Klausuren
1 KlausurJA 2005Anfänger:innen
Bessere Chancen für den Nachwuchs?
Im Mittelpunkt steht ein Gesetz, das Architekten ab 65 Jahren die weitere Berufsausübung untersagt, um Jüngeren Chancen zu geben und altersbedingte Fehler zu verhindern. Ein betroffener Architekt erhebt Verfassungsbeschwerde und beruft sich auf Grundrechte, insbesondere seine Berufsfreiheit, eine mögliche Enteignung sowie Gleichheitsrechte. Die Klausur prüft die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde unter besonderer Berücksichtigung der einschlägigen Grundrechte.
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+2 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Michael Hein prüfen besonders häufig Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) (1×), Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG) (1×) und Gleichheitsrecht (Art. 3 GG) (1×).