Maximilian „Max“ Carl Emil Weber (1864–1920) war ein deutscher Soziologe und Nationalökonom, der durch seine juristische Ausbildung sowie Professuren unter anderem an den Universitäten Berlin, Freiburg, Heidelberg, Wien und München geprägt wurde. Zu seinen zentralen Forschungsfeldern zählen Wirtschafts-, Herrschafts-, Rechts- und Religionssoziologie. Besonders einflussreich wurde Weber durch die Begriffsentwicklung wie das staatliche Gewaltmonopol, den Charisma-Begriff und das Prinzip der Werturteilsfreiheit. Seine Theorien zur Rationalisierung und die Protestantismus-Kapitalismus-These prägen bis heute geisteswissenschaftliche Debatten. Daneben trug er mit musiksoziologischen Ansätzen zur Kulturwissenschaft bei und wirkte über seine publizistische Arbeit sowie akademische Netzwerke wie den so genannten ‚Mythos von Heidelberg‘.
Klausuren
1 Klausur»Der Soldat und der verweigerte Handschlag«
Die Klausur befasst sich mit einer öffentlich-rechtlichen Fragestellung im Verwaltungsrecht und thematisiert die rechtlichen Konsequenzen eines verweigerten Handschlags durch einen Soldaten. Es handelt sich um einen Anfängerklausurfall, der Grundlagen des Verwaltungsrechts und möglicherweise Fragen zu Grundrechten berührt.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Max Weber prüfen besonders häufig Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht (1×).