Worum geht es
Die Klausur behandelt die rechtliche Einordnung der Nutzung eines sogenannten Bierbikes auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Rosenheim. Schwerpunkte sind die Abgrenzung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung im Straßenrecht, die Zulässigkeit und Begründetheit des Verwaltungsakts (Untersagungsverfügung) sowie eine Interessenabwägung insbesondere unter Berücksichtigung der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG. Zudem wird die verwaltungsprozessuale Einordnung (Anfechtungsklage) angesprochen.
Themen
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