Bestattungsgesetz Saarland) ein.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Be- und Erstattung
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungBürger und EinwohnerAllgemeine Grundrechtslehren+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Strickliesel

Die Klausur behandelt die Einführung eines Pflichtfachs Handarbeit für Mädchen in saarländischen Schulen und den Ausschluss von Jungen vom Handarbeitsunterricht. Thematisiert werden schulrechtliche Grundlagen, die verfassungsrechtlichen Anforderungen an schulische Regelungen, insbesondere die Gleichbehandlung und Grundrechte. Die Fälle drehen sich um die Anfechtung dieser Verordnung durch betroffene Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern vor den Verwaltungsgerichten und im Wege der Verfassungsbeschwerde.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Strickliesel
VerfassungsbeschwerdeAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+5 weitere
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