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Öffentliches Recht

Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)

Die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) schützt die freie Wahl und Ausübung des Berufs sowie die negative Berufsfreiheit. Geschützt sind auch Werbung und Außendarstellung. Der persönliche Schutzbereich umfasst Deutsche, EU-Bürger sowie inländische juristische Personen des Privatrechts. Examensklassiker: Abgrenzung Berufswahl-/Berufsausübungsregelung, Schutzbereich für EU-Bürger (§§ Art. 12, Art. 3 GG), Atypische Erwerbstätigkeiten (z.B. Schwarzarbeit, Auftragsmord).

Zu diesem Thema haben wir 120 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2026Fortgeschrittene

„Die Referendarin – Zwischen Berufsfreiheit und freiheitlicher demokratischer Grundordnung“

Die Klausur thematisiert die Stellung einer Referendarin zwischen der Berufsfreiheit und den Anforderungen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Im Mittelpunkt stehen verfassungsrechtliche Problemstellungen und mögliche Konflikte zwischen Grundrechten und staatsorganisationsrechtlichen Prinzipien.

Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Staatsstrukturprinzipien des GG+1 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

„Zu nah gewettet?“

In dieser anspruchsvollen Übungsklausur wird die Ablehnung eines Antrags auf Erlaubnis zur Errichtung einer Wettvermittlungsstelle in Berlin thematisiert. Kernfragen sind die Rechtmäßigkeit der Versagung aufgrund nicht eingehaltener Mindestabstände zu einer Schule, die Vereinbarkeit solcher Vorgaben mit der Berufsfreiheit aus Art. 12 GG sowie mit unionsrechtlichen Grundfreiheiten. Die Klausur behandelt dabei schwerpunktmäßig Verwaltungsprozessrecht, Grundrechte und das Glücksspielrecht unter Einbeziehung der relevanten Berliner und unionsrechtlichen Normen.

Dr. Lisa Dudeck· JA 2026, 589· 60 Min
WiederholungBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Unionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)+3 weitere
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Ausfuhrbeschränkung als extraterritorialer Grundrechtsschutz

Die Klausur behandelt den Grundrechtsschutz bei Ausfuhrbeschränkungen mit Fokus auf extraterritorialen Wirkungen. Es werden Probleme der allgemeinen Grundrechtslehren und der Grundrechtskonkurrenzen behandelt, insbesondere unter Bezug auf europarechtliche und unionsgrundrechtliche Aspekte. Die Klausur eignet sich besonders für fortgeschrittene Examenskandidaten im öffentlichen Recht.

Dr. Andreas Buser· JuS 2026, 611· 300 Min
Allgemeine GrundrechtslehrenGrundrechtskonkurrenzenFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+3 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Examensübungsklausur: Glücksspiel mit Grundrechten

Die Unternehmerin A begehrt als Betreiberin einer Einzelspielhalle in Baden-Württemberg nach Ablauf einer Härtefallbefreiung eine neue, unbefristete Erlaubnis zum Weiterbetrieb ihrer Spielhalle sowie hilfsweise eine erneute Befreiung. Die zuständige Behörde lehnt beide Anträge unter Verweis auf das landesrechtliche Abstandsgebot und die bestehende Erlaubnis einer Konkurrenzspielhalle ab. A unternimmt Widerspruch, Klage sowie eine Landesverfassungsbeschwerde und sieht ihre Grundrechte, insbesondere den chancengleichen Zugang zum Beruf und ihre Eigentumsfreiheit, verletzt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Auswahlentscheidung bei konkurrierenden Spielhallenbetrieben, das Abstandsgebot, die Härtefallregelung und Verfahrensfragen der Verfassungsbeschwerde sowie die Fortführbarkeit des Verfahrens nach dem Tod der Beschwerdeführerin.

Alexander Khorenko· ZJS 2026, 593
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+5 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur Europarecht: Über den Wolken

Im Fall verlangt der seit knapp 30 Jahren für eine deutsche, mehrheitlich im Staatseigentum stehende Airline tätige Flugkapitän Lothar Lindberg (L), dass er auch nach Vollendung seines 63. Lebensjahres weiterhin als Pilot im Flugbetrieb eingesetzt werden darf. Hintergrund ist eine aktuelle EU-Richtlinie, die eine starre Altersgrenze für die Tätigkeit als Pilot im gewerblichen Luftverkehr vorsieht. Lwendet sich gegen diese Altersbeschränkung, sieht darin eine Diskriminierung und möchte gerichtlich gegen die unionsrechtliche Vorschrift vorgehen. Der Sachverhalt thematisiert zentrale Fragen des unionsrechtlichen Diskriminierungsverbots, Grundrechtsschutzes, der unmittelbaren Anwendbarkeit von Richtlinien sowie den Rechtsschutz gegenüber Unionsakten.

Dr. Stefan Drechsler· ZJS 2026, 113
Körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
JuS 2026Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Turban oder Motorrad?

Die Klausur thematisiert die Kollision zwischen der Tragepflicht eines Motorradhelms und dem Wunsch, aus religiösen Gründen einen Turban zu tragen. Im Zentrum stehen die Grundrechte aus Art. 4 und Art. 2 GG, insbesondere Fragen zum Prüfungsmaßstab, zur Abwägung und zur Verhältnismäßigkeit. Die Arbeit eignet sich besonders zur Einführung in grundrechtliche Falllösungen im öffentlichen Recht.

Luca Fynn Duda· JuS 2026, 41· 120 Min
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Recht der öffentlichen Sachen+4 weitere
ZjS 2025Anfänger:innen

Zwischenprüfungsklausur: Kunstfreiheit und Jugendschutz

Der Rapper B wendet sich gegen die Aufnahme seines neuen Albums in die Liste jugendgefährdender Medien, die von einer Bundesoberbehörde nach Entscheidung eines unabhängigen Gremiums erfolgt ist. Die Indizierung wurde mit der Verherrlichung von Gewalt und Selbstjustiz in den Songtexten begründet, während B sich auf seine Kunstfreiheit beruft und eine Verletzung seiner Grundrechte geltend macht. Nach erfolgloser Klage vor den Verwaltungsgerichten legt B Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Zentral sind Fragestellungen zum Verhältnis von Kunstfreiheit und Jugendschutz sowie zur verfassungsrechtlichen Überprüfung der Indizierung und der gesetzlichen Grundlagen.

Lars Allien· ZJS 2025, 1134
VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)+5 weitere
JA 20251. Staatsexamen

Ausfuhrgenehmigungen vor dem Verwaltungsgericht

Die Klausur thematisiert die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Rechtsbehelfs gegen Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter nach Israel während des Gaza-Kriegs im Jahr 2023/24. Schwerpunkte liegen auf verwaltungsprozessualen Fragen (insb. Eilrechtsschutz, Bestimmtheit des Antrags), der Drittbetroffenheit und grundrechtlichen Schutzpflichten zugunsten von Ausländerinnen im Ausland sowie der verfassungskonformen Auslegung und Anwendung des Außenwirtschaftsrechts.

Dr. Alexander Wentker· JA 2025, 400· 300 Min
Zulässigkeit der AnfechtungsklageVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Ermessen und Verhältnismäßigkeit+4 weitere
ZjS 2025FortgeschritteneAnfänger:innen

Semesterabschlussklausur im Wirtschaftsvölkerrecht: New Tyres for Mesalien

Der WTO-Mitgliedstaat Mesalien hat ein Gesetz erlassen, das den Import und Verkauf von ausländisch hergestellten runderneuerten Reifen verbietet. In Mesalien produzierte runderneuerte Reifen sind weiterhin zugelassen. Die Regierung von Mesalien begründet das Verbot mit Umwelt- und Gesundheitsschutz aufgrund der kurzen Lebensdauer und den damit verbundenen Abfallproblemen runderneuerter Reifen. Die Eutanische Union, größter Exporteur runderneuerter Reifen nach Mesalien, zweifelt an der WTO-Konformität der Maßnahme und erwägt Konsultationen nach dem DSU. Im Mittelpunkt stehen die Vereinbarkeit des mesalischen Importverbots mit dem GATT, insbesondere Art. XI:1, Art. III:4 und eine mögliche Rechtfertigung nach Art. XX(b) GATT.

Jelena Bäumler, Jan Dorwig· ZJS 2025, 703
Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)Freizügigkeit (Art. 11 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+5 weitere
JA 2025Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: „Eine Pflegekammer und ihr Dachverband“

Die Klausur thematisiert die Verfassungsmäßigkeit der zwangsweisen Mitgliedschaft einer Pflegefachkraft in einer durch Landesgesetz errichteten Pflegekammer, insbesondere im Hinblick auf Gesetzgebungskompetenz, negative Vereinigungsfreiheit und Berufsfreiheit. Weiterhin wird die Rolle von Dachverbänden und deren Mandat sowie der Anspruch auf Austritt aus dem Verband geprüft. Über einen konkreten Normenkontrollantrag des Verwaltungsgerichts entscheidet das BVerfG.

Professor Dr. Dr. Stefan Muckel· JA 2025, 316· 300 Min
Abstrakte NormenkontrolleVereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+3 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

ÖR-Zwischenprüfungsklausur zur Berufsfreiheit und Grundrechtskonkurrenzen

Die Klausur befasst sich mit der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG und analysiert Konstellationen der Grundrechtskonkurrenz. Im Mittelpunkt steht die dogmatische Abgrenzung und das Verhältnis zu anderen Grundrechten.

Marie Beyrich· JURA 2025, 1233
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Grundrechtskonkurrenzen+1 weitere
JURA 2025Anfänger:innen

ÖR-Anfängerhausarbeit zu Art. 12 I GG

Die Klausur stellt einen Anfängersachverhalt im Öffentlichen Recht mit Bezug zu Art. 12 Abs. 1 GG, der Berufsfreiheit, bereit. Studierende sollen die Voraussetzungen, den Schutzbereich und mögliche Rechtfertigungen einer Berufsausübungsregelung gutachtlich prüfen. Der Fall eignet sich als Einstieg in die vertiefte Grundrechtsprüfung und methodische Auseinandersetzung mit Art. 12 GG.

Constantin Born· JURA 2025, 464
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+1 weitere
JURA 2025Schwerpunktbereich

ÖR-Anfängerklausur zum Außenverfassungsrecht

Die Klausur handelt von einer Verfassungsbeschwerde einer deutschen Antragstellerin gegen die Ablehnung ihrer Anerkennung als Heilpraktikerin auf Grundlage eines Landesgesetzes, das zur Umsetzung einer EU-Richtlinie erlassen wurde. Thematisiert werden europarechtliche Grundrechtsfragen, der Grundrechtsschutz im Mehrebenensystem und die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei Anwendung von Unionsrecht.

VerfassungsbeschwerdeEuropäische IntegrationBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+1 weitere
JURA 2025Anfänger:innen

»Extrawurst für Verfassungsfeinde?«

Die Klausur thematisiert die Ablehnung der Zulassung eines Examinierten zum juristischen Vorbereitungsdienst mit der Begründung mangelnder Verfassungstreue wegen seiner führenden Rolle in einer verfassungsfeindlichen Partei. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Erfordernis der Verfassungstreue als Zugangsvoraussetzung mit Art. 12 GG (Berufsfreiheit) vereinbar ist. Behandelt werden zudem Grundrechtskonkurrenzen und die Voraussetzungen der Verfassungsbeschwerde sowie Eilrechtsschutz vor dem Bundesverfassungsgericht.

JURA 2025, 2131· 120 Min
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)GrundrechtskonkurrenzenVerfassungsbeschwerde+3 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Explosive Berufsfreiheit

Die Anfängerklausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG und ihrer dogmatischen Herleitung sowie Anwendung. Im Mittelpunkt steht die grundrechtliche Prüfung einer Beschränkung der Berufsfreiheit im öffentlichen Recht, flankiert durch allgemeine Grundrechtslehren und die Prüfung der Verhältnismäßigkeit. Die Klausur eignet sich ideal zur Einübung einer strukturierten Grundrechtsprüfung auf Anfängerniveau.

Professor Dr. Daniel Wolff, Salih Okur· JuS 2024, 943· 120 Min
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Allgemeine GrundrechtslehrenRecht der öffentlichen Sachen+2 weitere
JA 20241. Staatsexamen

Genschere für zuhause

Die E-GmbH vertreibt ein Experimentier-Set, das es Laien ermöglicht, Gentechnik im privaten Umfeld auszuführen. Nach einer öffentlichen Warnung der zuständigen Landesbehörde prüft E prozessuale Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes zum Schutz ihrer Berufsausübung und gegen die Warnung. Die Klausur thematisiert unter anderem behördliche Warnungen, den Rechtsschutz im einstweiligen Verfahren und Grundrechtseingriffe.

Johannes Freise, Dr. Timo Faltus· JA 2024, 755· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Grundlagen+4 weitere
JA 2024Anfänger:innen

„Aufregung rund um eine Party-Playlist“

Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde einer GmbH gegen ein behördliches Verbot, einen bestimmten Song auf einem Volksfest abzuspielen. Schwerpunkte sind die Beschwerdebefugnis juristischer Personen, die Reichweite der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) sowie ihre Abgrenzung zur Meinungs- und Berufsfreiheit und die Schrankenbestimmung. Außerdem sind Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit staatlicher Eingriffe zu prüfen.

Lara Lindlahr, Larissa Schuler· JA 2024, 390· 120 Min
VerfassungsbeschwerdeKunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)+3 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur: Keine Gene für die Kunst

Eine Künstlerin (K) nutzt gentechnisch veränderte Bakterien zur Schaffung und zum Verkauf von Bio-Art-Kunstwerken. Die zuständige Landesbehörde ordnet an, dass K ihre Werke auf Grundlage des Gentechnikgesetzes vernichten muss, da sie gegen Vorschriften zu gentechnischen Arbeiten verstößt. Im Streit steht die Vereinbarkeit der behördlichen Maßnahme mit den Grundrechten, insbesondere Kunstfreiheit und Berufsfreiheit, sowie deren Verhältnismäßigkeit. Gegen die Verwaltungspraxis und nachfolgende verwaltungsgerichtliche Entscheidungen sucht K ein prozessuales Rechtsmittel.

VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)+5 weitere
JA 2024Anfänger:innen

Homöopathie für Tiere

Die Klausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit des in § 50 II TAMG geregelten Tierarztvorbehalts bei der Anwendung von Humanhomöopathika an Tieren im Lichte der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG und des Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG. Geprüft werden die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde, insbesondere im Hinblick auf die Drei-Stufen-Lehre und Verhältnismäßigkeit.

Jonas Geck· JA 2024, 43· 120 Min
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+2 weitere
JURA 2024Anfänger:innen

Gewerbeerlaubnis mit Beschäftigungsverbot als Nebenbestimmung

In dieser ÖR-Anfängerklausur wird eine typische Fallgestaltung des Allgemeinen Verwaltungsrechts behandelt: Die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis unter der Auflage eines Beschäftigungsverbots als Nebenbestimmung. Der Fall dient der Einübung zentraler prüfungsrelevanter Aspekte wie Nebenbestimmungen, Ermessensausübung und der Berufsfreiheit.

Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtNebenbestimmungen zu VerwaltungsaktenGewerberecht+2 weitere
JURA 2024Fortgeschrittene

Verwaltungsrecht und Europarecht

Die Hausarbeit thematisiert zum einen den Umgang mit geschlechtersensibler Sprache durch Lehrkräfte im Schulunterricht und die Reaktion eines Elternteils, der ein aufsichtliches Einschreiten der Schulbehörde begehrt. Im zweiten Teil wird das Erscheinungsbild von Beamten im schulischen Kontext im Rahmen einer Individualbeschwerde vor dem EGMR behandelt, wobei Grundkenntnisse der EMRK erforderlich sind.

Robert Böttner, Eric Böttner· JURA 2024, 772
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Unionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)+4 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Tristes Christfest – Das Weihnachtsbaum-Verkaufsverbot

Die Klausur thematisiert ein gesetzliches Verkaufsverbot für Weihnachtsbäume zwischen November und Dezember. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten von Verfassungsbeschwerden einer Privatperson und eines Bio-Weihnachtsbaumerzeugers, insbesondere im Hinblick auf Grundrechte wie Glaubensfreiheit, Eigentums- und Berufsfreiheit sowie deren Schrankensystematik. Zusätzlich soll die Betroffenheit einer ausländischen Firma aus unionsrechtlicher Sicht (Grundfreiheiten) erörtert werden.

Dr. Romy Klimke, Jannis Bertling· JA 2023, 847· 300 Min
VerfassungsbeschwerdeGlaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+5 weitere
JA 20231. Staatsexamen

Der Berliner Mietendeckel

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Überprüfung des Berliner Mietendeckels durch das Bundesverfassungsgericht. Streitgegenstand sind vor allem die Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Land sowie Grundrechtsfragen wie Eigentumsgarantie und rechtsstaatlicher Vertrauensschutz. Die Rolle der Föderalismusreform und das Verhältnis von Landesrecht zu bundesrechtlichen Regeln werden eingehend diskutiert.

GesetzgebungskompetenzenFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Abstrakte Normenkontrolle+4 weitere
JA 2023Anfänger:innen

Freiheit in km/h

In dieser Klausur geht es um die Einführung eines generellen Tempolimits auf deutschen Autobahnen per Rechtsverordnung. Ein betroffener Bürger macht dessen Verfassungsmäßigkeit geltend und bringt insbesondere die freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie berufliche Auswirkungen vor. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde und alle verfassungsrechtlichen Fragen rund um Grundrechte, Gesetzgebungskompetenz und die Rechtfertigung des Tempolimits.

Florian Köhler· JA 2023, 475· 120 Min
Allgemeine GrundrechtslehrenAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)+3 weitere
ZjS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Grundrechte: Die Rennraddemo auf der Autobahn

Die Jurastudentin A plant eine Fahrraddemonstration auf der Autobahn A3 als Protest gegen Umweltverschmutzung und meldet diese ordnungsgemäß bei der zuständigen Behörde an. Die Behörde untersagt jedoch die Veranstaltung wegen Sicherheitsbedenken und verweist auf die Zweckbestimmung der Autobahn nach dem Fernstraßengesetz. A sieht sich in ihrer Versammlungsfreiheit verletzt und erhebt Verfassungsbeschwerde, nachdem alle verwaltungsgerichtlichen Rechtsbehelfe erfolglos bleiben. Im Zentrum stehen Fragen zur Anwendbarkeit des Art. 8 GG auf Autobahnen, zur Rechtmäßigkeit des Versammlungsverbots sowie zur Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde.

Johannes Forck· ZJS 2023, 819
Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungVerfassungsbeschwerde+5 weitere
ZjS 2023Examensklausur1. Staatsexamen

(Referendar-)Examensklausur: Museumsschließungen durch verordnungsvertretendes Gesetz

Die Betreiberin eines privaten Museums in Düsseldorf muss ihr Museum aufgrund einer landesgesetzlichen Regelung zur Eindämmung der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr schließen. Der Lockdown wird durch ein verordnungsvertretendes Gesetz des Landes NRW angeordnet, das unter anderem den Betrieb von Museen untersagt. Die Museumsbetreiberin legt Verfassungsbeschwerde gegen die einschlägige Vorschrift ein und rügt dabei die Verletzung ihrer Grundrechte. Zentral im Fall sind grundrechtliche Fragen, insbesondere zur Kunstfreiheit und Berufsfreiheit, sowie solche des Staatsorganisationsrechts betreffend die Gesetzgebungskompetenz nach Art. 80 Abs. 4 GG.

VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+5 weitere
JA 20231. Staatsexamen

'Coronaausbrüche in der Fleischfabrik' – Arbeitsstopp für Grenzpendler aus Großbetrieben der Fleischproduktion

Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde eines tschechischen Fleischbetriebs gegen vorübergehende Einreisebeschränkungen für Grenzpendler, die zur Eindämmung einer Virusvariante während der Corona-Pandemie erlassen wurden. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich Grundrechte, insbesondere Gleichbehandlung und Berufsfreiheit, sowie im Verhältnis zum Unionsrecht (Freizügigkeit von Arbeitnehmern und Unternehmern nach dem AEUV und FreizügG/EU). Zudem sind prozessuale Fragen wie die Beschwerdebefugnis und das Prüfungsprogramm des Bundesverfassungsgerichts zu erörtern.

Dr. Jannika Jahn, Paula Anna Jenner· JA 2023, 400· 180 Min
VerfassungsbeschwerdeGleichheitsrecht (Art. 3 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+3 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Das Ponykarussell

Die Klausur behandelt eine versammlungsrechtliche Konstellation, bei der eine Tierschutzgruppe im Rahmen einer Demonstration gegen den Betrieb eines Ponykarussells vorgeht und der Karussellbetreiber wegen Umsatzeinbußen einen Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO stellt. Schwerpunkte sind klassische Probleme des Versammlungsrechts, Grundrechtskollisionen (Versammlungsfreiheit vs. Berufsfreiheit/Eigentum), das Verhältnis von Polizei/Versammlungsbehörde und Fragen des gerichtlichen Rechtsschutzes.

Birgit Peters, Helen Arling· JURA 2023, 760
Vertiefung: Versammlungsrecht in der KlausurMaßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)+4 weitere
JURA 2023Anfänger:innen

Beamtenrechtliche Eignung und politische Gesinnung

Die Klausur stellt sechs Einzelprobleme zur beamtenrechtlichen Eignung im Zusammenhang mit politischer Gesinnung und Verfassungstreue. Untersucht werden Einstellung und Entfernung aus dem öffentlichen Dienst bei Teilnahme an Veranstaltungen, Aktivitäten in bestimmten politischen Gruppierungen sowie politisch motivierten Äußerungen und Handlungen. Der Fokus liegt auf der Vereinbarkeit behördlicher Entscheidungen mit grundrechtlichen und beamtenrechtlichen Vorgaben.

Thomas Groß· JURA 2023, 549
BeamtenrechtGleichheitsrecht (Art. 3 GG)+2 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneAnfänger:innen

Vorlesungsabschlussklausur Allgemeines Verwaltungsrecht: Rücktritt von der Prüfung

Ein Jurastudent möchte aus gesundheitlichen Gründen von einer Prüfungsleistung im Schwerpunktbereich zurücktreten und legt dabei erneut ein Attest seines Hausarztes vor. Die Dekanin verlangt nach mehrfachen krankheitsbedingten Rücktritten künftig ein amtsärztliches Attest, verweist dabei auf eine entsprechende Anordnung. Im Streit steht, ob die erhobenen Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Prüfungsunfähigkeit rechtmäßig sind und welche Rechte und Pflichten sich aus der Prüfungsordnung ergeben. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind geprüftes Verwaltungshandeln, Prüfungsrecht, die Anforderungen an ärztliche Nachweise sowie der Umgang mit etwaigen Regelungslücken.

Benjamin Rusteberg· ZJS 2022, 746
Formelle Rechtmäßigkeit von VerwaltungsaktenAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+5 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

ÖR-Examensklausur zum Verfassungsrecht (Zweckentfremdungsgesetz)

Diese Examensklausur behandelt das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz Berlin und dessen Verfassungsmäßigkeit. Thematisiert werden unter anderem das Verhältnis von Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG zum Gesetzesvorbehalt, die Sozialpflichtigkeit des Eigentums, die Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG, die Berufsfreiheit aus Art. 12 GG sowie die Fragen echter und unechter Rückwirkung.

Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Grundrechtskonkurrenzen+4 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Im Namen der Gesundheit

Die Fallklausur behandelt unter anderem Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes gegen behördliche Warnungen vor Lebensmitteln auf Websites, die Reichweite von Amtshaftungsansprüchen wegen Umsatzverlusten nach behördlichen Produktwarnungen und ein Vorlageverfahren zum Bundesverfassungsgericht wegen der Verfassungsmäßigkeit behördlicher Informationsbefugnisse aus § 40 I a LFGB. Im Zentrum stehen Abwägungen zum Rechtsschutz, zum Schadensersatz und zu den Grundrechten betroffener Unternehmen.

Tim Kerstges· JA 2021, 1008· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Konkrete Normenkontrolle+3 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Gefährliches Vergnügen auf der Weser

A betreibt einen Jetski-Verleih an einem Weserabschnitt, für dessen Nutzung das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt zunächst eine Erlaubnis erteilt, diese jedoch wegen erhöhtem Schiffsverkehr später aufhebt. A klagt mit dem Ziel, die Nutzung der Jetskis im Fahrwasser erneut zu ermöglichen. Der Fall thematisiert die Rechtmäßigkeit der Aufhebung und den verwaltungsprozessualen Rechtsschutz unter Berücksichtigung einschlägiger wasserstraßenrechtlicher Vorschriften.

Tobias Nehab· JA 2021, 844· 180 Min
Begründetheit der Fortsetzungsfeststellungsklage+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Nicht ohne mein Kopftuch!

Im Fall geht es um eine neue EU-Richtlinie, die Unternehmen erlaubt, das Tragen sichtbarer religiöser oder politischer Zeichen am Arbeitsplatz zu verbieten. Eine muslimische Rezeptionistin wird von ihrem Arbeitgeber wegen ihres Kopftuchs gekündigt und zweifelt an der Vereinbarkeit der Richtlinie mit höherrangigem Unionsrecht, insbesondere den Grundrechten der EU. Das BAG legt dem EuGH die Frage zur Auslegung der Richtlinie und ihrer Vereinbarkeit mit den Grundrechten vor.

Semizoglu· JA 2021, 579· 240 Min
Unionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)+3 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Hausarbeit: Eine bayerische Mietenpause

Der Fall behandelt die Einführung des „Gesetzes für gute Mieten in Bayern“ (BayGuMieG) durch ein Volksbegehren und den anschließenden Volksentscheid. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das bayerische Gesetz zur Begrenzung von Mieterhöhungen und Mietobergrenzen verfassungsrechtlich zulässig ist. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Gesetzgebungskompetenz des Landes Bayern, das Verhältnis des BayGuMieG zu bundesgesetzlichen Regelungen, sowie mögliche Verstöße gegen Grundrechte wie Art. 14 und Art. 3 GG. Es werden die Auswirkungen des Gesetzes sowohl für Vermieter als auch für potentiell betroffene Bürger diskutiert, insbesondere die Möglichkeit rechtlicher Schritte vor dem Verfassungsgerichtshof.

Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Formelle Anforderungen an versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

Kohleausstieg nach 25 Jahren Betrieb

Die Hausarbeit behandelt verfassungsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Kohleausstieg nach langjährigem Betrieb und legt dabei einen Schwerpunkt auf die Prüfung von Grundrechten.

Georg Hermes, Rusen Cikar· JURA 2021, 1375
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+2 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

Schwangerschaftsabbruch 3.0

Die Klausur behandelt das komplexe Zusammenspiel von Individualverfassungsbeschwerde und staatsorganisationsrechtlichen Fragen im Kontext einer Gesetzesänderung zum Schwangerschaftsabbruch. Sie prüft u.a. Gesetzgebungskompetenzen, das Gesetzgebungsverfahren, Konflikte im Parlamentsbetrieb (Sitzungsausschluss), die Beteiligung des Vermittlungsausschusses und die Auswirkungen auf die Berufsausübungsfreiheit von Ärzten. Die Studierenden sollen sich mit der Verbindung von Staatsorganisationsrecht und Grundrechtsdogmatik auseinandersetzen.

GesetzgebungskompetenzenGesetzgebungsverfahrenBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+5 weitere
JURA 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Wildtierzirkus

Die Klausur behandelt Probleme des Kommunalrechts, insbesondere das Recht der öffentlichen Einrichtungen, und verknüpft diese mit Fragestellungen des allgemeinen Verwaltungsrechts. Im Mittelpunkt stehen die Bestandskraft von Verwaltungsakten und deren Ausnahmen im Zusammenhang mit einer kommunalen Wildtier-Zirkusregelung. Dabei werden auch die Organisationsprivatisierung kommunaler Einrichtungen sowie die Berufsfreiheit thematisiert.

Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeWiederaufgreifen des Verfahrens bei bestandskräftigen VerwaltungsaktenBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+4 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

Dirtykitchen

Die Klausur behandelt die Verpflichtungssituation hinsichtlich der Herausgabe von Hygiene-Kontrollergebnissen gastronomischer Betriebe auf Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). Im Mittelpunkt steht das Spannungsfeld zwischen Transparenzinteressen der Verbraucher und den Interessen der Betriebsinhaber unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Fragen, insbesondere der Berufsfreiheit. Die Studierenden sollen die rechtlichen Voraussetzungen und mögliche Grenzen der Informationspreisgabe durch staatliche Stellen prüfen.

Marie Holst, Nicolas Harding· JURA 2021, 193
Besondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+2 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Entzug der Gaststättenerlaubnis

In diesem Fall wendet sich A, Betreiber einer Schankwirtschaft, gegen den Entzug seiner Gaststättenerlaubnis durch das Ordnungsamt. Hintergrund sind massive hygienische Mängel im Betrieb sowie die gewerbliche Überlassung eines angrenzenden Raumes für sexuelle Dienstleistungen durch eine Studierende. Die Behörde begründet den Entzug mit Verstößen gegen Betriebshygiene und Sittlichkeitsanforderungen, unter Bezugnahme auf das Prostituiertenschutzgesetz. A erhebt nach erfolglosem Vorverfahren Klage vor dem Verwaltungsgericht und begehrt die Überprüfung der behördlichen Maßnahmen.

Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Der Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
ZjS 2020Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Parlamentarisches Frage- und Informationsrecht beim Export von Kriegswaffen

Im Mittelpunkt des Falls steht eine parlamentarische Anfrage einer Bundestagsabgeordneten an die Bundesregierung zum Export von 200 Panzern nach Saudi-Arabien durch den Bundessicherheitsrat. Die Abgeordnete will erfahren, ob eine entsprechende Genehmigung erteilt wurde und auf welchen Erkenntnissen die Entscheidung beruhte. Die Bundesregierung verweigert die Auskunft unter Berufung auf Geheimhaltungspflichten, den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung sowie das Staatswohl. Der Fall thematisiert das parlamentarische Fragerecht, das Informationsrecht von Abgeordneten und dessen mögliche Grenzen bei außen- und sicherheitspolitischen Entscheidungen im Kontext von Rüstungsexporten.

Sebastian Theß· ZJS 2020, 256
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+5 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Verbot von Friseurbetrieben zur Eindämmung einer Pandemie

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines während der Pandemie erlassenen Verbots von Friseurbetrieben. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Infektionsschutzrechts, die Anforderungen an eine Schutzmaßnahme, das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes sowie grundrechtliche Eingriffe und deren Verhältnismäßigkeit.

Jens Gerlach· JURA 2020, 1246
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Ermessen und VerhältnismäßigkeitDie Rechtsverordnung+3 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

»Pandemiebedingte Betriebsschließung«

Die Klausur behandelt die Auswirkungen infektionsschutzrechtlicher Betriebsschließungen während der COVID-19-Pandemie. Schwerpunkte sind die Fortsetzungsfeststellungsklage gegen infektionsschutzrechtliche Allgemeinverfügungen, die Prüfung der Eingriffsnormen aus dem Infektionsschutzgesetz sowie die Vereinbarkeit der Maßnahmen mit der Berufsfreiheit und dem Gleichheitssatz. Es werden typische verfassungs- und verwaltungsrechtliche Fragestellungen im Kontext pandemiebedingter Einschränkungen behandelt.

Zulässigkeit der FortsetzungsfeststellungsklageBesondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+2 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Ausländische Staatsunternehmen, schnelle Gesetze und vorläufiger Rechtsschutz

Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde eines ausländischen (staatseigenen) Unternehmens gegen eine neue gesetzliche Preisansagepflicht im Telekommunikationsrecht. Im Mittelpunkt stehen die Grundrechtsfähigkeit ausländischer juristischer Personen, Probleme der Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie sowie Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes im Verfassungsprozess.

Monika Polzin· JURA 2020, 83
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+4 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Des Herrn Creys Freud und Leid

Die Klausur thematisiert das Streikverbot für Beamte anhand eines Falles um einen verbeamteten Lehrer, der an Warnstreiks teilnimmt und dafür disziplinarrechtlich belangt wird. Sie prüft die Verfassungsmäßigkeit des Streikverbots, insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EGMR und der völkerrechtsfreundlichen Auslegung des Grundgesetzes. Zusätzlich wird die Möglichkeit einer Individualbeschwerde vor dem EGMR behandelt.

VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)+4 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Probleme mit der Pension

B beantragt eine Baugenehmigung für den Bau einer privaten Pension in der kreisfreien Stadt T in Rheinland-Pfalz, die ihm vom Oberbürgermeister verweigert wird. Wesentliche Streitpunkte sind die städtebauliche Einordnung, die Anzahl der Treppen, sowie die fehlenden Kfz-Stellplätze für die Pension. B führte zunächst erfolglos ein Vorverfahren durch und erhebt schließlich Klage vor dem Verwaltungsgericht, um das Bauvorhaben durchsetzen zu können. Der Fall behandelt vor allem Fragen des öffentlichen Baurechts, Verwaltungsrechts und Kommunalrechts, etwa die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit, Anforderungen an die Planung und das Verwaltungsverfahren.

Manuel Beh· ZJS 2019, 483
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Der Begriff der baulichen Anlage i.S.d. Bauordnungsrechts+6 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

»Was lange währt, wird endlich gut«

Die Klausur behandelt die Ablehnung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft einer Referendarin nach einer strafgerichtlichen Verurteilung wegen Beleidigung und thematisiert die rechtlichen Anforderungen an die Berufswürdigkeit nach § 7 Nr. 5 BRAO. Schwerpunkte sind die verfassungsrechtliche Prüfung am Maßstab der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG), die Drei-Stufen-Theorie sowie der Begriff des allgemeinen Gesetzes im Sinne von Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 103 Abs. 3 GG.

Semra Sagir· JURA 2019, 1297
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Verfassungsbeschwerde+2 weitere
JA 2018Anfänger:innen

Verbotene Automaten

Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtliche Überprüfung eines bundesweiten Betriebsverbots für Spielhallen mit Spielautomaten. Ein Spielhallenbetreiber sieht sich durch das neue SpielHG in seinen Grundrechten verletzt und beabsichtigt, Verfassungsbeschwerde zum BVerfG zu erheben. Zu prüfen sind die Auswirkungen des Gesetzes auf die Grundrechte sowie die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde.

Annika Kieck· JA 2018, 351· 90 Min
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Verfassungsbeschwerde+1 weitere
ZjS 2018Anfänger:innen

Anfängerklausur: Berufsfreiheit – No milk today

Gerda Arnoldsen, eine niederländische Milchwirtin, und Petra Simonis, eine deutsche Landwirtin, betreiben jeweils einen Hof und verkaufen ausschließlich lose, nicht pasteurisierte Milch an Endverbraucher. Nach kleineren Salmonellen-Ausbrüchen beschließt der Bundestag ein ausnahmsloses Verbot des Verkaufs loser Milch, das sie existenziell betrifft. Beide erheben Verfassungsbeschwerden gegen das neue Gesetz und argumentieren, es stelle ein Berufsverbot dar und verletze ihre Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG. Im Mittelpunkt stehen verfassungsrechtliche Fragen zur Gesetzgebungskompetenz, dem Berufsbegriff, der Drei-Stufen-Theorie sowie zur Anwendbarkeit des Grundrechts auf eine Unionsbürgerin.

Nils Schaks, Julia Wildgans· ZJS 2018, 345
VerfassungsbeschwerdeFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
ZjS 2018Anfänger:innen

Anfängerklausur: Werbung für den Schwangerschaftsabbruch

Im Mittelpunkt des Falles steht eine Ärztin, die auf ihrer Webseite über die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs informiert und dafür nach § 219a StGB zu einer Geldstrafe verurteilt wird. Sie wendet sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das letztinstanzliche Urteil und sieht sich insbesondere in ihrer Meinungs- und Berufsfreiheit verletzt. Der Fall thematisiert somit die verfassungsrechtliche Zulässigkeit strafrechtlicher Werbebeschränkungen beim Schwangerschaftsabbruch. Zentral sind die Prüfung der Grundrechtsbeeinträchtigung sowie der Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit und die Grundrechtsabwägung zwischen Berufsausübungsfreiheit, Meinungsfreiheit und dem Schutz ungeborenen Lebens.

Alexander Hobusch· ZJS 2018, 269
VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Klausur: Wer soll das bezahlen? – Kostentragungspflicht bei Fußballspielen

Das Land Bremen verlangt von der Deutschen Fußball Liga GmbH (DFL) als Veranstalterin eines Fußballspiels im Bremer Weserstadion Gebühren für einen polizeilichen Mehraufwand. Die DFL wehrt sich gegen den Gebührenbescheid mit der Begründung, das zugrunde liegende Gesetz sei zu unbestimmt und verletze ihre Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG. Zentral ist die Frage der Kostentragungspflicht für Sicherheitsmaßnahmen bei Großveranstaltungen, insbesondere nach § 4 BremGebBeitrG und dessen verfassungsrechtlichen Anforderungen. Zu prüfen sind dabei sowohl die materielle Rechtmäßigkeit des Gesetzes als auch die Auswahl des Schuldners und ein möglicher Ermessensfehler.

Hendrik Burbach· ZJS 2018, 155
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Materielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – EinführungDer Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Über den Wolken

Die Klausur thematisiert die Verfassungsmäßigkeit des Luftverkehrsteuergesetzes (LuftVStG) insbesondere im Hinblick auf die Grundrechte von EU-Unternehmen (insbesondere Eigentum und Berufsfreiheit) und behandelt Fragen zur Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Daneben geht es um die Vereinbarkeit der Steuer mit dem allgemeinen Gleichheitssatz angesichts der Ungleichbehandlung von Passagier- und Frachtflugverkehr.

Foroud Shirvani, Kevin Dziwis· JURA 2018, 298
VerfassungsbeschwerdeGleichheitsrecht (Art. 3 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+3 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Ein unheiliger Weihnachtsabend

Der Sachverhalt handelt von einem Türsteher, der nach einem Vorfall in einer Diskothek mit Gewalt gegen einen Gast seine gewerberechtliche Zuverlässigkeit in Frage gestellt sieht. Im Mittelpunkt stehen der Widerruf der Bewachererlaubnis durch die Stadt Essen, die Voraussetzungen des Widerrufs und die prozessualen Folgen einer fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung.

Maximilian Wormit· JURA 2018, 87
GewerberechtRücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+2 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Klausur: Die gewerbetreibende Wirtschaftsprüferin und der Datenschutz

Die Wirtschaftsprüferin W will sich gegen die behördliche Aufforderung und das Verbot wehren, den Posten als Geschäftsführerin der Muttergesellschaft eines Konkurrenzunternehmens (N) anzunehmen. Die Erfurter Süßwaren AG (E) befürchtet bei einem Wechsel von W die Weitergabe sensibler Unternehmensdaten und fordert staatliche Schutzmaßnahmen. Die zentralen rechtlichen Schwerpunkte sind die Berufsfreiheit gemäß Art. 12 GG, die Verhältnismäßigkeit von Berufsverboten, der Datenschutz sowie das gesamtgesellschaftliche Interesse an unabhängigen Wirtschaftsprüfern. Der Fall verlangt zudem die Einbeziehung der Grundrechte Dritter in die Prüfung.

David Meurers· ZJS 2017, 448
VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Klausur: Geistheiler

Ein als Geistheiler tätiger Mann (G) wehrt sich gegen seine strafrechtliche Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz, nachdem er durch Handauflegen Schwerkranke behandelt hatte. Die Gerichte legten dabei die sogenannte 'Eindruckstheorie' zugrunde, wonach schon der bloße Anschein einer Heilbehandlung unter das Gesetz fallen kann. G sieht sich durch das Verbot seiner Tätigkeit in seiner Berufsfreiheit und seinem Recht auf Religionsausübung verletzt und rügt zudem einen Verstoß gegen das strafrechtliche Analogieverbot. Im Zentrum des Falls stehen Fragen zur Verfassungsbeschwerde gegen ein Strafurteil, zur Reichweite der Berufsfreiheit, zur Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe und zum Analogieverbot nach Art. 103 Abs. 2 GG.

VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Klausur: „DON’T BE A MAYBE“

Die P-GmbH, Herstellerin von Tabakprodukten, wendet sich gegen eine behördliche Verfügung, mit der die Entfernung einer bundesweiten Werbekampagne für ihre Zigarettenmarke „Red“ und die Einstellung der zugehörigen Werbemaßnahmen angeordnet wird. Auslöser ist die Einschätzung einer Expertin, wonach die Kampagne gezielt Jugendliche und Heranwachsende zum Rauchen verleite, was durch den Inhalt, die Darstellung und eine empirische Studie untermauert wird. Das Landratsamt argumentiert mit dem Jugendschutz und verweist auf die Verhältnismäßigkeit des Werbeverbots. Die P-GmbH klagt vor dem Verwaltungsgericht und sieht insbesondere ihre grundrechtlich geschützten Positionen aus Art. 5 Abs. 1, 12 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG verletzt. Im Fokus stehen die Rechtmäßigkeit der behördlichen Untersagung, die Geeignetheit der Werbemaßnahmen zur Beeinflussung Jugendlicher sowie verfassungsrechtliche und verwaltungsrechtliche Fragestellungen.

Aleksandra Kozłowska· ZJS 2017, 205
Wirtschaftliche Betätigung der GemeindeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Konkurrenz um den Autoskooter

Im Sachverhalt konkurrieren zwei Schausteller um die Zulassung ihres Autoskooters auf einem gewerberechtlich festgesetzten Jahrmarkt, der von der Stadt veranstaltet wird. Die Auswahl erfolgt nach vorgegebenen Verwaltungsvorschriften und dem Kriterium 'bekannt und bewährt'. Ein abgelehnter Bewerber legt Widerspruch ein und kritisiert das Verfahren sowie die Mitwirkung des Konkurrenten an der Entscheidung. Thematisiert werden Marktzulassung, Konkurrentenverdrängungsklage, vorläufiger Rechtsschutz und Auswahlverfahren.

Sebastian Kluckert· JURA 2017, 1319
GewerberechtVerwaltungsvorschriftenVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Streit um das neue Spielhallengesetz

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Überprüfung des neuen Hamburger Spielhallengesetzes durch einen betroffenen Spielhallenbetreiber. Zu prüfen sind insbesondere die Gesetzgebungskompetenz Hamburgs, die Vereinbarkeit der Neuregelungen mit Art. 12 Abs. 1 GG sowie mögliche Verletzungen des Gleichheitssatzes gemäß Art. 3 Abs. 1 GG. Ein Schwerpunkt liegt auf der Abwägung zwischen Grundrechten und den Zielen des Gesetzgebers.

Prof. Dr. Guy Beaucamp· JA 2016, 834· 180 Min
GesetzgebungskompetenzenBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+2 weitere
JA 2016Anfänger:innen

'Heißer' Nebenjob im Studium

In diesem Fall geht es um die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes, das die Inanspruchnahme von Prostituierten unter Strafe stellt, während die Prostituierten selbst straffrei bleiben. Geprüft werden die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde, die sich auf Art. 12 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG stützt, erhoben von einer selbstbestimmt agierenden Sexarbeiterin.

Matthias Friehe· JA 2016, 602· 180 Min
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+1 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Arbeitsfreie Samstage

Die Klausur befasst sich mit der Verfassungsmäßigkeit landesrechtlicher Vorgaben zu arbeitsfreien Samstagen im Einzelhandel. Zu prüfen ist insbesondere, ob die Regelung des § 12 III TLadÖffG gegen die Berufsfreiheit juristischer Personen verstößt und ob das Land für deren Erlass gesetzgebungskompetent war. Daneben werden Zulässigkeit und etwaige Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen die Vorschrift behandelt.

Dr. Ulrike Pollin· JA 2016, 272· 120 Min
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)VerfassungsbeschwerdeGesetzgebungskompetenzen+1 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Ein spannungsgeladenes Verhältnis: Der erneute Ausstieg aus der Kernenergieerzeugung und die Eigentumsfreiheit des Grundgesetzes

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Implikationen eines erneuten Atomausstiegs und dessen Auswirkungen auf die Eigentumsfreiheit nach dem Grundgesetz. Thematisiert werden insbesondere die Abgrenzung zwischen Enteignung und zulässiger Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums sowie Fragen zur Grundrechtsfähigkeit europäischer juristischer Personen. Der Sachverhalt fokussiert auf gesetzgeberische Änderungen nach dem Atomunfall in Fukushima und deren Rückwirkung auf die Betreiber von Kernkraftwerken.

Chris Gutmann· JURA 2016, 1205
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Allgemeine GrundrechtslehrenEnteignungsentschädigung+3 weitere
JURA 20162. Staatsexamen / Referendariat

Zwischen Berufsfreiheit und Ausbildungsmonopol – rechtliche Vorgaben für den Wechsel des Bundeslandes als Rechtsreferendar

Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Vorgehens gegen die Ablehnung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst nach dem Wechsel des Bundeslandes. Im Mittelpunkt stehen die Berufsfreiheit und die rechtlichen Grenzen des staatlichen Ausbildungsmonopols, insbesondere die Anforderungen an einen Wechselgrund gemäß Juristenausbildungsgesetz.

Lars Dittrich, Klaus Wiedemann· JURA 2016, 674
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Ermessen und VerhältnismäßigkeitLandesrecht (bundeslandspezifisch)+1 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Gesetzgebungsoutsourcing und Arzneimittelwerbeverbot

Die Klausur behandelt eine Verfassungsbeschwerde gegen das Arzneimittelwerbeverbotsgesetz (AWV-G). Thematisiert werden insbesondere Probleme des grundrechtlichen Schutzes kommerzieller Kommunikation, die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Gesetzgebungsoutsourcings sowie die Prüfung der Verhältnismäßigkeit eines umfassenden Publikumswerbeverbots für Arzneimittel.

Eva Ellen Wagner· JURA 2016, 83
VerfassungsbeschwerdeGrundlagen der GesetzgebungBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+4 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Luftverkehrsteuer – Auf- oder Gegenwind aus Karlsruhe?

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Überprüfung des Luftverkehrsteuergesetzes (LuftVStG) mittels konkreter Normenkontrolle vor dem BVerfG. Prüfungspunkte sind die Gesetzgebungskompetenz des Bundes, die Vereinbarkeit der Steuer mit dem allgemeinen Gleichheitssatz, der Berufsfreiheit und Eigentumsfreiheit. Die Besteuerung gewerblichen Passagierluftverkehrs, die Bemessungsgrundlage sowie die Steuersätze werden hinsichtlich ihrer Verfassungsmäßigkeit untersucht.

Prof. Dr. Mike Wienbracke· JA 2015, 604· 300 Min
Abstrakte NormenkontrolleGesetzgebungskompetenzenGleichheitsrecht (Art. 3 GG)+3 weitere
JA 2015Anfänger:innen

Der Anwalt und sein Recht auf Papier

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Überprüfung der Verpflichtung für Rechtsanwälte, Schriftsätze ausschließlich elektronisch an Gerichte zu übermitteln. Ausgangspunkt ist die Frage, ob die neue Regelung gegen die Berufsfreiheit des betroffenen Rechtsanwalts verstößt. Zu prüfen sind vor allem die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen die Regelung.

Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Verfassungsbeschwerde+1 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Maler – ein gefährliches Handwerk?

Der Fall behandelt die Erfolgsaussichten einer Feststellungsklage eines ausgebildeten Malergesellen, der ohne Meisterprüfung, aber mit abgeschlossener Gesellenausbildung und Berufserfahrung, ein Malergewerbe betreiben möchte. Thematisiert werden die Zulassungsvoraussetzungen nach der Handwerksordnung, die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG, mögliche Inländerdiskriminierung im europäischen Kontext sowie das Bestimmtheitsgebot. Die europarechtlichen Vorgaben über die Anerkennung von Berufsqualifikationen werden dabei als eingehalten unterstellt.

Thomas Traub· JA 2015, 42· 300 Min
Zulässigkeit der FeststellungsklageBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Gewerberecht+3 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

»Verbot der Beförderung von Kindern in Fahrradanhängern«

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines durch Bundesrechtsverordnung erlassenen Verbots der Beförderung von Kindern in Fahrradanhängern (§ 21 III StVO n.F.). Im Mittelpunkt stehen dabei die unionsrechtliche Warenverkehrsfreiheit im Lichte der EuGH-Rechtsprechung und die Frage des Rechtsschutzes gegen Verwaltungsrechtsverordnungen. Auch die Betroffenheit grundrechtlicher Positionen und die prozessuale Einordnung sind zu prüfen.

Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Unionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)Normenkontrollverfahren+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Aktenvortrag zum Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht

Die K-GmbH bietet Werbefahrten auf Berliner Landesstraßen an, bei denen großformatige Werbetafeln auf Kleinlastkraftwagen montiert werden. Die zuständige Behörde verlangt hierfür eine Sondernutzungserlaubnis, die sie jedoch aus verkehrsbezogenen Gründen nicht zu erteilen bereit ist. Die K-GmbH klagt vor dem Verwaltungsgericht, um festzustellen, dass sie keiner Sondernutzungserlaubnis bedarf und beruft sich dabei auf den Vorrang des Straßenverkehrsrechts sowie auf Grundrechte, insbesondere die Berufsfreiheit.

Nils Schaks· JURA 2015, 396
Straßenrecht+2 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Gut für den Teint, aber schlecht für die Gesundheit

Der Fall behandelt eine Verfassungsbeschwerde eines Sonnenstudiobetreibers gegen das Nutzungsverbot für Minderjährige nach § 4 NiSG. Es sind insbesondere Fragen der Berufsfreiheit, Eigentumsfreiheit, der Gesetzgebungskompetenz, der Verhältnismäßigkeit und der Prüfung eines Grundrechtseingriffs unter umstrittener wissenschaftlicher Grundlage zu erörtern.

VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Gesetzgebungskompetenzen+4 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Mindestlohn für das Volk! – Mindestlohn des Volkes?

Der Fall behandelt die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns in Deutschland und die damit verbundenen verfassungsrechtlichen Fragen. L, ein Arbeitnehmer, klagt gegen seinen Arbeitgeber T-GmbH vor dem Arbeitsgericht auf Nachzahlung der Differenz zum neuen gesetzlichen Mindestlohn. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die gesetzliche Ermächtigung zum Erlass der Mindestlohnverordnung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Prüfschwerpunkte liegen insbesondere im Gesetzgebungsverfahren, beim Gesetzgebungsinitiativrecht, der Beteiligung des Bundesrates sowie bei der Wesentlichkeitslehre und dem Demokratieprinzip im Zusammenhang mit der Verordnungsermächtigung.

Torben Ellerbrok· ZJS 2014, 527
Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)Materielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – EinführungMaterielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von Versammlungen+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: „Landeskinderklausel“ – Studiengebühren vor dem Bundesverfassungsgericht

Im vorliegenden Fall klagen mehrere auswärtige Studierende gegen eine Regelung des Bremischen Studienkontengesetzes, die für sie ab dem dritten Semester im Gegensatz zu Bremer Studierenden Studiengebühren vorsieht. Sie wenden sich vor dem Verwaltungsgericht Bremen gegen die Zahlungspflicht und beantragen vorläufigen Rechtsschutz. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Ungleichbehandlung nach Wohnsitz („Landeskinderklausel“) und die Erhebung von Studiengebühren grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Der Fall beleuchtet wesentliche verfassungsrechtliche Aspekte, insbesondere im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG, und prüft die Erfolgsaussichten einer konkreten Normenkontrolle gemäß Art. 100 Abs. 1 GG.

Sebastian Pfahl· ZJS 2014, 294
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Formelle Anforderungen an versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Der uneinsichtige Apotheker

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit aufsichtsrechtlicher Maßnahmen gegen einen Apotheker, der apothekenpflichtige Arzneimittel in der Selbstbedienung anbietet. Hierbei stehen das Apothekenrecht, die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und der Gleichheitssatz (Art. 3 GG) im Mittelpunkt. Neben verwaltungsprozessualen Fragen (Klagearten, Zulässigkeit, Begründetheit) sind insbesondere die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Grundlagen und die Vereinbarkeit mit Grundrechten zu prüfen.

Dr. Nils Schaks· JA 2014, 40· 300 Min
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)Gewerberecht+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Damit der Landarzt nicht nur im Fernsehen kommt

Die Bundesregierung plant zur Bekämpfung des Landarztmangels die Einführung eines Landarztdienstes als Zulassungsvoraussetzung für die kassenärztliche Tätigkeit sowie die Erhebung einer Landarztabgabe von bereits zugelassenen Kassenärzten. Der Sachverhalt thematisiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von verpflichtenden Landarztdiensten und Beitragszahlungen, insbesondere im Hinblick auf die Berufsfreiheit und den Gleichheitssatz. Die Bundesärztekammer stellt die Notwendigkeit und Verfassungskonformität des Konzepts in Frage.

Birgit Reese· JURA 2014, 740
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+3 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Du sollst nicht rauchen

G betreibt eine kleine Gaststätte, in der das Rauchen nach einem neuen Landesnichtraucherschutzgesetz verboten wird. Er sieht sich existenziell bedroht, muss einen Passivrauchengefahrentest absolvieren und fordert Rechtsschutz gegen das Gesetz, insbesondere wegen einer Benachteiligung gegenüber größeren Gaststätten sowie der zusätzlichen Prüfungspflicht.

Christian Weinbuch· JA 2013, 197· 120 Min
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)+2 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Bierbike

Der Fall behandelt die rechtliche Einordnung und die Zulässigkeit des Betriebs eines sogenannten Bierbikes auf öffentlichen Straßen in Rosenheim. Es geht um die Frage, ob der Betrieb des Bierbikes eine erlaubnispflichtige Sondernutzung darstellt und ob die erlassene Untersagungsverfügung rechtmäßig ist, insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Gewerbetreibenden und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Anton Meyer· JA 2013, 137· 300 Min
StraßenrechtWiederholung+2 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Original Aktenvortrag: "Die Tätowierung – Pony 'Speedy' und die 'Rolling-Stones-Zunge'

Die Stadt Düsseldorf untersagt einem Antragsteller, sein Pony mit einem 'Rolling Stones'-Zungenmotiv tätowieren zu lassen, und ordnet die sofortige Vollziehung dieser Verfügung an. Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die Verfügung, wobei unter anderem Tierschutzrecht (§§ 1, 5, 6 TierSchG), die Zustellung sowie ein möglicher Eingriff in die Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu prüfen sind.

Dr. Claudia Ridder· JA 2012, 936· 60 Min
Ermessen und VerhältnismäßigkeitVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Materielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung+3 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Streit um die Studiengebühren

Im Fall 'Streit um die Studiengebühren' wendet sich ein Student gegen die Einführung allgemeiner Studiengebühren in seinem Bundesland. Er prüft vor allem, ob das neue Gesetz mit seinen Grundrechten vereinbar ist, insbesondere im Hinblick auf Gleichbehandlung und Berufsfreiheit.

Prof. Dr. Guy Beaucamp· JA 2012, 765· 180 Min
Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+1 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Subventionsabbau ohne Grenzen?

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Grenzen des Abbaus von Subventionen, insbesondere im Bereich der Steinkohlesubventionen. Thematisiert werden der Schutz durch die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) sowie das Vertrauenseigentum und die Schutzwirkung des Eigentumsgrundrechts (Art. 14 Abs. 1 GG) im Zusammenhang mit dem StKFGAbG. Auch Grundrechtskonkurrenzen mit Art. 2 Abs. 1 GG werden angesprochen.

Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+3 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Tätigkeitsverbot wegen Schweinegrippe

Ein beamteter Hochschullehrer wird aufgrund einer Infektion mit dem Schweinegrippevirus per Verwaltungsakt von seiner Hochschule mit einem Tätigkeitsverbot und einer Untersuchungspflicht belegt. Die Klausur prüft die Erfolgsaussichten seines Widerspruchs, insbesondere die formellen und materiellen Voraussetzungen, die Fristproblematik sowie die Verfassungsmäßigkeit der einschlägigen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes.

Prof. Dr. Yvonne Dorf· JA 2011, 116· 240 Min
Die Merkmale des VerwaltungsaktsZulässigkeit des WiderspruchsverfahrensErmessen und Verhältnismäßigkeit+3 weitere
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Bankenabgabe

Im Sachverhalt wird die Einführung einer Bankenabgabe durch den Bund thematisiert, mit der Banken zur Finanzierung von Entschädigungseinrichtungen verpflichtet werden. Eine betroffene Bank erhebt Verfassungsbeschwerde und macht insbesondere eine Verletzung von Grundrechten wie Eigentumsfreiheit, Berufsfreiheit und Gleichbehandlung geltend. Es ist zu prüfen, ob die Verfassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat.

David Bruch· JURA 2011, 698
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+3 weitere
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Bildungsstreik mit Langzeitfolge

Der Fall behandelt die Auswirkungen eines strafrechtlichen Urteils im Zusammenhang mit Hörsaalbesetzungen auf die Zulassung eines Jurastudenten zum juristischen Vorbereitungsdienst. Thematisiert werden Fragen zur Versammlungsfreiheit, Berufsfreiheit, Unbestimmtheit des Rechtsbegriffs der Unwürdigkeit sowie Fristenberechnung und Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts.

Carsten Lund, Esther Rabeling· JURA 2011, 463
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Zulässigkeit der Verpflichtungsklage+3 weitere
JURA 2011Anfänger:innen

Übungsklausur (Anfänger) ÖR Alkohol in der Schwangerschaft?

Die Klausur behandelt die Frage, ob die gesetzliche Verpflichtung für Hersteller alkoholhaltiger Getränke, Warnhinweise bezüglich der Gefahren von Alkoholkonsum während der Schwangerschaft anzubringen, Grundrechte – insbesondere die negative Meinungsfreiheit und Berufsfreiheit – der betroffenen Unternehmen verletzt. Im Mittelpunkt steht die Analyse, ob die Warnhinweispflicht einen verfassungsrechtlich zulässigen Eingriff darstellt.

Michael Schwarz· JURA 2011, 379
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+1 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übunghausarbeit ÖR Wasser und Brot nach der Finanzkrise

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Überprüfung zentraler Eingriffe des Unternehmensrettungsgesetzes (URG) nach der Finanzkrise: Obergrenzen für Managergehälter, den staatlichen Anteilserwerb, Mitbestimmungsrechte des Staates in Unternehmensleitungen und Steuerprivilegien für Konkurrenten. Es sind Verfassungsbeschwerden eines Managers (Art. 12 I, 14 I GG) und eines Unternehmens (Art. 14 I, III GG, Wettbewerbsfreiheit) zu prüfen.

VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+2 weitere
JA 20101. Staatsexamen

Alles Gute kommt von oben

Im Zuge einer politischen Krise im Nahen Osten beschließt der Bundestag das "Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung (EVSG)", wodurch Preisfestsetzung, Genehmigungspflichten und Vorratshaltung für Mineralölhandel eingeführt werden. Ein betroffener Mineralölhändler, die Ulrich Mineralölprodukte GmbH, erhebt Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz und sieht sich in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sowie in Grundrechten verletzt. Die Klausur prüft Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde, insbesondere im Hinblick auf Berufsfreiheit und Eigentumsfreiheit.

Dr. Annette Prehn· JA 2010, 438· 300 Min
VerfassungsbeschwerdeGrundlagen der GesetzgebungBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+3 weitere
JA 20101. Staatsexamen

Arbeitender Abgeordneter

Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Verfassungsmäßigkeit einer Gesetzesänderung zum Abgeordnetengesetz, insbesondere der Offenlegungspflichten von Bundestagsabgeordneten für ihre Nebentätigkeiten und daran geknüpfte Sanktionen. Thematisiert werden die Anfechtungsklage gegen das Ordnungsgeld sowie die Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz. Es sind staatsorganisations-, grund- und verwaltungsrechtliche Aspekte zu prüfen.

Andreas Weiss, Weuß· JA 2010, 349· 300 Min
Der BundestagVerfassungsbeschwerde+3 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: „Rosinenpicken“ im Abfallgewerbe

Die A-GmbH, ein Entsorgungsunternehmen, stellte in der Stadt K Altpapiercontainer auf, um von Haushalten Papier, Pappe und Karton zu sammeln. Als die Stadt K dadurch Einnahmeverluste erlitt, erließ sie eine Verfügung gegen die A-GmbH, die das Sammeln und Entsorgen von Altpapier durch private Dritte untersagt und die Entfernung der Container anordnet, verbunden mit einem Zwangsgeld. Die A-GmbH legte dagegen einen Rechtsbehelf ein, wobei die Zulässigkeit (insbesondere Fristwahrung und Form) sowie materielle Fragen zum Überlassungsrecht, zur öffentlich-rechtlichen Pflichtenverteilung und zum Schutz des öffentlichen Interesses geprüft werden müssen. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig das Verwaltungsrecht, insbesondere das Abfallrecht, und verfahrensrechtliche Aspekte des Rechtsbehelfs.

Recht der öffentlichen SachenDer Verwaltungsakt in der KlausurZulässigkeit der Anfechtungsklage+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Rauchfreie Gaststätte

Im Mittelpunkt des Falls steht die Überprüfung eines vom Landesparlament erlassenen Nichtraucherschutzgesetzes im Land L, das unter anderem in Spielhallen ein Rauchverbot vorsieht. Die Betreiberin einer Spielhalle, gegen die aufgrund eines Verstoßes ein Bußgeld verhängt wurde, sieht sich in ihrer Gewerbefreiheit beeinträchtigt und hält das gesetzliche Rauchverbot – mangels Ausnahmeregelung wie für Gaststätten – für verfassungswidrig. Das Amtsgericht hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung und legt die entsprechende Norm dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Zentrale rechtliche Fragen betreffen die Zulässigkeit und Begründetheit einer konkreten Normenkontrolle sowie die Vereinbarkeit des Rauchverbots für Spielhallen mit dem Grundgesetz.

Holger Greve· ZJS 2010, 509
Rechte und Pflichten im Vorfeld einer VersammlungKörperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)Formelle Anforderungen an versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Grenzenlose Tariftreue

Die Klausur beschäftigt sich mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit des rheinland-pfälzischen Vergabegesetzes, insbesondere mit den Tariftreueklauseln und der Zuständigkeitsregelung der ordentlichen Gerichte bei Streitigkeiten unterhalb eines bestimmten Schwellenwerts. Geprüft wird, ob eine Verfassungsbeschwerde eines vom Auftrag ausgeschlossenen Unternehmens Aussicht auf Erfolg hätte, weil das Gesetz in Grundrechte, die Kompetenzordnung und den effektiven Rechtsschutz eingreife.

Dr. Markus Winkler· JA 2010, 274· 180 Min
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)GrundrechtskonkurrenzenVerfassungsbeschwerde+4 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Unheimliche Warnhinweise der heimlichen EG-Gesundheitsminister: grundrechtsfest?

Examensklausur zur Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zur Anbringung von Warnhinweisen auf Tabakerzeugnissen, insbesondere nach Streichung des Zusatzes „Die EG-Gesundheitsminister“ in der Tabakproduktverordnung. Thematisiert werden Zulässigkeit (u.a. Schriftform, Subsidiarität) sowie Begründetheit unter Bezug auf Grundrechte und europarechtliche Aspekte.

Tonio Gas· JURA 2010, 700
VerfassungsbeschwerdeMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+3 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungshausarbeit ÖR Verbot von Killerspielen

Im Mittelpunkt der Übungshausarbeit steht die verfassungsrechtliche Überprüfung eines gesetzlichen Verbots sogenannter 'Killerspiele'. Geprüft werden insbesondere Kunstfreiheit, Menschenwürde, Berufsfreiheit sowie die grundrechtlichen Schutzpflichten des Staates im Kontext virtueller Gewaltspiele.

Tobias Handschell· JURA 2010, 461
VerfassungsbeschwerdeKunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+2 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Die ungerechte Prüfung

Die Examensklausur behandelt Prüfungsrecht am Beispiel eines Falls zur Bewertung einer juristischen Staatsprüfung im Bundesland Hessen. Die Studentin S erlangt wegen vermeintlich fehlerhafter Korrektur erst nach Klage zur Neubewertung die Zulassung zur mündlichen Prüfung und begehrt anschließend Schadensersatz wegen entgangenen Einkommens. Schwerpunkt sind die Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage auf Neubeurteilung der Prüfungsleistung sowie ein möglicher öffentlich-rechtlicher Schadensersatzanspruch.

Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtEröffnung des VerwaltungsrechtswegsStaatshaftungsrechtliche Sekundäransprüche: Überblick+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Waltraud Wunder wundert sich

Die Stadt Chemnitz untersagt Waltraud Wunder das Kartenlegen und Hellsehen als angebliches Gewerbe aufgrund von Unzuverlässigkeit sowie strafrechtlichen Vorstrafen und ordnet die sofortige Vollziehung mitsamt Zwangsgeldandrohung an. Waltraud Wunder wendet sich mit einem Eilantrag (Aussetzung der sofortigen Vollziehung) an die Widerspruchsbehörde, bestreitet die Einstufung als Gewerbe und argumentiert, ihre Tätigkeit sei beruflicher Natur und keine Gewerbeausübung im Sinne der Gewerbeordnung.

Klaus Weber· JA 2009, 457
GewerberechtVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+2 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Nichtraucherschutz in Berliner Kiezkneipen

Die Klausur behandelt das Nichtraucherschutzrecht in Berliner Kiezkneipen mit Bezug auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.07.2008. Zu prüfen ist insbesondere der einstweilige Rechtsschutz sowie ein Problem im Zusammenhang mit Art. 100 Abs. 1 GG. Der Fall fordert die Übertragung verfassungsrechtlicher Erkenntnisse auf eine verwaltungsrechtliche Fallgestaltung.

Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+4 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur Schwerpunktbereich Staat und Verwaltung: Rechtsgestaltung Flatrate-Partys

Die Examensklausur behandelt die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten gegen sogenannte Flatrate-Partys und exzessiven Alkoholkonsum unter Jugendlichen. Schwerpunkte sind die Zuständigkeit nach der Föderalismusreform, die rechtliche Zulässigkeit eines ausdrücklichen Verbots sowie verfassungsrechtliche Fragen insbesondere im Hinblick auf die Berufsfreiheit und Grundrechte. Die Fallbearbeitung erfordert eine Analyse der aktuellen Rechtslage im Gaststätten- und Jugendschutzrecht sowie der Gesetzgebungskompetenzen.

Birgit Schmidt am Busch· JURA 2009, 473
GaststättenrechtGesetzgebungskompetenzenBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+3 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur (Fortgeschrittene) ÖR Blauer Dunst ade

Im Bundesland X wird auf Grundlage gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse ein umfassendes Rauchverbot in Gaststätten erlassen. Ein Gastwirt erhebt Verfassungsbeschwerde gegen das Rauchverbot, da er insbesondere eine Verletzung seiner Berufsfreiheit, seines Eigentums und des Gleichheitssatzes geltend macht. Der Fall behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit des Rauchverbots sowie der grundrechtlichen Aspekte.

Thomas Reuter, Marcel Wiedmann· JURA 2009, 221
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+3 weitere
JA 20081. Staatsexamen

Nebenwirkungen der Niederlassungsfreiheit für Apotheker

Die Klausur thematisiert den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach §§ 80a III 2, 80 V VwGO gegen die Genehmigung einer Apothekenbetriebserlaubnis für eine niederländische Kapitalgesellschaft. Im Zentrum steht die Frage der Antragsbefugnis verschiedener Beteiligter, die europarechtliche Niederlassungsfreiheit (Art. 43, 48 EG) und die Vorlagepflicht an den EuGH bezüglich des Fremdbesitzverbots im deutschen Apothekengesetz.

Dr. Birgit Schmidt am Busch· JA 2008, 715· 300 Min
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Europäische Integration+3 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Eile mit Weile – die verspätete vorläufige Amtsenthebung

In diesem Fall verlangt eine Bank von Land und Behörden Schadensersatz, nachdem sie durch mehrfach unzutreffende Rangbestätigungen eines Notars hohe Darlehen ausgereicht und durch Täuschung den Großteil der Kreditsummen verloren hat. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Staatshaftung bei Pflichtverletzungen eines Notars, insbesondere aufgrund mangelhafter staatlicher Aufsicht und verzögerter vorläufiger Amtsenthebung. Zu prüfen sind die Voraussetzungen und Reichweite von Amtspflichten, ihre Drittbezogenheit sowie die mögliche Subsidiarität von Amtshaftungsansprüchen. Daneben spielen Aspekte des allgemeinen Schadensrechts eine Rolle.

Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOHaftung für Verstöße gegen UnionsrechtAmtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Theos tolle Taxis

Ein Taxibetreiber wehrt sich gegen eine behördliche Untersagungsverfügung, die jegliche Eigenwerbung auf Taxis verbietet. Nach erfolgloser Anfechtungsklage erhebt er Verfassungsbeschwerde mit dem Vorwurf, durch das Verbot in mehreren Grundrechten verletzt zu sein. Die Klausur verlangt eine gutachtliche Vorbereitung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich Art. 14, Art. 12 und Art. 5 GG.

Prof. Dr. Ekkehart Reimer· JA 2006, 864· 120 Min
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+1 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Ruhestörung auf Spanisch

In diesem öffentlich-rechtlichen Übungsfall begehrt der Betreiber eines spanischen Restaurants gerichtlichen einstweiligen Rechtsschutz gegen die widerrufene Gaststättenerlaubnis und die Schließungsverfügung der Stadt Köln aufgrund von wiederholten Ruhestörungen. Die Klausur behandelt insbesondere die Voraussetzungen für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung im Rahmen von § 80 Abs. 5 VwGO sowie gaststättenrechtliche und gewerberechtliche Fragestellungen.

Günter Proppe· JA 2006, 451· 60 Min
Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOGewerberechtGaststättenrecht+4 weitere
JA 2005Anfänger:innen

Bessere Chancen für den Nachwuchs?

Im Mittelpunkt steht ein Gesetz, das Architekten ab 65 Jahren die weitere Berufsausübung untersagt, um Jüngeren Chancen zu geben und altersbedingte Fehler zu verhindern. Ein betroffener Architekt erhebt Verfassungsbeschwerde und beruft sich auf Grundrechte, insbesondere seine Berufsfreiheit, eine mögliche Enteignung sowie Gleichheitsrechte. Die Klausur prüft die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde unter besonderer Berücksichtigung der einschlägigen Grundrechte.

Dr. Winfried Bausback, Dr. Michael Hein· JA 2005, 873· 120 Min
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+2 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Wolfsgehege

Die Klausur behandelt die Errichtung eines Wolfsgeheges im Saarheimer Zoo, wobei zwischen Zoobetreiber und Anwohner Konflikte über Lärm und Geruch entstehen. Im Fokus stehen bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Fragen, insbesondere zum Nachbarschutz und zur Beteiligung der Nachbarschaft nach § 71 Abs. 1 Satz 2 LBO, sowie das Widerspruchsverfahren gegen die Baugenehmigung. Die Lösung prüft die Erfolgsaussichten einer Anfechtungsklage eines Nachbarn gegen die Baugenehmigung für das Wolfsgehege.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Wolfsgehege
Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Die BaugenehmigungFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Ungesund

In diesem Fall bewirbt sich Benjamin Backes als Beamter, verschweigt eine lebensbedrohliche Organfunktionsstörung und wird nach mehreren Jahren aufgrund eines darauf zurückzuführenden Schlaganfalls rückwirkend entlassen. Die Stadt Saarheim nimmt seine Beamtenernennungen zurück und fordert die Rückzahlung der erhaltenen Besoldung, abzüglich Sozialhilfesatz, was Backes mit einer Klage angreift. Umstritten ist insbesondere die rechtliche Zulässigkeit der Rücknahme der Ernennung, die damit verbundene Rückforderung und die Frage nach einer möglichen Diskriminierung aufgrund der Behinderung.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Ungesund
Rücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenKörperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)Europäische Integration+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Starenhut

Die Klausur behandelt die rechtlichen Fragen um die Erhebung von Gebühren durch eine kommunale Satzung für die sogenannte 'Starenhut', eine von der Gemeinde organisierte kollektive Maßnahme zur Vertreibung von Staren im Kirschanbaugebiet. Geprüft werden insbesondere die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit der Gebührensatzung, die Rechtsmäßigkeit des Gebührenbescheids, die Vorgaben zur Kalkulation und Berechenbarkeit der Gebühr sowie die Einbeziehung von Verwaltungskosten. Außerdem wird die Frage aufgeworfen, ob die Maßnahmedurchführung eine öffentliche Aufgabe darstellt und ob ein Benutzungszwang für Grundstückseigentümer zulässig ist.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Starenhut
Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Schutz vor Ausbürgerung und Auslieferung (Art. 16 GG)Die Satzung+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Richterschelte

In diesem Sachverhalt geht es um die Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage gegen Beschränkungen einer angemeldeten Demonstration vor dem Wohnhaus eines Richters, die aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes untersagt und auf einen anderen Ort verlegt wurde. Die Fallgestaltung betrifft den Konflikt zwischen Versammlungsfreiheit und dem Schutz des Privatlebens, mit Bezug auf verwaltungsrechtliche Auflagen und deren gerichtliche Kontrolle.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Richterschelte
Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Rathausverbot

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Hausverbots gegen einen ehemaligen Stadtratsmitglied gegenüber dem Rathaus, das als Reaktion auf störendes Verhalten und Beschimpfungen während einer Stadtratssitzung ausgesprochen wurde. Im Zentrum steht die Bewertung der Erfolgsaussichten einer Klage gegen dieses Hausverbot, insbesondere im Hinblick auf Verwaltungsrecht und Grundrechte wie die Meinungsfreiheit. Es werden die Anforderungen an Verwaltungsakte, Ermessensausübung und die Abwägung grundrechtlicher Interessen beleuchtet.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Rathausverbot
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Freizügigkeit (Art. 11 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Presseflug

Die Klausur 'Presseflug' behandelt die rechtliche Prüfung einer Teilnahmeverweigerung an einem Informationsflug und anschließender Pressekonferenz, organisiert vom Bundesministerium für Verkehr und der Deutschen Lufthansa AG. Die Analyse umfasst insbesondere presserechtliche Auskunftsansprüche und die Grundrechte auf Informations- und Pressefreiheit im Zusammenhang mit der Auswahl von Journalist:innen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Presseflug
Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Nichts für viel Lärm

Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Kommunalrecht, in dem der Oberbürgermeister einer Stadt eigenmächtig einer ortsansässigen Firma einen Zuschuss für Lärmsanierungsmaßnahmen gewährt, ohne die gesetzlichen oder haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu beachten. Es werden die Voraussetzungen und Folgen der Rücknahme eines rechtswidrigen Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der Zuwendung thematisiert. Zudem spielen unionsrechtliche Vorgaben (De-minimis-Beihilfen) eine Rolle.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Nichts für viel Lärm
Entscheidung durch GerichtsbescheidMaßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Der neue Mensch

Die Klausur befasst sich mit der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit der Aufstellung einer Monumentalfigur im Außenbereich, verbunden mit der Frage, ob und inwieweit die Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG einschränkende Vorschriften des Baurechts in Bezug auf das Vorhaben verdrängt oder einen Anspruch auf Genehmigung vermittelt. Der Fall umfasst eine Baugenehmigung, die unter Berufung auf das Bauplanungsrecht abgelehnt wurde, sowie die anschließende verwaltungsrechtliche Klage auf Feststellung und Verpflichtung.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Der neue Mensch
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Die BaugenehmigungAußenbereich (§ 35 BauGB)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Märchenstunde

Die Klausur behandelt die rechtliche Bewertung einer erteilten Erlaubnis zur Durchführung einer Märchenstunde in einer kommunalen Stadtbibliothek. Es sind u.a. Fragen der Rechtmäßigkeit und der Widerrufbarkeit der Erlaubnis sowie die Anwendbarkeit gemeindlicher Vorschriften und Grundrechte – insbesondere hinsichtlich einer möglichen Zensur im Sinne von Art. 5 GG – zu klären. Dabei wird insbesondere auf das saarländische Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) sowie auf Art. 5 GG abgestellt.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Märchenstunde
Recht der öffentlichen SachenDie SatzungFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichAnfänger:innen

Glashaus

In diesem Fall begehrt der Eigentümer eines Grundstücks im Geltungsbereich eines (teilweise inhaltsleeren) Bebauungsplans die Baugenehmigung für ein großes verglastes Gewächshaus zum Erwerbszweck. Die Bauaufsichtsbehörde lehnt die Genehmigung mit der Begründung ab, das Vorhaben füge sich nicht in die Umgebung ein und die Gefahr von Verkehrsunfällen durch Blendungen bestehe. Zu prüfen ist insbesondere, ob und inwieweit ein Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung besteht.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Glashaus
Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenDie BaugenehmigungFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Genug vergnügt!

In diesem Fall geht es um die planungsrechtliche Zulässigkeit eines 'Vintage-Activity-Cafés' im unbeplanten Innenbereich der Saarheimer Altstadt nach § 34 BauGB. Streitpunkt ist, ob das von den Eigentümern geplante Vorhaben genehmigungsfähig ist, insbesondere angesichts geplanter Beschränkungen für Vergnügungsstätten im neuen Bebauungsplan und der bereits angelaufenen Bauleitplanung. Zudem spielen prozessuale Fragen zur Antrags-, Widerspruchs- und Klagebefugnis sowie zu Verfahrensfristen eine Rolle.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Genug vergnügt!
Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Weitere RechtsgebieteAußenbereich (§ 35 BauGB)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Dr. Eisenbart

Die Klausur thematisiert die Umbenennung einer Straße durch einen Ortsrat und die daraus resultierenden rechtlichen Bedenken eines betroffenen Klinikbetreibers. Im Mittelpunkt stehen die öffentlich-rechtlichen Anforderungen zur Straßenumbenennung, das Verwaltungsverfahren sowie die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Widerspruch gegen die Maßnahme möglich und Erfolg versprechend ist. Zusätzlich wird die Frage behandelt, ob ein Verwaltungsakt vorliegt und ob eine Verletzung eigener Rechte gegeben ist.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Dr. Eisenbart
Entscheidung durch GerichtsbescheidFreizügigkeit (Art. 11 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichAnfänger:innen

Biergarten

Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Ablehnung einer Baugenehmigung für einen großflächigen Biergarten im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der keine Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung enthält. Im Mittelpunkt stehen bauplanungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Fragen, ergänzt durch Aspekte des Gaststättenrechts und ggf. Grundrechte des Antragstellers.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Biergarten
GaststättenrechtDie BaugenehmigungBürger und Einwohner+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Tumult im Bundestag

Die Klausur thematisiert die parlamentarische Rede- und Verhaltensfreiheit eines Abgeordneten, dem wegen einer kritischen Äußerung zur Rentenreform eine Rüge durch die Bundestagspräsidentin erteilt wird. Es ist zu prüfen, ob die Rüge gegen die Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (Meinungsfreiheit) und die Rechte aus Art. 38 GG (Abgeordnetenstatus) verstößt und ein entsprechender Antrag beim Bundesverfassungsgericht zulässig und begründet ist.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Tumult im Bundestag
Der BundestagDie BundesregierungFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Die "Piätsch-Affaire

In der 'Piätsch-Affaire' geht es um die Frage, ob ein Vorstandsvorsitzender nach einer diffamierenden Äußerung durch einen parlamentarischen Staatssekretär im Rahmen einer Bundestagsdebatte gegen diese und die darauf basierende Ablehnung von Rechtsschutz durch das Bundesverwaltungsgericht mit einer Verfassungsbeschwerde vorgehen kann. Die Klausur thematisiert die parlamentarische Redefreiheit sowie die Möglichkeiten und Grenzen des Justizrechtsschutzes gegen politische Regierungsakte.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Die "Piätsch-Affaire
VerfassungsbeschwerdeEntscheidung durch GerichtsbescheidDie Bundesregierung+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichAnfänger:innen

Kriegsspielzeug

In der Klausur wird das gesetzliche Verkaufsverbot von Kriegsspielzeug (JuSchuVerVerKriegsSpielG) und dessen Auswirkungen auf die Saarheimer Spielzeugwerke AG behandelt. Die AG erhebt Verfassungsbeschwerde und sieht sich in ihrer Berufsfreiheit sowie Eigentumsfreiheit verletzt; zudem werden unionsrechtliche Aspekte und der Anwendungsbereich der Grundrechte-Charter thematisiert. Zu prüfen ist die Zulässigkeit und Erfolgsaussicht der Beschwerde unter Einbezug der relevanten verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Normen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Kriegsspielzeug
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichAnfänger:innen

High ist okay

Die Klausur behandelt das DroGeInfVerVerG, das die Verbreitung bestimmter Informationen über Drogenkonsum verbietet und § 144 StGB als neue Strafnorm einführt. Im Mittelpunkt steht die Verfassungsbeschwerde eines Vereins, der behauptet, durch das Gesetz in seinen Grundrechten auf Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit, Meinungsfreiheit und Berufsfreiheit verletzt zu sein. Zu prüfen ist insbesondere, ob ein Eingriff in diese Grundrechte vorliegt und ob das Gesetz verfassungsrechtlich tragfähig begründet sowie im Kompetenzbereich des Bundes erlassen wurde.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: High ist okay
VerfassungsbeschwerdeFreizügigkeit (Art. 11 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich1. Staatsexamen

Freigesetzt!

In diesem Fall wendet sich der Kläger gegen die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses aufgrund seiner Heterosexualität und macht neben nationalem Recht insbesondere auch unionsrechtliche Diskriminierungsverbote und Grundrechte geltend. Im Zentrum steht die Prüfung einer Verfassungsbeschwerde gegen arbeitsgerichtliche Urteile, insbesondere hinsichtlich der möglichen Verletzung der Berufsfreiheit, des Diskriminierungsverbots und der Garantie des gesetzlichen Richters. Thematisiert werden zudem die Reichweite von § 1 und § 23 KSchG, die Anwendbarkeit des AGG, die Bindungswirkung der Richtlinie 2000/78/EG, sowie der unionsrechtliche Grundrechtsschutz und eine mögliche Vorlagepflicht an den EuGH.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Freigesetzt!
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Entscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Bahnhofsapotheke

Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtliche Überprüfung einer Landesregelung zu den Ladenöffnungszeiten im Saarland, insbesondere betreffend eine ungleich behandelte Apothekenregelung auf Bahnhöfen und Flughäfen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Landesgesetz mit höherrangigem Recht, insbesondere der Berufsfreiheit und dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes sowie dem Verbot der Einzelfallregelung vereinbar ist, und ob der Bund oder das Land die Gesetzgebungskompetenz besitzt.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Bahnhofsapotheke
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Weitere RechtsgebieteFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Aufgerundet

Die Übungsklausur behandelt die Zulässigkeit und Verfassungsmäßigkeit einer Änderung im Fraktionsrechtsstellungsgesetz des Saarlandes, welche die Mindestzahl von Fraktionsmitgliedern von zwei auf drei erhöht. Ausgangspunkt ist die Versagung des Fraktionsstatus für die Abgeordneten einer Partei, die nur über zwei Sitze verfügt, und der daraus resultierende Ausschluss von parlamentarischen Rechten und Leistungen. Die Klausur schildert mögliche verfassungsrechtliche und gleichheitsrechtliche Konflikte und die Frage, ob und wie diese vor dem Saarländischen Verfassungsgerichtshof angegriffen werden können.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Aufgerundet
Freizügigkeit (Art. 11 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)Wahlen und Wahlrechtsgrundsätze+5 weitere
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