Roman Kollenberg
Roman Kollenberg ist wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Umweltrecht, und Verfassungsgeschichte an der Universität Bielefeld unter der Leitung von Prof. Dr. Michael Kotulla, M.A. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Umweltrecht und in der Verfassungsgeschichte.
Klausuren
2 KlausurenSchwerpunktbereichsklausur zum Umwelt- und Immissionsschutzrecht
B ist seit 2020 Inhaber eines Bagger-und Abbruchunternehmens in der nordrhein-westfälischen kreisfreien Stadt H. Im Jahr 2021 erwarb er dort ein Grundstück, das im Geltungsbereich eines wirksamen Bebauungsplans liegt und als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO ausgewiesen ist. Am 30. 5. 2024 beantragt B bei der zuständigen Behörde der Stadt H eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer nicht überdachten Bauschuttrecyclinganlage auf seinem Grundstück, auf dem sich bereits ein Verwaltungsgebäude seines Unternehmens befindet. Mit der Inbetriebnahme der Bauschuttrecyclinganlage bezweckt B die Aufbereitung und Lagerung von nicht gefährlichen mineralischen Abfällen (Bauschutt) zur Wiederverwertung. Die Anlage soll täglich von 9: 00 bis 17: 00 Uhr, mit Ausnahme der Mittagspause von 12: 00 bis 13: 00 Uhr, betrieben werden. Die Anlage dient der technischen Aufbereitung (Zerkleinerung und Sortierung) und der Lagerung von Baumaterialien von je 40 Tonnen je Tag, die bei dem Rückbau von Gebäuden anfallen. Vorgesehen ist, dass der angelieferte Bauschutt zunächst in einem Eingangslager zwischengelagert und grob vorsortiert wird. Anschließend erfolgt die Zerkleinerung mittels eines Prallbrechers und die Trennung in verschiedene verwertbare Fraktionen (z. B. Metall, Beton, Kunststoff, Holz) durch Siebanlagen zur Ermöglichung einer Wiederverwertung. Dem Antrag fügt B ein schalltechnisches Gutachten bei, das die Lärmauswirkungen der geplanten Anlage am maßgeblichen Immissionsort gemäß den Vorgaben der TA Lärm bewertet. Nach den–korrekten–Berechnungen des Gutachtens wird der Immissionspegel während des täglichen Betriebs der Bauschuttrecyclinganlage grundsätzlich 62 dB (A) nicht überschreiten. Jedoch wird ein Spitzenwert von 89 dB (A) zweimal täglich erreicht, wenn besonders fester Bauschutt von einem Zulieferer angeliefert und jeweils für eine Dauer von 90 Minuten (von 09: 30 bis 11: 00 Uhr und 14: 00 bis 15: 30 Uhr) verarbeitet wird. Mit formell rechtmäßigem Bescheid vom 6. 1. 2025 erteilte die Behörde der Stadt H dem B die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Inbetriebnahme seiner Bauschuttrecyclinganlage auf seinem Grundstück. In dem betroffenen Gewerbegebiet befinden sich weitere Grundstücke mit verschiedenen Nutzungen, darunter mehrere Lagerhäuser, ein Baumarkt, eine Wäscherei, eine Tankstelle, ein Basketballplatz und mehrere Verwaltungsgebäude. Unmittelbar an das Grundstück von B grenzt das des Nachbarn N. Auf dessen Grundstück steht ein kleines Bürogebäude, in dem N ein Versicherungsbüro betreibt. Als N von der erteilten Genehmigung Kenntnis erhält, zeigt er
»Der Soldat und der verweigerte Handschlag«
Die Klausur befasst sich mit einer öffentlich-rechtlichen Fragestellung im Verwaltungsrecht und thematisiert die rechtlichen Konsequenzen eines verweigerten Handschlags durch einen Soldaten. Es handelt sich um einen Anfängerklausurfall, der Grundlagen des Verwaltungsrechts und möglicherweise Fragen zu Grundrechten berührt.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Roman Kollenberg prüfen besonders häufig Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht (1×) und Umweltrecht (1×).