Bessere Chancen für den Nachwuchs?
JA 2005, 873 · Öffentliches Recht für Anfänger:innen
Von Dr. Winfried Bausback, Dr. Michael Hein
Im Mittelpunkt steht ein Gesetz, das Architekten ab 65 Jahren die weitere Berufsausübung untersagt, um Jüngeren Chancen zu geben und altersbedingte Fehler zu verhindern. Ein betroffener Architekt erhebt Verfassungsbeschwerde und beruft sich auf Grundrechte, insbesondere seine Berufsfreiheit, eine mögliche Enteignung sowie Gleichheitsrechte. Die Klausur prüft die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde unter besonderer Berücksichtigung der einschlägigen Grundrechte.
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- Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Objektive Zulassungsschranke bei Bedarfsklausel für Taxizulassungen
- Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Höchstaltersgrenze als subjektive Berufszulassungsvoraussetzung
- Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Berufsausübungsregelung bei Aufklärungspflicht vor Eingriffen
- Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Berufsausübungsregelung – Anforderungen und Beispiele
- Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Materielle Voraussetzungen des Gesetzesvorbehalts
Weitere Klausuren zu Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)
Übung macht den Meister — hier sind 6 weitere Klausuren mit verwandter Themenstellung.